b) Planung der Verbotszeit
c) Freiheitsentzug und Fahrverbot
2. Führerscheinverlustanzeige?
VI. Nebenfolgen und ähnliche Maßnahmen
1. Verfall, Einziehung und Unbrauchbarmachung
a) Vollstreckung in den Nachlass?
b) Betroffenheit unbeteiligter Dritter
c) Vollstreckungshindernisse
d) Durchsuchung und eidesstattliche Versicherung
e) Sanktionierung erfolgloser Vollstreckung
2. Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Andere Nebenfolgen (§ 45 StGB)
VII. Freiheitsentziehende Maßregeln
1. Die Vollstreckung ist nicht ausgesetzt
2. Die Vollstreckung ist ausgesetzt
a) Aussetzung der Vollstreckung
b) Widerruf
c) Sicherungsunterbringungsbefehl und befristete Wiederinvollzugsetzung
3. Vollstreckungsrechtlich konkurrierende Sanktionen
a) Konkurrierende Freiheitsstrafen
b) Konkurrierende Maßregeln
VIII. Freiheitsbeschränkende Maßregeln
1. Führungsaufsicht
2. Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperre
3. Berufs- und Beschäftigungsverbot
IX. Jugendstrafrechtliche Sanktionen
1. Formelles Vollstreckungsrecht
2. Materielles Vollstreckungsrecht
a) Jugendstrafe
b) Jugendarrest
c) Weisungen und Auflagen
d) Maßregeln der Besserung und Sicherung
Teil 3 Vollstreckung III Mandant ist eingesperrt
I. Abgrenzung zwischen Vollstreckung und Vollzug
II. Vorläufiger Freiheitsentzug bei der Vollstreckung
1. Vollstreckungshaft
2. Wartezeit (Organisationshaft)
3. Restaussetzungsreife schon bei der Verurteilung
4. Auslieferung und Vollstreckungshilfe aus dem Ausland
5. Sicherungshaft und Sicherungsunterbringung
III. Freiheitsstrafe
1. Zulässigkeit der Vollstreckung
a) Geisteskrankheit
b) Lebensgefährliche Erkrankung
2. Strafunterbrechung nach dem Ermessen der Behörde
a) Unterbrechung aus persönlichen und sozialen Gründen
b) Unterbrechung wegen relativer Vollzugsuntauglichkeit
c) Auslieferung oder Ausweisung
3. Zurückstellung der weiteren Strafvollstreckung
4. Anrechnung von Freiheitsentzug
a) Grundsätze
b) Anrechnung von Freiheitsstrafe
c) Anrechnung bei Geldstrafe
d) Anrechnung bei Auslandshaft
e) Anrechnung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen (Vollstreckungslösung)
5. Strafzeitberechnung
a) Unterbrechung der Vollstreckung
b) Prinzip der Strafzeitberechnung
c) Anrechnung von Maßregelvollzug
d) Unterbrechung zur Anschlussvollstreckung
e) Ausnahmen vom Unterbrechungszwang
f) Konkurrenz mit Jugendstrafe
6. Aussetzung der Vollstreckung von Strafresten
a) Verfahren
b) Begutachtung
c) Hälfteaussetzung
d) Aussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
e) Aufhebung des Entlassungsbeschlusses
f) Rechtsmittel
7. Maßnahmen nach Vollverbüßung
a) Nachträgliche Sicherungsverwahrung (nSV)
b) Therapieunterbringung (ThUG)
c) Führungsaufsicht
d) Polizeiliche Überwachung
IV. Maßregeln der Besserung und Sicherung
1. Zulässigkeit der Vollstreckung
a) Vollstreckungshindernisse
b) Unterbrechung der Vollstreckung
c) Vollstreckbarkeitserklärung
2. Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung
a) Bewährung „außerhalb des Maßregelvollzugs“
b) Verhältnismäßigkeit
c) Überprüfungen (sog. Fortdauertermine)
d) Interne und externe Begutachtungen
e) Anhörung und Akteneinsicht
f) Beschwerde
g) Widerruf
h) Vollstreckungsreihenfolge und Unterbringungskontinuität
3. Erledigung
a) Ablauf der Höchstfrist
b) „Aussichtslosigkeit“
c) Zweckerreichung
d) Wegfall von Unterbringungsvoraussetzungen
e) Unverhältnismäßigkeit
V. Jugendstrafe
1. Strafrestaussetzung
2. Freiheitsstrafe neben Jugendstrafe
3. Führungsaufsicht nach Vollverbüßung?
4. Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe?
