Michael Wache - CONTENT ohne EIGENTUM

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Das Urheberrecht befindet sich seit Beginn des Onlinezeitalters in einer massiven Akzeptanz- und Legitimationskrise. Dieser Krise geht es hier auf den Grund: das sind die sich radikal ändernden Eigentumsbeziehungen von Contentgütern. Sozialen Phänomenen auf den Grund gehen, heißt erkunden und erklären, warum Menschen so denken und handeln, wie sie denken und handeln. Welche gesellschaftlichen Bedingungen und Prozesse ermöglichen und befördern das betreffende Denken und Handeln? Und wie schaffen und verändern dieses Denken und Handeln gesellschaftliche Verhältnisse? Ergebnis ist eine Studie über die Contentkultur im Onlinezeitalter, die tiefgehende und lehrreiche Einsichten darüber vermittelt, was in der Contentkultur derzeit passiert und zukünftig passieren wird.

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Bildlich vereinfacht gibt es in unserer mentalen Apparatur drei Etagen. Auf der obersten Etage befinden sich Wissensbestände und Operationen, die wir bewusst reflektieren. Auf der mittleren Etage sind Wissensbestände, Wertvorstellungen, Emotionen und Operationen lokalisiert, die im Normalbetrieb weitgehend unreflektiert bleiben, aber sich mittels verschiedener Methoden der Introspektion bewusst machen lassen. Auf der untersten Etage befinden sich mentale Strukturen und Operationen, die so tief im Bewusstsein angesiedelt sind, dass man sie nur mit wissenschaftlichen Methoden zutage fördern kann. Das mentale Management von Eigentumsbeziehungen, d. h. die Koordinierung unserer Orientierungen und Handlungen als Eigentümer und Nichteigentümer, findet auf allen drei Etagen statt.

Will man begreifen, was Eigentum ist und wie es funktioniert, muss man das Phänomen ganzheitlich betrachten – sowohl aus der Draufsicht als auch aus der Binnenperspektive der Menschen, die als Eigentümer und Nichteigentümer agieren.

Mit den oben zitierten Definitionen erlangen wir nur ein Vorverständnis davon, was Eigentum ist. Die Wesensart von Eigentum kommt klarer in den Blick, wenn wir uns die empirische Vielfalt von Eigentum vergegenwärtigen und die Frage stellen: Was macht folgende Welttatbestände zu Eigentum?

– Naturressourcen (Grund, Boden, Wald, Seen etc.),

– stoffliche Nutzgegenstände (Nahrungsmittel, Gebäude, Straßen, Schienenwege, Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Bücher, Computer, Spielzeug etc.),

– wirtschaftliche Unternehmen,

– unsere Körper und unser psychisches und physisches Handlungspotenzial,

– literarische, wissenschaftliche und journalistische Texte,

– künstlerische Werke (Musik, Film, Theater, Spiele, Bilder etc.),

– Erfindungen aller Art (Software-Programme, technische Erfindungen, Marken etc.),

– Haus- und Nutztiere.

Als Eigentum ist allen diesen Welttatbeständen gemeinsam, dass sie in soziale Beziehungsgefüge eingebunden sind, in denen das Verhalten sozialer Akteure nach folgendem Muster funktioniert: Jemand (der Eigentümer) hat eine exklusive Verfügungsgewalt über ein bestimmtes knappes Gut (das Eigentum) . Alle anderen (die Nichteigentümer) sind von dieser Verfügungsgewalt über das betreffende Gut ausgeschlossen und wissen sowie respektieren dies.

Exkurs: Schwächen von Eigentumsbegriffen und -theorien

Die Frage nach dem gemeinsamen konstitutiven Nenner der Vielfalt an Eigentumsgütern ist nicht nur ein passender darstellungsmethodischer (= argumentationsdidaktischer) Einstieg, sondern öffnet forschungsmethodisch genau den Zugang, der zum adäquaten Verständnis der allgemeinen Wesensart von Eigentum führt. Ein Großteil der unzähligen Aussagen (Theorien, Begriffe, Modelle) über das Eigentum allgemein basiert nämlich auf folgenden forschungsmethodischen Fehlleistungen:

– Der Pars-pro-toto-Fehlschluss – ein zutreffendes Merkmal von Eigentumsbeziehungen wird zum alleinigen konstitutiven Merkmal von Eigentum erklärt. Als Ergebnis solcher Fehlschlüsse wurden fast alle Aspekte der Wesensart von Eigentum für die ganze Wesensart des Eigentums gehalten und als die Theorie des Eigentums verkündet. Beispiele: Theorie der Rechtsbündel, Property-Rights-Theorie, Exclusion-Theorie, Arbeitstheorie. Jeder dieser Theorieansätze beleuchtet aber nur einzelne Aspekte von Eigentumsbeziehungen.

