Brendan Erler - Digitale Evolution, Revolution, Devolution?

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Die sogenannte vierte industrielle Revolution wälzt nach und nach immer mehr Bereiche von Wirtschaft und Gesellschaft um, stellt etablierte Geschäftsmodelle zur Disposition, verheißt für die glücklichen Gewinner dieser allumfassenden Transformation unsagbaren Reichtum und für den Rest die drohende Bedeutungslosigkeit. Die Kulturindustrie und dabei als erstes «Versuchskaninchen» die Musikbranche waren unfreiwillige Vorreiter dieser Entwicklung. Daher widmet sich diese Diskursanalyse am Beispiel von Musik und Literatur dem Kulturkampf um die digitale Zukunft vom Siegeszug des Filesharing-Programms Napster zu Beginn des neuen Jahrtausends bis zur Urheberrechts-Kontroverse um Acta 2012. Das Urheberrecht ist dabei von besonderer Bedeutung, da dessen Ausgestaltung eine der zentralen Verteilungs- und Machtfragen der digitalen Gesellschaft darstellt und eine Kritik am zunehmend im Zentrum der digitalen Wirtschaft stehenden geistigen Eigentum in letzter Konsequenz als eine Kritik an der kapitalistischen Wirtschaftsordnung verstanden werden kann. Die titelgebende Frage, ob es sich bei der digitalen Transformation nun um eine Art natürliche Evolution, mehr oder weniger «blutige» Revolution oder gar eine vor allem kulturelle Devolution handelt, spiegelt die sehr widersprüchlichen Reaktionen auf die Vernetzung der Welt zwischen Fortschrittsglauben und Kulturkritik. Mit dem Einzug der Digitalisierung in die «heiligen Hallen» der Literatur gerät dabei auch das bürgerliche Selbstverständnis in den Fokus der Aufmerksamkeit und in diesem Rahmen zunehmend auch grundsätzliche philosophische Fragen zum Wesen und der Zukunft des Menschen. Ist der Mensch Subjekt oder Objekt der digitalen Gesellschaft? Diese Frage rückt heute im Angesicht der Fortschritte künstlicher Intelligenz und der Realität von Massenüberwachung zunehmend ins Zentrum medialer Aufmerksamkeit, wird aber am Beispiel der Effekte der Digitalisierung auf die Kulturindustrie schon länger mit Leidenschaft diskutiert.

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Nuss spricht im Sinne Foucaults im Zusammenhang der „Property Rights“[48] Theorie daher von „unbewusst gebildeten Formationsregeln“, die „sich im herrschenden Eigentumsdiskurs in der Naturalisierung der historisch-spezifischen Eigentumsverhältnisse“ (Nuss 2006, 129) äußern.[49] So sind es nach Foucault „in der Hauptsache zwei Figuren, mit denen das moderne Denken bei seinen Erklärungsversuchen operiert: einmal die Historisierung, die auf die Geschichte als entscheidende Erklärungsinstanz rekurriert, und dann die Anthropologisierung, die den Menschen paradigmatisch ins Zentrum rückt“ (Lavagno 2006, 44). Der moderne Urheber ist demzufolge ein Produkt dieser „historisch-spezifischen“, bürgerlich-liberalen Gesellschaftsordnung, „die Funktion Autor ist an das Rechts- und Staatssystem gebunden, das die Gesamtheit der Diskurse einschließt, determiniert, ausdrückt“ (Foucault 2009, 217f.). Im Zuge der Entstehung der bürgerlichen Gesellschaft kam es zu einer erstaunlichen „Umkehrung“, „man begann wissenschaftliche Texte um ihrer selbst willen zu akzeptieren, in der Anonymität einer feststehenden oder immer neu beweisbaren Wahrheit; ihre Zugehörigkeit zu einem systematischen Ganzen sicherte sie ab, nicht der Rückverweis auf die Person, die sie geschaffen hatte […] Aber »literarische« Diskurse können nur noch rezipiert werden, wenn sie mit der Funktion Autor versehen sind […] Die Bedeutung, die man ihm zugesteht, und der Status oder der Wert, den man ihm beimisst, hängen davon ab, wie man diese Fragen beantwortet“ (ebd., 212).

Die Naturalisierung gegenwärtiger Eigentumskonzeptionen als anthropologische Gewissheiten lassen sich im Diskurs als fortwährende Betonung der Errungenschaft und langen Geschichte des geistigen Eigentums in Folge der Aufklärung entdecken. Der Autor als „ideologisches Produkt“ aber geht nach Foucault „den Werken nicht voran, er ist ein bestimmtes Funktionsprinzip, mit dem, in unserer Kultur, man einschränkt, ausschließt und auswählt; kurz gesagt, mit dem man die freie Zirkulation, die freie Handhabung, die freie Komposition, Dekomposition und Rekomposition von Fiktion behindert“ (ebd., 228). Oder mit Barthes: „Sobald ein Text einen Autor zugewiesen bekommt, wird er eingedämmt, mit einer endgültigen Bedeutung versehen, wird die Schrift angehalten“ (Barthes 2009, 191). Diese poststrukturalistischen Passagen zur Dekonstruktion des modernen Autorenbegriffs erinnern stark an die Vertreter einer freien Kultur und können als Blaupause moderner Urheberrechtskritik erachtet werden (siehe 4.9.1): „Heute wissen wir, dass ein Text nicht aus einer Reihe von Wörtern besteht, die einen einzigen, irgendwie theologischen Sinn enthüllt (welcher die >Botschaft< des Autor-Gottes wäre), sondern aus einem vieldimensionalen Raum, in dem sich verschiedene Schreibweisen [ecritures], von denen keine einzige originell ist, vereinigen und bekämpfen. Der Text ist ein Gewebe von Zitaten aus unzähligen Stätten der Kultur“ (ebd., 190).

