Sven Kluge - Patentvertragsrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Sven Kluge - Patentvertragsrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Patentvertragsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Patentvertragsrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das von Prof. Dr. Günter Henn begründete Werk Patent- und Know-how-Lizenzvertrag wird nunmehr von Prof. Dr. Louis Pahlow unter dem Titel Patentvertragsrecht weitergeführt. Die geänderten rechtlichen Grundlagen von Patenten und ihrer vertraglichen Verwertung, aber auch die veränderten Märkte und die zunehmende Bedeutung von nationalen und internationalen Technologietransfers machten eine Neukonzeption und inhaltliche Erweiterung erforderlich. In dem Handbuch werden neben Patent- und Know-how-Lizenzverträgen auch Veräußerungs-, Kreditsicherungs- und Treuhandgeschäfte, Forschungs- und Entwicklungsverträge und Vereinbarungen über Kreuzlizenzen und Technologiepools ausführlich und praxisnah behandelt. In eigenen Kapiteln werden die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen, die Pfändung und der Nießbrauch dargestellt. Ausführlich erläutert wird die Bilanzierung und Besteuerung von Patenten und Lizenzverträgen. Der Anhang bietet Vertrags- und Formularmuster wie z.B. einen Standard-Lizenzvertrag in deutscher, englischer und französischer Fassung oder einen Forschungs- und Entwicklungsvertrag. Käufer des Buches können alle Muster als Word-Datei downloaden.

Patentvertragsrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Patentvertragsrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

5

Im 20. Jahrhundertgingen bestimmte Industriebereiche dazu über, ihre Technologien – auch unternehmensübergreifend – zu bündeln und sog. Patentgemeinschaftenzu bilden;[9] erste Anfänge sind im 19. Jahrhundert bereits in den USA nachzuweisen.[10] Mit Patentgemeinschaften führten selbstständige Unternehmen ähnliche oder identische Technologiebereiche zusammen und sicherten sich gegenseitig die Nutzung ihrer Schutzrechte zu. Konzerne und Holdinggesellschaften (sog. Trusts), aber auch Kartelle konnten auf diesem Weg für bestimmte Technologiebereiche gegründet werden. Sie verfolgten eine konsequente Kontrolle und Durchsetzung der darin zusammengefassten Schutzrechte und verfestigten dadurch die ohnehin schon bestehenden Bindungen der Unternehmen.[11] Der gezielte Einsatz von Gebrauchs-, Herstellungs- oder Vertriebsrechten in Lizenzvereinbarungen ermöglichte zugleich die Schaffung von geschlossenen Produktions- und Vertriebskanälen. In Verbindung mit den gesetzlich normierten Abwehrrechten war es damit möglich, die so geschaffenen Patentgemeinschaften zu kontrollieren und den Zugang Dritter zu den darin konzentrierten Technologien auszuschließen. Das rückte auch Übertragungsgeschäfte wieder stärker in den Blickpunkt, wenn einzelne Erfindungen in einem Technologiepool eingebracht werden mussten. Auch die Charakterisierung von Lizenzverträgen als gesellschaftsähnlich (§§ 705 ff. BGB analog) geht auf diese Patentgemeinschaften zurück, die zum Teil auch einen selbständigen wirtschaftlichen Zweck verfolgen konnten.

6

Nach 1945gerät die vertragliche Verwertung geschützter technischer Innovationen zunehmend in den Blick des Wettbewerbs- und Kartellrechts, und insoweit auch zunehmend in den Zuständigkeitsbereich trans- und internationaler Normgeber. Während z.B. die Pariser Verbandsübereinkunft seit 1883 das Vertragsrecht den nationalen Zuständigkeits- und Einflusssphären überließ, wurde das Kartellrecht zunehmend zu einem Korrektiv für die vertragliche Verwertung von Patenten und verwandten Schutzrechten. Das GWB sah ab 1958 in den §§ 20, 21 GWB u.a. Sonderregelungen für Verträge über den Erwerb und die Benutzung von Patenten und Gebrauchsmusterrechten vor. Sie waren unwirksam, soweit sie dem Erwerber oder Lizenznehmer Beschränkungen im Geschäftsverkehr auferlegten, die über den Inhalt des Schutzrechts hinausgingen. Der Zweck des § 20 GWB bestand also vor allem darin, einen Missbrauch der Schutzrechte zu Wettbewerbsbeschränkungen, die über den ihnen gezogenen Rahmen hinausgingen, zu verhindern.[12] Technische Schutzrechte wurden in dieser ordoliberalen Lesart als zulässiges Ordnungsprinzip des Wettbewerbs verstanden, soweit sie sich in den Schranken der spezialgesetzlichen Regelungen bewegten. Damit hat der deutsche Gesetzgeber – anders als das US-amerikanische Recht – dem Patentschutz grundsätzlich Vorrang vor dem Wettbewerbsschutz zugebilligt.

