DSGVO - BDSG - TTDSG

Здесь есть возможность читать онлайн «DSGVO - BDSG - TTDSG» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

DSGVO - BDSG - TTDSG: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «DSGVO - BDSG - TTDSG»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein neues Kapitel im Datenschutzrecht aufgeschlagen, das datenverarbeitende Stellen mit Herausforderungen konfrontiert, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Bußgeldzahlungen führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Rechenschaft über getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die vorzunehmende Datenschutzfolgenabschätzung, die verschärften Meldepflichten bei Datenpannen, die erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter, die Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO sowie die Anforderungen an den internationalen Datentransfer sind Themen, mit denen sich jeder Verantwortliche intensiv auseinandersetzen muss.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste und dazu nutzte, bereichsspezifische Regelungen einzuführen, etwa zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und – neu – auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.

DSGVO - BDSG - TTDSG — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «DSGVO - BDSG - TTDSG», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Übersicht

Rn.
I. Allgemeines 1
1. Bedeutung der Vorschrift 1
2. Entstehungsgeschichte und bisherige Regelung 14
3. Regelungszweck 15
4. Normadressaten 16
II. Erlaubnistatbestände (Abs. 1) 20
1. Einwilligung (lit. a) 24
a) Einwilligungsfähigkeit 30
b) Freiwilligkeit 32
b) Transparenz 37
c) Formerfordernis 42
d) Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten 44
e) Zweckbindung 45
f) Weitere Erlaubnis bei Einwilligungswiderruf 47
g) Weitere Anforderungen an die Wirksamkeit der Einwilligung 54
2. Vertrag und vorvertragliche Verarbeitung (lit. b) 56
a) Erforderlichkeit 57
b) Verarbeitung einer E-Mail-Adresse 67
c) Übermittlung an Dritte zur Vertragserfüllung 69
d) Auslegung des Begriffs „Vertrag“ 71
e) Einbeziehung von Daten Dritter 72
f) Verarbeitung zu vertraglichem Sekundärzweck 73
3. Rechtliche Verpflichtung (lit. c) 75
a) Vorgängervorschriften in DSRl und BDSG a.F. 75
b) Rechtliche Verpflichtungen aus Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten 76
c) Rechtliche Verpflichtungen in Kollektivvereinbarungen 84
d) Erforderlichkeit 88
4. Lebenswichtige Interessen (lit. d) 91
5. Öffentliches Interesse und Ausübung öffentlicher Gewalt (lit. e) 94
a) Erlaubnis in Verbindung mit einer Aufgabenzuweisung 94
b) Aufgabenwahrnehmung im öffentlichen Interesse 99
c) Aufgabenwahrnehmung in Ausübung öffentlicher Gewalt 102
d) Weitere Anforderungen 103
6. Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder Dritter (lit. f) 106
a) Bedeutung der Norm 106
b) Anwendbarkeit bei Unternehmensveräußerung 107
c) Alternative zur Auftragsverarbeitung 114
d) Interessenabwägung 117
e) Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten 125
f) Erforderlichkeit der Datenverarbeitung 139
g) Abwägung mit entgegenstehenden Interessen der betroffenen Personen 140
h) Informationspflichten 151
i) Widerspruchsrecht 152
III. Spezifische Bestimmungen der Mitgliedstaaten (Abs. 2 und 3) 153
IV. Zweckänderung (Abs. 4) 164
1. Zweckbindung 164
2. Zweckändernde Weiterverarbeitung 165
a) Zweckänderung ohne Kompatibilitätstest 166
b) Vereinbarkeitsprüfung („Kompatibilitätstest“) bei fehlender sonstiger Erlaubnis 169
3. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bei positivem Vereinbarkeitstest 171
a) Rechtsgrundlage für die zweckändernde Weiterverarbeitung 171
b) Vereinbarkeitsprüfung/Kompatibilitätstest 174
c) Kriterien der Vereinbarkeitsprüfung 176
d) Zweckänderung für privilegierte Zwecke 181
e) Zweckbindung bei einer Videoüberwachung 182
V. Rechtsfolgen bei Verstößen 183

