b) Tarifverträge
aa) Kollektivrechtliche Weitergeltung von Tarifverträgen
bb) Transformation von tarifvertraglichen Regelungen
cc) Ablösung und Überkreuzablösung tariflicher Normen
c) Bezugnahmeklauseln
aa) Behandlung von Altverträgen
bb) Behandlung von Neuverträgen
3. Haftungsverteilung
a) Haftung des Betriebserwerbers
b) Haftung des Veräußerers
c) Binnenverhältnis zwischen Erwerber und Veräußerer
IV. Kündigungsverbot und Gestaltungsmöglichkeiten
1. Reichweite und Umfang des Kündigungsverbots
2. Aufhebungsverträge und Änderungsvereinbarungen
3. Vermeidungsstrategien und Gestaltungsmöglichkeiten
a) Grundsätzliches
b) Einwirkungen auf tatbestandlicher Ebene
aa) Gestaltende Eingriffe auf betriebliche Strukturen
bb) Übernahme eines stillgelegten oder Stilllegung des erworbenen Betriebs
cc) Betriebsverlagerungen und Off-Shoring
dd) Vermeidung der Übernahme von Arbeitnehmern
ee) Veränderung des Betriebszwecks
c) Eingriffsmöglichkeiten bei Bestehen der tatbestandlichen Voraussetzungen
aa) Zwischenschaltung von Transfergesellschaften
bb) Gesteuerter Kollektivwiderspruch
d) Kündigung nach Erwerberkonzept
V. Unterrichtung und Widerspruch
1. Unterrichtungspflicht
a) Formale Aspekte der Unterrichtung
b) Inhaltliche Anforderungen
aa) Zeitpunkt des Übergangs
bb) Grund des Übergangs
cc) Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen
dd) In Aussicht genommene Maßnahmen
ee) Einzelfälle erforderlicher Unterrichtungsinhalte
c) Nachunterrichtung
2. Widerspruchsrecht
a) Formale Aspekte
b) Widerspruchsfrist
c) Verzicht auf das Widerspruchsrecht
d) Verwirkung des Widerspruchsrechts
e) Folgen des Widerspruchs
VI. Fortbestand und Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen
1. Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen
a) Beteiligung des Betriebsrats aufgrund Betriebsänderung gem. §§ 111 ff. BetrVG?
aa) Keine Betriebsänderung bei Betriebsübergang
bb) Betriebsänderung bei Betriebsteilübergang
b) Sonstige Beteiligungsrechte des Betriebsrats
c) Sonstige Beteiligungsrechte weiterer Gremien
2. Fortbestand von Arbeitnehmervertretungen
a) Widerspruch von Arbeitnehmern
aa) Vereinzelter Widerspruch von Arbeitnehmern
bb) Widerspruch aller Arbeitnehmer
b) Betriebsteilübergänge
aa) Situation im Veräußererbetrieb
bb) Situation im Erwerberbetrieb
c) Gesamt- und Konzernbetriebsrat
4. Kapitel Umstrukturierung und Übertragung nach dem UmwG
A. Einführung
I. Umwandlungsmöglichkeiten nach dem UmwG
II. Spaltungsarten und besondere Vorgaben für Spaltungen
1. Spaltung zur Aufnahme oder zur Neugründung
2. Aufspaltung
3. Abspaltung
4. Ausgliederung
a) Kennzeichen einer Ausgliederung
b) Wirtschaftliche Bewertung
c) Unterschiede zwischen Ausgliederung und Abspaltung
III. Verschmelzung
IV. Exkurs: Anwachsung
V. Vermögensübertragung
VI. Wirksamwerden der Umwandlung
B. Auswirkungen der Umwandlung auf das einzelne Arbeitsverhältnis
I. Übertragende Umwandlung
1. Verhältnis von § 324 UmwG zu § 613a Abs. 1 BGB
2.Verhältnis von § 613a BGB zum Umwandlungsvertrag bzw. -plan
a) Bedeutung für die Zuordnung von Betrieben und Betriebsteilen
b) Bedeutung für die Zuordnung von Arbeitsverhältnissen
3. Folgen der Qualifikation als Rechtsgrundverweisung für übertragende Umwandlungen
4. Übertragende Umwandlung ohne Eingreifen des § 613a BGB
a) Kein Zustimmungserfordernis des Arbeitnehmers
aa) Gesetzgeberische Beseitigung etwaiger Zustimmungserfordernisse
bb) Widerspruchsrecht bzw. außerordentliches Kündigungsrecht
b) Exkurs: Kein Zustimmungserfordernis im Anwendungsbereich von § 613a BGB i.V.m. § 324 UmwG
5.Übergang des Arbeitsverhältnisses
a) Übergang gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. § 324 UmwG
