Thomas-Gabriel Rüdiger - Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes

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Cybergrooming, die Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes über Soziale Medien und Onlinespiele, gilt als eines der schwerwiegendsten digitalen Risiken für Kinder.
Für viele Kinder gehört es dabei zur Normalität in einer digitalisierten Welt aufzuwachsen und ihre Zeit in Sozialen Medien und Onlinespielen zu verbringen. In diesen Programmen spielen und kommunizieren die Kinder ganz selbstverständlich auch mit unbekannten Erwachsenen und anderen Minderjährigen. Hieraus können für die Kinder eine Vielzahl von Risiken entstehen. Eines der vermutlich relevantesten ist dabei die Gefahr, dass das Kind Opfer eines Sexualdelikts wird. Wie effektiv sind aber gegenwärtig die gesellschaftlichen und vor allem kriminalpolitischen Maßnahmen, um Kinder vor solchen Risiken in einem globalisierten digitalen Raum zu schützen? Dieses Buch setzt sich daher grundlegend mit dem Phänomen des Cybergroomings und seiner gesellschaftlichen Bekämpfungsstrategien auseinander. Neben einer umfangreichen Darstellung der Phänomenologie, der Täter- und Opferstruktur sowie der Ursachen für normenabweichendes Verhalten im digitalen Raum aus Sicht der Cyberkriminologie, liegt ein Schwerpunkt der Arbeit auf der strafrechtlichen Einordnung von Cybergrooming in Deutschland. Im Zentrum dieser juristischen Betrachtung steht die aktuelle Auseinandersetzung über die Auswirkungen der Einführung einer Versuchsstrafbarkeit für § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB.
Die vorliegende Publikation versteht sich als eine intradisziplinäre Arbeit, die Erkenntnisse aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, der Cyberkriminologie und der Medienwissenschaften kombiniert, um einen möglichst ganzheitlichen Blick auf das Phänomen Cybergrooming zu gewinnen. Im Ergebnis werden kriminalpolitische Handlungsempfehlungen abgeleitet, die in der Gesamtheit die Keimzelle einer digitalen Generalprävention bilden könnten.

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Bereits 1997 startete mit Ultima Online eines der ersten sog. „Massively Multiplayer Online Roleplaying Games“ (MMORPGs): Spiele, die nicht mehr gegen den Computer, sondern gegen und mit anderen Spieler, oft auf der gesamten Welt, gespielt werden, was auch mehr Menschen zu diesem Spielen bewegt hat 209. Nach 2000 etablierten sich zudem onlinefähige Smartphones und Tablets. Mit diesen Geräten wurden Formen von interaktiven Programmen wie Messengers – etwa WhatsApp oder auch Kik –, aber auch weitere soziale Netzwerke beispielsweise Instagram, Snapchat oder auch Tumblr beliebt 210. Eine generelle Besonderheit ist, dass eine Vielzahl der Programme bzw. Webseiten bis heute kostenfrei angeboten werden, mit Ausnahmen v. a. im Gaming-Bereich 211.

Im digitalen Raum zeichnet sich eine Art Generationenbruch bei der Akzeptanz und Nutzung Sozialer Medien ab. Nach der JIM Studie 2017 kommunizieren 94 Prozent der 12- bis 19-Jährigen über WhatsApp, 57 Prozent nutzen Instagram, 49 Prozent Snapchat und lediglich 25 Prozent nutzen mehrmals die Woche Facebook und nur 9 Prozent Twitter 212. Ähnliche Ergebnisse liefert auch der Social Media Atlas, nachdem 98 Prozent der 14- bis 19-Jährigen WhatsApp nutzen, 84 Prozent Instagram und 82 Prozent Snapchat 213. Hingegen nutzen nur 61 Prozent dieser Altersgruppe Facebook, verglichen mit 89 Prozent der 20- bis 29-Jährigen und 84 Prozent der 30- bis 39-Jährigen. Diese Altersgruppen nutzen dagegen seltener Instagram (lediglich 58 Prozent der 20- bis 29-Jährigen und 39 Prozent der 30- bis 39-Jährigen) und Snapchat (39 Prozent der 20- bis 29-Jährigen und 22 Prozent der 30- bis 39-Jährigen) 214. Es zeigt sich also der Trend, das v. a. jüngere Menschen Instagram und Snapchat nutzen, ältere dagegen Facebook als primäre Plattform nutzen. Es gibt aber auch Überschneidungen dieser Altersgruppen. So weist neben WhatsApp YouTube eine gleichmäßige Altersverteilung auf. Der Nutzungswert bei den drei zitierten Altersgruppen lag bei YouTube zwischen 100 und 86 Prozent Nutzung und bei WhatsApp zwischen 81 und 98 Prozent 215.

