aa) Täterkreis: Selbstständiger Gewerbetreibender
bb) Nichtanzeige/Fehlen der erforderlichen Gewerbekarte
(1) § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 1. Alt. SchwarzArbG
(2) § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d 2. Alt. SchwarzArbG
cc) Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
dd) Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände
c) Unberechtigte Handwerksausübung, § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e SchwarzArbG
aa) Begriff des Handwerksbetriebes
bb) Selbstständiger Betrieb als stehendes Gewerbe
cc) Verstoß gegen die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle
dd) Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang
ee) Annex: Sonstige (Auffang-)Tatbestände
d) Beauftragung mit Schwarzarbeit, § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG
aa) Zielrichtung und Täterkreis
bb) Beauftragung mit Schwarzarbeit in erheblichem Umfang
e) Mangelnde Mitwirkung bzw. Vorlage von Dokumenten oder Daten, § 8 Abs. 2 SchwarzArbG
aa) Pflicht zur Mitführung und Vorlage von Ausweispapieren (Nr. 1)
bb) Pflicht zur Belehrung der eigenen Arbeitnehmer (Nr. 2)
cc)Pflicht zur Duldung des Betretens von Grundstücken/Geschäftsräumen und zur Mitwirkung bei Prüfungen (Nr. 3)
(1) § 8 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a SchwarzArbG
(2) § 8 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b SchwarzArbG
dd) Pflicht von Ausländern zur Vorlage von Ausweispapieren (Nr. 4)
ee) Pflicht des Arbeitgebers/Auftraggebers zur Aussonderung von Daten (Nr. 5)
ff) Unzulässiges Anbieten und Nachfragen von Arbeitskraft (Nr. 6 und Nr. 7)
f) Leichtfertiges Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
g) Ausstellen von Schein- und Abdeckrechnungen, § 8 Abs. 4 SchwarzArbG
2.Subjektiver Tatbestand
a) § 8 Abs. 1 SchwarzArbG
b) § 8 Abs. 2 SchwarzArbG
c) § 8 Abs. 3 SchwarzArbG
d) § 8 Abs. 4 SchwarzArbG
3. Ausschlussgründe des § 8 Abs. 7 SchwarzArbG
4. Rechtsfolgen
5. Die Bebußung ausschließende Selbstanzeige (§ 8 Abs. 9 SchwarzArbG)
6. Konkurrenzen
7. Verjährung
8. Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen
IV. Exkurs: Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen (§ 9 SchwarzArbG a.F.)
V. Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen (§ 10 SchwarzArbG)
1. Täterkreis
2. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel
3. Auffälliges Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Arbeitnehmer
4. Subjektiver Tatbestand
5. Rechtsfolgen
6. Besonders schwere Fälle, § 10 Abs. 2 SchwarzArbG
7. Verjährung
8. Konkurrenzen
9. Anforderungen an die richterlichen Tatsachenfeststellungen
VI. Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind
1. Objektiver Tatbestand
2. Subjektiver Tatbestand
3. Rechtsfolgen
4. Verjährung
5. Täterschaft und Teilnahme
6. Konkurrenzen
VII. Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern (§ 11 SchwarzArbG)