5. Maßregeln neben Jugendstrafe
Teil 4 Vollzugsrecht
I. Verteidigung im Vollzug
1. Verteidiger und Vollzugsanstalt/Maßregelkrankenhaus
2. Verteidiger und Mandant
3. Vollzugsverwaltungsverfahren
4. Effektivität des Rechtsschutzes
II. Strafvollzug
1. Die Antragsarten im Überblick
2.Zulässigkeitsvoraussetzungen
a) Vorverfahren (Widerspruchsverfahren)?
b) Antragsbegründung und -frist
3. Tatsachenaufbereitung
4. Rechtliche Struktur des Vollzugs(gerichts)verfahrens
a) Verteidigung auf der Tatsachenseite
b) Verteidigung auf der Rechtsfolgenseite
5.Die Antragsarten im Einzelnen
a) Anfechtungsantrag
b) Verpflichtungsantrag
c) Feststellungsantrag
d) Untätigkeits- bzw. Vornahmeantrag
e) Vorbeugender Unterlassungsantrag
f) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
6. Die wichtigsten Felder der Verteidigung im Strafvollzug
a) Widerruf und Rücknahme
b) Besuche und ihre Überwachung
c) Recht auf Schriftwechsel
d) Disziplinarmaßnahmen
e) Vollzugslockerungen und Urlaub
f) Sozialtherapeutische Anstalt
g) Verlegung in ein anderes Bundesland
h) Durchsetzung der gerichtlichen Entscheidung
i) SV-Vollzug auf Abstand zum Strafvollzug?
7. Rechtsbeschwerde
a) Sachrüge
b) Verfahrensrügen
c) Verfahrensfehler der Vollzugsbehörden
d) Rechtsfortbildung und Einheit der Rechtsprechung
8. Beschwerde
III. Maßregelvollzug
1. Vollzugsformen
2. Vollzugsrecht (Überblick)
a) Bundesrechtliche Grundlagen
b) Landesgesetze
c) Verwaltungsverfahrensrecht
d) Rechtsschutz
3. Vollzugsrecht (ausgewählte Einzelfragen)
a) Sicherheit und Ordnung
b) Gewährleistung des Lebensspielraums
c) Verteidigung gegen Therapie?
IV. Jugendstrafvollzug
1. Das Ende der Gesetzlosigkeit (Rechtsgrundlagen)
a) Bundesrecht
b) Landesrecht
c) Internationale Standards
2. Rechtskontrolle
3. Materielles Jugendstrafvollzugsrecht
a) Erziehung/Mitwirkungspflicht?
b) Schuldausgleich?
Teil 5 Bundeszentralregister
I. Allgemeines
II. Bundeszentralregister
III. Führungszeugnis
IV. Tilgung nach Fristablauf
V. Besonderheiten bei § 20 StGB
VI. Erziehungsregister
VII. Rechtsweg
Teil 6 Muster von Verteidigungsanträgen
I. Vollstreckung
II. Vollzug
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Teil 1 Vollstreckung I
Verteidigung und Rechtsbehelfe
Inhaltsverzeichnis
I. Einführung
II. Rechtsbehelfe
III. Verteidigung
IV. Akteneinsicht
Teil 1 Vollstreckung I Verteidigung und Rechtsbehelfe› I. Einführung
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Das Strafvollstreckungsrecht ist ein System von Regeln darüber, ob rechtskräftig festgesetzte strafrechtliche Sanktionen durchgesetzt werden sollen oder – ganz oder zeitweilig – nicht. Früher ging es dabei fast ausschließlich um formelle Voraussetzungen der Vollstreckung. Deshalb galt und gilt zum Teil immer noch das Strafvollstreckungsrechtals ein Gebiet, das weitgehend auf Funktionsträger der Justiz mit weniger qualifizierter Ausbildung übertragen werden könne. Heute sind diese Vollstreckungsmaßnahmen nahezu ausschließlich Sache der Rechtspfleger(§ 31 RPflG).
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Dieser scheinbaren Herabstufung des Vollstreckungsrechts stehen aber andere Entwicklungengegenüber, denn es hat sich als Einfallstor für rechtspolitische Anliegen erwiesen. Einerseits ermöglicht es die Milderung kriminalpolitisch unerwünschter, unverhältnismäßiger Härten und die Verwirklichung des Freiheitsgrundrechts im Strafrecht, denn der zu einer freiheitsentziehenden strafrechtlichen Sanktion Verurteilte hat gleichwohl Anspruch auf Belassung oder Gewährung seiner Freiheit, wenn „kontrollierte Freiheit“ genügt. Alle Freiheitsstrafen sind darauf angelegt, dass von einem bestimmten Zeitpunkt an die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden kann; alle Maßregeln dürfen nur so lange vollstreckt werden, wie ihr Zweck dies erfordert.[1] Die wichtigste Entwicklung des Sanktionsrechts im letzten Jahrhundert war die Möglichkeit der Ersetzung des Vollzugs durch Aussetzung zur Bewährung (§§ 56 ff., 67 ff. StGB) oder durch eine Drogentherapie bei der Zurückstellung der Vollstreckung (§§ 35 ff. BtMG). „In dubio pro libertate“– wie es sich für einen sozialen Rechtsstaat gehört!
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