24
Die Bilanzierungsthemen von sog. Contractual Joint Venture– in Form von bestimmten vertraglichen Kooperationen – werden unter Rn. 83 ff.nach den IFRS-Regelungen untersucht. Die bilanzielle Behandlung solcher vertraglicher Kooperationen unterscheidet sich jedoch im HGB nicht wesentlich von der IFRS-Bilanzierung.
25
Unter Rn. 103 ff.liegt der Fokus dann auf der Bilanzierung einer Joint Venture Beteiligung an einem sog. Gemeinschaftsunternehmen(d.h. Joint Venture i.e.S.) im Abschluss des jeweiligen Joint Venture Partnerunternehmens. Dabei wird angenommen, dass der Konzernabschlussdes in- oder ausländischen Joint Venture Gesellschafters wegen der dominierenden Informationsfunktion gegenüber den Kapitalgebern grundsätzlich nach den international üblichen IFRS-Rechnungslegungsnormenerstellt wird. Insofern strahlt die IFRS-Rechnungslegung auch auf den Einzelabschluss des Gemeinschaftsunternehmens ab, da dieser Einzelabschluss als sog. Handelsbilanz II ebenso bereits nach IFRS Vorgaben aufbereitet werden muss. Da die Joint Venture-spezifischen Themen und Regelungen sich insbesondere auf den Konzernabschluss des Partnerunternehmens beziehen, ist die Behandlung von Joint Venture im Konzernabschluss auch der Schwerpunkt der Darstellung. Der Konzernabschlusswird auch international als der wesentlich informativere Abschluss angesehen, wodurch er als Informationsinstrumenteine erheblich höhere Bedeutung als der Einzelabschluss genießt.[32]
26
Durch die abweichende Bilanzierung von Joint Venture Beteiligungen in IFRS-Bilanz und deutscher Steuerbilanz können aufgrund von Bewertungsdifferenzen grundsätzlich auch latente Steuernentstehen; deren Behandlung ist jedoch nicht Gegenstand der nachfolgenden Ausführungen.
[1]
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 253.
[2]
Vgl. Bösser/Pilhofer/Winterling PiR 2014, 131.
[3]
Die Joint Venture Praxisrelevanz aufgeteilt auf die zugrunde gelegten Indizes der Studie: ATX Prime (64,10 %), DAX (78,60 %), MDAX (72 %), TecDAX (26,70 %), FTSE 100 (73,20 %) und Euronext 100 (84, 80 %). Für den niedrigen TecDax Prozentsatz spricht, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen des Index der Technologie Branche sowie dem Gesundheitswesen zuzuordnen sind. Vgl. Leitner-Hanetseder/Stockinger IRZ 2012, 350 ff.
[4]
Vgl. Beckʼsches Hdb./ Stengel § 23 Rn. 6.
[5]
Durch das BilMoG wird allerdings die Maßgeblichkeit zwischen Handels- und Steuerbilanz deutlich eingeschränkt; d.h. steuerrechtliche Wahlrechte sind künftig unabhängig von der Behandlung in der Handelsbilanz auszuüben (vgl. § 5 Abs. 1 EStG).
[6]
Vgl. zur Abgrenzung eines Equity Joint Venture 2. Kap. Rn. 18 ff.
[7]
Publikationspflichtig sind gemäß § 325 ff. HGB grundsätzlich nur Kapitalgesellschaften und bestimmte Personengesellschaften i.S.d. § 264a HGB.
[8]
Vgl. dazu näher unten Rn. 45, 99 ff.
[9]
Zulassung von Wertpapieren (z.B. Aktien, Schuldtitel) des Unternehmens an einem organisierten Markt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG.
[10]
Zu den ausländischen Rechts- bzw. Gesellschaftsformen in den EU-Ländern vgl. Anl. 2 zu § 43b EStG.
[11]
Vgl. Länderübersicht bei Grünberger IFRS 2008, S. 32 f. Der am 9.7.2009 veröffentlichte Entwurf eines „ IFRS for Small and Medium Sized Companies “ wird in der EU wohl auf absehbare Zeit nicht übernommen werden, weil zusätzlicher bürokratischer Aufwand für den Mittelstand befürchtet wird; vgl. Grünberger IFRS 2008, S. 34.
[12]
Vgl. zur Bilanzierung von Contractual Joint Venture im Einzelnen unten Rn. 83 ff.
[13]
Vgl. Kutschker/Schmid Internationales Management, 2011, S. 890 f.