7

Mit der Schaffung eines Binnenmarktes durch den EWG-Vertrag von 1957wurde das Kartellrecht auch zu einem Thema des supranationalen Rechts.[13] Nach Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag waren danach alle Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigung und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen verboten, die den Handel zwischen Mitgliedsstaaten zu beeinträchtigen geeignet waren und eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des gemeinsamen Marktes bezweckten oder bewirkten. Auch die Europäische Kommission vertrat ursprünglich die Auffassung, dass Vereinbarungen über technische Schutzrechte, die den sog. Inhalt des Schutzrechtes nicht überschreiten, unbeschränkt zulässig seien.[14] Da das aber letztlich zu einem Vorrang des nationalen Rechts vor dem europäischen Gemeinschaftsrecht führen musste, wurden Lizenzverträge oder Patentgemeinschaften unmittelbar zunehmend auch an Art. 85 und 86 EWG-Vertrag gemessen. Die Zusammenarbeit von Großunternehmen in Forschung und Entwicklung oder die Erteilung ausschließlicher Lizenzen konnten danach ebenso wie etwa Nichtangriffsabreden und Preisfestsetzungen gegen Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag verstoßen.[15] Dasselbe galt z.B. für Wettbewerbs- und Exportverbote, für die Verpflichtung zur Lizenzierung von Verbesserungserfindungen, für die Verpflichtung, weitere Lizenzen nur mit Zustimmung der Lizenznehmer zu erteilen, sowie je nach Lage des Falles sogar für Abreden über mengenmäßige Beschränkungen und über Beschränkungen des Lizenznehmers auf einzelne Anwendungsbereiche der Erfindung.[16]

8

Dieser vergleichsweise eng formulierte Regulierungsrahmen wurde häufig durch industriepolitische Faktoren aufgeweicht, wenn ihnen unter bestimmten Bedingungen wettbewerbskonforme Zielrichtungen attestiert werden konnten.[17] Der europäische Gesetzgeber normierte seit Anfang der 1980er Jahre im Verordnungswege Ausnahmen, aber auch zwingende Verbote für eine ganze Reihe von Vereinbarungen im technisch-innovativen Bereich.[18] Der EuGH sah 1982 sog. offene ausschließliche Lizenzen nicht als mit Art. 85 Abs. 1 EWG-Vertrag unvereinbar an;[19] auch für Nichtangriffsklauseln waren Ausnahmen[20] möglich. Mit der VO Nr. 240/96[21] wurden Patentlizenzen und Know-how-Vereinbarungen dann erstmals einheitlich als „Technologietransfer-Vereinbarungen“erfasst. Vereinbarungen über die gemeinschaftliche Nutzung von Patenten oder grenzüberschreitende Lizenzvereinbarungen wurden demnach nur selten als Verstoß gegen das Europäische Kartellrecht interpretiert, wohl auch, weil eine grenzüberschreitende Unternehmenskooperationen dem politischen Ziel einer Vertiefung des Binnenmarktes diente.

Anmerkungen

[1]

§ 15 Abs. 2 habe keine rechtsändernde, sondern nur klarstellende Bedeutung, vgl. amtliche Begründung BT-Drucks. 8/2087, S. 25.

[2]

Pahlow Lizenz und Lizenzvertrag, S. 45–83.

[3]

Dazu etwa Klemm S. 141 ff., 163 ff.; Nipperdey S. 602 ff.

[4]

RGZ 17, 53 ff.; RGZ 33, 103 f.

[5]

Kohler Patentrecht, S. 158.

[6]

Kohler Handbuch, S. 509; ders. ArchBürgR 10 (1895), 273: „Damit ist von selbst gegeben, dass der Licenzträger ein Stück Erfinderrecht und damit ein Stück absoluten Rechtes erwirbt, sofern man das Erfinderrecht als absolutes Recht bezeichnet“.

[7]

Kloeppel S. 7.

[8]

Seligsohn § 6 Anm. 9, S. 77; Munk Jahrbuch der Internationalen Vereinigung für vergleichende Rechtswissenschaft 5 (1899), 113: „Wir handeln nur konsequent, wenn wir die patentrechtliche Licenz [. . .] vom Standpunkte der Volkswirtschaft ins Auge fassen“; Breuer S. 13: Die rechtliche Struktur „muss mithin unter besonderer Würdigung des von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Zwecks ermittelt werden“; später resümiert Wassermann GRUR 1931, 319: „[. . .] dass die deutsche Rechtssprechung über den Lizenzvertrag den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht geworden ist.“

[9]

Zu diesem Prozess Pahlow ZGE/IPJ 4 (2012), 186.

[10]

Lerner/Tirole Efficient Patent Pools, American Economic Review, 94/3 (2004), 691.

[11]

Judt/Ciesla/ Stokes Technology Transfer Out of Germany After 1945, Amsterdam 1996, S. 81 ff.; die Petri ( Hrsg.) S. 59 ff., 121 ff., 49 ff.; Engel Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 50 (2005), 83; Kudo/Hara/ Liebenau S. 57 ff.

[12]

BGH GRUR 1967, 378, 383 – Schweißbolzen; BGH GRUR 1969, 493, 494 – Silobehälter; BGH GRUR 1969, 560, 561 – Frischhaltegefäß; Bundeskartellamt, Tätigkeitsbericht 1972, in BT-Drucks. 7/986 S. 95.

[13]

Artikel 85–90 EWG-Vertrag. Die bereits 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS) war in ihren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen (Art. 65,66 EWKS-Vertrag) noch branchenspezifisch beschränkt und hatte kaum Einfluss auf die Verwertung technischer Schutzrechte; dazu Immenga/Mestmäcker-EU/ Ullrich GRUR Rn. 1.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Patentvertragsrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Patentvertragsrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Patentvertragsrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Patentvertragsrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x