1 ...6 7 8 10 11 12 ...32 Die jüngste öffentliche Auseinandersetzung mit dem «Verdingkinderwesen»: Ausdruck dieser disparaten, doch sehr lebendigen und interdisziplinären Forschung war das erste informelle Kolloquium «Fremdplatzierung» unter der Leitung von Loretta Seglias und Marco Leuenberger am 26. März 2011 in Bern, bei dem die Teilnehmenden in zehnminütigen Impulsreferaten ihren Forschungsgegenstand präsentierten und mit einem Schlag fassbar wurde, was unter dem Begriff Fremdplatzierung alles subsumiert ist und wie mit dem Thema je nach Disziplin verfahren wurde. Ein weiterer Anstoss, die laufenden Forschungsprojekte und -arbeiten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, ging von verschiedenen interessierten Betroffenengemeinschaften in Internetforen aus, die in ihren Publikationslisten oftmals eine Sparte wissenschaftlicher Arbeiten führten. 91Darüber hinaus ergriffen einzelne Betroffene selbst das Wort und erzählten ihre Lebensgeschichte. 92Nicht zuletzt boten Fernsehen, Film, Radio, Presse und eine Wanderausstellung dem Thema Fremdplatzierung (insbesondere das medial aktuelle «Verdingkinderwesen») eine breitere Plattform. 93
Die Versuche einzelner Politiker seit 1999, eine historische Untersuchung dieser Thematik anzuregen (Vorstösse im Nationalrat durch Jean-Charles Simon, Didier Berberat und Ruedi Baumann/Jacqueline Fehr), 94blieben anfänglich erfolglos. Der Bundesrat betonte in der Antwort auf den politischen Vorstoss Baumanns am 26. September 2003 sein grundsätzliches Interesse an einer fundierten Aufarbeitung des Schweizer «Verdingkinderwesens» und verwies dabei explizit auf die bestehenden Förderungsmöglichkeiten, insbesondere auf diejenigen des Schweizerischen Nationalfonds. Dieser bewilligte im Dezember 2004 das Projektgesuch «Verdingkinder, Schwabengänger, Spazzacamini und andere Formen der Fremdplatzierung und Kinderarbeit in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert» vom 1. März 2004 partiell. Im Rahmen dieses Nationalfondsprojekts wurden mit über 220 ehemaligen Fremdplatzierten qualitative lebensgeschichtliche leitfadengestützte Gespräche geführt. Es handelte sich damit um eines der grösseren, von öffentlichen Geldern finanzierten Projekte zur Erfassung mündlich überlieferter Geschichte in der Schweiz. 95
Eine qualitative Auswertung der Gespräche sah das Projekt nicht vor. Es sollten allein lebensgeschichtliche Erinnerungen von ehemaligen «Verdingkindern» gesammelt und archiviert werden. Die Gespräche wurden transkribiert und für Forschungszwecke – unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen – zugänglich gemacht. 96Daraus ging im Oktober 2008 eine erste Bestandsaufnahme hervor. Darin enthalten waren 40 Porträts, begleitet durch erläuternde Texte zu wiederkehrenden Themen wie Machtmissbrauch oder Diskriminierung, sowie ein kurzer Beitrag zur gesetzlichen Entwicklung im Bereich Kinder- und Jugendfürsorge. 97Von diesem Forschungsprojekt gingen einige interdisziplinäre Impulse aus, die die konkret lokale und institutionelle Ebene verliessen und sich beispielsweise mit Erinnerungskultur oder emotionalen Verarbeitungsprozessen befassten. 98Als eines der Ergebnisse des runden Tischs zum Thema fürsorgerische Zwangsmassnahmen wurde am 5. November 2014 die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen eingesetzt, die interdisziplinär dieses Kapitel der Schweizerischen Geschichte aufarbeiten soll. Ein Antrag für ein begleitendes Nationalfondsprojekt, das sich weiterer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen wie Fremdplatzierungen und Verdingungen, Sterilisation und der zwangsweisen Abgabe von Medikamenten annehmen soll, wurde eingereicht.
