Mike White - Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: краткое содержание, описание и аннотация

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Geldwäsche finanziert die organisierte Kriminalität, Terrorismusfinanzierung schafft die Grundlage zur Begehung schwerer Straftaten. Banken in ihrer Rolle als primäre Eingangspunkte in den legalen Geldkreislauf und Anbieter zahlreicher Zahlungs- und Abwicklungsdienstleistungen sind einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden. Sie unterliegen daher in besonderem Maße den einschlägigen geldwäscherechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers und der Finanzaufsicht. Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben im täglichen, von Serviceoptimierung und Kostendruck geprägten Geschäft stellt viele Banken vor Herausforderungen.Das von Praktikern geschriebene Handbuch liefert konkrete Hilfestellungen zur Konzeption und Implementierung der nach der neuen Gesetzgebung geforderten Verfahren, Systeme und Kontrollen.Die Neuauflage berücksichtigt folgende wichtige Neuerungen für die Praxis:Deutschland:
im Januar 2020 in Kraft getretenes, zur nationalen Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie überarbeitetes Geldwäschegesetzim Mai 2020 veröffentlichte BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum überarbeiteten Geldwäschegesetzunter Federführung des Bundesministeriums der Finanzen erstellte Erste Nationale Risikoanalyse Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung 2018/ 2019Großbritannien: in 2019 in Kraft getretene Money Laundering and Terrorist Financing (Amendment) RegulationsSchweiz: in 2019 erlassene Botschaft zur Änderung des GeldwäschereigesetzesÖsterreich: in 2019 in Kraft getretene Änderungen des Finanzmarkt-GeldwäschegesetzesAus dem Inhalt:Organisatorische Rahmenbedingungen, insb. Aufgaben des GeldwäschebeauftragtenDurchführung der jährlichen Risikoanalyse zur Ermittlung und Bewertung der Risiken der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und sonstiger strafbarer HandlungenAllgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten, insb. Identifizierung des Vertragspartners und wirtschaftlich Berechtigter, Umgang mit politisch exponierten Personen (PeP) und grenzüberschreitenden KorrespondenzbankbeziehungenTransaktionsüberwachung unter Einsatz von DatenverarbeitungssystemenDatenschutzrechtliche Aspekte unter Berücksichtigung der neuen DatenschutzgrundverordnungKontenabrufverfahren nach § 24c KWGPflichten nach der EU-GeldtransferverordnungPrävention von sonstigen strafbaren Handlungen, insb. Bestechung und KorruptionPrüfung der Vorkehrungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der JahresabschlussprüfungEinhaltung von Finanzsanktionen und EmbargosÜberblick zu länderspezifischen Anforderungen: USA, Großbritannien, Schweiz, Österreich

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Derartige Typologienpapiere existieren sowohl auf internationaler als auch nationaler Ebene. Im internationalen Zusammenhang ist die FATFzu nennen, die regelmäßig Publikationen zu aktuellen Trends im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung herausgibt.

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Ebenfalls hilfreich und von der BaFin explizit genannt sind die Leitlinien des Joint Committee of the European Supervisory Authorities.[51] Sie enthalten wertvolle Hinweise auf potentiell risikoreduzierende bzw. -erhöhende Faktoren.

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Auf nationaler Ebene werden Typologienpapiere bzw. Verdachtskataloge in erster Linie von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)herausgegeben.

b) Im Institut vorhandenes Wissen

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Im Institut vorhandenes Wissen ist eine der wichtigsten Quellen für die Identifizierung von Risiken. So sollten die vergangenen Risikoanalysen regelmäßig kritisch betrachtet und hinsichtlich ihrer Aktualität geprüft werden. Während viele Risikoindikatoren alljährlich in die Risikoanalyse einfließen, kann es von Zeit zu Zeit erforderlich sein, neue Risikoindikatoren aufzunehmen. So können beispielsweise Verdachtsmeldungen von Mitarbeitern neue Anhaltspunkte liefern.

c) Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute

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Auch durch den Erfahrungsaustausch mit Geldwäschebeauftragten anderer Institute, beispielsweise durch die Teilnahme an Arbeitskreisen, können wertvolle Informationen gewonnen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass die durch Verdachtsmeldungen in einem Institut gewonnenen Anhaltspunkte auch auf andere Institute anwendbar sind.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

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In Schritt 3 geht es darum, die im Vorfeld identifizierten Risiken zu bewerten. Analog zu Schritt 2 wird zwischen dem Vorgehen zur Bewertung der Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und jenem zur Bewertung der Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen unterschieden. Ausführungen zu letzterem finden sich weiter unten ab Rn. 177.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 1. Institutsspezifisches Risikomodell

1. Institutsspezifisches Risikomodell

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Die in Schritt 2a identifizierten und für das Institut einschlägigen Risikofaktoren fließen nun in das institutsspezifische Risikomodell ein.

a) Methodik des Risikomodells

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Die Bewertung der Risikofaktoren erfolgt auf Basis einer Risikoskala. Für jede mögliche Ausprägung eines Risikofaktors wird ein Wert, der sog. Risikoscore, festgelegt. Die Höhe des Risikoscores spiegelt das Risiko der jeweiligen Ausprägung. Kombiniert ergeben die Risikoscores der einzelnen Risikofaktorendas Risiko der jeweiligen Risikodimension.

