§ 18 Die Rechtskraft
I.Rechtskraftfähige Entscheidungen
II.Die Wirkungen der Rechtskraft
1.Die formelle Rechtskraft
2.Die materielle Rechtskraft
a)Die Art der Wirkungen der materiellen Rechtskraft
aa)Unzulässigkeit einer weiteren Klage mit demselben Streitgegenstand (ne bis in idem)
bb)Bindung im Hinblick auf Vorfragen eines weiteren Prozesses – Präjudizialität
b)Der Umfang der Rechtskraft in objektiver Hinsicht
aa)Rechtskraft, Urteilsformel und Streitgegenstand
bb)Einwendungen des Beklagten und Besonderheiten bei der Prozessaufrechnung
cc)Präjudizielle Rechtsverhältnisse und die Zwischenfeststellungsklage
dd)Rechtskraft bei Teilklagen
ee)Rechtskraft bei Klageabweisung als „derzeit unbegründet“
c)Der Umfang der Rechtskraft in subjektiver Hinsicht
aa)Zwischen den Parteien
bb)Für und gegen die Rechtsnachfolger der Parteien und Gutgläubigkeit des Rechtsnachfolgers
cc)Für und gegen Personen, die den Besitz an der in Streit befangenen Sache erlangt haben
dd)Für und gegen Nacherben
ee)Rechtskraft bei Prozessstandschaft insbes. Testamentsvollstreckung
ff)Rechtskrafterstreckung kraft materieller Abhängigkeit
d)Der Umfang der Rechtskraft in zeitlicher Hinsicht und die Vollstreckungsgegenklage
III.Möglichkeiten der Durchbrechung der Rechtskraft
1.Abänderungsklage
2.Wiederaufnahme des Verfahrens
3.Klage aus § 826 BGB
§ 19 Besondere Verfahrensarten
I.Das Verfahren vor den Amtsgerichten
II.Das Mahnverfahren
1.Voraussetzungen für den Erlass eines Mahnbescheids
a)Zulässigkeit des Mahnverfahrens
b)Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids
c)Zuständiges Gericht
d)Keine Schlüssigkeitsprüfung
2.Erlass des Mahnbescheids oder Zurückweisung des Antrags
3.Widerspruch und Übergang in das streitige Verfahren
4.Erlass des Vollstreckungsbescheids
5.Einspruch und Übergang in das streitige Verfahren
III.Der Urkundenprozess
1.Besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen des Urkundenprozesses
2.Besonderheiten des Verfahrens im Urkundenprozess
3.Vorbehaltsurteil
4.Nachverfahren
IV.Das Verfahren in Familiensachen
1.Allgemeine Regelungen
2.Einzelne Familiensachen und Sonderregelungen
V.Das schiedsrichterliche Verfahren
1.Vor- und Nachteile eines Schiedsverfahrens und im Schiedsverfahren anwendbares Recht
2.Berührungspunkte zwischen Schiedsverfahren und staatlicher Gerichtsbarkeit
a)Schiedsvereinbarung und Überprüfung durch staatliche Gerichte
b)Schiedsrichterliches Verfahren und zwingende Regeln der ZPO
c)Schiedsspruch und Vollstreckbarerklärung
§ 20 Prozesskosten und das Verfahren der Prozesskostenhilfe
I.Die Prozesskosten
1.Die Gerichtskosten
2.Die Anwaltsvergütung
3.Die Aufwendungen der Partei
II.Die Kostentragung und die Kostenverteilung zwischen den Parteien
III.Das Verfahren der Prozesskostenhilfe
Teil 3 Prozessuale Zusatzfragen und Lösungen
Teil 4 Prüfungsschemata
A.Zulässigkeit der Klage
B.Klageänderung (= Änderung des Streitgegenstands)
C.Versäumnisurteil (VU) gegen den Beklagten, § 331 ZPO
D.Versäumnisurteil gegen den Kläger, § 330 ZPO
E.Übereinstimmende Erledigungserklärung, § 91a ZPO
F.Einseitige Erledigungserklärung des Klägers (= Klageänderung auf Feststellung des Vorliegens eines erledigenden Ereignisses)
G.Prozessvergleich
H.Prozessaufrechnung
I.Klagerücknahme
J.Streitverkündung
K.Einfache Streitgenossenschaft (= mehrere Personen auf Kläger- oder Beklagtenseite/subjektive Klagehäufung)
L.Notwendige Streitgenossenschaft (= zwingende gemeinschaftliche Klageerhebung mehrerer Parteien oder zwingende einheitliche Sachentscheidung über mehrere Klagen)
Teil 5 Definitionen
Stichwortverzeichnis
