Brendan Erler - Digitale Evolution, Revolution, Devolution?

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Die sogenannte vierte industrielle Revolution wälzt nach und nach immer mehr Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft um, stellt etablierte Geschäftsmodelle zur Disposition, verheißt für die glücklichen Gewinner dieser allumfassenden Transformation unsagbaren Reichtum und für den Rest die drohende Bedeutungslosigkeit. Die Kulturindustrie und dabei als erstes «Versuchskaninchen» die Musikbranche waren unfreiwillige Vorreiter dieser Entwicklung. Daher widmet sich diese Diskursanalyse am Beispiel von Musik und Literatur dem Kulturkampf um die digitale Zukunft vom Siegeszug des Filesharing-Programms Napster zu Beginn des neuen Jahrtausends bis zur Urheberrechts-Kontroverse um Acta 2012. Das Urheberrecht ist dabei von besonderer Bedeutung, da dessen Ausgestaltung eine der zentralen Verteilungs- und Machtfragen der digitalen Gesellschaft darstellt und eine Kritik am zunehmend im Zentrum der digitalen Wirtschaft stehenden geistigen Eigentum in letzter Konsequenz als eine Kritik an der kapitalistischen Wirtschaftsordnung verstanden werden kann. Die titelgebende Frage, ob es sich bei der digitalen Transformation nun um eine Art natürliche Evolution, mehr oder weniger «blutige» Revolution oder gar eine vor allem kulturelle Devolution handelt, spiegelt die sehr widersprüchlichen Reaktionen auf die Vernetzung der Welt zwischen Fortschrittsglauben und Kulturkritik. Mit dem Einzug der Digitalisierung in die «heiligen Hallen» der Literatur gerät dabei auch das bürgerliche Selbstverständnis in den Fokus der Aufmerksamkeit und in diesem Rahmen zunehmend auch grundsätzliche philosophische Fragen zum Wesen und der Zukunft des Menschen. Ist der Mensch Subjekt oder Objekt der digitalen Gesellschaft? Diese Frage rückt heute im Angesicht der Fortschritte künstlicher Intelligenz und der Realität von Massenüberwachung zunehmend ins Zentrum medialer Aufmerksamkeit, wird aber am Beispiel der Effekte der Digitalisierung auf die Kulturindustrie schon länger mit Leidenschaft diskutiert.

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Ein ähnliches Muster lässt sich im Zusammenhang mit einer Studie von Peukert / Claussen (2012) zum Effekt der Abschaltung des Filehosters Megaupload auf die Filmbranche feststellen. Während sie für kleine bis mittelgroße Filme einen leichten, aber insgesamt nicht signifikanten negativen Effekt ausmachen, weil der Filehoster evtl. einen Werbeeffekt im Sinne des sampling hatte, profitierten Blockbuster von der Aktion: „Box office revenues of movies shown on the average number of screens and below were affected negatively, but the total effect is not statistically significant. For blockbusters (shown on more than 500 screens) the sign is positive (and significant, depending on the specification) The information-spreading effect of illegal downloads seems to be especially import.ant for movies with smaller audiences. ‘Traditional’ theories that predict substitution may be more applicable to blockbusters” (Peukert / Claussen 2012, 2). Die Trennung zwischen von der Abschaltung profitierenden Blockbustern und dem Rest birgt Zündstoff, da sie den Verteidigern eines freien Netzes, die oft auch die stärksten Kritiker der Kulturindustrie darstellen, in die Hände spielt. Viele Medien reduzierten die Studie jedoch auf das griffige und überraschende Fazit „Filmumsätze seit Megaupload-Aus gesunken“ ( SZ.de 2012) und stellten damit den Sinn entsprechender Antipiraterie-Maßnahmen in Frage, obwohl wie gesehen, der allgemeine Effekt zwiespältig und nicht statistisch signifikant war. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen reagierte auf das von der Studie erzeugte Medienecho mit der ebenso unmissverständlichen Schlagzeile „Kein negativer Effekt für Kinos durch Schließung von Megaupload in Deutschland“ (GVU 2012).

Das eindrucksvollste Beispiel für diesen Deutungskampf mit Hilfe ausgewählter Studien ist die auch ein Schlaglicht auf die Zerstrittenheit der Branche werfende Fehde zwischen dem Konzertveranstalter Berthold Seliger und dem Vorsitzenden des Verbandes unabhängiger Musikunternehmen e. V. (VUT) Mark Chung. Seliger hatte in einem Artikel im Magazin Konkret (11 / 2011), welcher weiter unten noch ausführlicher behandelt wird, behauptet ein „Ammenmärchen der Kulturindustrie besagt, illegale Downloads seien schuld daran, dass Künstler nicht mehr von ihrer Kunst leben können“. Das belegt er unter anderem mit einer unlauteren Interpretation der Daten der selbst von der Musikindustrie in Auftrag gegebenen GFK-Studie. Chung antwortete mit einem seitenlangen offenen Brief zu allen Aspekten der Situation der Musikindustrie und des Urheberrechts, indem er zu den „negativen Auswirkungen von unvergüteten Musiknutzungen auf Musikverkäufe“ eine lange Liste an Studien aufzählte, um daraus zu schließen: „ Du hältst Dich als Konzertveranstalter für qualifiziert, die vorliegenden Forschungsergebnisse als ‘Ammenmärchen‘ abzutun und ohne eigene methodische Kenntnisse die einzige Dir wohl vorgelegene Studie mit der geborgten Meinung zweier Journalisten zu beurteilen? Dein Mangel an Kompetenz wird nur von Deiner Überheblichkeit übertroffen“ (Chung 2011).

