Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 5. Band

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Pitaval des Kaiserreichs, 5. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Das breite Publikum begeistert sich für die Einblicke in das pralle Leben des Deutschen Kaiserreichs und seine Schattenseiten. Mörder und Betrüger, hochrangige Politiker und anarchistische Terroristen, einfache Arbeiter und adlige Rittergutsbesitzer – alle landen bei Hugo Friedländer irgendwann vor dem Kadi. Er zitiert wortwörtlich den verbalen Schlagabtausch vor Gericht. Da fetzt sich der Staatsanwalt mit der Verteidigung und der Richter treibt dem Angeklagten im Kreuzverhör die Schweißperlen auf die Stirn. Zwischendurch darf es auch ruhig mal menscheln und gelacht werden. Hier verwandeln sich die Kriminalfälle in «Forensische Dramen», wie es Hugo Friedländer selbst nennt. Spannung bis zur Urteilsverkündung ist garantiert. Man weiß ja nie, wie es ausgeht.

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Zeuge : Jawohl.

Der Verteidiger richtete noch eine Reihe Fragen an den Zeugen, wobei die Ansichten beider auseinandergingen. Vors. : Sie sind ja beide Juristen, da ist es eigentlich selbstverständlich, daß die Ansichten zwischen beiden Herren verschieden sind. (Allgemeine Heiterkeit.)

Landesrat Schölzel bemerkte im weiteren auf Befragen des Vorsitzenden: Leubus gelte allgemein als die beste Irrenanstalt in Schlesien.

Geh. Sanitätsrat Dr. Alter bekundete darauf: Der Zustand des Lubecki war derartig, daß Bettruhe und Bäder geboten waren. Das ist die mildeste Form von Beruhigungsmitteln. Ich muß es als vollständig unwahr bezeichnen, daß Bäder als Strafmittel verordnet und von den Kranken als besonderes Strafmittel gefürchtet werden. Die Bäder werden lediglich als therapeutische Mittel angewendet. Im Oktober besserte sich der Zustand Lubeckis; es wurde daher in Aussicht genommen, ihn Ende November zu entlassen. Wir rieten der Frau Lubecki, den Mann in ein offenes Sanatorium zu geben und schlugen Wölfelsgrund vor. Weshalb Lubecki nicht den Landeshauptmann zu sprechen bekam, ist mir nicht mehr erinnerlich. Der Landeshauptmann inspiziert alljährlich zweimal die Anstalt. Sobald der Besuch angekündigt ist, werden die Oberpfleger aufgefordert, eine Liste derjenigen Kranken aufzustellen, die den Landeshauptmann, zu sprechen wünschen. Wenn aber der Landeshauptmann von einzelnen Kranken zu lange in Anspruch genommen wird, dann kann er aus Mangel an Zeit nicht zu allen Kranken kommen, die ihn zu sprechen wünschen. Er kann auch nicht immer alle Abteilungen inspizieren. Daß Lubecki während der Anwesenheit des Landeshauptmanns extra eingeschlossen wurde, ist unwahr. Lubecki hatte am 30. September einen Fluchtversuch unternommen; es wurden ihm deshalb, wie dies bei Fluchtversuchen immer geschieht, die Kleider fortgenommen und er in eine besondere Beobachtungsstation gebracht. Das geschah aber keineswegs aus Anlaß des Besuches des Landeshauptmanns.

Vors. : Der Oberarzt Herr Dr. von Kunowski ist Ihr Schwiegersohn und Herr Dr. Alter junior Ihr Sohn?

Zeuge : Jawohl, mein Sohn ist inzwischen Direktor der Fürstlich Lippe-Detmoldschen Landes-Irrenanstalt geworden.

Vors. : Ich bin zu meinem Bedauern genötigt, Ihnen die Frage vorzulegen: Erhalten die Ärzte außer ihrem Gehalt eine Remuneration?

Zeuge : Keinen Pfennig. Ich will mitteilen, daß eines Tages meinem Sohn von Angehörigen eines Pensionärs (nicht von der Familie Lubecki) 500 Mark zugesandt wurden. Mein Sohn hat das Geld sofort zurückgesandt. Auf weiteres Befragen bemerkte der Zeuge : Ein Pfleger komme bei den Pensionären, d.h. den Kranken, die aus eigenen Mitteln Bezahlung leisten, gewöhnlich auf drei Kranke. Pfleger seien zumeist Reservisten, die, sobald sie vom Militär kommen, in der Anstalt ausgebildet werden. Die Pfleger der Pensionäre seien aber zumeist ältere Leute.

Briefe von Kranken werden von diesen dem Oberpfleger übergeben, letzterer übergibt sie der Verwaltung. Die Briefe werden gewöhnlich befördert; wenn sie aber geschrieben sind, um die Entlassung zu bewirken und letztere in Aussicht genommen ist, dann werden sie zumeist nicht befördert.

Hierauf wurden die Briefe verlesen, die Lubecki an den Landeshauptmann, an den Justizrat Kaiser in Beuthen, Oberschlesien, und an seinen Schwager, den Rittergutsbesitzer Albrecht, gerichtet hatte. In allen diesen Briefen beteuerte Lubecki, daß er widerrechtlich in Leubus interniert, und, da er nicht geisteskrank sei, bitte er, seine Freilassung zu bewirken.

