Werner Boesen - Entfremdung und Heimkehr

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Verwaiste Kinder durchleben turbulente Zeiten, wenn sie hin- und hergerissen sind zwischen Elternhaus, Kinderheimen, Pflege- und Adoptivfamilien. Scheidungskinder irritiert der Verlust elterlicher Zweisamkeit.
o Die geschlossene Einrichtung – ein Kindergefängnis!
o Nicht Berufstätige sind gefragt, sondern Menschen mit Privatsphäre und elterlicher Autonomie.
o So wichtig wie Nahrung und Wärme – eine dauerhafte Bezugsperson.
o Sozialarbeiter wursteln sich durch, versuchen das kindliche Chaos zu ordnen!
o Pflege- und Adoptiveltern nur mit Lizenz? Welche Rechte hat ein Kind?
o Scheidungskind mit Suchtgefahr Aufmerksamkeit?
o Wie überwinde ich das Stigma des verwaisten Kindes?
Der Autor berichtet aus der eigenen Betroffenheit heraus und reflektiert Erkenntnisse aus Psychologie, Soziologie, Heimpädagogik und Philosophie. Zugrunde gelegt sind Erfahrungen von vier Geschwistern, die im Vorschulalter getrennt wurden.
oKinderrechte fehlen im deutschen Grundgesetz, Deutschland bleibt Entwicklungsland.
oDie Kinderrechts-Charta der Vereinten Nationen existiert seit 1959.
oDie Aussage «Liebe allein genügt nicht!» ist eine Persiflage.
oDie Liebe ist lebenslanger Reifungsprozess im Menschsein, personal und transpersonal.
oDie Liebe als göttliche Tugend zu postulieren, ist für jedes Heimkind katastrophal.
oIn der Verantwortungskette im Abschlussbericht 2010 der Bundestagskommission Runder Tisch Heimerziehung der 1950er und 1960er Jahre fehlt die Wissenschaft
oEin Kinderheim ist keine Familie. Heimkinder riskieren seelischen Totschlag.
oHeimpädagogen gehören zur Gefolgschaft der «Hofnarren des Königs».
oGeschlossene Kinderheime bedeuten «Käfighaltung mit Bespaßung durch Hofnarren».

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„Liebe ist das einzige, das wächst, wenn wir es verschenken!

Pflicht ohne Liebe macht verdrießlich.

Verantwortung ohne Liebe macht rücksichtslos.

Gerechtigkeit ohne Liebe macht hart.

Wahrheit ohne Liebe macht kritiksüchtig.

Erziehung ohne Liebe macht widerspruchsvoll.

Klugheit ohne Liebe macht gelassen.

Freundlichkeit ohne Liebe macht heuchlerisch.

Ordnung ohne Liebe macht kleinlich.

Sachkenntnis ohne Liebe macht rechthaberisch.

Macht ohne Liebe macht gewalttätig.

Ehre ohne Liebe macht hochmütig.

Besitz ohne Liebe macht geizig.

Glaube ohne Liebe macht fanatisch.

Wirklich:

Ohne Liebe ist alles in der Welt verkehrt.

Erst Liebe macht alles gut.“

(mittendrin 1991 Heft 2 S. 43).

2. Pflegeeltern: Moderne Sklavenhalter oder liebende Ersatzeltern?

Für Pflegeeltern besteht in der BRD eine rechtlich unzumutbare Situation: Sie müssen jederzeit damit rechnen, ihr zugeordnetes Kind wieder herauszugeben. Dies ist sicherlich dann besonders schmerzlich, wenn die Pflegeeltern zu diesem Kind auch eine gefühlsmäßige Bindung hergestellt haben, die beiderseits - also auch vom Kind - getragen ist. Nun kommen die leiblichen Eltern und beanspruchen ihr Kind, als wäre es ihr Eigentum. Hier müssten doch unsere Juristen aufhorchen, denn:

Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern!

