Torsten Fett - Handbuch Joint Venture

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Das Handbuch behandelt alle in Verbindung mit Joint Ventures auftretenden Rechtsfragen. Es beschreibt die zahlreichen Erscheinungsformen von Joint Ventures (wie Equity, Contractual oder Operative Joint Venture) und vermittelt die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen (Steuerrecht, bilanzielle Aspekte, Kartellrecht und Arbeitsrecht, Konfliktlösung). Neu ist ein Kapitel zur Vermeidung von Compliance-Risiken bei der Vertragsanbahnung und im Joint Venture-Vertrag selbst.
Für den Praktiker sehr hilfreich ist die strukturierte und präzise Erläuterung von typischen Joint Venture-Klauseln zur Durchführung eines Equity Joint Venture sowie alle hiermit verbundenen M&A-Themen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen (vorrangig anhand der GmbH, aber auch mit Schwerpunkt auf AG und Ltd. bzw. Ltd. & Co. KG). Die Ausführungen zum Equity Joint Venture greifen die zuvor dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen an jeweils maßgeblichen Stellen wieder auf, so dass sich für den Rechtsanwender ein zusammenhängendes Bild. Behandelt werden die Besonderheiten bei der Durchführung eines Contractual Joint Venture. Abschließend werden Gestaltungshinweise für internationale Joint Ventures gegeben. Auch bei von Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Themen geben die Autoren praxistaugliche Empfehlungen.
Inhalt:
A. Einleitung
B. Erscheinungsformen des Joint Venture
C. Steuerliche Behandlung von Joint Venture
D. Bilanzielle Aspekte von Joint Venture in der deutschen und internationalen Rechnungslegung
E. Kartellrecht
F. Arbeitsrechtliche Aspekte
G. Der Joint Venture Vertrag zur Durchführung eines Equity Joint Venture
H. Contractual Joint Venture
I. Konfliktlösung
J. Compliance
.

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I. Grundlagen1 – 26

1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht1 – 11

2. Erscheinungsformen von Joint Venture12 – 18

3. Terminologie und Eingrenzung der Untersuchung19 – 26

II. Grundlagen der Bilanzierung von Joint Venture nach HGB und IFRS27 – 82

1. Überblick über die Bilanzierungsmethoden27 – 31

2.Die Bilanzierungsmethoden im Vergleich32 – 43

3.Bilanzierung von Joint Venture nach HGB44 – 59

4.Bilanzierung von Joint Arrangement in der Internationalen Rechnungslegung60 – 82

III. Bilanzierung von gemeinschaftlichen Tätigkeiten ( Joint Operations ) nach IFRS83 – 102

1. Bilanzierung im Einzel- und Konzernabschluss der Partnerunternehmen83 – 86

2.Bilanzielle Sonderfragen87 – 102

IV. Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen ( Joint Venture ) nach IFRS103 – 170

1. Bilanzierung im Einzelabschluss des Partnerunternehmens103 – 106

2.Bilanzierung im Konzernabschluss des Partnerunternehmens107 – 170

V. Wesentliche Abweichungen der Bilanzierung nach HGB171 – 175

VI. Fazit176 – 181

4› I. Grundlagen

I. Grundlagen

4› I› 1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht

1. Bilanzierung und Aktualität von Joint Venture aus deutscher Sicht

1

Der grenzüberschreitende Handel mit Gütern und Dienstleistungen hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Angesichts des anhaltenden Trends zur Globalisierung und des in den meisten Branchen immer intensiveren Wettbewerbs gelten Kooperationen in vielen Fällen sogar als zwingend, um erfolgreich im globalen Konkurrenzumfeld bestehen zu können. Um die Unternehmensziele zu erreichen, wenden sich viele Unternehmen Kooperationen bzw. Allianzenzu, um so die Erhaltung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Teilung von Ressourcen, Wissen und Fähigkeiten besser und nachhaltiger als im Alleingang zu lösen. Zu den Formen möglicher Allianzen gehören insbesondere Joint Venture, die in den letzten Jahren immer stärker an Bedeutung gewonnen haben.

2

Besonders an Bedeutung gewann in den letzten Jahren die am stärksten institutionalisierte Kooperationsform, das Joint Venture(Gemeinschaftsunternehmen). Allein 70 % von den dreißig größten im DAX gelisteten deutschen Kapitalmarktunternehmen unterhielten laut einer im Jahr 2011 durchgeführten Studie von Bader/Preusche im Geschäftsjahr 2010 Joint Venture-Aktivitäten.[1] Insbesondere in bestimmten Branchen wie der Energieversorgung, der Bauindustrie oder der Automobilindustrie liegt eine hohe Anwendung von Joint Venture in der Praxis vor.[2] Ausgeweitet auf den europäischen Raum ermittelten Leitner-Hanetseder/Stockinger bezogen auf das Geschäftsjahr 2010 eine Joint Venture-Praxisrelevanz von etwas mehr als 70 % bei einer Grundgesamtheit von insgesamt 343 untersuchten Konzernabschlüsse börsennotierter Unternehmen in Europa.[3] Speziell auch die Europäische Union fördert die Gründung von internationalen Joint Venture kleiner und mittlerer Unternehmenmit mehreren Programmen – wie zum Beispiel dem Programm Joint European Venture.[4]

