2.2 Den richtigen Namen finden
Grundstein für die SEO
Große, erfolgreiche E-Commerce-Unternehmen haben es bei der Wahl des Shopnamens relativ leicht. Sie können einen eingängigen, einprägsamen Fantasienamen auswählen. Später wird dieser durch gigantische Werbefeldzüge bekannt gemacht und so zur Marke, die früher oder später jeder kennt. Man schaue sich nur die Beispiele Zalando, Redcoon oder Javari an. Diesen Luxus können Sie sich natürlich nicht leisten. Sie haben kein riesiges Werbebudget zur Verfügung, um Ihren Shop bekannt zu machen, weswegen Sie auf das Instrument Suchmaschinenoptimierung – abgekürzt als SEO - setzen müssen, damit möglichst viele Kunden gratis von Google zu Ihnen gelotst werden.
Bei der Auswahl der Internetadresse gibt es eine grundsätzliche Regel: Je kürzer, desto besser. So merken sich Kunden leichter www.pizza.deals www.pizza-essen.de, was wiederum immer noch besser wäre als www.pizza-essen-in-stuttgart.de. Und das wiederum wäre einem Name wie www.die-besten-pizzen-in-stuttgart.devorzuziehen. Der Haken an diesem grundsätzlichen Tipp: Solche kurzen, prägnanten und klar den Inhalt beschreibenden Website-Namen werden Sie heutzutage nicht mehr bekommen, weswegen Sie bei der Wahl des Shopnamens etwas Kreativität werden beweisen müssen.
Beschreibung im Shopnamen
Entscheidend für einen guten Shopnamen sind letztendlich zwei Dinge. Erstens: Er muss möglichst prägnant, kurz und leicht zu behalten sein, damit Kunden, die Ihre Website einmal besucht haben, Sie auch schnell und ohne Probleme wiederfinden. Zweitens: Ihre Besucher sollten wissen, was sie auf Ihrer Seite erwartet. Vermitteln Sie schon über Ihren Shopnamen, ob Sie Musik-Downloads verkaufen, Spielzeug oder Bücher. Das ist nicht nur von Vorteil für Ihre menschlichen Besucher, sondern auch für die Crawler von Google, die ständig das Angebot und den Inhalt der indizierten Websites überprüft. Haben Sie eines Ihrer wichtigsten Keywords bereits im Domainnamen enthalten (zum Beispiel „Geschenke“) hilft Ihnen das, eine gute Suchmaschinenpositionierung bei entsprechenden Suchanfragen zu erreichen.
Ein probates Mittel, um trotz der Flut von vergebenen DE-Adressen noch interessante Shopnamen zu kreieren, ist es, beschreibende Begriffe mit Adjektiven oder auch mit persönlichen Namen zu kombinieren. Um es konkret auszudrücken. Wenn www.geschenke.deund www.geschenkeladen.deschon vergeben sind, sichert sich die Existenzgründerin Gabi Mustermann eben die Adresse www.gabis-geschenkeladen.de. Wer seinen Namen hingegen nicht im Shopnamen verewigt sehen möchte, wählt einen Namen wie www.kleiner-geschenkeladen.de. Nehmen Sie sich bei der Auswahl Ihres Namens die Zeit und erstellen Sie unterschiedliche Vorschläge, die Sie mit Freunden und Bekannten besprechen. Machen Sie dabei einen kleinen Test und bitten Sie sie bei der Verabschiedung, einen der vorgestellten Namen zu wiederholen. Und zwar den Namen, der ihnen als erstes in den Sinn kommt. Häufen sich hier identische oder ähnliche Ergebnisse, haben Sie einen sicheren Anhaltspunkt dafür, welcher Name der einprägsamste ist.
Haben Sie Ihren Wunschnamen gefunden, sollten Sie ihn auch schon schleunigst registrieren, denn pro Monat werden in Deutschland über 50.000 (!) neue DE-Adressen vergeben. Riskieren Sie es also nicht, dass Ihnen jemand Ihre Adresse im letzten Moment wegschnappt! Registrieren können Sie Ihre neue Shopseite bei jedem beliebigen Service-Provider (zum Beispiel www.united-domains.de, www.domain24.de). Auch über sämtliche bekannten Hosting-Provider (1&1, Strato, Host Europe etc.) können Sie Ihre Adresse registrieren lassen. Grundsätzlich haben Sie immer die Möglichkeit, dies direkt mit einem Hosting-Vertrag zu kombinieren. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie darauf achten, welche Anforderungen Ihr Shopsystem (siehe Kapitel 3) an Ihren Hosting-Tarif stellt. Zudem sollten Sie gegebenenfalls direkt mehrere Domains registrieren. Insbesondere bei „Bindestrich-Domains“ sollten Sie zusätzlich noch die Schreibweise ohne Bindestriche registrieren und von dieser Website später auf die korrekte umleiten. So sammeln Sie auch die Besucher ein, die sich bei der Eingabe der Adresse vertan haben.
2.3 Rechtliche Vorbereitungen
Ganz ohne Formalitäten geht es in Deutschland natürlich nicht. Einen eigenen Online-Shop zu gründen, ist schon etwas aufwändiger, als eine neue Angestelltenstelle anzutreten. Hexenwerk wird von Ihnen jedoch nicht verlangt, keine Angst. Wir zeigen worauf Sie achten müssen, bevor Sie loslegen.
Die meisten Existenzgründer im E-Commerce starten Ihr Projekt Online-Shops als Ein-Mann-Unternehmen, in dem Freunde und Familienmitglieder als Helfer eingespannt werden. Ein Unternehmen gründen müssen Sie dafür nicht zwangsläufig – Sie können als Einzelunternehmen agieren. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob Sie mit Angestellten arbeiten (wollen), oder nicht. Eine Alternative zum Einzelunternehmen ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft – beispielsweise einer GmbH. Diese kann auch dann zum Tragen kommen, wenn Sie mit einem oder mehreren gleichberechtigten Partnern zusammenarbeiten wollen. Eine GmbH hat den Vorteil, dass sie nur bis zum Gesellschaftsvermögen haftet. Sollte Ihr Online-Shop scheitern und Schulden hinterlassen, bliebe Ihr Privatvermögen von diesen Schulden unberührt. Dafür müssen Sie jedoch für die Gründung einer GmbH mit Kosten von bis zu 1.000 Euro rechnen – zudem muss das eingesetzte Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen.
Gewerbeschein und Umsatzsteuernummer
Die Wahl der Rechtsform ist der erste wichtige formale Schritt, denn diese Auswahl müssen Sie getroffen haben, bevor Sie mit Schritt 2 weitermachen können: der Anmeldung eines Gewerbes. Diese ist erfolgt direkt über Ihre Kommune und kostet nur wenige Euro. In der Anmeldung müssen Sie aufführen, welche selbstständige Tätigkeit Sie planen auszuführen – zudem muss die Rechtsform, die Sie gewählt haben, hier angegeben werden. Nach wenigen Tagen kann es im Prinzip dann schon losgehen. Nur eine Aufgabe müssen Sie noch erledigen. Fordern Sie beim Finanzamt eine Umsatzsteuernummer an. Diese brauchen Sie zwingend für Ihren Shop – allerdings nur dann, wenn Sie im Jahr einen Umsatz über 17.500 Euro erzielen. Dann nämlich sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer bei Ihren Preisen im Shop auszuweisen und die von Ihren Kunden erhaltene Umsatzsteuer abzüglich geleisteter Vorsteuerbeträge regelmäßig ans Finanzamt abzuführen.
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