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Literaturverzeichnis
1. Teil 1. Teil Die europäische Integration Inhaltsverzeichnis A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft B. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft C. Die Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft
Die europäische Integration 1. Teil Die europäische Integration Inhaltsverzeichnis A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft B. Die Weiterentwicklung der Europäischen Gemeinschaft C. Die Erweiterungen der Europäischen Gemeinschaft
A. A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1 JURIQ-Klausurtipp Für eine gute Fallbearbeitung ist das Wissen um die Details der europäischen Integration insbesondere bezogen auf den Kompetenzzuwachs der einzelnen Organe nötig, weswegen wir uns nachfolgend zunächst mit diesem Thema beschäftigen werden. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft 1 JURIQ-Klausurtipp Für eine gute Fallbearbeitung ist das Wissen um die Details der europäischen Integration insbesondere bezogen auf den Kompetenzzuwachs der einzelnen Organe nötig, weswegen wir uns nachfolgend zunächst mit diesem Thema beschäftigen werden. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
I. I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl[1] (EGKS) 2 Am 18.4.1951[2] wurde die EGKS als erste supranationale Gemeinschaft durch die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die drei Benelux-Staaten für den Zeitraum von fünfzig Jahren bis zum 23.7.2002 gegründet.[3] Hinweis Staaten übertragen auf eine supranationale Organisation Kompetenzen, die sie dann nicht mehr selbst ausüben dürfen. Die von einer supranationalen Organisation im Rahmen ihrer Zuständigkeit getroffenen Beschlüsse haben Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Alle Mitgliedstaaten räumten sich gegenseitig einen zollfreien Zugang zum jeweiligen Kohle- und Stahlmarkt ein. Der Vertrag zur Gründung der EGKS (EGKSV) enthielt Wettbewerbs-, Preis- und Freizügigkeitsregeln für Kohle- und Stahlfacharbeiter sowie Subventionsvorschriften für die nationalen Regierungen. Es wurde ein gemeinsamer Markt für die Güter der Schwerindustrie geschaffen. Dadurch verzichteten europäische Staaten erstmals auf einen Teil ihrer Hoheitsrechte und übertrugen diese auf europäische Institutionen. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) I. Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl[1] (EGKS) 2 Am 18.4.1951[2] wurde die EGKS als erste supranationale Gemeinschaft durch die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien und die drei Benelux-Staaten für den Zeitraum von fünfzig Jahren bis zum 23.7.2002 gegründet.[3] Hinweis Staaten übertragen auf eine supranationale Organisation Kompetenzen, die sie dann nicht mehr selbst ausüben dürfen. Die von einer supranationalen Organisation im Rahmen ihrer Zuständigkeit getroffenen Beschlüsse haben Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Alle Mitgliedstaaten räumten sich gegenseitig einen zollfreien Zugang zum jeweiligen Kohle- und Stahlmarkt ein. Der Vertrag zur Gründung der EGKS (EGKSV) enthielt Wettbewerbs-, Preis- und Freizügigkeitsregeln für Kohle- und Stahlfacharbeiter sowie Subventionsvorschriften für die nationalen Regierungen. Es wurde ein gemeinsamer Markt für die Güter der Schwerindustrie geschaffen. Dadurch verzichteten europäische Staaten erstmals auf einen Teil ihrer Hoheitsrechte und übertrugen diese auf europäische Institutionen. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft
II. II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft 3 Nachdem bereits 1949 die NATO[4] gegründet worden war, wurde von den Regierungschefs der Benelux-Staaten, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens 1952 der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einstimmig beschlossen. Mit der EVG eng verknüpft war der Gedanke, eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) zu gründen. In der EPG sollten die EGKS und die EVG und weitere Kompetenzen im Wirtschaftsbereich verbunden werden. Die EVG bedeutete die Bildung einer europäischen Armee unter Führung von politischen Institutionen des geeinten Europas, die Berufung eines Europäischen Verteidigungsministers und die deutsche Wiederbewaffnung im europäischen Rahmen. Da die französische Nationalversammlung am 30.8.1954 die Zustimmung zur EVG verweigerte, indem die Beratung darüber auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, konnte der Vertrag zur Gründung der EVG nicht in Kraft treten. Durch dieses Verhalten der Volksvertretung einer der Gründungsstaaten wurde deutlich, dass es für die politische Integration in Europa noch zu früh war. Das Bestreben zur Gründung einer EPG wurde nicht weiter verfolgt.[5] Statt der EVG wurde 1954 die Westeuropäische Union (WEU) als kollektiver Beistandspakt durch Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die drei Benelux-Staaten gegründet. Die WEU verfügt nicht über eine europäische Armee. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › III. Europa als Wirtschafts- und Atomgemeinschaft
Europa als Verteidigungsgemeinschaft II. Europa als Verteidigungsgemeinschaft 3 Nachdem bereits 1949 die NATO[4] gegründet worden war, wurde von den Regierungschefs der Benelux-Staaten, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens 1952 der Vertrag zur Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) einstimmig beschlossen. Mit der EVG eng verknüpft war der Gedanke, eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) zu gründen. In der EPG sollten die EGKS und die EVG und weitere Kompetenzen im Wirtschaftsbereich verbunden werden. Die EVG bedeutete die Bildung einer europäischen Armee unter Führung von politischen Institutionen des geeinten Europas, die Berufung eines Europäischen Verteidigungsministers und die deutsche Wiederbewaffnung im europäischen Rahmen. Da die französische Nationalversammlung am 30.8.1954 die Zustimmung zur EVG verweigerte, indem die Beratung darüber auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, konnte der Vertrag zur Gründung der EVG nicht in Kraft treten. Durch dieses Verhalten der Volksvertretung einer der Gründungsstaaten wurde deutlich, dass es für die politische Integration in Europa noch zu früh war. Das Bestreben zur Gründung einer EPG wurde nicht weiter verfolgt.[5] Statt der EVG wurde 1954 die Westeuropäische Union (WEU) als kollektiver Beistandspakt durch Frankreich, Italien, die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und die drei Benelux-Staaten gegründet. Die WEU verfügt nicht über eine europäische Armee. 1. Teil Die europäische Integration › A. Ablauf der Gründung der Europäischen Gemeinschaft › III. Europa als Wirtschafts- und Atomgemeinschaft
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