Öffentliches Baurecht für Architekten und Bauingenieure
Prof. Dr. Jörg Menzel
Dezernent Umwelt und Technik
Landratsamt Karlsruhe
Dr. Werner Finger
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Dipl.-Ing. Kirsten Rickes
Amtsleiterin
Baurechtsamt Stuttgart
2. überarbeitete Auflage, 2020
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.deabrufbar.
2. Auflage 2020
Print ISBN 978-3-415-06410-2
E-ISBN 978-3-415-06707-3
© 2015 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Titelfoto: © M. Schuppich – stock.adobe.com
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart
Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden
www.boorberg.de
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
A. Einleitung – Baurecht in Deutschland
I. Baurecht – wieso?
II. Abgrenzung privates und öffentliches Baurecht
III. Unterscheidung Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
B. Bauplanungsrecht
I. Was ist Bauleitplanung bzw. der Zweck der Bauleitplanung?
1. Allgemeines
2. Pläne in der Bauleitplanung
3. Die drei Bereiche
a) Bebauungsplan
b) Innenbereich
c) Außenbereich
4. Erschließung
II. Der Bebauungsplan
1. Grundzüge des Verfahrens zur Aufstellung der Bauleitpläne
a) Zuständigkeit
b) Aufstellungsbeschluss
c) Frühzeitige Beteiligung
d) Förmliche Beteiligung
e) Abwägung
f) Satzungsbeschluss
g) Genehmigung, Ausfertigung, Inkrafttreten (öffentliche Bekanntmachung)
h) Vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren
2. Fehlerhafte Bebauungspläne
3. Arten der Bebauungspläne
a) Übersicht
b) Zweck der einzelnen Pläne
4. Festsetzungen im Bebauungsplan – Wie „lese“ ich einen Bebauungsplan?
5. Anwendung „alter“ Bebauungspläne – Regelungsgrundlagen der jeweiligen BauNVO
6. Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans
a) Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB
b) Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
III. Die Baunutzungsverordnung
1. Bedeutung der BauNVO
2. Art der baulichen Nutzung
3. Maß der baulichen Nutzung
IV. Der Innenbereich, § 34 BauGB
1. Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich
2. Zulässigkeitsmaßstab des § 34 Abs. 1 BauGB
3. Faktisches Baugebiet, § 34 Abs. 2 BauGB
4. Abweichung bei Bestandsgebäuden bzw. Bestandsnutzungen, § 34 Abs. 3a BauGB
V. Der Außenbereich
1. Allgemeines
2. Privilegierte Vorhaben, § 35 Abs. 1 BauGB
3. Sonstige Vorhaben, § 35 Abs. 2 BauGB
4. Folgenutzungen
VI. Sicherung der Bauleitplanung
1. Veränderungssperre
2. Zurückstellung des Baugesuchs
3. Teilung von Grundstücken
4. Vorkaufsrechte der Gemeinde
5. Erhaltungssatzungen
VII. Bezug zu anderen Rechtsbereichen
1. Natur- und Artenschutz
2. Denkmalschutz
3. Immissionsschutz
4. Wasserrecht
5. Sanierungsrecht
VIII. Entschädigung, Enteignung im Öffentlichen Baurecht
1. Entschädigung
2. Enteignung
C. Bauordnungsrecht
I. Allgemeines
1. Anwendung
2. Begriffe
3. Bedeutung der Landesbauordnungen („Polizeirecht“) – Anwendung der früheren Landesbauordnungen
4. Stellung, Befugnisse und Verantwortung der Entwurfsverfasser
II. Materielles Recht
1. Abstandsflächen
2. Brandschutz
a) Schutzziele
b) Anforderungen an Bauteile
c) Anforderungen an Rettungswege
3. Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden und Wohngebäuden
4. Garagen/Stellplätze
a) Ermittlung der Zahl der notwendigen Stellplätze
b) Garagenverordnung
5. Sonderbauten
a) § 38 LBO
b) Sonderbauvorschriften
6. Gestaltungsregelungen, örtliche Bauvorschriften
7. Ausnahmen, Abweichungen, Befreiungen, Erleichterungen
a) Abweichungen nach § 56 Abs. 1 und 2 LBO
b) Ausnahmen nach § 56 Abs. 3 und 4 LBO
c) Befreiungen nach § 56 Abs. 5 LBO
d) Erleichterungen nach § 38 LBO
e) Abweichungen von Technischen Baubestimmungen nach § 73a LBO
8. Baulasten
III. Formelles Recht
1. Wann ist ein Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig?
2. Der Bauvorbescheid
3. Arten der Genehmigungsverfahren
4. Ablauf eines Bauantragsverfahrens
5. Der vollständige und bearbeitungsfähige Bauantrag
6. Die Beteiligung des Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren
7. Das gemeindliche Einvernehmen
8. Von der Baugenehmigung bis zum fertigen Gebäude
a) Bautechnische Nachweise (Standsicherheit, Schallschutz)
b) Der „Rote Punkt“
c) Rohbau- und Schlussabnahme
9. Abweichende oder ungenehmigte Bauausführung
10. Baustopp, Nutzungsuntersagung und Abriss
D. Technische Regelungen
I. Bauprodukte und Bauarten
II. Regeln der Technik
III. Wärmeschutz, Energieeinsparung und erneuerbare Energien
E. Rechtsschutz im Baurecht
I. Selbstkontrolle der Verwaltung
II. Klageverfahren
1. Anfechtungsklage
2. Verpflichtungsklage
III. Nachbarschutz
IV. Einstweiliger Rechtsschutz
V. Normenkontrollklage
VI. Übersicht zum Rechtsschutz im öffentlichen Baurecht
F. Anhang
Stichwortverzeichnis
Liebe Leserinnen und Leser,
seit der Herausgabe der ersten Auflage der Publikation „Öffentliches Baurechts für Architekten und Bauingenieure“ sind einige Jahre vergangen. Zwischenzeitlich gab es eine Reihe von gesetzgeberischen Veränderungen im Bauplanungs- und im Bauordnungsrecht. Mit der aktualisierten zweiten Auflage möchten wir das Werk auf einen aktuellen Stand bringen. So sind beispielsweise neu hinzugekommen das Thema „urbane Gebiete“ oder Änderungen aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Für die Reaktionen auf die erste Auflage danken wir und Hinweise sind eingearbeitet worden.
Wir wünschen all denjenigen, die sich mit dem Thema Öffentliches Baurecht befassen eine spannende und hoffentlich hilfreiche Lektüre.
Die Autoren |
Kirsten Rickes |
Dr. Werner Finger |
Prof. Dr. Jörg Menzel |
Karlsruhe, im Sommer 2020 |
Die Autoren danken den Städten Karlsruhe, Rastatt, Stuttgart und Stutensee, den Gemeinden Bad Schönborn, Sulzfeld/Baden, Pfinztal, Zaisenhausen und Weingarten/Baden sowie dem Badischen Landesmuseum Karlsruhe für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Buches.
Liebe Leserinnen und Leser,
Öffentliches Baurecht – eine Materie, die für angehende, aber auch ausgebildete Architekten und Bauingenieure nicht als die „Spannendste“ gilt.
Die Kenntnisse des Baurechts spielen jedoch im täglichen Geschäft der Planer eine zentrale Rolle. Die Grundzüge im Öffentlichen Baurecht sollten beherrscht werden, um das planerisch Wünschenswerte mit dem rechtlich Machbaren in Einklang zu bringen. Nur so kann der Planer seinem Kunden eine möglichst verbindliche Einschätzung zur Planung und deren Gestattung geben und nur dann kann er auch auf „Augenhöhe“ mit den zuständigen Genehmigungsbehörden sprechen und verhandeln.
Читать дальше