Tobias Weber - Baurecht Bayern

Здесь есть возможность читать онлайн «Tobias Weber - Baurecht Bayern» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Baurecht Bayern: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Baurecht Bayern»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Dargestellt werden die examensrelevanten Gebiete des öffentlichen Baurechts. Das Skript geht speziell auf die Anforderungen des Examens in Bayern ein und bietet so eine optimale Prüfungsvorbereitung.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung: Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Baurecht Bayern — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Baurecht Bayern», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Hinweis

§ 5 Abs. 4 BauGB eröffnet die Möglichkeit, sonstige Planungen Dritter bzw. sonstige Nutzungsregelungen aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen in den Flächennutzungsplan nachrichtlich zu übernehmen. Diese nachrichtlichen Übernahmen nehmen an der Rechtsnatur des Flächennutzungsplanes nicht teil. Sie sind rein deklaratorischer Natur.[16]

2. Teil Kommunale Bauleitplanung› C. Der Flächennutzungsplan› III. Verfahren zum Erlass eines Flächennutzungsplanes

III. Verfahren zum Erlass eines Flächennutzungsplanes

39

Da das BauGB in den §§ 1 ff. BauGBgrundsätzlich von Bauleitplänen spricht, gelten die Verfahrensbestimmungen grundsätzlich sowohl für den Flächennutzungsplan wie auch für den Bebauungsplan. Im Rahmen des Verfahrens zum Erlass des prüfungsrelevanteren Bebauungsplanes werden wir diese Detailanforderungen des BauGB näher kennenlernen. Auf diese Ausführungen sei an dieser Stelle verwiesen.

Hinweis

Machen Sie es sich an dieser Stelle möglichst einfach. Wer das Verfahren zum Erlass eines Bebauungsplanes kennt und beherrscht, tut sich auch im Bereich eines Flächennutzungsplanes leicht. Sie müssen hier nur darauf achten, dass, wenn das Gesetz von Bauleitplänenspricht, die Anforderungen für Flächennutzungs- und Bebauungsplan gemeinsam gelten. Nur wenn das Gesetz den Flächennutzungsplan explizit in Bezug nimmt (z.B. § 5 Abs. 5 BauGB) gilt diese Anforderung dann selbstverständlich nur für Flächennutzungspläne, nicht aber für Bebauungspläne.

Dennoch gibt es einige Besonderheiten im Bereich der Flächennutzungspläne, auf die an dieser Stelle hingewiesen sei.

40

Zunächst gilt es noch einmal zu beachten, dass zuständiges Organinnerhalb der Gemeinde zum Erlass eines Flächennutzungsplanes ausschließlich der Gemeinderat ist (Art. 32 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GO). Der Flächennutzungsplan ist darüber hinaus ein stets genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäftnach § 6 Abs. 1 BauGB.

Dem Flächennutzungsplan ist nach § 5 Abs. 5 BauGB eine Begründungmit den Angaben nach § 2a BauGB beizufügen. Die Begründung hat demnach die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes und die Ergebnisse der durchgeführten Umweltprüfung (Umweltbericht)wiederzugeben. Die Begründung ist ähnlich einer Gesetzesbegründung nicht Teil der Flächennutzungsplanung selbst, sondern wird dieser „beigefügt“. Damit erlangt nur der Flächennutzungsplan selbst Rechtswirksamkeit.[17]

2. Teil Kommunale Bauleitplanung› C. Der Flächennutzungsplan› IV. Rechtliche Wirkungen des Flächennutzungsplanes

IV. Rechtliche Wirkungen des Flächennutzungsplanes

1. Anpassungspflicht für öffentliche Planungsträger

41

Gemäß § 7 BauGB haben sämtliche öffentlich-rechtlichen Planungsträger, die am Bauleitplanverfahren beteiligt wurden und der gemeindlichen Planungsabsicht nicht widersprochen haben, ihre Planungen dem Flächennutzungsplan anzupassen. Hat der Planungsträger widersprochen, unterliegt er keiner Anpassungspflicht. Gemeindlicher Plan und Fachplanung bestehen dann selbstständig nebeneinander.[18]