Obwohl all diese Programme mehr oder wenig starke Unterschiede in der Gestaltung und dem Design aufweisen, bieten sie alle weitestgehend die Möglichkeit einer – teilweise auch anonymen – Kommunikation zwischen den Nutzern, sei es in Form von verbaler, schriftlicher oder multimodaler Interaktion 216, auch mit Webcams. Dementsprechend sind sie alle mögliche Viktimisierungsorte bei Cybergrooming-Delikten. Da alle Formen Sozialer Medien für die Betrachtung relevant sind, sollen sie nun näher betrachtet werden.

IV.1.1 Soziale Netzwerke

Das primäre Kennzeichen Sozialer Netzwerke ist eine vertiefende Möglichkeit der langfristigen Vernetzung und der damit einhergehenden Interaktion der Nutzer untereinander 217. Dies steht im Kontrast beispielsweise zu klassischen Chat-Räumen, die nicht per se auf eine Vernetzung der Nutzer setzen, sondern auf die Kurzfristigkeit der Kommunikation. Diese Vernetzung geschieht typischerweise durch eine direkte Online-Kontaktaufnahme zwischen den Nutzern. Facebook als aktuell prototypisches Soziales Netzwerk erfordert zwar originär die Kontaktaufnahme über eine sog. Freundschaftsanfrage, jedoch kann der Nutzer selbst durch Privatsphäre-Einstellungen bestimmen, welche seiner Beiträge für Fremde sichtbar sind. Als Alternative gibt es seit 2011 218die Möglichkeit, durch das Abonnieren den öffentlich geposteten Inhalten von Nutzern zu folgen, ohne eine Freundschaftsanfrage tätigen zu müssen und wenn diese Nutzer das anbieten 219. Dies geschieht prinzipiell ähnlich wie bei Twitter 220; dort ist keine primäre Vernetzung über eine Freundschaftsanfrage o. Ä. vorgesehen 221. Auf Twitter ist die Grundfunktion, einzelnen Nutzern zu folgen, sodass eine Chance besteht, dass deren Statusnachrichten („Tweets“) in der eigenen angezeigten Timeline erscheinen.

Nur wenn ein Nutzer sein Profil auf privat gestellt hat, ist eine vergleichbare Freundschaftsanfrage notwendig, die durch den Angefragten bestätigt werden muss. Eine besondere Beachtung hat Twitter dadurch erfahren, dass Donald Trump im Rahmen seines Wahlkampfes und auch in der Präsidentschaft Twitter als primäres Medium nutzt 222. Dies hat für Aufsehen gesorgt, da sich die reinen Nutzungszahlen der beiden Programme massiv unterscheiden. So sollen in Deutschland 20,5 Mio. Menschen Facebook monatlich nutzen, aber lediglich 1,6 Mio. Twitter 223. Diese Differenz zeigte sich auch in einer weiteren Studie: 33 Prozent der Gesamtbevölkerung über 14 Jahre nutzten Facebook 2017 zumindest wöchentlich, aber lediglich 3 Prozent Twitter 224. Weltweit soll Facebook knapp 2 Milliarden Nutzer haben 225, Twitter lediglich 330 Mio. 226.

