DSGVO - BDSG - TTDSG

Здесь есть возможность читать онлайн «DSGVO - BDSG - TTDSG» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

DSGVO - BDSG - TTDSG: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «DSGVO - BDSG - TTDSG»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde ein neues Kapitel im Datenschutzrecht aufgeschlagen, das datenverarbeitende Stellen mit Herausforderungen konfrontiert, deren Nichtbeachtung zu erheblichen Bußgeldzahlungen führen kann. Transparenz- und Dokumentationspflichten sowie die Pflicht zur Rechenschaft über getroffene Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die vorzunehmende Datenschutzfolgenabschätzung, die verschärften Meldepflichten bei Datenpannen, die erweiterte Verantwortlichkeit der Auftragsverarbeiter, die Interessenabwägungen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes der DSGVO sowie die Anforderungen an den internationalen Datentransfer sind Themen, mit denen sich jeder Verantwortliche intensiv auseinandersetzen muss.
Die DSGVO enthält zahlreiche Öffnungsklauseln, die der Gesetzgeber mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schließen musste und dazu nutzte, bereichsspezifische Regelungen einzuführen, etwa zum Scoring, zur Videoüberwachung und zum Beschäftigtendatenschutz.
Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO sowie das BDSG und – neu – auch das TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz). Verantwortliche erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. Betriebliche Datenschutzbeauftragte können sich an den fundierten Kommentierungen orientieren, in denen Literatur und Rechtsprechung aktuell berücksichtigt wurden.

DSGVO - BDSG - TTDSG — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «DSGVO - BDSG - TTDSG», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

232

Für den Fall, dass die abtretende Stelle mangels hinreichender Entscheidungsbefugniskeine Stellung als Verantwortlicher trifft, ist fraglich, welche Funktion sie in der datenschutzrechtlichen Nomenklatur einnimmt. Für eine Stellung als Auftragsverarbeiter i.S.v. Art. 4 Nr. 8 DSGVO spricht, dass sie personenbezogene Daten auf Weisung einer anderen Stelle verarbeitet, für welche Letztere Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist. Im Unterschied zur gewöhnlichen Auftragsverarbeitungssituation besteht jedoch der Unterschied, dass die „kontrollierte“ Stelle keine „fremden“ Daten im Auftrag des Verantwortlichen, sondern vielmehr eigene Geschäftsprozesse betreffende Daten nach Maßgabe des Verantwortlichen verarbeitet. Demgemäß besteht nicht die eine Auftragsverarbeitung charakterisierende Risikolage, dass personenbezogene Daten an eine andere Stelle übermittelt werden, um dort für den jeweils Verantwortlichen von einem Außenstehenden (dem Auftragsverarbeiter) verarbeitet zu werden. Vor diesem Hintergrund könnten solche „kontrollierte“ Stellen im datenschutzrechtlichen Kontext auch als unselbstständige Zweigstellen betrachtet werden, deren Datenverarbeitungstätigkeiten der jeweils „kontrollierenden“ Stelle zuzurechnen sind.468 Hierfür spricht ferner die Definition des „Dritten“ nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO, wonach Personen (neben u.a. Auftragsverarbeitern) gerade nicht als Dritte anzusehen sind, sofern sie unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen befugt sind, personenbezogene Daten zu verarbeiten, da sie der Sphäre des Verantwortlichen zuzurechnen sind (was sich auch bereits aus der funktionalen Betrachtung des Verantwortlichkeitsbegriffs ergibt, vgl. oben Rn. 184ff.). Anerkannt ist, dass hierunter nicht lediglich (unmittelbare) Angestellte des Verantwortlichen zu fassen sind, sondern vielmehr auch Externe, sofern und soweit sie funktional für den Verantwortlichen tätig werden und diesem fachlich unterstellt sind;469 nicht ersichtlich ist, warum dies nicht auch entsprechend für unselbstständige Zweigstellen bzw. selbstständige, jedoch im obigen Sinne „kontrollierte“ Niederlassungen gelten sollte.470 Der Wortlaut der Definition enthält insoweit auch keine Beschränkungauf natürliche Personen; demnach könnten darunter grundsätzlich auch juristische Personen oder anderweitige Stellen gefasst werden.

cc) Übertragung bestimmter Verantwortlichen-Pflichten auf andere Stellen

233

Darüber hinaus können Verantwortliche die Ausführungen von einzelnen Datenschutzverpflichtungen auf andere Stellen übertragen. Vorausgesetzt, dass eine solche Übertragung nicht dazu führt, dass die andere Stelle in die Lage versetzt wird, Entscheidungen in Bezug auf Zweck und Mittel des jeweiligen Datenverarbeitungsvorgangs zu treffen, wird weder die abtretende Stelle frei von ihrer Stellung als Verantwortlicher (bzw. von der gesetzlichen Pflicht zur Erfüllung der abgetretenen Pflicht), noch wird die übernehmende Stelle alleinig oder gemeinsam Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Eine solche Übertragung kann daher im Falle von Unterstützungs- und (in begrenzten Fällen) (Infra-)Strukturaufgaben sinnvoll sein, z.B. um eine ordnungsgemäße Dokumentation sicherzustellen oder IT-Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