[14]
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 251.
[15]
Vgl. Beck‘sches Hdb./ Stengel 2014, § 23 Rn. 8 m.w.N. und 11.
[16]
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 251; Labrenz u.a. KoR 2008, 181 m.w.N.
[17]
Vgl. Bader/Preusche PiR 2011, 251.
[18]
Vgl. Kutschker/Schmid Internationales Management, 2011, S. 890.
[19]
Vgl. Beckʼsches Hdb./ Stengel 2014, § 23 Rn. 7 ff. und 85 ff. m.w.N.
[20]
Beckʼsches Hdb./ Stengel 2014, § 23 Rn. 7 f.
[21]
Vgl. Beckʼsches Hdb./ Stengel 2014, § 23 Rn. 7 ff. und 85 ff. m.w.N.
[22]
Vgl. Hdb. des Gesellschaftsrechts/ Baumanns/Wirbel 2009, § 28 Rn. 2 f.; Beckʼsches Hdb./ Stengel 2014, § 23 Rn. 10.
[23]
Vgl. Hdb. des Pharmarechts/ Schütze/Vormann 2010, § 19 Rn. 10.
[24]
Vgl. Weindl Unternehmensprofil, 2014, verfügbar unter: www.bsh-group.de/index.php?page=100325.
[25]
Im Rahmen der Änderungen nach IFRS 11 wird BMW das bis jetzt at-equity bewertete Joint Venture ab dem Geschäftsjahr 2014 als Joint Operation einstufen und somit anteilig konsolidieren. Diese Änderung ergäbe für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2013 eine Bilanzsummenerweiterung in Höhe eines niedrigen zweistelligen Millionenbetrages. Vgl. BMW AG Geschäftsbericht, 2014, S. 113, als pdf verfügbar unter: www.bmwgroup.com/bmwgroup_prod/d/0_0_www_bmwgroup_com/investor_relations/finanzberichte/geschaeftsberichte/2013/_pdf/geschaeftsbericht2013.pdf.
[26]
SGL Automotive Carbon Fibers GmbH & Co. KG Leichtbau, 2013, verfügbar unter: www.sglacf.com/.
[27]
Ein ungleiches Beteiligungsverhältnis schließt eine einvernehmliche Entscheidungsfindung hinsichtlich der relevanten Aktivitäten als begründete Bedingung für eine gemeinschaftliche Beherrschung nicht automatisch aus. Vgl. hierzu die Ausführungen unter Rn. 73 f.
[28]
Vgl. Volkswagen AG China, 2013, verfügbar unter: www.volkswagenag.com/content/vwcorp/content/de/investor_relations/Warum_Volkswagen/Marke_Focus.html.
[29]
E.ON SE Geschäftsbericht, 2013, S. 15, als pdf verfügbar unter: www.eon.com/content/dam/eon-com/ueber-uns/publications/GB_2013_D_eon.pdf.
[30]
Zur allgemeinen Terminologie 1. Kap. Rn. 1 ff.; zu Equity- und Contractual Joint Venture 2. Kap. Rn. 18 ff.
[31]
Vgl. dazu Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg Haufe IFRS-Kommentar, 2014, § 34 Rn. 2.
[32]
Zu dieser Erkenntnis gelangen mittlerweile auch viele deutsche kapitalmarktorientierte Unternehmen, die meist im Geschäftsbericht nur noch den Konzernabschluss darstellen.
4› II. Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS
II. Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS
4› II› 1. Überblick über die Bilanzierungsmethoden
1. Überblick über die Bilanzierungsmethoden
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Wie erwähnt betreffen die im HGB und IFRS kodifizierten Bilanzierungsregelungen für Joint Venture vor allem die Abbildung von Gemeinschaftsunternehmenund deren bilanzielle Aufnahme im Konzernabschlussder Partnerunternehmen. Während sich die Bilanzierung der Gemeinschaftsunternehmen im Einzelabschlussder Partnerunternehmen von der bilanziellen Aufnahme in den Konzernabschluss unterscheiden, erfolgt dagegen bei Contractual Joint Venture in Form einer sog. gemeinschaftlichen Tätigkeit (Joint Operation) die bilanzielle Erfassung im Einzel- und Konzernabschluss des Partnerunternehmens nach den gleichen Regeln. Für die Bilanzierung auf Ebene des Gemeinschaftsunternehmens selbst bestehen neben den allgemeinen Rechnungslegungsvorschriften grundsätzlich keine spezifischen Joint Venture Regelungen.
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