So wurde hier in Hamburg am 9. Dezember 1536 eine junge Sünderin, die auch ihr Kind verwahrlost hatte, durch die Straßen geführt; sie trug den Schandstein und mochte die Augen nicht aufschlagen. Und voraus und hinterher gingen die Frohnsknechte und Büttelsleute, und bliesen auf Kuhhörnern, und der Jan Hagel und alle Gassenbuben liefen nebenher und machten mit Pfeifen und Kessel-Schlagen ein erschreckliches Lärmen, und verlachten und verhöhnten grausam das arme junge Weibsbild, das sodann am Kaak gestäupt (mit Ruten gestrichen) wurde. Und zuletzt, bei anbrechender Dunkelheit, führte sie der Frohn bis ins Tor, dort gab er ihr ein dreikantig Roggenbrot als Wegzehrung und sprach dazu: „Um der Bosheit willen, so du begangen, darum bist du gnädiglich gezüchtigt. Dess´ sollst du mit Rache nimmermehr im Argen gedenken meiner Herren, und sollst fortan meiden die Stadt, dir geschehe dann Gnade von meinen Herren, das schwöre, so wahr dir dereinst Gott helfe und sein heiliges Wort“, und den Eid musste sie ihm nachsprechen, und die Urphede schwören, dass sie keine Rache der gnädigen Strafe halber hegen und die Stadt meiden wolle ihr Lebelang, - dann stieß der Frohn sie zum Tore, zur Stadt, ins Elend hinaus und hinter ihr schloss der Torwart die Pforte.
Ebenso erging es am 30. August 1539 einem bösen, lästerlichen Weibe, und 1542 einer treulosen Frau: sie mussten den Schandstein tragen, und dann Stadt und Gebiet verschwören. Gegen Ende des Jahrhunderts scheint diese Strafart abgekommen zu sein. Hier und anderer Orten findet man sie im folgenden nicht mehr. Das dreikantige Brot wurde auch später allen Ausgewiesenen mitgegeben, weshalb man es einen „Uthwiser“ nannte. Der Form wegen nannte man aber auch einen dreikantigen Hut einen Uthwiser.
33. Vom ältesten Rathause und vom Junker Blomendahl
(1292.)
Im Jahre 1292 erhielt Hamburg von den Grafen Adolf, Gerhard und Heinrich nicht nur die volle Bestätigung aller von deren Vorfahren und von den Kaisern erlangten Freiheiten und Privilegien, sondern auch eine Bestätigung und Erweiterung des freistädtischen Rechtes der Köre, d.h. der eigenen Gesetzgebung durch Erlass von Statuten und Edikten aller Art.
Die Hamburger machten auch sogleich Gebrauch davon, erließen ein Stadtrecht und gaben allerlei neue Verordnungen, die das Regiment im Innern betrafen.
Darunter war besonders wichtig: die Aufhebung der Einteilung in Alt- und Neustadt, deren jede ein eigenes Rathaus und auch ihr eigenes Recht und Gericht hatte. Und um der leidigen Eifersucht vorzubeugen, sollten sogar die Namen Alt- und Neustadt aufhören. Die trennenden Befestigungen und Grenzzeichen wurden also niedergerissen, und es gab hinfort nur eine einige Stadt Hamburg.
Wieder eine Folge davon war´s, dass die beiden Rathäuser eingehen mussten, und da das der Neustadt, welches vermutlich am Hopfenmarkt bei der Görttwiete lag, so wenig wie das der Altstadt am Fischmarkt, im Mittelpunkte der vereinigten Stadt belegen war, so baute man ein neues an der Trostbrücke (das bis 1842 bestanden hat). Und der Rath der Altstadt, welcher sich mit dem der Neustadt vereinigte, um hinfort nur einen Rath in Hamburg zu bilden, verließ seine alte Residenz, die von da an leer stand und zu anderen Zwecken gebraucht werden sollte.
Nun heißt es, und eine Urkunde bestätigt es, dass damals, als das alte Rathaus am Fischmarkt leer stand, der Junker Arnold oder Arend Blomendal ein Auge darauf warf und es ihm wohl gefiel; bat also seine Herren, die Grafen von Holstein, dass sie ihm dasselbe einthun möchten, er wolle ein Schloss daraus bauen, das er von ihnen zu Lehen tragen könnte. Die Grafen bedachten nicht erst lange, wie die Sache beschaffen wär´, und sagten dem Junker sein Ansuchen zu. Allein die Bürger gestunden den Grafen keine Gerechtsame zu an dem Hause, und da diese einsahen, dass die Hamburger im Rechte waren, selber aber um keinen Preis der Welt ein Herrenhaus, Schloss oder gar eine Burg inmitten ihrer Stadt haben wollten, so wurde aus Junker Blomendal´s Absichten nichts. Freilich warf er deshalb einen Zorn auf die Hamburger, sagte ihnen die Freundschaft ab und Fehde an, raubte auch für etliche 1000 Mark Lübsch Güter und Waren, die Sache wurde aber gütlich ausgetragen. Und einer seines Geschlechts stiftete, vielleicht zur Sühne, eine Memorie in der St. Georgs-Kirche, die noch 1522 begangen wurde.
Es heißt ferner, dass alle Nachkommen dieses Junker Blomendals, die im Bremischen wie im Lüneburgischen sesshaft gewesen und nachmals ihren Namen Hochdeutsch geschrieben, immerdar des Urahns Gelüste geerbt, und ein gutes Auge auf das Hamburger Rathaus gehabt haben. Und nach vielen hundert Jahren hat ein gelahrter verdienstvoller Herr dieses Namens einen Ehrenplatz in demselben, nämlich in der Ratsstube, erlangt. Es hat nun also der vorausstrebende Geist des alten Junker Arend nunmehr wohl Ruhe.
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