234

Vice versa ist zu berücksichtigen, dass, sobald die beauftragte Stelle im Zuge der Erfüllung der übertragenen Aufgabe personenbezogene Daten weisungsgebunden und im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, diese Stelle als Auftragsverarbeiterim Sinne von Art. 4 Nr. 8 DSGVO anzusehen ist. In der Konsequenz wäre der Verantwortliche dann verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag in Übereinstimmung mit den Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO abzuschließen.

b) Innerhalb einer rechtlichen Einheit: Aufbau einer Datenschutz-Organisation

235

Sofern es sich bei dem Verantwortlichen um keine natürliche Person handelt, trifft die (interne) Verantwortungzur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben originär die Geschäftsleitung.471 Die Geschäftsleitung kann jedoch die Verantwortung für die einzelnen Datenverarbeitungsvorgänge auf einzelne Mitarbeiter delegieren. Je nach Größe und Tätigkeitsfeld der jeweiligen Stelle kann der Aufbau einer solchen Datenschutz-Organisation als organisatorische Datenschutzmaßnahme i.S.v. Art. 24 i.V.m. Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO sogar verpflichtend sein.472 Für Unternehmen bzw. die Unternehmensleitung kann sich eine entsprechende Pflicht aus § 130 Abs. 1 (i.V.m. § 9 Abs. 1) OWiG ergeben, wonach Unternehmensinhaber bzw. die Geschäftsleitung verpflichtet sind, Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen Gesetze zu verhindern, die mit Bußgeldern geahndet werden;473 dies gilt insofern auch für Verstöße gegen die Bestimmungen der DSGVO.

236

Im Falle einer solchen Delegationsind die jeweiligen Mitarbeiter (intern) verpflichtet, die Einhaltung der ihnen übertragenen datenschutzrechtlichen Pflichten bzw. die datenschutzrechtliche Konformität der ihnen anvertrauten Datenverarbeitungsverfahren zu gewährleisten. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitarbeiter müssen hierbei jedoch klar definiert und kommuniziert werden.474 Soweit die Verantwortlichkeiten nicht eindeutig definiert sind, bleibt die Geschäftsleitung für solche Verstöße verantwortlich. Für die Art und Weise der Pflichtendelegation auf Unternehmensmitarbeiter enthält die DSGVO keine verbindlichen Vorgaben. Die Pflicht zur Einhaltung einer oder mehrerer der vorgenannten Verpflichtungen kann pro Gesellschaft, pro Geschäftseinheit, pro Geschäftsprozess oder für jeden einzelnen Datenverarbeitungsvorgang übertragen werden.

237

Jede Delegation muss in der Praxis auch umsetzbar sein. Demgemäß müssen die verantwortlichen Mitarbeiter in der Lage sein, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Entscheidend ist hierbei insbesondere, dass die verantwortliche Person die Befugnis haben muss, die betreffenden Datenverarbeitungsaktivitäten zu ändern, d.h. die Verantwortung für die Einhaltung bestimmter datenschutzrechtlicher Vorgaben darf nicht an eine Person delegiert werden, die nicht befugtist, (verbindliche) Weisungen zu derartigen Datenschutzvorgängen zu erteilen. Daher kann die Verantwortung für die Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen nicht niedriger übertragen werden als die Ebene, auf welcher die inhaltliche und operative Entscheidungsbefugnis über die Datenverarbeitung liegt. In der Regel können daher lediglich leitende Angestellte sowie Prozessverantwortliche für die materielle Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich sein, die (intern) die Entscheidung darüber treffen können, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln verarbeitet werden.475

IX. Auftragsverarbeiter (Nr. 8)

1. Allgemeines/Gesetzessystematischer Zusammenhang

a) Rechtlicher Hintergrund

238

Die Begriffsbestimmung des Auftragsverarbeitersnach Art. 4 Nr. 8 DSGVO ist im engen Zusammenhang mit der Definition des Verantwortlichen nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO zu sehen. Beide Begriffe dienen in erster Linie dem Zweck, an einem Datenverarbeitungsvorgang beteiligte Akteure im Hinblick auf die Verantwortlichkeit zur Einhaltung diesbezüglich einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften voneinander abzugrenzen. Auftragsverarbeiter können so von Verantwortlichen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden, ohne hierfür (umfassende) datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit tragen zu müssen.476 Im Hinblick auf einen bestimmten Datenverarbeitungsvorgang bzw. auf bestimmte abgrenzbare Verarbeitungsabschnitte schließen sich ein datenverarbeitendes Tätigwerden als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter daher gegenseitig aus.477

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «DSGVO - BDSG - TTDSG»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «DSGVO - BDSG - TTDSG» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «DSGVO - BDSG - TTDSG»

Обсуждение, отзывы о книге «DSGVO - BDSG - TTDSG» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x