Abb. 15: Kacheldepot vor der Neuinstallation der Gestelle, Schweizerisches Landesmuseum Zürich, 1954, SNM Dig. 28843.
Abb. 16: Depot, Bezirksgebäude, Schweizerisches Landesmuseum Zürich, 1963, SNM Dig. 28848. Die Aufnahmen (Abb. 15 und 16) stammen aus späterer Zeit, doch ist zu vermuten, dass sich in der Aufstellung der Objekte zwischenzeitlich wenig geändert hat (vgl. Kapitel «Gegenwartsbezogene Vermittlung von historischem Wissen»).
Zu den Bekräftigungen: Die Kommission forderte die Museumsdirektion nochmals auf, Geschenke und Depositen nur entgegenzunehmen, «wenn ihr geschichtlicher, künstlerischer, kultureller oder wissenschaftlicher Wert ihre Aufnahme in das Museum rechtfertigt». 284Zudem seien «Doubletten oder Gegenstände, die nach dem Ermessen der Direktion für das Museum entbehrlich sind, als jederzeit rückrufbare Depositen an kantonale Museen und andere öffentliche Sammlungen von Altertümern mit allgemeiner Zugänglichkeit abzugeben». 285Als ob die Kommission ihren guten Willen zur Umsetzung unter Beweis stellen wollte, hiess sie nach dieser Beschlussfassung ein Kaufgesuch und drei Depositenabgaben gut. Die Kommission wollte auch den Ausbau des Museums wieder in Angriff nehmen, im Vergleich zu den bisherigen Projektierungen aber kostengünstiger und in redimensionierter Form. 286
So weit das Altbekannte; nun aber zu den neuen Beschlüssen der Kommission: Man sprach sich einstimmig dafür aus, «die Sammeltätigkeit in einem gewissen Grade zu beschränken, die Sammelziele genau festzulegen und sich darüber klar zu werden, welche Sammlungen man aufgeben will und welche anderen nicht weiter ausgebaut werden sollen». 287Noch in der gleichen Sitzung machte Hans Lehmann dazu konkrete Vorschläge. Auch er musste realisiert haben, dass es nicht mehr wie bisher weitergehen konnte, und hatte sich dementsprechend vorbereitet. Nach «lebhafter Diskussion» 288wurde beschlossen, zu prüfen, ob zwecks «Entlastung der Räume und Kräfte des Landesmuseums» 289voluminöse Objektgruppen und «einzelne Sammelgebiete […], vor allem die mehr volkskundlichen», 290wegzugeben und/oder nur noch beschränkt zu sammeln seien. 291Das Landesmuseum müsse sich um die «künstlerisch, kunstgewerblich und historisch bemerkenswerten Objekte» 292kümmern, für das andere seien die kantonalen und lokalen Sammlungen zuständig.
Was voluminös und «volkskundlich» war, musste also weg: So entschieden die Museumsbehörden, Gipsabgüsse, Waffen und Zimmereinrichtungen nicht mehr zu erwerben, sondern wegzugeben. Deshalb wurden beispielsweise die schweren, grossen Waffen der Artillerie wie Mörser, Haubitzen und Kanonen von den Handwaffen der Infanterie getrennt und weggegeben. Die Begründung dafür lautete, der Erweiterungsbau könne nicht so dimensioniert werden, dass für die Artillerie genügend Raum vorhanden sei. 293Das Selektionskriterium «Grösse» bezog sich ganz direkt auf den Ausstellungsraum. Gleichwohl war es nicht das alleinige Kriterium für die Abgabe der Artillerie, sondern stand in Verbindung mit anderen Wertungen: Das Geschützmaterial aus dem 19. Jahrhundert wurde auch aus Desinteresse ausgeschieden. 294
Es waren nicht die Realität des Aktivdienstes der Soldaten in der Schweiz während des Ersten Weltkriegs und die Schrecken des Stellungs- und Grabenkriegs in den Nachbarländern, die das Geschützmaterial per se unpopulär machten, wie man vermuten könnte. Waffen waren weiterhin ein begehrtes Sammlungsgut. Für kunsthandwerklich spektakuläre mittelalterliche Schwerter und Dolche wurde viel Geld ausgegeben – 1923 wurde eine entsprechende Sammlung für 25 000 Franken angekauft. 295Der Grund für das Desinteresse war, dass die Museumsvertreter den Waffen des 19. Jahrhunderts keine künstlerische Qualität zumassen. 1929 wurde mit Zustimmung des Bundesrats die «gesamte magazinierte Artilleriesammlung» dem neu gegründeten waadtländischen Militärmuseum in Morges als Depositum überlassen. 