Twitter und Facebook unterscheiden sich noch in einem weiteren wesentlichen Punkt. Bei Facebook können Postings im Prinzip beliebig lange sein. Bei Twitter gab es zunächst eine Zeichenbegrenzung auf 140 Zeichen, die dann 2017 auf 280 Zeichen verdoppelt wurde 227. Twitter ist daher nicht auf eine allzu intensive Diskussionskultur – im Sinne von langen einzelnen Postings – zwischen „Tweeter“ und Lesenden ausgelegt, sondern eher auf schnelle und kurze Diskussionen. Dies steht ganz im Gegensatz zu Facebook, das durch seine Struktur das gegenseitige Kommentieren und damit die intensive Diskussion in den Fokus stelle 228. Dennoch stellt Twitter eine wichtige Plattform für Debatten durch das „Retweeten“ von Tweets dar 229. Neben Facebook und Twitter hat sich eine Vielzahl diverser Sozialer Netzwerke mit differenten Schwerpunkten etablieren können. Neben Business-Netzwerken wie Xing 230und LinkedIn 231gibt es auch reine Plattformen für die Vernetzung von Akademikern wie ResearchGate 232oder Academia 233. Auch sog. Flirtplattformen wie Tinder 234oder Lavoo 235gehören zu den Sozialen Netzwerken, da sie ebenfalls Austausch und Vernetzung der Nutzer untereinander und das Teilen und Verbreiten von Medien ermöglichen.

Obwohl durch ihre Kommunikationsmöglichkeiten alle Sozialen Netzwerke das Risiko einer Kontaktaufnahme von Tätern mit Kindern beherbergen, sind fast ausschließlich Gerichtsverhandlungen zu Fällen mit Facebook recherchierbar 236. Dies kann verschiedene Hintergründe haben. Einerseits kann es schlicht an einer zeitlichen Komponente liegen: Ein recherchierbares Gerichtsverfahren spiegelt so gut wie nie ein aktuelles Geschehen wider, vielmehr liegt nach der Tat ein oft nicht unerheblicher Zeitraum. Hier könnten Nutzungsentwicklungen schlicht noch nicht abgebildet sein. Andererseits mag dies auch daran liegen, dass die Zielgruppe der Täter unter den klassischen Sozialen Netzwerken aktuell am ehesten in signifikanter Menge auf Facebook anzutreffen ist: 2017 gaben 15 Prozent der Jugendlichen von 13–17 Jahren Facebook und nur 4 Prozent Twitter als eine relevante Plattform an 237. Zum Vergleich YouTube wurde von 62 Prozent, WhatsApp von 40 Prozent und Instagram von insgesamt 27 Prozent als relevant eingestuft 238. Von Kindern in der Altersgruppe von 6–11 Jahren wird Twitter überhaupt nicht angegeben und Facebook wird nur von ca. 9 Prozent der Kinder als relevant eingestuft 239. Andererseits muss bei der Relevanz von Facebook für Cybergrooming bedacht werden, dass durch die Verwendung von Profilbildern sowie die Möglichkeit der Nutzung des Facebook Messengers Tätern eine relativ leichte Anbahnung ermöglicht wird. Denn damit vereint Facebook die Möglichkeiten der Anbahnungs- und Missbrauchsplattform in sich, was die Plattform auch zukünftig für Täter weiterhin interessant macht. Mittlerweile werden jedoch auch vermehrt Presseberichte über Cybergrooming-Sachverhalte, die über Instagram angebahnt wurden, veröffentlicht 240. Beispielhaft wurde durch das Landgericht Stralsund ein 41 Jahre alter Täter verurteilt, der sich gezielt als 13 Jahre altes Mädchen ausgegeben hat, um so Kinder über Instagram und Whatsapp anzusprechen und in der Folge pornografische Medien auszutauschen 241. Dies könnte darauf hindeuten, dass aufgrund der hohen Attraktivität von Instagram bei Jugendlichen und Kindern – die noch detaillierter erörtert wird – Facebook auch perspektivisch als primärer Ort der genannten Viktimisierung beispielsweise in Gerichtsverfahren abgelöst werden könnte.

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