Also ist es auch mit Vorsicht zu genießen, wenn westliche Politiker allzu großen Gefallen an Rechtslehren aus dem alten China finden. Wie mein verstorbener Bruder Stephan Puhl schrieb: Das Chinesische kennt zwar kein Wort für „Menschenrechte“, aber eine uralte Weisheit lehrt: „Der Himmel liebt das Volk, und der Herrscher muss dem Himmel gehorchen.“ Wie er das allerdings zu tun gedenkt, das, so meinen nicht nur „lupenreine Demokraten“ wie Silvio Berlusconi und Wladimir Putin, hat dem Herrscher niemand vorzuschreiben – am wenigsten das Volk. Das Recht war in China immer das Recht der Herrschenden. Ohne objektive moralische Richtschnur gibt es für das Individuum kein verlässliches Recht. Auch wir in Europa haben Menschenrechte aufs Grässlichste verletzt, doch wir wissen im Gegensatz zur KP Chinas wenigstens, wovon wir da reden. Freilich ist Gerechtigkeit keine einfache Sache. Den vollkommenen Staat, das System vollkommener Gerechtigkeit kann es unter Menschen nicht geben. Aber das ist kein Grund, tatenlos jede Ungerechtigkeit hinzunehmen oder gar zu rechtfertigen. Wir dürfen uns an das Unrecht nicht einfach gewöhnen. Die Eltern des Untergangs heißen Fatalismus und gleichgültiges Schulterzucken.
Die Verfassung wurde für alle Deutschen geschrieben, nicht bloß für ein paar Strudelfurzer mit Lehrauftrag und Pensionsanspruch. Immer wieder höre ich, je nach Interessenlage, bei Kommentaren zum Grundgesetz-Artikel 29 Absatz 2, der bei Gebietsveränderungen eine Volksabstimmung zwingend vorschreibt: „Das steht da nicht, von Wiedervereinigung ist nicht die Rede.“ Die Dreistigkeit, mit der da der Buchstabe der Verfassung gegen ihren Geist ausgespielt wird, finde ich atemberaubend. So etwas empört mich, weil sich die Väter des Grundgesetzes derartige Unverschämtheiten nach menschlichem Ermessen wohl einfach nicht vorstellen konnten.
Ähnlich wie beim Kanzleideutsch sehe ich in solchen Formulierungen begriffliche Nebelkerzen oder den Versuch einer „Entrechtung“ der Normalbürger durch einen autoritären Anspruch auf Deutungshoheit. Aber warum soll ein Jurist einen Satz der Verfassung besser verstehen als der studierte Fachmann für deutsche Sprache, der Philosoph, meinetwegen auch der Physiker, Handwerker oder Theologe? Verfassungsfeinde sind für mich auch Leute, die an jedem Satz der Verfassung so lange herumzerren und spitzfindeln, bis sie das Gegenteil daraus gemacht haben. Wer meint, dass im Grundgesetz falsche Dinge stehen, soll das sagen und nicht so dumm daherschlaumeiern.
Dass es eine unbeeinflussbare Instanz für Wahrheit und Gerechtigkeit jenseits aller staatlichen Gesetze gibt, lehrt uns schon der historisch dokumentierte Prozess der Stadt Athen gegen den Philosophen Sokrates. Und Goethes Drama „Iphigenie auf Tauris“ zeigt, um wie viel stärker Menschlichkeit, Wahrheit und Menschenwürde sind als jedes Gesetz, das sie missachtet. Denn die Macht, Sprache zu regeln und damit auch Fragen über Wahrheit zu beantworten, über politisches Leben und soziale Realität, haben weder Fürsten noch gewählte Repräsentanten des Volkes noch Juristen. Diese Macht liegt bei den Dichtern und Denkern.
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