Manfred Thaller - Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Wissenschaftlichen Informationsversorgung des Landes NRW

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Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Wissenschaftlichen Informationsversorgung des Landes NRW: краткое содержание, описание и аннотация

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eLearning und Open Access sind wichtige Themen der zukünftigen Informationsversorgung wissenschaftlicher Einrichtungen.
Sie können jedoch nur im Kontext eines Gesamtkonzepts der Informationsversorgung sinnvoll diskutiert werden. Beide Themen werden in dieser Studie daher vor allem in Wechselwirkung mit anderen Elementen einer integrierten Informationsversorgung der Hochschulen des Landes NRW diskutiert.
Im ersten Teil der Studie wird ein Modell für die zukünftige Informationsversorgung in NRW entwickelt. Der letzte Teil gibt einen Gesamtüberblick über den Status Quo der wissenschafltichen Informationsversorgung in sowohl Nordrhein-Westfalen als auch im internationalem Kontext. Dabei wurde sowohl auf aktuelle Literatur zu den Themenkomplexen zurückgegriffen als auch eine Reihe von Interviews mit Gesprächspartnern aus den relevanten Feldern der landesweiten und internationalen Informationsversorgung durchgeführt.

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Das Land NRW wird nicht umhin können, die bisher im Rahmen der Nationallizenzen von der DFG angebotenen Ressourcentypen in geeigneter Form hochschulübergreifend weiter zu fördern, wenn nicht wesentliche Kostenvorteile verloren gehen sollen.

Zu prüfen ist, wieweit die ZB MED (Deutsche Zentralbibliothek für Medizin) in eine derartige Struktur so eingebunden werden kann, dass zwischen ihren landesübergreifenden Aufgaben und den sinnvoll für die einschlägigen Einrichtungen des Landes zu erbringenden Aufgaben eine klare Trennung möglich wird. Zu prüfen ist aber auch, ob sie als Modell für eine Geschäftsstelle eines fachspezifischen Konsortiums für die Inhaltsbereitstellung betrachtet werden kann. Dabei kann sie aber nur im allerweitesten Sinne als Modell verstanden werden: Fachspezifische Geschäftsstellen zur Bereitstellung von Inhalten müssen wesentlich kleiner ausgelegt werden. Dabei ist die Definition – eine Größenordnung kleiner als die ZB MED – vermutlich ein guter Ausgangspunkt für die Konzeptualisierung dieser Art von Einrichtungen.

Zu prüfen ist ferner, wieweit die bisher vom HBZ übernommenen Aufgaben bei der Verhandlung von Lizenzen, in dieser Form weitergeführt werden sollten – unter besonderer Berücksichtigung der Vorteile bei einem Auftreten des Gesamtmarktes der Hochschulen NRW in einer Lizenzverhandlung – und wie weit das dort entstehende Know How besser in kleine fachspezifische Geschäftsstellen eingebracht oder diesen als Hintergrundressource zur Verfügung gestellt werden sollte.

(c) Zugang

Die heute üblichen Erschließungsverfahren gehen davon aus, dass die Medien der einzelnen Hochschulen hochschulspezifisch erschlossen werden und erst im weiteren Verlauf durch eine Verbundlösung gemeinsam präsentiert werden können. Dies halten wir für einen in keiner Weise effektiven Ressourceneinsatz. Gerade die in NRW seit den 1970er Jahren nur sehr zögerlich betriebene Zentralisierung der Nachweissysteme hat dem Land NRW und dem HBZ im Vergleich zu anderen Bundesländern und Verbünden erhebliche Nachteile gebracht. Die Varianz der Lokalsysteme im Lande ist besonders groß und die von einzelnen Bibliotheken in ihren Lokalsystemen angewandten Hausregeln haben den Betrieb des Verbundkataloges erheblich behindert.

Dass es in NRW offenbar bereits in den 1970er Jahren Pläne für eine straffere Zentralisierung bei der Organisation der bibliothekarischen Zugriffssysteme gab, wurde in den begleitenden Diskussionen gelegentlich als Beleg dafür gewertet, dass eine stärkere Zentralisierung dieses Zugriffs auch jetzt nicht sinnvoll sei. Auch wenn wir die damaligen Diskussionen, die von Beteiligten immer wieder zitiert wurden, nicht im Detail analysiert haben, halten wir halten es für sinnvoll das Argument umzukehren: Die Kosten der damaligen forschungspolitischen Fehlentscheidung, bereits damals sinnvolle Zentralisierungsmaßnahmen nicht energisch genug durchzusetzen, belasten das Land finanziell und strukturell noch heute. 16

Bei den Zugangssystemen halten wir eine Zentralisierung des Angebotes in zweierlei Hinsicht für unabdingbar:

