Frank Föder - Fremd- oder Selbstbestimmung?

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"Ächzende Umwelt, zur Neige gehende Ressourcen, wirtschaftlicher Widersinn (Wohlstand auf Pump), Gigantomanie, ungerechtfertigtes Wohlleben hier, unverschuldete Not dort, Massenflucht, das bei Vorhandensein erbötiger absoluter Tötungsmacht. Die Kennzeichen der humanen Zivilisation von heute.
Flucht vor der Wahrheit ist angesichts dessen sicher keine gute Option. Dennoch befleißigen sich die Politgrößen dieser Fehlleistung. Die Geistesgrößen ereifern sich jeder über eine andere der verheerenden Erscheinungen. Sie versuchen, die Symptome zu kurieren. Als könne man einem Wahn sein Wüten austreiben, ohne ihm an die Wurzel zu gehen.
Und der bedrückte Bürger geht auf die Straße, gibt deren Wände von seinem Frust und seiner Furcht kund. Er wählt aus Verzweiflung Populisten oder andere Extremisten ins Amt.
Die Lage schreit nach Umkehr, nach Änderung dessen, was wirkt und gilt. Zugleich aber verbietet sie Gewalt.
Gibt es einen Weg aus der Bedrängnis? Einen halbherzigen sicher nicht

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Der Gedanke und der Vorsatz verlangen, daß die Legislative die treibende Kraft verkörpere. Demgemäß gebührte ihr, der Exekutive zu bedeuten, was sie tun soll. Im Anschluß obläge ihr zu kontrollieren, ob die Regierung vollführt, was ihr aufgetragen worden ist.

Von diesem Ansatz freilich ist in der modernen Demokratie so gut wie nichts mehr zu vermerken. Das Parlament fabriziert zwar noch Gesetze, aber nicht aus eigenem Antrieb. Nicht nur den Anstoß, auch den Inhalt der Dekrete setzt die Exekutive.

Das hohe Haus hätte, von der Vorgabe her, auszuführen, was ihm von unten, vom Bürger, aufgetragen worden ist. Statt dessen vollzieht es, was ihm von oben, von der Regierung, oktroyiert wird. Es ist zum Erfüllungsorgan der Exekutive mutiert.

In allen modernen Demokratien spielen politische Parteien die entscheidende Rolle. Sie sind in ihnen de facto, in vielen sogar de jure, zum Verfassungsorgan erhoben.

Deren stärkste hat uneingeschränkt das Sagen. Sie stellt die Regierung. Hat sie im Parlament nicht die Mehrheit, muß sie mit einer oder mehreren anderen Parteien ein Bündnis eingehen.

Die Abgeordneten der Koalitionsparteien aber verstehen sich anschließend nicht etwa als Impulsgeber und Überprüfer derer, die sie ins Amt gesetzt haben, sondern als deren gehorsame Gefolgsleute.

Die Parlamentsmitglieder, so wollte es das Prinzip und so verlangte es die Vernunft, sollten frei, allein ihrem besseren Wissen und ihrem Verantwortungsgefühl unterworfen, in den Kammern ihre Arbeit verrichten. Doch nähmen sie sich das heraus, könnten sie die Erhaltung ihres Mandats in den Wind schreiben.

Die Koalitionsfraktionen erzwingen Geschlossenheit, nichts anderes als Gehorsam gegenüber der Regierung. Zwar kann das Mitglied er betreffenden Fraktionen in den Vorbesprechungen seine Meinung kund tun. Bei der Abstimmung im Parlament aber hat es den Beschluß der Exekutive zu verfechten. Die Gewissensfreiheit der Abgeordneten steht nur mehr auf dem Papier. Die Mehrheit des Parlaments ist zu einer Formation von Steigbügelhaltern und Beifallspendern verkommen.

Die Gewaltenteilung, sofern man von ihr noch sprechen will, ist reduziert auf Koalition und Opposition. Wobei allerdings die Opposition über keine reale Macht verfügt. Sie kann Entscheidungen der Regierung nicht zu Fall bringen. Das Parlament kann zwar noch knurren, es kann aber nicht mehr beißen. Neudemokraten wie Orbán oder Erdoġan ziehen ihm auch den letzten Zahn.

Die Legislative als Antriebs- und Kontrollorgan der Exekutive, jene Vorstellung, die der repräsentativen Demokratie Legitimation verliehe, hat mit der Realität nichts mehr gemein. Bezeichnenderweise lassen sich die Medien nur mehr selten herab, aus der Schwatzbude zu berichten. Würden sie es, müßten sie schlafende oder handy-spielende Abgeordnete zeigen. Am 18. 1. 2018 mußte eine Sitzung des Deutschen Bundestags auf Antrag der AfD-Fraktion abgebrochen werden, weil nach Zählung (Hammelsprung) sich herausstellte, daß weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend war.