3

Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten sind bei Joint Venture im Rahmen der Rechnungslegungauch spezifische Bilanzierungsthemen zu lösen. Die Rechnungslegung von Joint Venture hat – wie bei anderen Unternehmensformen – zunächst die grundsätzliche Aufgabe der Zahlungsbemessungfür die steuerliche Gewinnermittlung[5] sowie für die gesellschaftsrechtliche Gewinnverteilungan die Eigentümer (Ausschüttungsbemessung) zu erfüllen. Darüber hinaus hat die Rechnungslegung noch insbesondere unternehmensbezogene Informationenan Kapitalgeber, Management und andere Interessenten zu liefern. Denn die internationale Ausrichtung der Unternehmen zieht meist auch einen erhöhten externen Finanzbedarf nach sich. Hierfür greifen viele Unternehmen auch (z.B. wegen der derzeitigen „Kreditklemme“ der Kreditwirtschaft) auf in- und ausländische Kapitalmärkte zurück. Diese Inanspruchnahme setzt voraus, dass sich in- und ausländische Kapitalgeber über die Rendite-Risiko-Positionen ihres finanziellen Engagements im Unternehmen informieren können.

4

Für die Bilanzierung von Joint Venturesind aus deutscher Sicht zunächst folgende Sachverhalte bezüglich des Standortszu unterscheiden:

1. inländisches Joint Venture Unternehmen (sog. Equity Joint Venture[6] als Personen- oder Kapitalgesellschaft) mit in- und/oder ausländischen Joint Venture Partnern;
2. ausländisches Joint Venture Unternehmen (als Personen- oder Kapitalgesellschaft nach ausländischem Recht) mit in- und/oder ausländischen Joint Venture Partnern.

5

Zu 1.:Eine inländische Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) unterliegt zunächst primär den deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriftender §§ 238 ff. HGB. Personenhandelsgesellschaften, deren persönlich haftender Gesellschafter wiederum eine juristische Person ist (insbesondere GmbH & Co. KG; AG & Co. KG; aber auch Ltd. & Co. KG), unterliegen hierbei den gleichen, verschärften Rechnungslegungsbestimmungen wie eine Kapitalgesellschaft (§ 264a HGB). Das Joint Venture Unternehmen muss daher zunächst – neben seiner steuerlichen Gewinnermittlung – einen regulären handelsrechtlichen Jahresabschluss ( Einzelabschluss)erstellen und publizieren.[7] Besondere, Joint Venture-spezifische Bilanzierungsnormen bestehen auf Ebene des Einzelabschlusses keine. Allenfalls ergeben sich Joint Venture spezifische Bilanzierungsthemen aufgrund der typischen projektbezogenen Geschäftstätigkeit eines Joint Venture; hier ist insbesondere die (langfristige) Auftragsfertigung im Bereich des Anlagenbaus zu nennen.[8] Anstelle des handelsrechtlichen Einzelabschlusses darf eine Kapitalgesellschaft jedoch wahlweise ihren Einzelabschluss nach Internationalen Rechnungslegungsstandards(IFRS) veröffentlichen (§ 325 Abs. 2a HGB).

6

Im Rahmen des Einzel- wie auch Konzernabschlusses des jeweiligen in- oder ausländischen Partnerunternehmensist die Joint Venture Beteiligung ebenso bilanziell zu erfassen. Der handelsrechtliche Einzelabschluss eines in- oder ausländischen Partnerunternehmens ist hierbei ebenso nach den deutschen bzw. den jeweiligen nationalen handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften zu erstellen. Die bilanzielle Erfassung der Beteiligung am Joint Venture Unternehmen erfolgt hierbei nach HGB regelmäßig im Finanzanlagevermögennach dem sog. Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 HGB).

7

Der Konzernabschlussdes Joint Venture Partnerunternehmens wird – anders als der Einzelabschluss – aber regelmäßig nach IFRS-Rechnungslegungsnormenerstellt werden. Denn Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierterUnternehmen[9] mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union müssen seit 2005 nach diesen Regeln aufgestellt werden. Zusätzlich räumt das bestehende Wahlrecht den EU-Mitgliedstaaten in Art. 5 der EU-Verordnung Nr. 1606/2002 das Recht ein, den Anwendungsbereich der IFRS auszudehnen. Demnach ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die IFRS-Rechnungslegungfür Einzelabschlüsse der kapitalmarktorientierten Unternehmen und auch für nicht kapitalmarktorientierte Konzern- und Einzelabschlüsse vorzuschreiben oder wenigstens zuzulassen. In Deutschland muss demnach der Konzernabschluss eines kapitalmarktorientierten Mutterunternehmens nach IFRS erstellt werden (§ 315a Abs. 1 HGB); ein nicht kapitalmarktorientierter Konzern darf seinen Konzernabschluss wahlweise nach HGB oder mit befreiender Wirkung nach den IFRS erstellen (§ 315 Abs. 2 HGB). Insofern ist ein handelsrechtlicher Einzelabschluss eines Joint Venture Unternehmens für Zwecke der Erfassung im (befreienden) IFRS-Konzernabschluss des Joint Venture Gesellschafters bereits intern im Rahmen der Konsolidierungsarbeiten in eine sog. Handelsbilanz II (HB II) auf IFRS-Basis zu transformieren. Die IFRS-Rechnungslegung schlägt daher indirekt bereits auf Ebene des Einzelabschlusses durch, da dieser regelmäßig als HB II bereits intern nach IFRS zu erstellen ist. Für die bilanzielle Abbildung der Joint Venture Beteiligung im Konzernabschlussbestehen sowohl nach HGB (§ 310 HGB) wie auch nach IFRS (IFRS 11) spezifische Regelungen.

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