Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming
ISBN 978-3-86676-593-1
Thomas-Gabriel Rüdiger
Die onlinebasierte Anbahnung des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
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Eine kriminologische und juristische Auseinandersetzung mit dem Phänomen Cybergrooming
ISBN 978-3-86676-593-1
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Vorwort
Cybergrooming ist ein noch recht junges, doch gesellschaftlich zunehmend relevantes Phänomen. Zwar sind verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs vermutlich so alt wie die Menschheit selbst – und nicht auf diese beschränkt. Doch kommen mit dem „Tatmittel Internet“ neuartige Kommunikationsmechanismen ins Spiel, die einen zeitlich wie räumlich freieren Zugang von angehenden Tätern zu ihren potentiellen Opfern ermöglichen, aber zugleich die Bedingungen des Zustandekommens dieser Kommunikation verschleiern. Mit wem führe ich hier ein Gespräch? Wie alt, welchen Geschlechts ist mein Gegenüber? Wo befindet es sich überhaupt? Was sind dessen Absichten? Und wer kann uns beobachten, mich vielleicht beschützen? Solche Fragen können wir im Internet mit weitaus weniger Gewissheit beantworten als in realweltlichen Kommunikationszusammenhängen, und dies gilt für Kinder und Jugendliche in verstärktem Maße. An Schulen, auf Spielplätzen oder auf offener Straße greifen andere, und zwar bislang offenbar wirksamere Schutzmechanismen gegen unerwünschte, unerlaubte Annäherungen. Unsere Gesellschaft hat Routinen ausgeprägt, zum Teil auch Normen geschaffen, die beschreiben was schützenswert ist und wie es zu schützen ist. Doch unsere Orientierungsmittel in diesen Feldern – und vielleicht auch unsere Normen – verlieren ihren Halt in den noch nicht in allgemein zustimmungsfähige Routinen übersetzten Eigenschaften und Nutzungspraktiken des Internet.
Vor diesem Hintergrund widmet sich das nun vorliegende Buch des Cyber-Kriminologen Thomas-Gabriel Rüdiger primär der Frage, ob die kriminalpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Cybergrooming ausreichend sind und wie sie angepasst werden sollten. Die Aktualität des Themas wird an Gesetzesänderungen sichtbar, denen u.a. die Arbeit von Herrn Rüdiger in den vergangenen Jahren voraus ging.
Dieses Buch hat einen ausgeprägten interdisziplinären Charakter. Es verbindet die Felder Online-Medien und Recht anhand einer kriminologischen Analyse und zieht dafür Methoden der empirischen Sozialforschung heran. Trotz dieses fachlichen Brückenschlags bleiben die Darlegungen verständlich, was ich als nicht zu unterschätzende Leistung des Autors einstufen möchte. Das hohe Innovationspotential der Arbeit liegt in der Verbindung einer theoriegeleiteten Analyse des Strafrechts mit praxisgeleiteten Erkenntnissen der kriminalpolizeilichen Realität, die über umfassende empirische Untersuchungen belegt, differenziert und zueinander in Bezug gesetzt werden. Dies alles erfolgt vor dem Hintergrund der sich schnell entwickelnden medialen Ökosysteme des Internets. Die als Ergebnis formulierten kriminalpolitischen Empfehlungen bringen den gleichermaßen überfachlichen (d.h. Recht, Kriminologie und Medien betreffenden) sowie Theorie und Praxis zusammenführenden (dabei auf Justiz, Polizeiarbeit und Politik ebenso wie auf Schule und Elternhäuser ausgerichteten) Charakter dieser Arbeit eindrucksvoll zum Ausdruck.
Besonders hinweisen möchte ich auf eine der von Herrn Rüdiger formulierten Empfehlungen zum Aufbau von Medienkompetenz bei Schülern, und dafür auch bei deren Eltern und Lehrern. Damit greift er nicht nur eine von Fachexperten seit langem ausgedrückte Forderung auf, sondern untersetzt diese zugleich mit neuen Inhalten, Vermittlungselementen (z.B. der „Broken Web“ Theorie) und mit einer neuen, außerordentlich hohen gesellschaftlichen Relevanz. Es bleibt für nachfolgende Generationen zu hoffen, dass dies Früchte tragen wird.
Ulrike Lucke
Potsdam, im März 2020
Danksagung
Wenn eine solche Arbeit fertiggestellt wird, haben letztendlich wesentlich mehr Menschen zum Erfolg beigetragen als nur der Autor selbst. Zuerst muss da an die eigene Familie gedacht werden. An die Kinder und die Ehefrau, die mir den Rücken freihielten und akzeptieren mussten, wenn der Vater und Ehemann wieder am Computer oder vor Büchern seine Zeit verbringen musste. Daher gilt mein Dank zuerst meiner Frau Ines, die mir stets mit Rat und Tat zur Seite stand und sich geduldig meine unzähligen Theorien und Ideen angehört und mit mir diskutiert hat. Aber auch meinen beiden Töchtern, für die ich jetzt wieder viel mehr Zeit haben werde, um mit ihnen die Spielplätze in Brandenburg unsicher zu machen. Zudem meiner eigenen Familie wie auch der meiner Ehefrau, die mir mit vielen Ratschlägen, Tipps und der einen oder anderen moralischen Unterstützung zur Seite gestanden haben. Ohne Euch hätte ich weder den Willen, die Kraft noch die Zeit gefunden, um diese Arbeit fertigzustellen. Es müssen aber auch die Personen bedacht werden, die diese Arbeit fachlich begleitet und stets mit Rat und Tat unterstützt haben. Ich hatte hierbei das seltene Glück, dass mich zwei Fachleute aus gänzlich unterschiedlichen Disziplinen betreut haben. Herrn Prof. Dr. Mitsch danke ich v. a. für die Bereitschaft und die Geduld, einen Promotionsstudenten aus der eher sozialwissenschaftlich orientierten Kriminologie anzunehmen und zu begleiten. Dies ist nicht selbstverständlich. Gerade hier kann die Unterstützung und Begleitung von Frau Prof. Dr. Ulrike Lucke nicht hoch genug angerechnet werden, die mich bereits seit Beginn meiner Auseinandersetzung mit den digitalen Risiken begleitet und mich auch bei Durststrecken ermuntert hat weiterzumachen. Sie war letztlich der Anker, der mich stets auch animiert hat neue Fragen aufzuwerfen und die Thematik weiterzuentwickeln. Vielen Dank. Ein weiterer Dank gilt zudem dem Ersteller des Zweitgutachten, Herrn Prof. Dr. Steinberg. Daneben gibt es noch eine Vielzahl an weiteren Menschen, die auf die ein oder andere Art und Weise die Erstellung dieser Arbeit unterstützt haben. All diese Menschen haben dazu beigetragen, dass die vorliegende Arbeit durch die Juristische Fakultät der Universität Potsdam im Juni 2019 angenommen und im April 2020 erfolgreich verteidigt werden konnte.
In Erinnerung an meinen guten Freund Bastian Maaß.
Thomas-Gabriel Rüdiger
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