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Die Höhe bzw. Verteilung der in der Risikoskala enthaltenen Risikoscores kann von jedem Institut festgelegt werden. Meist werden lineareRisikoscores vergeben, wobei implizit unterstellt wird, dass die Risiken gleichmäßig verteilt sind. Eine andere Möglichkeit wäre es, exponentielleRisikoscores zu vergeben. Dabei wird unterstellt, dass auf eine kleine Zahl an Kunden ein sehr großer Teil des Risikos entfällt. Ein Beispiel für mögliche Werte findet sich in der untenstehenden Tabelle.

Tabelle 1: Beispielhafte Risikoscores

Risiko Lineare Risikoscores Exponentielle Risikoscores
Niedrig 1 1
Mittel 2 3
Hoch 3 9

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Dieses Kapitel legt drei Abstufungen des Risikos zugrunde: niedrig, mittel und hoch. In der Praxis kommt es auch vor, dass Institute eine vierstufigeSkala wählen, um noch genauer zu differenzieren. Während die BaFin grundsätzlich eine dreistufigeSkala empfiehlt, stellt sie es den Instituten frei, eine detailliertere oder weniger detaillierte Abstufung zu wählen. So wären theoretisch auch fünf oder nur zweiunterschiedliche Risikoscores möglich.

b) Individuelle Risikobewertung

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Für jeden Risikofaktor existiert eine Vielzahl an möglichen Ausprägungen, wobei jede Ausprägung einen anderen Risikogehalthat. Die konkrete Risikoeinschätzung der unterschiedlichen Ausprägungen muss jedes Institut selbst festlegen. Konkrete Beispiele für eine mögliche Risikoeinstufung finden sich unter anderem in den „Frequently Asked Questions on Risk Assessments for Money Laundering, Sanctions and Bribery & Corruption“ der Wolfsberg-Gruppe von 2015.

2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen› C. Durchführung der Risikoanalyse › III. Schritt 3a: Risikokategorisierung und -bewertung – Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung › 2. Einzubeziehende Risikodimensionen

2. Einzubeziehende Risikodimensionen

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Während es grundsätzlich jedem Institut freisteht, wie es sein Risikomodell ausgestaltet, hat sich in der Praxis eine Reihe von Risikodimensionen etabliert, die gemeinsam ein holistisches Bild des Geldwäscherisikos des Instituts zeichnen. Die BaFinnennt in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen das kunden-, produkt- und transaktionsbezogene Risiko, sowie geografische Risiken.

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Die Risikodimension „Kunde“ ist vermutlich die wichtigste Risikodimension. Das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht immer vom Kunden selbst aus, die jeweiligen Produkte sind stets nur das Vehikel für seine Tat. Dennoch gibt es Produkte, die sich eher für den Missbrauch zu Geldwäschezwecken eignen als andere. So sind z.B. bargeldintensive Produkte oder Produkte, die Anonymität begünstigen, als riskanter einzuschätzen. Und auch aufgrund der getätigten Transaktionen lassen sich Rückschlüsse auf das Geldwäscherisiko tätigen. So ist es beispielsweise verdächtig, wenn häufig Zahlungen aus dem Ausland oder Zahlungen durch unbekannte Dritte vorkommen.

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Die geografischen Risiken fließen anhand unterschiedlicher Risikofaktoren in mehrere Risikodimensionen ein. So ist es zum Beispiel in der Risikodimension „Kunde“ wichtig zu wissen, in welchem Land der Kunde ansässig ist, während es in der Dimension Transaktion eine Rolle spielt, aus welchem Land oder in welches Land Geldmittel transferiert werden. Es ist daher nicht zwingend erforderlich eine eigene Risikodimension „Land“ zu erstellen.

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Stattdessen kann es in vielen Fällen nützlich sein, noch eine vierte Risikodimension „Vertriebsmodell“einzuführen. Gerade größere Banken verfügen oftmals über eine Vielzahl an Vertriebskanälen, die sich in der Art des Kundenkontakts und damit hinsichtlich des Geldwäscherisikos zum Teil nicht unerheblich voneinander unterscheiden.

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