Auch wenn man nach diesem Ausspruch in der Regel Zustimmung erfährt, ist die Realität auf den Kopf gestellt. Denn da haben scheinbar Vormundschaftsgerichte nichts schnelleres zu tun, als Kinder aus einer harmonischen Umgebung herauszureißen, nur unter dem Vorwand zu den leiblichen Eltern zu müssen, weil diese es inzwischen scheinbar fertigbringen, für geordnete Familienverhältnisse zu sorgen. Kindeswohl hat da keinen Platz. Nein, Kindeswohl ist scheinbar stets nur als Teilprodukt elterlichen Wohls zu sehen. Und Kinderrechte sind Fehlanzeige im Grundgesetz, denn nur das Elternrecht ist fixiert.

Vielleicht tue ich unserer Justiz nun etwas Unrecht, wenn ich feststelle, dass der Begriff Kindeswohl nur ein Fremdwort für Juristen ist. Sicherlich mag es etliche Juristen geben, die durchaus mit dem Begriff Kindeswohl etwas anzufangen wissen, doch letztlich scheitern sie an unserer Paragraphenwelt, denn geht doch das Elternrecht über alles?

Auch dies ist eine Frage, die schnell verneint wird, denn Elternrecht kann nicht in jedem Falle über allem stehen.

Welche Tatbestände könnte es geben, die ein Elternrecht verwirken? Und wenn, für wie lange?

Eltern, die ihre Kinder körperlich misshandeln, haben auf Dauer ihr Elternrecht verwirkt.

Eltern, die ihr Kind bei der Geburt aussetzen und es somit dem Zufall überlassen, ob es überlebt, haben auf Dauer ihr Elternrecht verwirkt.

Eltern, die durch Gerichtsbeschluss auf Dauer das Sorgerecht entzogen bekommen, haben ihr Elternrecht verwirkt. Offen ist hierbei, für wie lange? Denn auch Gerichte sind fehlbar. Die Verwirkung des Elternrechts kann jedoch nur wieder durch einen Gerichtsbeschluss rückgängig gemacht werden. Sofern dies von Fachleuten (Diplom-Psychologen) für unwahrscheinlich gehalten wird, haben Eltern ihr Elternrecht auf Dauer verwirkt. Wie ist mit den Kindern zu verfahren?

Sollte es unserer Justiz tatsächlich auf Kindeswohl ankommen, wären die Kinder durch Fachleute, insbesondere Diplom-Psychologen zu befragen. Am zweckmäßigsten von zwei Psychologen, die unabhängig voneinander zu ihrer Meinung gelangen müssten. Den Ausschlag sollte die Meinung des Kindes geben, das heißt will das Kind bei den Pflegeeltern bleiben, soll es dort bleiben. Die Pflegeeltern machen es sich dann zur Aufgabe, das Pflegekind über seine Herkunft aufzuklären und zwar dann, wenn das Kind danach fragt oder spätestens bei Vollendung des sechzehnten Lebensjahres. Warum dies so sein sollte, beschreibt die französische Autorin Martine Lane wie folgt (Damkowski 1991):

„Es ist absolut notwendig, daß jedes Individuum, ob es in seiner Ursprungsfamilie aufwächst oder nicht, um seine Wurzeln und Ursprünge weiß, … Seine Erzeuger müssen sich bekennen. Sie haben Spuren hinterlassen, mit denen sich das Kind auseinandersetzen muß. Nur wenn das Kind seine Ursprünge kennt, kann es sein weiteres Leben organisieren.“

Die Autorin vergleicht das Pflegekind bildhaft mit einem Baum, der an der Wurzel gefällt wurde. Der Stamm entfaltet sich scheinbar nicht.

Im Jahre 1991 entnahm ich der Tagespresse eine recht kuriose Fallkonstellation (Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ 13.07.1991): Bei der Geburt wurden zwei Kinder vertauscht. Als die Kinder bereits zur Schule gingen, wurde der Irrtum bemerkt. Was wäre hier zu tun?