Auch der einhergehende Glaube an die absolute und objektive Vernunft ist Teil dieses Prinzips. Die Funktion Autor „ist das Ergebnis einer komplizierten Operation, die ein gewisses Vernunftwesen konstruiert, das man Autor nennt. Zwar versucht man, diesem Vernunftwesen einen realistischen Status zu geben: Im Individuum soll es einen tiefen Drang geben, schöpferische Kraft, einen Entwurf, und das soll der Ursprungsort des Schreibens sein, tatsächlich aber ist das, was man an einem Individuum als Autor bezeichnet (oder das, was aus einem Individuum einen Autor macht) nur die mehr bis minder psychologisierende Projektion der Behandlung, die man Texten angedeihen lässt, der Annäherungen, die man vornimmt, der Merkmale, die man für erheblich hält, der Kontinuitäten, die man zulässt, oder der Ausschlüsse, die man macht“ (Foucault 2009, 214). Dementsprechend heiße „eine Fixierung des Sinns zu verweigern […] letztlich, Gott und seine Hypostasen (die Vernunft, die Wissenschaft, das Gesetz) abzuweisen“ (Barthes 2009, 191). Alle zentralen Begriffe des bürgerlichen Kunstverständnisses (Genie, Werk und Originalität) und die Vorstellung eines vernunftbegabten Subjekts gelten in diesem Verständnis mehr als kontingente Konstruktion denn als überzeitliche Wahrheit. Da Digitalisierung und weltweite Vernetzung dieser Absage an einen emphatischen Urheberbegriff zu neuer Blüte verhalfen, sollten die Definition und Zukunft des Subjekts zu zentralen, im Diskurs heftig umkämpften Fragen der digitalen Gesellschaft werden. Die vermeintlich absolute Vernunft erfuhr jedoch schon kurz nach ihrer „Erfindung“ im Rahmen der Aufklärung in Form der Romantik Kritik (siehe 6.5.6).

3 Studienlage: „Empirische Realität“

Bevor wir uns dem eigentlichen Untersuchungsgegenstand, dem öffentlichen Diskurs, nähern, widmen wir uns kurz der „empirischen Realität“, also der Studienlage zu Fragen von Digitalisierung und Kultur und hier vor allem der Bedeutung der Piraterie und des Urheberrechts für die Existenzgrundlage der Künstler, da diese Fragen sozusagen den Ursprung und Kern aller weiteren Debatten bildeten: Dies geschieht aus zwei Gründen. Erstens sickert der Spezialdiskurs, wie oben erläutert in den öffentlichen Diskurs, spielt also eine Rolle bei dessen Konstruktion. Zweitens illustriert der auch mit wissenschaftlichen Studien ausgefochtene Kampf um Deutungshoheit die schwierige Suche nach der „Wahrheit“. Die Wissenschaft wirkt hier häufiger als Stichwortlieferant opportuner Diagnosen denn als neutraler Schiedsrichter und die „Wahrheit“ im Sinne Foucaults als bloße Funktion und „Einsatz im Spiel des Diskurses“ (Lavagno 2006, 46). Dementsprechend herrscht auch innerhalb des Wissenschaftsbetriebs frohe Uneinigkeit über die Effekte von Digitalisierung, Piraterie und Urheberrecht.

Es ist dementsprechend nicht Ziel dieses Kapitels, die gängigen Fragen empirisch eindeutig zu beantworten, was nicht nur angesichts der Komplexität des Gegenstandes schwerlich möglich ist. Im Kern handelt es sich eben nicht um eine vornehmlich empirische Frage, sondern entsprechend der Vorstellung einer diskursiven Konstruktion von Wirklichkeit um einen politischen Kampf um das Wesen von Kultur und Gesellschaft. Ziel ist es, den Forschungsstand darzulegen und die Interaktion zwischen Spezial- und öffentlichem Diskurs exemplarisch nachzuzeichnen. Da die Musikbranche auf Grund ihrer Vorreiterrolle als „Opfer“ der Internetpiraterie Gegenstand zahlloser Untersuchungen war und sich viele Fragen auf kulturelle Güter im allgemeinen übertragen lassen, soll dieses Ringen um empirische Deutungshoheit vornehmlich an ihrem Beispiel illustriert werden. Anschließend werden die Befunde zum Effekt der Digitalisierung und Piraterie kurz mit der Lage der Literaturindustrie verglichen und abschließend zusammengefasst.

Im Rahmen der sich anschließenden chronologisch gegliederten Diskursanalyse werden die Kapitel zur Entwicklung der Musik- und Literaturdiskurse jeweils eingeleitet mit einem kurzen Überblick zur ökonomischen Lage der Dinge, der aber im Gegensatz zu diesem Kapitel keine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse, sondern lediglich eine Darstellung der Umsatz- und allgemeinen Branchenentwicklung aus Branchenperspektive sein soll. Die nun folgenden grundsätzlichen Forschungsergebnisse zur Bedeutung von Urheberrecht, Digitalisierung und Piraterie werden also im Verlauf der Analyse ergänzt durch konkrete und detaillierte Zahlen der Entwicklung der Musik- und Literaturindustrie. Wer sich hier eine einführende Zusammenfassung der allgemeinen ökonomische Lage erhofft, sei auf das nächste Kapitel verwiesen. Diese Unterteilung geschieht, um dem Leser vor der eigentlichen Diskursanalyse den jeweils aktuellen Branchenhintergrund darzulegen und ihm dadurch den Einstieg in die Debatte zu erleichtern.

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