Der Staat, jene selbstherrliche Einrichtung, hat für Volkes Herrschaft keinen Sinn. Das mußten schon die Republiken im alten Griechenland und im alten Rom erfahren. Dort gab es nach kurzem Mitspracheintervall nur mehr Kaiser.

Nebenbei verzeichneten schon die antiken Demokratien Herrschaften, die im Verborgenen an den Strippen zogen. Die Gegenwart kennt deren Büttel als Lobby.

Die politischen Parteien brauchen Geld. Zugleich ermöglicht das System, dem sie Ausdruck verleihen, besonders cleveren Leuten, sich mit reichlich Mammon auszustatten. Diese spenden den Parteien gern, zumal die Zuwendung sich von der Steuer absetzen läßt. Wichtiger aber ist ihnen, daß ihr Handgeld Früchte trägt.

In den meisten Regierungszentren sind die Repräsentanten der Reichen nicht nur an Personal stärker als die Mitglieder des jeweiligen Parlaments, sie übertreffen diese auch an Einfluß. Eine Studie der Princeton-Universität (gefertigt von Martin Gilens und Benjamin I. Page) kommt zu dem Urteil: „Die USA sind keine Demokratie mehr, sondern eine Diktatur der Geldeliten.“ Zu dem gleichen Urteil kommt auch Altpräsident Jimmy Carter. In einem Interview mit Oprah Winfrey am 7.11.2015 stellte er fest, die Demokratie der USA sei tot. Dieser Staat sei nur mehr eine Oligarchie.

Horst Seehofer, seinerzeit bayerischer Ministerpräsident, brachte den Tatbestand auf den Punkt (in der Sendung der AFD mit Erwin Pelzig am 20.5.2010 ): „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt. Und diejenigen, die gewählt sind, haben nichts zu entscheiden.

Praktisch ist schon im Ansatz des Systems der Anreiz zum Mißbrauch angelegt - und die Vorspur zur Entartung. Die vielbeklagten Fehlentwicklungen ergeben sich nahtlos aus den Vorgaben.

Die dritte Gewalt,so will es das Prinzip, soll die anderen im Zaum halten. Sie soll dem vom Parlament gesetzten Recht Geltung verschaffen.

Die zeitgenössischen Demokratien jedoch machen auch die Angehörigen der Justiz denen, die das Sagen haben, hörig. Wer kein Parteibuch besitzt, hat kaum die Chance, auf eine der bedeutenden Richterstellen berufen zu werden. Die Posten in den hohen Gerichten werden nach einem Parteienproporz vergeben. Richterkarrieren finden nicht in den juristischen Foren statt, sondern auf dem Parkett der Parteien.

Überdies läßt es sich die Partei, die die Exekutive stellt, nicht nehmen zu entscheiden, wer der Verlegenheit ausgesetzt wird, vor den Kadi zu kommen. Die Regierung bindet die Staatsanwälte an von ihr gestellte Weisungen. Die Beispiele sind mittlerweile Legion, in denen die Justizbehörden gezwungen wurden, Ermittlungen einzustellen, deren Ergebnis den jeweiligen Parteioberen nicht in den Kram gepaßt hätte.

Frank Fahsel, Fellbach, offenbarte sich in der Süddeutschen Zeitung vom 9.4.2008:

Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht 'kriminell' nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt ('unantastbar'), weil sie 'per Ordre de Mufti' gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. . . . In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sie vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'.

Gleichwohl zeichnet sich die höchstentwickelte der Staatsformen dadurch aus, daß sie Rechtsetzt und verspricht, sich daran zu halten.

Nachdem freilich die moderne Demokratie für alles Denkbare und Vorkommende zuständig ist, hat ihr Parlament zwangsläufig reichlich zu tun. Das Erfordernis, jeden Ausfluß menschlichen Daseins und Handelns in eine zweckdienliche Regelform zu gießen, stellt den jeweiligen Gesetzgeber vor eine Aufgabe, die er auf eine vollkommene, unangreifbare Weise verständlicherweise kaum zu bewältigen imstande sein kann.

Nicht zuletzt deshalb wird Ausgewogenheit nicht erzielt. Auch Gerechtigkeit bleibt aus. Außerdem müssen die Gesetzestexte oft dem Zeitgeist Genüge leisten. Alledem zufolge lassen sie sich vielfach unterschiedlich auslegen. Hier und da widersprechen sie sich sogar. Und immer wieder treten Tatbestände auf, die noch nicht geregelt sind. Die Volksvertretungen stehen fortgesetzt unter Druck, ihre Sammlung an Statuten zu ändern und zu ergänzen.

Über die Deutschen wachen zur Zeit annähernd 5500 Gesetze und Rechtsverordnungen mit über 100 000 Artikeln und Paragraphen. Kein Jurist blickt da mehr durch. Jeder von ihnen ist gehalten, sich zu spezialisieren. Das Ganze bleibt jedermann verschlossen.

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