b) Übergang gemäß §§ 20, 131, 176 Abs. 3, 177 UmwG außerhalb des Geltungsbereichs von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB
aa) Arbeitnehmer
bb) Mitglieder des Vertretungsorgans des übertragenden Rechtsträgers
c) Besonderheiten bei Kettenumwandlungen
d)Übertragung von Versorgungsverbindlichkeiten
aa) Differenzierung zwischen aktiven und ausgeschiedenen Arbeitnehmern
bb) Exkurs: Kein Widerspruchsrecht oder Zustimmungserfordernis für Betriebsrentner
e)Grenzen des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergängen im Rahmen übertragender Umwandlungen
aa) Grundsatz: Widerspruchsrecht nach § 324 UmwG i.V.m. § 613a Abs. 6 BGB
bb) Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers
6. Prozessuale Auswirkungen
a) Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers (Verschmelzung, Aufspaltung, Vollübertragung)
aa) Verschmelzung und Vollübertragung
bb) Aufspaltung
b)Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers
aa) Formwechsel
bb) Spaltungen und Vermögensteilübertragung
II. Zuordnung von Arbeitsverhältnissen durch einen Interessenausgleich gemäß § 323 Abs. 2 UmwG
1. Dogmatische Einordnung
2. Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zu § 324 UmwG i.V.m. § 613a BGB
3.Voraussetzungen von § 323 Abs. 2 UmwG
a) Betriebsänderung und Interessenausgleich
b) Formale Voraussetzungen
4. Rechtsfolgen von § 323 Abs. 2 UmwG: Gestaltungsspielraum
5.Normative Wirkung des Interessenausgleichs?
a) Grundsatz: Notwendigkeit einer individualrechtlichen Umsetzung
b) Ausnahme: Ausgestaltung als Betriebsvereinbarung
III.Formwechsel
1. Unanwendbarkeit von § 613a BGB
2. Fehlen von Gestaltungsrechten des Arbeitnehmers
3. Keine Auswirkungen auf individualrechtliche Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern
4. Auswirkungen auf das Amt und die vertragliche Stellung von Organmitgliedern
C. Auswirkung auf die Rechtsstellung und das Amt von Arbeitnehmervertretungsorganen
I. Übertragende Umwandlung
1. Zuständiger Betriebsrat
2.Betriebsrat
a) Beteiligungsrechte in Bezug auf den Umwandlungsvorgang/Abgrenzung zu sonstigen Beteiligungsrechten
aa) Monatsfrist für die Zuleitung des (Entwurfs des) Umwandlungsplans bzw. -vertrags
(1) Verkürzung oder Verlängerung der Zuleitungsfrist
(2) Verzicht auf die Zuleitung
(3) Nachweis rechtzeitiger Zuleitung
(4) Auswirkungen von Änderungen auf die Zuleitungspflicht
bb) Betriebsverfassungsrechtliche Beteiligungsrechte
b)Rechtsfolgen für das Betriebsratsamt und die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
aa) Unterscheidung von Betriebs- und Unternehmensspaltung
bb) Betriebsspaltung (§ 21a Abs. 1 BetrVG)
cc) Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zu einem Betrieb (§ 21a Abs. 2 BetrVG)
dd) Weitere Voraussetzungen für ein Übergangsmandat in den Fällen des § 21a Abs. 1 und 2 BetrVG
ee) Inhalt und Dauer des Übergangsmandats gemäß § 21a BetrVG; Zusammensetzung und Status der Betriebsratsmitglieder im Übergangsmandat
c) Fortgeltung von Beteiligungsrechten des Betriebsrats nach § 325 Abs. 2 UmwG
aa) Anwendungsvoraussetzungen
(1) Spaltung oder Teilübertragung eines Rechtsträgers
(2) Betriebsspaltung unter Schaffung betriebsratsfähiger Einheiten
(3) Kausalität zwischen Unternehmens- und Betriebsspaltung
(4) Entfallen von Rechten oder Beteiligungsrechten des Betriebsrats
(5) Rechtsverlust wegen Unterschreitung von Schwellenwerten
(6) Rechtsverlust aufgrund Tendenzschutzes gemäß § 118 Abs. 1 BetrVG
(7) Rechtsverlust infolge des „Untergangs“ von Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen
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