I. Allgemeines

1. Bedeutung der Vorschrift

1

Aus Art. 8 Abs. 2 Satz 1 GRCh folgt, dass personenbezogene Daten von hoheitlichen Stellen nur „mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet“ werden dürfen.1 Als primären Grundsatz der Verarbeitung personenbezogener Daten verlangt auch Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO, dass personenbezogene Daten – von staatlichen wie privaten Stellen – nur rechtmäßig verarbeitet werden und nach Buchstabe b auch nur „für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke“ erhoben worden sein dürfen.2 Hieran knüpft Art. 6 DSGVO an. Schon die Überschrift „Rechtmäßigkeit der Verarbeitung“ bringt dies zum Ausdruck. Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO listet die in Betracht kommenden Erlaubnistatbeständeauf, aus denen sich die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ergeben kann. Über die in Abs. 1 UAbs. 1 lit. a bis f aufgeführten Rechtmäßigkeitsalternativen hinaus kann es allerdings spezifische Regelungen im Unionsrecht oder im Recht der Mitgliedstaaten aufgrund einer in der DSGVO enthaltenen Öffnungsklausel geben.3

2

Weitere mitgliedstaatliche Datenschutzvorschriften mit fachspezifischen Erlaubnistatbeständen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich darüber hinaus dann, wenn sie der Umsetzung einer fachspezifischen Richtlinie wie beispielsweise der RL 2016/680 (Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung) oder RL 2002/58/EG (E-Privacy-Richtlinie) dienen. Nationales Datenschutzrecht findet sich auch, wenn der Mitgliedstaat eine Datenschutzvorschrift mit Erlaubnistatbestand auf einem Gebiet verabschiedet, auf dem die EU nach dem AEUV keine Regelungskompetenzbesitzt. Insofern kann nicht die Rede davon sein, dass Art. 6 DSGVO die Erlaubnistatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten abschließend regelt.4 Damit bleibt es bei der aus dem nationalen Datenschutzrecht bekannten Situation, dass sich auch aus dem allgemeinen Datenschutzrecht, bestehend aus BDSGund Landesdatenschutzgesetzen, und den fachspezifischen DatenschutzgesetzenErlaubnistatbestände ergeben können. Es gilt auch unter der DSGVO, dass stets zu prüfen ist, ob für eine Datenverarbeitung (neben oder statt der DSGVO) andere Datenschutzvorschriften zur Anwendung kommen, aus denen sich eine Erlaubnis für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben können. Darunter sollte nach einer Mitteilung des BMI5 auch § 23 KUG fallen, der Ausnahmen vom Verbot der Verarbeitung von Bildnissenvorsieht. Nach einer Entscheidung des BGH6 findet das KUG allerdings aufgrund der Öffnungsklausel des Art. 85 Abs. 2 DSGVO nur für eine Verarbeitung von Bildnissen im journalistischen Bereich Anwendung. Die §§ 22, 23 KUG stellen Regelungen zur Umsetzung des Medienprivilegsdar.

3

Es besteht demzufolge weiter eine große Zahl von Gesetzen, die in dem 1. Anpassungsgesetz des Bundes7 mit dem BDSG als Artikel 1 und dem 2. Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts8 aufgeführt sind und Erlaubnistatbestände enthalten oder die sich aus Anpassungsgesetzender Länder ergeben oder, ohne in Anpassungsgesetzen erwähnt zu werden, aufgrund von Öffnungsklauselnweiter gelten oder neu verabschiedet werden. Es kann deshalb kaum die Rede davon sein, dass die DSGVO zu einer Vereinheitlichung des Datenschutzrechts innerhalb der EU geführt hat.9 Insofern trifft die Bemerkung zu, dass die DSGVO eher Richtliniencharakter habe (siehe Art. 94 Rn. 5).10

4

Auch unter der DSGVO wird das Datenschutzrecht vom Grundsatz des „ Verbots mit Erlaubnisvorbehalt“ geprägt. Ein gesetzliches Verbot im verwaltungsrechtlichen Sinn, das durch einen Verwaltungsakt aufzuheben wäre, enthält die Vorschrift, die als Verbotsadressaten auch die öffentlichen Stellen anspricht, nicht.11 Die legislativen Ausnahmen vom Verbot ergeben sich unmittelbar aus dem Gesetz selbst. Soweit öffentliche Stellen personenbezogene Daten erheben, handelt es sich um einen Eingriff in das Datenschutzgrundrecht und bedarf einer gesetzlichen Legitimation; insoweit lässt sich von einem „Verbot mit Eingriffs vorbehalt“ sprechen. Die Datenverarbeitung öffentlicher Stellen oder solcher, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, „bedarf einer detaillierten gesetzlichen Ermächtigung, die festlegt, unter welchen Bedingungen die Behörden zu welchem Zweck welche Daten erheben dürfen“.12

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «DSGVO - BDSG - TTDSG»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «DSGVO - BDSG - TTDSG» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «DSGVO - BDSG - TTDSG»

Обсуждение, отзывы о книге «DSGVO - BDSG - TTDSG» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x