– Der induktive Fehlschluss – die charakteristischen Merkmale einer empirischen Art von Eigentumsgütern, z. B. das Privateigentum an stofflichen Gütern, werden zu den Wesensmerkmalen des Eigentums, also hypergeneralisierend zu den konstitutiven Merkmalen aller Arten von Eigentumsgütern erklärt.

– Der exegetische Fehlschluss – die Analyse befasst sich nicht mit der empirischen Praxis von Eigentumsbeziehungen, sondern betreibt eine Exegese der Texte (Theorien, Begriffe), die andere Menschen über Eigentum verfasst haben.

– Die fehlende Begriffsbestimmung – es wird über „das Eigentum“ geredet bzw. geschrieben, ohne explizit zu benennen, was damit gemeint ist.

– Der hypostasierende Eigentumsbegriff – bei Erörterungen über das Eigentum (allgemein) hat der Autor in der Regel nur eine konkrete Existenzform von Eigentumsbeziehungen „vor Augen“.

Gründe für solche methodischen Fehlleistungen können sein:

– die methodologische Unkenntnis und Unbedachtheit des Denkers/Autors,

– die Prägung der kognitiven Optik des Denkers/Autors durch einen bestimmten sozioökonomischen/-kulturellen Kontext (z. B. Lockes Arbeitstheorie),

– die selektive Optik (Begriffe, Fragestellungen, Erkenntnisinteressen, Diskurskultur) der Fachdisziplin. Auffällig ist das bei Juristen: Durch die rechtsdogmatische Brille betrachtet, existieren Eigentumsbeziehungen nur, weil es Gesetze gibt, in denen der Umgang mit Gütern als Eigentum normativ geregelt ist. Da liegt natürlich der Fehlschluss nahe, dass die rechtsdogmatische Betrachtung Einsichten über die allgemeine Wesensart des Eigentums liefert.

Schauen wir uns den Inhalt dieser allgemeinen Aussagen über Eigentum und ihre Schlüsselbegriffe genauer an!

Ein Gut ist ein konkretes Etwas mit einem Gebrauchswert, der dieses konkrete Etwas für Mitglieder des sozialen Systems nützlich und begehrenswert macht. Güter können unterschiedlich beschaffen sein: Sie können physikalisch-stofflich oder digital, lebend oder unbelebt, fertige Produkte oder Dienstleistungen sein. Damit ein Gut mit Eigentumsansprüchen und -rechten belegt werden kann, muss es knapp und ausschließbar sein. Ein Gut ist knapp, wenn die im jeweiligen Kontext zugänglichen Exemplare dieses Guts die bestehende Nachfrage nicht befriedigen können. Nicht die Menge ihres Vorhandenseins in der Welt, sondern ihre Zugänglichkeit für die Menschen, die diese Güter gern nutzen würden, macht Güter knapp oder nicht knapp. Wenn es von einem Romantext 10 000 Printbücher gibt, aber nur 1000 der 10 000 Menschen, die dieses Buch gern lesen würden, Zugang zu diesem Buch bekommen, ist dieses geistige Gut knapp. Wenn eine (!) Datei, in der der Romantext dargestellt ist, auf einem Server liegt und dort jederzeit und gratis für alle Menschen zugänglich ist, ist dieses geistige Gut nicht knapp. Die Zugänglichkeit von Gütern wird sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nutzungsseite entschieden.

Eigentümer können Einzelpersonen, Gruppen oder Rechtssubjekte verschiedenster Art (Vereine, Erbengemeinschaften, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Genossenschaften, Aktiengesellschaften, Dorfgemeinden, Staaten u. v. m.) sein.

Die exklusive Verfügungsgewalt des Eigentümers über „sein“ Eigentumsgut ist das Monopolrecht zur Nutzung dieses Guts, das aus einem Bündel an Einzelrechten besteht. Dieses Rechtebündel ist je nach Art des Guts und historisch-kulturellem Kontext unterschiedlich. Bei dinglichen Gütern (Sachen) in modernen Gesellschaften umfasst das Eigentumsrecht folgende Einzelrechte:

– das Recht zu besitzen – die physische Kontrolle über die Sache,

– das Recht zum Gebrauch – die persönliche Nutzung der Sache,

– das Verfügungsrecht – das Recht zu bestimmen, wie und durch wen die Sache gebraucht werden kann,

– das Recht der Einkommenserzielung aus der Nutzung der Sache,

– das Recht des Verbrauchs und der Zerstörung,

– das Recht der Veränderung,

– das Recht der Veräußerung durch Verkauf, Schenkung oder Tausch,

– das Recht der Vererbung,

– das Recht auf Sicherheit – Schutz vor Enteignung,

– die Pfändbarkeit der Sache als Schuldtitel (vgl. картинка 19 Brocker 1992: Arbeit und Eigentum, S. 395 f.).

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