Adolphsen, Jens , Zivilprozessrecht, 6. Auflage, Baden-Baden 2020
Althammer, Christoph/Meller-Hannich, Caroline , Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, Kommentar, 2. Auflage, Frankfurt 2021
Anders, Monika/Gehle, Burkhard , Zivilprozessordnung, Kommentar, 80. Auflage, München 2022
Greger, Reinhard/Unberath, Hannes/ Steffek, Felix , Recht der alternativen Konfliktlösung, 2. Auflage, München 2016
Jacoby, Florian , Zivilprozessrecht, 17. Auflage, 2020
Kindl, Johann/Meller-Hannich, Caroline , Zwangsvollstreckung, Handkommentar, 4. Auflage, Baden-Baden 2021
Linke, Hartmut/Hau, Wolfgang , Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Auflage, Köln 2021
Lüke, Wolfgang , Zivilprozessrecht I, 11. Auflage, München 2020
Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung , 6. Auflage, München 2020
Musielak, Hans-Joachim/Voit, Wolfgang , Grundkurs ZPO, 15. Auflage, München 2020
Dies. , Zivilprozessordnung, Kommentar, 18. Auflage, München 2021
Paulus, Christoph , Zivilprozessrecht, 6. Auflage, Berlin Heidelberg 2017
Pohlmann, Petra , Zivilprozessrecht, 4. Auflage, München 2018
Prütting, Hanns/Gehrlein, Markus , Zivilprozessordnung, Kommentar, 13. Auflage, Köln 2021
Rosenberg, Leo/Schwab, Karl Heinz/Gottwald, Peter , Zivilprozessrecht, 18. Auflage, München 2018
Saenger, Ingo , Zivilprozessordnung, Handkommentar, 9. Auflage, Baden-Baden 2021
Schack, Haimo , Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Auflage, München 2021
Schellhammer, Kurt , Zivilprozess, 16. Auflage, München 2020
Schilken, Eberhard , Gerichtsverfassungsrecht, 4. Auflage, Köln 2007
Ders. , Zivilprozessrecht, 7. Auflage, München 2014
Schumann, Ekkehard , Die ZPO-Klausur, 3. Auflage, München 2006
Schwab, Martin , Zivilprozessrecht, 5. Auflage, Heidelberg 2016
Stein, Friedrich/Jonas, Martin , Kommentar zur Zivilprozessordnung, 23. Auflage, Tübingen 2014/2015/2018
Thomas, Heinz/Putzo, Hans , Zivilprozessordnung, Kommentar, 42. Auflage, München 2021
Wieczorek, Bernhard/Schütze, Rolf A. , Zivilprozessordnung, Großkommentar, 4. Auflage, Berlin 2013 ff., 5. Auflage, Berlin 2019
Zeiss, Walter/Schreiber, Klaus , Zivilprozessrecht, 12. Auflage, Tübingen 2014
Zimmermann, Walter , Zivilprozessordnung, Kommentar, 10. Auflage, München 2015
Zöller, Richard , Zivilprozessordnung, Kommentar, 34. Auflage, Köln 2021
Teil 1Einführung und Allgemeines
§ 1Was ist Zivilprozessrecht?
1Wenn eine Privatperson der Ansicht ist, Ansprüche gegen eine andere Person zu haben, ist ein Konzept für deren Durchsetzung die Selbsthilfe: Wer nicht bereit ist, mir mein Recht zu gewähren, wird – unter Umständen auch mit Gewalt – durch eigenmächtiges Handeln dazu gebracht. Rechtsschutz wäre in diesem Fall selbst organisiert und privat geregelt. Im Zweifel erhält dann allerdings der Stärkere Recht, nicht unbedingt derjenige, der Recht hat .
2In einem Rechtsstaat liegt das Gewaltmonopol beim Staat, Selbsthilfe ist nur in engen Ausnahmefällen gestattet. Dieses staatliche Gewaltmonopol umfasst auch das Rechtsschutzmonopol. Das bedeutet, allein der Staat, nicht eigenmächtiges Handeln, darf einer Privatperson Rechtsschutz gegen eine andere Privatperson verschaffen.
3Wenn der Staat aber dem Einzelnen die Möglichkeit zur eigenmächtigen Durchsetzung seiner Rechte nicht zubilligen kann, ist er verpflichtet, ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem private Rechte festgestellt und durchgesetzt werden können, sog. Justizgewährungspflicht. Dem entspricht ein Justizgewährungsanspruch des Einzelnen.
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