Die Rechte des Verletzten im
Strafprozess
von
Klaus SchrothRechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe
und
Marvin SchrothRechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) in Karlsruhe
unter Mitarbeit von
Ashraf AbouzeidRechtsanwalt in Karlsruhe
3., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Die Rechte des Verletzten im Strafprozess Die Rechte des Verletzten im Strafprozess von Klaus Schroth Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe und Marvin Schroth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) in Karlsruhe unter Mitarbeit von Ashraf Abouzeid Rechtsanwalt in Karlsruhe 3., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Herausgeber
Praxis der Strafverteidigung Band 26 |
Begründet von |
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
Herausgegeben von |
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
Schriftleitung |
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Die Rechte des Verletzten im Strafprozess Die Rechte des Verletzten im Strafprozess von Klaus Schroth Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe und Marvin Schroth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) in Karlsruhe unter Mitarbeit von Ashraf Abouzeid Rechtsanwalt in Karlsruhe 3., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Autoren
Klaus Schroth ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe.
Kontakt: k.schroth@schroth-kollegen.de
Marvin Schroth ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht sowie Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth) in Karlsruhe. Kontakt: m.schroth@schroth-kollegen.de
Ashraf Abouzeid ist Rechtsanwalt in Karlsruhe. Kontakt: a.abouzeid@schroth-kollegen.de
Die Rechte des Verletzten im Strafprozess Die Rechte des Verletzten im Strafprozess von Klaus Schroth Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Karlsruhe und Marvin Schroth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) in Karlsruhe unter Mitarbeit von Ashraf Abouzeid Rechtsanwalt in Karlsruhe 3., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Widmung
In Erinnerung an meine Frau Gerdi und meinen Freund Dr. Norbert Lechner
Für meine Frau Gerda und Sabine
Für Anne und Amira
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4516-1
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Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620
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Im letzten Jahrzehnt hat die Bedeutung des Opferschutzes im Strafprozess erheblich zugenommen, nicht zuletzt durch die EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten vom 29.7.2009, das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom 26.6.2013 sowie das dritte Opferrechtsreformgesetz vom 21.12.2015. Schon früher hatte der Gesetzgeber mit dem am 1.10.2009 in Kraft getretenen Zweiten Opferrechtsreformgesetz den Anwendungsbereich der Nebenklage beträchtlich erweitert. Diese Entwicklung fordert insbesondere die Anwaltschaft in mehrfacher Hinsicht heraus. Sie muss darauf bedacht sein, den wachsenden Qualitätsanforderungen zu genügen, die mit den zunehmenden Wirkungsmöglichkeiten bei der Betreuung und Vertretung von Verletzten notwendigerweise verbunden sind. Das erfordert seitens des Verletztenanwalts eine gründliche Kenntnis der einschlägigen Normen, die ohne Wegweisung kaum mehr zu überblicken sind. Notwendig sind ferner ein tieferes Verständnis für die gesetzlich eröffneten Handlungsmöglichkeiten und das rechte Gespür dafür, wie davon sinnvoll Gebrauch zu machen ist. Aber nicht nur jeder Rechtsanwalt, der sich die Vertretung von Verletzten angelegen sein lassen möchte, muss sich diesen Herausforderungen stellen. Auch Strafverteidiger, Staatsanwälte, Richter sowie Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen, die sich mit der Materie befassen, tun gut daran, sich mit den erweiterten Rechten von Verletzten und der daraus resultierenden Veränderung des Strafprozesses, seiner Ausrichtung auch auf die Belange des Opfers, näher zu befassen.
Hierfür bietet das Buch von Klaus und Marvin Schroth eine vorzügliche Grundlage. Es stellt übersichtlich, klar und gründlich alle Facetten der Tätigkeit des Verletztenanwalts in allen Phasen eines Strafverfahrens und darüber hinaus dar. Die allgemeinen Rechte des Verletzten und besonders des Nebenklägers, aber auch die Rechte des von Straftaten verletzten Zeugen werden ebenso beleuchtet wie die speziellen Rechtsinstitute des Täter-Opfer-Ausgleichs, des Adhäsionsverfahrens, der Klageerzwingung und der Privatklage. Hinzu kommen wichtige Hinweise auf die Entschädigung und weitere Rechte des Verletzten außerhalb des Strafprozesses. Dabei erschöpft sich das Buch nicht in der Darstellung des Rechts, sondern ist voller Anregungen und Empfehlungen zu seinem sachgerechten Gebrauch in der Praxis, in die die langjährigen beruflichen Erfahrungen des Autors eingeflossen sind.
Für die 3. Auflage ist das Buch unter Berücksichtigung aller neueren Entwicklungen im Bereich des Opferschutzes überarbeitet worden. In bewährter Weise erlauben hervorragende Praxistipps, Checklisten und viele Muster die Handhabung der schwierigen Materie.
Im April 2018
Passau
Werner Beulke
Berlin
Alexander Ignor
Vorwort der Herausgeber
Abkürzungsverzeichnis
Einleitung
Teil 1 Die Entwicklung der Schutzrechte zugunsten des Verletzten
I. Die moderne „Opferdiskussion“
II. Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 11.5.1976
1. Vorgeschichte
2. Wesentlicher Inhalt
III. 1. Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren vom 18.12.1986
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