Sofern Kindeswohl kein Fremdwort sein soll, müssten die Kinder entscheiden. Die Entscheidung sollte jedoch nicht als unumkehrbar verstanden werden. Denn die Wurzeln der Herkunft müssen erkannt werden, damit sich die Kinder ihr Leben organisieren können. Das bedeutet, auch wenn die Kinder zunächst bei ihren „Pflegeeltern“ bleiben wollen, sollte die Möglichkeit bestehen, auch bei den leiblichen Eltern wohnen und aufwachsen zu können. Natürlich sind dabei an die Erfordernisse elterlicher Toleranz möglicherweise große Anforderungen gestellt. Ich denke dabei an den Satz: Kinder sind nicht das Eigentum ihrer Eltern. Wiewohl es auch mir schwerfallen würde, solch ein vertauschtes Kind „hergeben“ zu müssen. Und ich denke, dass dieses Vertauschen auch wirklich Ausnahmefälle sind.

Sicherlich mag es auch etliche andere „Grenzfälle“ oder „Besonderheiten“ geben. Als Besonderheit sehe ich zum Beispiel die Zwangsadoptionen in der ehemaligen DDR. Hier eskalierten beispielsweise auch die Presseinformationen in ihrer Ausdrucksweise. Da wird von Grausamkeit an Kindern und Eltern gesprochen und sogar von einem der schlimmsten Verbrechen (Die Rheinpfalz Tageszeitung v. 15.6.1991 Grausamkeit an Kindern u. Eltern). Ich denke, diese Kritik ist total überzogen und sehr befremdend, das heißt die Leute, die diese Kritik äußern, verstehen wenig von dem, um was es geht; zumindest erweckt es den Anschein. Weiterhin bleiben die Missstände im eigenen Land außer Betracht oder zumindest könnte man den Eindruck haben, in der BRD wären behördlicherseits keine Grausamkeiten an Kindern möglich.

Um was geht es?

Es geht darum, dass Eltern bestimmten gesellschaftlichen Normen nicht gerecht werden. Die Normen, die die Gesellschaft vorgibt, sind den Kindern wenig begreiflich. In meinem Fall interessierte es mich nicht, dass meine Mutter wechselnde Männerbekanntschaften unterhielt und auch für kein geordnetes Familienleben sorgen konnte. Die Behörden interessierten sich in keinster Weise dafür, ob wir bei unserer Mutter bleiben wollten oder nicht. Lieber bezahlte die Behörde einen teuren Heimplatz, statt unserer Mutter das nötige Kleingeld zu geben. Unabhängig von irdischen Rechtstatbeständen sind wir aus unserer Sicht als Kind damals einem staatlichen Verbrechen zum Opfer gefallen. Das Verbrechen, das darin bestand, uns von unserer geliebten Mutter wegzunehmen und uns nichts anderes bieten zu können wie Verwahranstalten. Eine seelische Grausamkeit von Amts wegen. Damit war es jedoch nicht genug. Die Verwahranstalten machten uns zu seelischen Krüppeln, denn physische und psychische Gewalt war an der Tagesordnung. Dies kannten wir von unserer Mutter nicht. Für geschlossene Anstalten interessieren sich heute genauso wenig Mitmenschen wie damals. Es ist dann schon recht beschämend, wenn mit dem Finger auf andere gezeigt wird, wobei wir selbst genug Kindesverbrechen verübt haben und weiter verüben werden. Es spielt für ein Kind keine Rolle, ob es als Heim-, Pflege- oder Adoptivkind betrachtet wird. Diese Rollen werden von Erwachsenen zugeteilt. Wenn Eltern ihre Kinder im Stich lassen und einfach weglaufen, haben sie ihr Erziehungsrecht verwirkt, sicherlich nicht auf Dauer. Doch was sind das für Vorbilder?

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