Qualitative und quantitative Inhaltsanalyse
Die erläuterten Fragestellungen werden einerseits mit einem hermeneutischen, andererseits mit einem analytischen Ansatz anhand der fixierten Kommunikation – sprich der schriftlichen Quellen – angegangen. 99Die Methodenwahl liegt vornehmlich darin begründet, dass insbesondere für den Untersuchungszeitraum der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts keine Zeitzeugen mehr existieren. Darüber hinaus stellt die Überlieferungsdichte und -fülle der akribisch geführten «Pflegekinder-Kontrollen» der Armenerziehungsvereine im Vergleich zu den in kommunalen Quellen aufgenommenen «Verdingkinder»-Schicksalen aus Forscherperspektive einen ausgesprochenen Glücksfall dar, was eine detaillierte Betrachtung nahelegt. Die Grenze dieser perspektivenabhängigen Reflexion liegt auf der Hand, dokumentiert sie doch in erster Linie nur die Handlungsweise der Akteure wie des Vereinsvorstands, der kantonalen Verwaltung, der Kommunen oder der Kirchenpflegen. Die Pflegekinder selbst kommen in den Quellen nur vereinzelt zu Wort. 100
Philipp Mayring schlägt zur qualitativen Inhaltsanalyse des Quellenkorpus ein dreistufiges Modell vor, an dem sich auch die vorliegende Arbeit orientiert. 101Im ersten Schritt, der qualitativen Analyse (I), werden die Leitfragen und Untersuchungskriterien durch das Forschungsinteresse und Vorwissen über den zu behandelnden Forschungsgegenstand sowie das Quellenkorpus definiert, es handelt sich also im weitesten Sinn um eine hermeneutische Herangehensweise («Verstehen»). 102Im zweiten Schritt, der quantitativen Analyse (II) des Phasenmodells, wird eine empirische Auswertung der Personendaten durchgeführt, hierbei handelt es sich folglich um eine analytische Herangehensweise («Erklären»). 103Dafür sind zwei Arten von Informationen erforderlich, die zueinander in Bezug gesetzt werden: erstens Metadaten über die Pflegekinder selbst und deren Gliederung nach spezifischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter, Zivilstand; zweitens – wie sie Sokoll nennt – «vitalstatistische Daten» über die eintretenden Ereignisse. Beim vorliegenden Forschungsgegenstand sind dies beispielsweise die «Stationen der Fremdplatzierung», wie sie in den «Pflegekinderregistern» festgehalten wurden. 104Durch die Analyse der Zählung von «Eintritten», «Austritten» und so weiter pro Kalenderjahr und die regionale Kontextualisierung lassen sich Muster erkennen, die durch hermeneutische Interpretationen vertieft werden können («Explikation»). 105Der Datenvergleich zwischen den Armenerziehungsvereinen ist selbstverständlich abhängig von der historisch gewachsenen Datenmenge und deren Strukturierung (und deren Harmonisierung durch den Autor) sowie die Offenlegung der Vergleichskriterien (Bildung von Alterskohorten, Eintrittsalter, Austrittsalter, Dauer der Fremdplatzierung und so weiter). Mit dem Vergleich wird dabei eine doppelte Zielsetzung verfolgt: Einerseits werden zwei Modelle herausgearbeitet und ihre Eigenheiten («das Besondere, Individuelle») kontrastiert. Andererseits werden im Vergleich Gemeinsamkeiten festgelegt, die in eine Verallgemeinerung münden können. 106
Die Armenerziehungsvereine waren statutengemäss dazu verpflichtet, jeweils über das vergangene Vereinsjahr in Form eines Jahresberichts ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft abzulegen. Diese Rechenschaftsberichte bestanden bei allen Vereinen aus dem Résumé des Präsidenten, der Jahresrechnung und der Bezifferung der fremdplatzierten Kinder. Es bot sich folglich an, die Vereinsfinanzen und die Pflegekinderzahlen quantitativ zu erfassen und einander gegenüberzustellen. Dies konnte bei den Kantonen Baselland und Thurgau, die als Kantonalvereine die Jahresberichte herausgaben, 107denkbar einfach erreicht werden. Um äquivalente Aussagen auch für die beiden Kantone Aargau und Solothurn zu erhalten, die über bezirks- und amteiweise geführte Armenerziehungsvereine verfügten, wurden die Rechenschaftsberichte des Regierungsrats des Kantons Aargau beziehungsweise des Kantons Solothurn konsultiert, denn die Bezirksgesellschaften waren Empfänger von Kantonsbeiträgen und schuldeten folglich dem Regierungsrat Bericht. Die daraus entstandenen quantitativen Zusammenstellungen lassen somit einen Vergleich auf Kantonsebene hinsichtlich der Aufwendungen für die Fremdplatzierungen zu.
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