Geheimrat Dr. Alter : Da die Ankunft des Landeshauptmanns angekündigt war, wurden die Briefe nicht befördert.

Vors. : Weshalb sind die Briefe an Justizrat Kaiser und den Rittergutsbesitzer Albrecht nicht befördert worden?

Zeuge : Weil die Ankunft des Herrn Landeshauptmanns angekündigt war.

Vors. : Das ist doch aber absolut nicht gerechtfertigt, der Mann verlangte doch Hilfe von außen. Sie haben also auch den Brief an Justizrat Kaiser nicht befördert?

Zeuge : Nein, das hielt ich aus den angeführten Gründen nicht für nötig. (Heiterkeit im Zuhörerraum.)

Vors. : Ich muß dringend um Ruhe bitten. Sollte sich ein derartiger Vorgang wiederholen, dann werde ich den Zuhörerraum sofort räumen lassen. Herr Geheimrat, wenn die Ankunft des Herrn Landeshauptmanns nicht angekündigt gewesen wäre, wären die Briefe alsdann befördert worden?

Zeuge : Jawohl.

Vert. : Weshalb ist nun Herr Lubecki dem Herrn Landeshauptmann nicht vorgestellt worden?

Zeuge : Das weiß ich nicht mehr.

Angeklagter Schneidt : Wäre es nicht besondere Pflicht der Anstaltsverwaltung gewesen, gerade Herrn Lubecki, der so viele Anträge auf Entlassung gestellt hatte, dem Herrn Landeshauptmann vorzuführen?

Vors. : Der Herr Zeuge hat bereits erklärt, er erinnere sich nicht, weshalb dies nicht geschehen sei.

Auf weiteres Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge : Lubecki habe an Affektpsychose auf neuropathischer Grundlage gelitten. Es sei wohl der Verdacht der Paralyse entstanden, dieser Verdacht habe sich aber nicht bestätigt.

Vert. : Sie haben in der Hauptsache die Verrücktheit des Herrn Lubecki auf den Eifersuchtswahn aufgebaut?

Zeuge : Für uns war in der Hauptsache maßgebend, in welcher Weise sich der Eifersuchtswahn äußerte.

Vert. : Wenn Sie nun hören, daß die Eifersucht berechtigt war, halten Sie alsdann an dem Krankheitsbild fest?

Zeuge : Ich habe bereits gesagt, wir haben der Eifersucht wenig Wert beigelegt.

Vert. : Haben Sie an Lubecki einmal einen Tobsuchtsanfall wahrgenommen?

Zeuge : Lubecki war wohl sehr aufgeregt, einen direkten Tobsuchtsanfall haben wir nicht wahrgenommen.

Vert. : Sie sollen einmal angeordnet haben, daß Lubecki mit Schwerkranken zusammen ins Bad gesteckt werde? Diese Kranken sollen Lubecki mit ekelhaftem Schmutz beworfen haben. Lubecki soll aus diesem Anlaß geweint haben. Darauf sollen Sie gesagt haben: Ein Mann, welcher weint, gehört ins Irrenhaus. (Große Bewegung im Zuhörerraum.)

Zeuge : Ich glaube nicht, daß ich das gesagt habe.

Vert. : Sie geben aber die Möglichkeit zu, eine solche Äußerung getan zu haben?

Zeuge (nach einigem Zögern): Nein, ich halte es für ausgeschlossen. Der Zeuge bekundete im weiteren auf Befragen: Die Bäder haben einen Wärmegrad von 34 0C. Lubecki wurde im Höchstfalle 13 Stunden im Bad gehalten, andere Kranke bisweilen mehrere Tage und Nächte. Die Kranken essen, schlafen, lesen und spielen Skat in der Wanne. Er gebe zu, daß den Kranken das Baden oftmals unangenehm sei. Es gebe eben verschieden ärztliche Verordnungen, die Kranke unangenehm berühren. Medizin sei zumeist bitter.

Auf Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge : Man kann den Krankheitszustand des Lubecki mit Stimmungsirrsinn übersetzen.

Staatsanwalt Dr. Rasch: Er sei der Meinung, daß die Beförderung der Briefe vom Irrenhausinsassen der diskretionären Gewalt der Direktion unterstellt sei.

Verteidiger R.-A. Dr. Halpert (mit erhobener Stimme): Ich protestiere mit voller Entschiedenheit gegen diese Behauptung des Herrn Staatsanwalts. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, daß Briefe von Irrenhausinsassen auf alle Fälle befördert werden müssen. Es ist ein Irrtum von Herrn Medizinalrat Dr. Leppmann, wenn er diese Verpflichtung nicht anerkennt, weil im Reglement hierüber keine Bestimmung enthalten ist. Wo eine klare gesetzliche Bestimmung vorhanden ist, bedarf es keiner Reglementsbestimmung. Herr Geheimrat, sind Sie der Meinung, daß es dem Kranken zur Beruhigung dient, wenn er wider seinen Willen stundenlang in ein Bad gesteckt wird, das er als Strafmittel betrachtet?

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