Christiane Eichholz - Europarecht

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Der Inhalt:
Dieses Skript befasst sich mit der Entwicklung der Europäischen Union bis heute und bietet einen schnellen und prüfungsorientierten Einstieg in das Europarecht. Dargestellt werden die europarechtlichen Rechtsquellen und ihr Verhältnis zum nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Ausführlich werden die Freiheitsrechte der Unionsbürger und die besonders klausurrelevante gerichtliche Durchsetzung von europarechtlichen Ansprüchen mit zahlreichen Beispielen aus der EuGH-Rechtsprechung behandelt. Die Kompetenzen der einzelnen Unionsorgane und ihre Verzahnung miteinander werden vorgestellt. Auch neureen Entwicklungen wie «dem Brexit» wird Rechnung getragen.
Die Konzeption:
Die Skripten der Reihe «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller mit Online-Wissens-Check Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich. Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an? • Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs , passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. • Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. Wie nutzen Sie diese Möglichkeit? Online-Wissens-Check Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei. Ihr persönlicher User-Code: 329606230 Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand. Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de . zurück zu Rn. 123, 188, 290, 393

Literaturverzeichnis

1. Teil 1. Teil Die europäische Integration Inhaltsverzeichnis A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft B. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft C. Die Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft Die europäische Integration 1. Teil Die europäische Integration Inhaltsverzeichnis A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft B. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft C. Die Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft

A. A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1 JURIQ-Klausurtipp Für eine gute Fallbearbeitung ist das Wissen um die Details der europäischen Integration insbesondere bezogen auf den Kompetenzzuwachs der einzelnen Organe nötig, weswegen wir uns nachfolgend zunächst mit diesem Thema beschäftigen werden. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1 JURIQ-Klausurtipp Für eine gute Fallbearbeitung ist das Wissen um die Details der europäischen Integration insbesondere bezogen auf den Kompetenzzuwachs der einzelnen Organe nötig, weswegen wir uns nachfolgend zunächst mit diesem Thema beschäftigen werden. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

I. I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl[1] (EGKS) 2 Am 18.4.1951[2] wurde die EGKS als erste supranationale Gemeinschaft durch die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die drei Benelux-Staaten für den Zeitraum von fünfzig Jahren bis zum 23.7.2002 gegründet.[3] Hinweis Staaten übertragen auf eine supranationale Organisation Kompetenzen, die sie dann nicht mehr selbst ausüben dürfen. Die von einer supranationalen Organisation im Rahmen ihrer Zuständigkeit getroffenen Beschlüsse haben Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Alle Mitgliedstaaten räumten sich gegenseitig einen zollfreien Zugang zum jeweiligen Kohle- und Stahlmarkt ein. Der Vertrag zur Gründung der EGKS (EGKSV) enthielt Wettbewerbs-, Preis- und Freizügigkeitsregeln für Kohle- und Stahlfacharbeiter sowie Subventionsvorschriften für die nationalen Regierungen. Es wurde ein gemeinsamer Markt für die Güter der Schwerindustrie geschaffen. Dadurch verzichteten europäische Staaten erstmals auf einen Teil ihrer Hoheitsrechte und übertrugen diese auf europäische Institutionen. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl[1] (EGKS) 2 Am 18.4.1951[2] wurde die EGKS als erste supranationale Gemeinschaft durch die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die drei Benelux-Staaten für den Zeitraum von fünfzig Jahren bis zum 23.7.2002 gegründet.[3] Hinweis Staaten übertragen auf eine supranationale Organisation Kompetenzen, die sie dann nicht mehr selbst ausüben dürfen. Die von einer supranationalen Organisation im Rahmen ihrer Zuständigkeit getroffenen Beschlüsse haben Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Alle Mitgliedstaaten räumten sich gegenseitig einen zollfreien Zugang zum jeweiligen Kohle- und Stahlmarkt ein. Der Vertrag zur Gründung der EGKS (EGKSV) enthielt Wettbewerbs-, Preis- und Freizügigkeitsregeln für Kohle- und Stahlfacharbeiter sowie Subventionsvorschriften für die nationalen Regierungen. Es wurde ein gemeinsamer Markt für die Güter der Schwerindustrie geschaffen. Dadurch verzichteten europäische Staaten erstmals auf einen Teil ihrer Hoheitsrechte und übertrugen diese auf europäische Institutionen. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft

II. II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft 3 Nachdem bereits 1949 die NATO[4] gegründet worden war, wurde von den Regierungschefs der Benelux-Staaten, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens 1952 der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einstimmig beschlossen. Mit der EVG eng verknüpft war der Gedanke, eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) zu gründen. In der EPG sollten die EGKS und die EVG und weitere Kompetenzen im Wirtschaftsbereich verbunden werden. Die EVG bedeutete die Bildung einer europäischen Armee unter Führung von politischen Institutionen des geeinten Europas, die Berufung eines Europäischen Verteidigungsministers und die deutsche Wiederbewaffnung im europäischen Rahmen. Da die französische Nationalversammlung am 30.8.1954 die Zustimmung zur EVG verweigerte, indem die Beratung darüber auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, konnte der Vertrag zur Gründung der EVG nicht in Kraft treten. Durch dieses Verhalten der Volksvertretung einer der Gründungsstaaten wurde deutlich, dass es für die politische Integration in Europa noch zu früh war. Das Bestreben zur Gründung einer EPG wurde nicht weiter verfolgt.[5] Statt der EVG wurde 1954 die Westeuropäische Union (WEU) als kollektiver Beistandspakt durch Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die drei Benelux-Staaten gegründet. Die WEU verfügt nicht über eine europäische Armee. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › III. Europa als Wirtschafts- und Atomgemeinschaft Europa als Verteidigungsgemeinschaft II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft 3 Nachdem bereits 1949 die NATO[4] gegründet worden war, wurde von den Regierungschefs der Benelux-Staaten, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens 1952 der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einstimmig beschlossen. Mit der EVG eng verknüpft war der Gedanke, eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) zu gründen. In der EPG sollten die EGKS und die EVG und weitere Kompetenzen im Wirtschaftsbereich verbunden werden. Die EVG bedeutete die Bildung einer europäischen Armee unter Führung von politischen Institutionen des geeinten Europas, die Berufung eines Europäischen Verteidigungsministers und die deutsche Wiederbewaffnung im europäischen Rahmen. Da die französische Nationalversammlung am 30.8.1954 die Zustimmung zur EVG verweigerte, indem die Beratung darüber auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, konnte der Vertrag zur Gründung der EVG nicht in Kraft treten. Durch dieses Verhalten der Volksvertretung einer der Gründungsstaaten wurde deutlich, dass es für die politische Integration in Europa noch zu früh war. Das Bestreben zur Gründung einer EPG wurde nicht weiter verfolgt.[5] Statt der EVG wurde 1954 die Westeuropäische Union (WEU) als kollektiver Beistandspakt durch Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die drei Benelux-Staaten gegründet. Die WEU verfügt nicht über eine europäische Armee. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › III. Europa als Wirtschafts- und Atomgemeinschaft

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