2. Rechtliche Bindung der Gemeinde (Entwicklungsgebot)

42

§ 8 Abs. 2 S. 1 BauGB verpflichtet die Gemeinde, soweit der Flächennutzungsplan zeitlich vorausgehend zum Bebauungsplan erlassen wurde, die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Damit erfolgt eine Selbstbindung der Gemeinde an ihre im Flächennutzungsplan dargestellte planerische Grundkonzeption. Um § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB zu genügen, muss die Grundkonzeption des Flächennutzungsplanes im Bebauungsplan aufgegriffen werden und lediglich einem höheren Konkretisierungsgrad zugeführt werden.[19] Da sich die Forderung des § 8 Abs. 2 BauGB an die Gemeinde richtet, hat der Flächennutzungsplan grundsätzlich keine verbindliche Außenwirkung gegenüber Dritten.[20]

Hinweis

Aus einem unwirksamen Flächennutzungsplan kann kein wirksamer Bebauungsplan entwickelt werden.

3. Rechtliche Wirkungen gegenüber Dritten

43

Grundsätzlich hat der Flächennutzungsplan nur die dargestellte verwaltungsinterne, gemeindebindende Wirkung über die gesetzliche Bestimmung in § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB. Für den einzelnen Grundstückseigentümer schafft der Flächennutzungsplan kein Baurecht.[21] Dazu ist nur der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan imstande. Nur für Bebauungspläne gilt die Bestimmung in § 30 BauGB.

44

картинка 10

Mittelbare Außenwirkungerlangt der Flächennutzungsplan allerdings bei Bauvorhaben im Außenbereich, § 35 BauGB[22]. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauGB bestimmt insoweit, dass ein Bauvorhaben im Außenbereich insbesondere dann öffentliche Belange beeinträchtigt, wenn es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Mithin ist es nicht ausgeschlossen, dass die Darstellungen des Flächennutzungsplanes, obwohl dieser grundsätzlich nur die Gemeinde in § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB verpflichtet, zur Versagung eines Bauvorhabens im Außenbereich führen.[23] Wann diese Voraussetzungen gegeben sind, werden wir im Rahmen der Erläuterung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich näher erläutern.

45

Eine weitere mittelbare Außenwirkungschafft § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB, wonach einem Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB öffentliche Belange auch dann entgegen stehen, wenn hierfür im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist.

Beispiel

Diese letzte Konstellation hat insbesondere Bedeutung im Bereich der Errichtung von Windkraftanlagen. Hier kann die Gemeinde mit Hilfe des Flächennutzungsplanes so genannte Konzentrationszonenfür Windkraftanlagen (Vorrangfläche)auf ihrem Gemeindegebiet ausweisen. Diese haben dann über § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB die Wirkung, dass die grundsätzlich privilegierten Windkraftanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) im Außenbereich dieser Gemeinde nur noch in den ausgewiesenen Konzentrationszonen zulässig sind, im Übrigen ihnen aber trotz der gesetzlichen Privilegierung öffentliche Belange entgegenstehen.

46

Schließlich ermächtigt § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB die Gemeinde dazu, durch Satzung bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen, wenn die diesbezüglichen Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind. Diese gesetzliche Möglichkeit einer Innenbereichssatzungermöglicht der Gemeinde eine rechtliche Aufwertung von Außenbereichsflächen (§ 35 BauGB) zu einem Innenbereich nach § 34 BauGB. Die weitere bauplanerische Prüfung hat dann bei Wirksamkeit einer derartigen Innenbereichssatzung am Maßstab des § 34 BauGB zu erfolgen.[24]

2. Teil Kommunale Bauleitplanung› C. Der Flächennutzungsplan› V. Rechtsschutz bei Flächennutzungsplänen

V. Rechtsschutz bei Flächennutzungsplänen

1. Für die Gemeinde

47

Kommt es zur Versagung der Genehmigung für einen Flächennutzungsplan (§ 6 Abs. 1 BauGB), so hat die Gemeinde hierauf mit einer Verpflichtungsklage in Form der Versagungsgegenklage§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO zu reagieren. Die abgelehnte Genehmigung stellt für die Gemeinde einen sie belastenden Verwaltungsakt dar, den sie rechtlich angreifen kann. Die Klagebefugnis der Gemeinde ergibt sich aus einem möglichen Anspruch auf Genehmigung aus § 6 Abs. 1, 2 BauGB und einer möglichen Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie aus Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 11 Abs. 2 BV.[25]

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Baurecht Bayern»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Baurecht Bayern» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Baurecht Bayern»

Обсуждение, отзывы о книге «Baurecht Bayern» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x