Einerseits halten wir es für dringend geboten, die klassischen Erschließungsverfahren – m.a.W. die bibliothekarische Erschließung im Sinne der Katalogisierung und der OPACs – zu vereinheitlichen. Das Land sollte die Informationsressourcen seiner Hochschulen als ein Gesamtsystem begreifen, das zentral betrieben wird. Konkret heißt das, dass ein in Weiterführung des jetzigen beim HBZ betriebenen Verbundkatalogs bereitgestelltes System die OPACs der einzelnen Hochschulen ablöst und eine lokale Sicht auf das gemeinsame Bibliothekarische Verwaltungssystem des Landes die jetzigen Lokalsysteme ersetzt. Dies ist keine kurzfristige Maßnahme, sollte jedoch Bestandteil und Ziel der ohnehin anstehenden grundsätzlichen Überprüfung der Technologiebasis des Verbundsystems sein. 17

Andererseits steht das Informationsangebot des Landes in Konkurrenz zu den großen, übergreifenden Informationsangeboten des entwickelten Internet. Um die umfassende, institutionsunabhängige Breite des Angebotes zu garantieren, die Benutzer des Internet im Jahre 2025 als selbstverständlich voraussetzen, ist es sinnlos, weiterhin für jede einzelne Hochschule einen Zugriff auf die zufällig lokal vorhandenen Informationsressourcen als primären Einstieg vorzusehen, der erst in weiterer Folge sekundär durch die Angebote anderer Hochschulen des Landes ergänzt wird. Als primärer Zugang sollte für alle Benutzer der Hochschulbibliotheken des Landes ein einheitlicher Webzugang – bzw. dessen funktioneller Nachfolger in der von mobilen Devices geprägten Informationslandschaft des Jahres 2025 – stehen, innerhalb dessen die lokal besonders gut verfügbaren Ressourcen hervorgehoben werden.

Es sollte sich von selbst verstehen, und sei nur zur Sicherheit explizit angemerkt, dass beide Entscheidungen natürlich die Hochverfügbarkeit eines derartigen Systems voraussetzen.

2.3.1.3. Struktur der bibliothekarischen Angebote

Daraus ergibt sich ein vierschichtiges Leitbild für die bibliothekarische Informationsversorgung des Landes im Jahre 2025, wie in Abbildung 4 schematisch dargestellt:

AAbbildung 4 Landesweite Gesamtstruktur der bibliothekarischen Angebote Für - фото 4AAbbildung 4: Landesweite Gesamtstruktur der "bibliothekarischen" Angebote

Für alle Hochschulen des Landes besteht ein einheitlicher, landesweiter Zugang zu den im weitesten Sinne „bibliothekarischen“ Ressourcen. Innerhalb dessen unterscheiden sich die Angebote, die einem Benutzer zugänglich sind, der sich als Mitglied einer bestimmten Hochschule angemeldet hat, durch die zusätzlichen Dienste, die nur für die Mitglieder eben dieser Hochschule angeboten werden.

Um im Rahmen dieser Dienste auch zusätzliche Inhalte anbieten zu können, betreiben Hochschulen vergleichbaren Profils infrastrukturelle Komponenten gemeinsam: Sei es als Konsortial-Nehmer für Inhalte, die einen gemeinsamen Schwerpunkt mehrerer Hochschulen widerspiegeln (z.B. spezieller Literaturangebote für die ingenieurwissenschaftlichen Hochschulen), sei es als Betreiber einer technischen Infrastruktur im engeren Sinne, die Dienste für Medientypen bereitstellt, welche nur für bestimmte Fächer benötigt werden (z.B. 3D orientierte Modellbanken für architektonische und archäologische Fachbereiche).

Alle drei bisher genannten Schichten bauen auf einem landesweit einheitlichen Nachweissystem auf, das den Zugang zu den Inhalten sämtlicher vom Lande finanzierter Informationsressourcen der Hochschulen sicherstellt.

2.3.2. Voraussetzungen für die Kooperation der Hochschulen

Bei den Gesprächen mit den Informationseinrichtungen der einzelnen Hochschulen, insbesondere auch mit Vertretern der Hochschulleitungen, wurde sowohl bei der Diskussion hochschulübergreifender Kooperation in den allgemeinen IT-Infrastrukturen, als auch im Besonderen bei der Diskussion einer engeren Integration in der kooperativen Bereitstellung bibliothekarischer Dienstleistungen, immer wieder darauf hingewiesen, dass die Hochschulen zwar prinzipiell an Kooperationen sehr interessiert seien, das Hochschulfreiheitsgesetz in seinem jetzigen Zuschnitt sie bei der Kooperation aber nachhaltig behindere. Denn, so das Argument, sobald zwei Hochschulen eine Kooperationsform anstreben würden, die den Austausch geldwerter Leistungen beinhalte, träten sie als wirtschaftliche Anbieter auf einem allgemeinen Markt auf. Wären zwei Hochschulen daher z.B. daran interessiert in eine Kooperation einzutreten, bei denen eine der beiden Hochschulen den eMail-Dienst für beide übernehmen wolle, die andere im Ausgleich Backup-Kapazitäten für beide bereitstellen wolle, liefe dies darauf hinaus, dass sowohl die eMail-Leistungen, als auch der Backup-Service europaweit ausgeschrieben werden müssten.

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