296Den älteren Waffenbeständen wurde weiterhin grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Sie blieben im grössten Ausstellungsraum des Landesmuseums, in der Waffenhalle, ausgestellt, und zur gleichen Zeit, 1928, wurde ein neuer «Führer durch die Waffensammlung» 297von Eduard Gessler, einem Konservator des Landesmuseums, veröffentlicht. Die an einer Sitzung der Landesmuseumskommission aufgeworfene Frage, «ob die Darstellung von über 50 Helmen […] nicht etwas reichlich ist», 298ging unter; die Popularität der Militaria hielt an. 299
Anders gelagert als bei den voluminösen Sammlungsstücken waren die Selektionskriterien bei den sogenannt volkskundlichen Objekten. Dazu gehörten die Objekte, die einmal als kulturhistorisch wichtig galten, wie Uniformen und Trachten, Objekte der Landwirtschaft, Milchwirtschaft und Alpwirtschaft, Gefässe, Masse, Tesseln, ländliches Handwerksgerät oder Masken. 300Die Museumskommission wollte die Uniformen aus dem 19. Jahrhundert abgeben oder wenigstens nicht mehr zusätzliche in die Sammlung aufnehmen, wohingegen sie befand, dass die «städtischen Kostüme und Volkstrachten» nicht unbedingt weggegeben, aber auch nicht weiter vermehrt werden sollten. 301Bereits ein Jahr nach den Beschlussfassungen der Museumsbehörden, 1929, wurde eine «grössere Kollektion volkskundlicher Gegenstände» 302als Depositum an die Sammlung für Völkerkunde der Universität Zürich abgegeben. 303Erst mit dieser Abgabe wurde die geringe Stellung dieser Objekte in der musealen Wertehierarchie offenbar. Eigentlich war, seit Hans Lehmann als Direktor amtierte, in sie weder finanziell noch ausstellungstechnisch gross investiert worden; auch waren sie jeweils ohne Bedenken temporär ausgeliehen worden. 304Ganz verschwanden die volkskundlichen Gegenstände mit der grossen Weggabeaktion aber nicht: Die Museumsdirektion betonte, dass man sich erlaube, «diejenigen Bestände zu behalten, welche mit Bezug auf die Handwerke und die Volkskunst von Interesse für die eigenen Sammlungen sind». 305Konkret ging es etwa um die Dokumentation des städtischen, zünftischen Handwerks. 306
Der propagierte Umgang mit den sogenannten volkskundlichen Objekten prägte die Erwerbungspolitik des Schweizerischen Landesmuseums nachhaltig bis 1960. Die Sammlungsschwerpunkte lagen auf den als kunsthistorisch und kunstgewerblich wertvoll beurteilten Objekten, insbesondere städtischer Herkunft. 307Nur ganz kurzfristig wirkte sich die Diskussion um 1928 auch auf die Anzahl der Objekteingänge und -ausgänge aus: In einem Protokoll der Landesmuseumskommission ist zu lesen, dass 1928 keine Geschenke angenommen und Legate abgelehnt wurden. 308Und im Jahresbericht von 1928 wurde, anders als früher, ausdrücklich darauf hingewiesen, welche Objekte als Depositen oder Verkäufe das Museum verlassen hatten. 309Vom Moment an, als klar war, dass die Kunstgewerbeschule in absehbarer Zeit ihren Neubau in der Stadt Zürich erhalten würde und das Landesmuseum die frei werdenden Räume würde übernehmen können, weigerten sich die Museumsbehörden aber, Dinge aus den Depots herauszugeben. 310Sie wollten zuerst die neuen Räumlichkeiten beziehen und erst dann wieder über Objektweggaben nachdenken, lautete ihr Argument. 311Wie erwähnt zogen die Museumsverwaltung und die prähistorische Sammlung dann 1934 in den frei gewordenen Gebäudeflügel um. 312
Blick auf spätere Mengenverhältnisse
Die ersten beiden Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts waren für das Landesmuseum eine Zeit der Besitzstandswahrung – mit der Besonderheit, dass vor allem die Museumsdirektion glaubte, den Besitz ständig vergrössern zu müssen, wenn er bewahrt werden sollte. Jeder Objekterwerb wurde als Beitrag und materielles Argument zur institutionellen Festigung des Landesmuseums angesehen.
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