1.Objektive Tatbestände des § 11 SchwarzArbG
a) § 11 Abs. 1 Nr. 1 SchwarzArbG
b) § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und c SchwarzArbG
c) § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und d SchwarzArbG
d) § 11 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG
2. Subjektiver Tatbestand
3. Qualifikation, § 11 Abs. 2 SchwarzArbG
4. Rechtsfolgen
5. Verjährung
6. Konkurrenzen
7. Anforderungen an die tatrichterlichen Tatsachenfeststellungen
VIII.Besonderheiten bei der Anwendbarkeit
1. Strafbarkeitslücken aufgrund von Fehlverweisungen
2. Verfassungswidrigkeit der §§ 10 ff. SchwarzArbG?
E.Illegale Arbeitnehmerüberlassung (§§ 15 ff. AÜG)
I. Einleitung
II.Wesentliche Strukturen und Inhalte des AÜG
1.Strukturen des AÜG
a) Begriffsbestimmung
b)Rechtsverhältnisse
aa) Verhältnis Verleiher und Leiharbeitnehmer
bb) Verhältnis Verleiher und Entleiher
cc) Verhältnis Entleiher und Leiharbeitnehmer
c) Offenlegungspflichten
d) Abordnung zu einer Arbeitsgemeinschaft keine Arbeitnehmerüberlassung
e) Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsverhältnissen
aa) Abgrenzung zum Werkvertrag
(1) Organisatorische Einbindung
(2) Arbeitsvertragliches Weisungsrecht
(3) Sonstige Kriterien
bb) Abgrenzung zum Dienstvertrag
cc) Abgrenzung zum Geschäftsbesorgungsvertrag
2.Wesentliche Regelungen des AÜG
a)Erlaubnispflicht
aa) Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeit
bb) Exkurs: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vor dem 1.12.2011
cc) Erlaubnis
b) Allgemeine Versagungsgründe, § 3 Abs. 1 Nr. 1–3 AÜG
aa) Unzuverlässigkeit, § 3 Abs. 1 Nr. 1 AÜG
bb) Mangelhafte Betriebsorganisation, § 3 Abs. 1 Nr. 2 AÜG
cc) Verletzung des Schlechterstellungsverbotes, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
dd) Exkurs: Verletzung des Schlechterstellungsverbotes vor dem 29.4.2011
c) Sonstige Versagungsgründe, § 3 Abs. 2–5 AÜG
aa) Fehlende Betriebsstätte auf EU- bzw. EWR-Gebiet, § 3 Abs. 2 AÜG
bb) Ausländische Antragsteller
d) Ausnahmen von der Erlaubnispflicht, § 1a AÜG („Kollegenhilfe“)
e) Fehlende Anwendbarkeit des AÜG, § 1 Abs. 3 AÜG
aa) Arbeitnehmerüberlassung zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassung, § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG
bb) Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung, § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG
cc) Exkurs: Privilegierte vorübergehende Konzernüberlassung vor dem 1.12.2011
dd) Gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung zwischen Arbeitgebern, § 1 Abs. 3 Nr. 2a AÜG
ee) Verlagerung von Aufgaben zwischen Arbeitgebern, § 1 Abs. 3 Nr. 2b AÜG
ff) Arbeitnehmerüberlassung zwischen öffentlichen Stellen, § 1 Abs. 3 Nr. 2c AÜG
gg) Arbeitnehmerüberlassung in das Ausland, § 1 Abs. 3 Nr. 3 AÜG
f) Einschränkungen im Baugewerbe, § 1b AÜG
aa) Grundsätzliche Regelung
bb) Ausnahmen vom Verbot
(1) Allgemeinverbindliche Tarifverträge
(2) Betriebe des Baugewerbes
(3) EWR-Staaten
III. Straf- und bußgeldrechtliche Sanktionierung illegaler Arbeitnehmerüberlassung – Überblick
IV. Die Straftatbestände der §§ 15, 15a AÜG
1. Illegaler Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15 AÜG
aa) Täterkreis
bb)Überlassung ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung
(1) Begriff des Ausländers
(2) Ohne Aufenthaltstitel
cc) Verleih ohne Erlaubnis
b) Der subjektive Tatbestand des § 15 AÜG
c) Verbotsirrtum
d) Besonders schwere Fälle, § 15 Abs. 2 AÜG
aa) Gewerbsmäßiges Handeln
bb) Grober Eigennutz
cc) Sonstige besonders schwere Fälle
e)Rechtsfolgen
aa) Unmittelbare Strafandrohung
bb) Sonstige Rechtsfolgen
f) Verjährung
2. Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 1 AÜG
a)Der objektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG
aa) Täterkreis
bb) Verleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Genehmigung
cc) Entleih im Rahmen einer erlaubten Überlassung
dd) Ausbeuterische Arbeitsbedingungen
b) Der subjektive Tatbestand des § 15a Abs. 1 AÜG
c) Verbotsirrtum
d) Besonders schwere Fälle, § 15a Abs. 1 S. 2 AÜG
e)Rechtsfolgen
aa) Unmittelbare Strafandrohung
bb) Sonstige Rechtsfolgen
f) Verjährung
3. Umfangreicher und beharrlich wiederholter Entleih ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung, § 15a Abs. 2 AÜG
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