Obgleich die Auswertung der vorhandenen Studien seiner Einschätzung zu den negativen Effekten des Filesharings auf Musikverkäufe eher Recht geben, so ist damit wie gesehen noch keine Aussage über die angemessene Balance zwischen Urheberrecht und Allgemeinwohl / freier Kultur getroffen. Und es entkräftet auch nicht die Kritik, das Urheberrecht sei vornehmlich zum Verwerterrecht degeneriert und mit Nichten für die Mehrzahl der Musiker die alleinige Existenzgrundlage. Das belegt ein weiteres Mal, dass die Rolle der Piraterie nicht losgelöst von einer Beurteilung des Urheberrechts und der Musikindustrie sowie allgemein von Vorstellungen von Kultur und Gesellschaft betrachtet werden kann. Es bleibt eine Frage der Interpretation und Problemdefinition. Während den einen die Piraterie als Wurzel allen Übels erscheint, so ist sie den anderen nur Symbol einer verkrusteten Musikindustrie und eines veralteten Urheberrechts (Zur Kontroverse Seliger / Chung ausführlicher siehe 6.2.7).

Es ist daher eben nicht Zweck dieser Arbeit, Schiedsrichter in dieser empirischen Frage und Richter über das Urheberrecht zu sein, sondern den öffentlichen Deutungskampf zu analysieren. In diesem Sinne dienen die vorgetragenen Ergebnisse als Beleg der Komplexität der Materie und Beispiel der Verwandlung schwieriger wissenschaftlicher Fragen in einfache mediale Antworten. Um zurück zur Frage des Substitutions- oder Promotionseffekts illegaler Angebote zurückzukommen, lässt sich zusammenfassen, dass mehrheitlich ein Piraterie-bedingter Umsatzrückgang von „Recorded Music“ konstatiert wird, der eindeutiger zu sein scheint als in der Filmindustrie. Vor allem das unkontrollierte Filesharing kann jedoch auch positive Auswirkungen haben und die Sachlage wird noch komplexer, wenn man berücksichtigt, dass die Netzwerk- und Promotionseffekte auch umsatzsteigernde Wirkung auf sogenannte Komplementärgüter wie Konzerte oder Merchandising-Artikel haben können.

“In this sample, as in most other studies of the effect of file sharing, stolen music reduces purchased music, by between 0.15 and 0.28 per stolen song. But as in some previous studies, the welfare benefit to consumers far exceeds the cost to producers. It should be mentioned yet again, however, that this welfare benefit is only possible if revenue is sufficient to attract production in the first place” (Waldvogel 2010, 313).

3.2 Abschreckung und Kontrolle: Verwertungsschutz vs. Informationsfreiheit

Die Beurteilung der Piraterie hat selbstredend unmittelbare Konsequenzen für den juristischen Umgang mit ihr, da sie potentiell sowohl die Innovations-, Vergütungs- als auch Schutzfunktion des Urheberrechts tangiert.[54] Der eigentliche Anlass der Studie Schwartmanns war die Evaluierung von Modellen „zur Versendung von Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei Urheberrechtsverletzungen“ (Schwartmann 2012). Hintergrund ist die Forderung nach einer stärkeren Einbindung der Internetserviceprovider zur Kontrolle und Abschreckung von „Netzpiraten“. Als Vorbild dienen hierbei sogenannte Three-strikes-Modelle, die vorsehen, Internetnutzer bei erfolgter Urheberrechtsverletzung abzumahnen und, je nach Ausgestaltung, bei fortwährender Zuwiderhandlung auch zu bestrafen, bis hin zur vorübergehenden Abschaltung des Internetzugangs. Prominentestes Beispiel hierfür ist das 2010 in Frankreich verabschiedete Hadopi-Gesetz, weswegen wir dieses etwas genauer unter die Lupe nehmen wollen, ähnliche Gesetze wurden jedoch auch in Taiwan (2009), Südkorea (2009), Großbritannien (2010) und Neuseeland (2011) ratifiziert

Ohne im Einzelnen auf die urheber- und verfassungsrechtlich relevanten Details eingehen zu können und wollen [55], wird die Sollbruchstelle dieser Konzeption schnell klar. Nur bei einem eindeutigen und einseitigen Kausalzusammenhang aus Filesharing und Umsatzrückgang lässt sich die Aufgabe der Förderung legaler Inhalte durch Bekämpfung illegaler Inhalte erfüllen. Berücksichtigt man positive Nebeneffekte der digitalen Verbreitung („sampling“) wird die Argumentation brüchig. Ganz zu schweigen von verfassungsrechtlichen Bedenken wegen der möglichen Einschränkung von Grundrechten. Daher müssen Befürworter einer derartigen Strategie sowohl den eindeutigen Schaden der Internetpiraterie, die Erfolge der Abmahnungen als auch die Verfassungskonformität betonen. Die Musikindustrie verweist auf eine Studie zu dem „Effect of Graduated Response Anti-Piracy Laws on Music Sales: Evidence from an Event Study in France”, nach der schon das Bewusstsein um die Existenz von Hadopi die iTunes Single- / Albumverkäufe in Frankreich um 22 bzw. 25 Prozent gesteigert hätten und dies bevor “anyone received a third notice (i.e. before any cases have been referred to the criminal court), and that the increase in sales is observed even before the law‘s final passage” (Danaher et al. 2012, 20). Des Weiteren beruft sie sich auf eine Umfrage der GfK in Deutschland, wonach 81 Prozent der Befragten glauben, Warnhinweise mit der Aussicht auf Konsequenzen würden die Leute dazu animieren, ihre illegalen Aktivitäten zu stoppen (Digital Music Report 2012, 17).

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