Thomas Mergel - Staat und Staatlichkeit in der europäischen Moderne
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4Zit. n. Dreier, Staat ohne Gott, 12.
5Zur Diskussion der ideengeschichtlichen Linien (schon mit deutlicher Skepsis gegenüber der emphatischen Ladung des Begriffs „modern“): Skalweit, Der ‚moderne Staat‘; Schieder, Wandlungen des Staats.
6Demandt, Antike Staatsformen.
7Vgl. Stefan Esders, „Staatlichkeit“, Governance und Recht im (westlichen) Mittelalter, in: Schuppert (Hg.), Von Staat zu Staatlichkeit, 77–100.
8So etwa Breuer, Der Staat.
9Vgl. die Begriffsdiskussion bei Wolfgang Reinhard, Einleitung: Weltreiche, Weltmeere – und der Rest der Welt, in: ders. (Hg.), 1350–1750, 18–20.
10Zum Folgenden: Boldt u. a., „Staat und Souveränität“.
11Friedeburg, Luthers Vermächtnis.
12Hierzu begriffsgeschichtlich Skinner, Genealogy of the Modern State.
13Evans u. a., Bringing the State Back In.
14Mit einem Schwerpunkt auf der politischen Theorie und konzentriert auf Frankreich und Deutschland in Abgrenzung zu Großbritannien: Dyson, The State Tradition in Western Europe, 186–196, 209 f.
15Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 10.
16Vgl. Gunnar Folke Schuppert, Von Staat zu Staatlichkeit. Konturen einer zeitgemäßen Staatlichkeitswissenschaft, in: ders. (Hg.), Von Staat zu Staatlichkeit, 11–39.
17Zum Folgenden Jellinek, Allgemeine Staatslehre, 394–396.
18Weber, Politik als Beruf, 506.
19Burkhardt, Der Dreißigjährige Krieg als frühmoderner Staatsbildungskrieg; Reinhard, Das Wachstum der Staatsgewalt.
20Hierzu: Hans Boldt u. a., „Staat und Souveränität“, in: Otto Brunner u. a. (Hg.), Geschichtliche Grundbegriffe. Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland, Bd. 6, 1–154.
21Michael Bothe, Krieg im Völkerrecht, in: Beyrau, Formen des Kriegs, 469–478.
22Schmitt, Politische Theologie, 13.
23Gosewinkel, Schutz und Freiheit?, 520–555.
24Die 1368 etablierte Ming-Dynastie gilt hier als Wasserscheide. Vgl. Sabine Dabringhaus, Geschichte Chinas 1279–1949, München 2015 3. Zur Personalität der Kaiserherrschaft unter den Ming: Frederick W. Mote, Introduction, in: The Cambridge History of China, Bd. 7: The Ming Dynasty 1368– 1644, Part I, hg. v. Frederick W. Mote u. Denis Twitchett, Cambridge 1998, 1–10.
25Flüchter/Richter, Structures on the Move. Christopher Bayly verweist auf hybride Staatsformen, die dabei entstanden: Bayly, Die Geburt der modernen Welt, 317–321.
26Reinhard, Verstaatlichung der Welt; Osterhammel, Verwandlung der Welt, 818–906.
27Aloys Winterling, Über den Sinn der Beschäftigung mit der antiken Geschichte, in: Karl-Joachim Hölkeskamp u. a. (Hg.), Sinn (in) der Antike. Orientierungssysteme, Leitbilder und Wertkonzepte im Altertum, Mainz 2003, 403–419; Paul Nolte, Gesellschaftstheorie und Gesellschaftsgeschichte. Umrisse einer Ideengeschichte der modernen Gesellschaft, in: Thomas Mergel/Thomas Welskopp (Hg.), Geschichte zwischen Kultur und Gesellschaft. Beiträge zur Theoriedebatte, München 1997, 275–298.
28Bayly, Die Geburt der modernen Welt, 312.
29Dirk van Laak, Infrastruktur, in: Voigt, Handbuch Staat, 1019–1027.
30Vgl. Anter, Webers Theorie des modernen Staates, 227 f.
31Bayly, Die Geburt der modernen Welt, 306–309.
32Im Weiteren folge ich Metzler, Der Staat der Historiker. Außerdem, mit Konzentration auf die Frühneuzeitforschung: Martin P. Schennach, Frühmoderne Staatlichkeit, in: Schuppert, Von Staat zu Staatlichkeit, 41–76.
33Zit. n. Metzler, Der Staat der Historiker, 20.
34Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 815–868; Otto Hintze, Wesen und Wandlung des modernen Staats, in: ders., Staat und Verfassung, 470–496.
35Otto Brunner, Land und Herrschaft.
36Den er allerdings anders verwendete, als ich es hier tue – ich spreche in diesem Fall immer von Legitimität, so wie Max Weber den Begriff verstanden hat: Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, 124 f. Es geht also immer um die Umstrittenheit oder die Akzeptanz der Herrschaft. Brunner sprach von einer „konkreten Ordnung“, in anderen Worten: Hierarchie war ein immer geltendes, quasi „natürliches“ Prinzip.
37Vgl. v. a.: Tilly, The Formation of National States.
38Bayly, Die Geburt der modernen Welt; Osterhammel, Die Verwandlung der Welt; Maier, Leviathan 2.0.
39Reinhard, Staatsgewalt.
40Rosanvallon, Der Staat in Frankreich.
41So z. B. Lüdtke, „Sicherheit“ und „Wohlfahrt“.
1. Antike Staatlichkeit und Entstaatlichung im Mittelalter
Historiker konstruieren gerne Kontinuitäten. Die Vorstellung von Brüchen ist ihnen eher fremd. Aber nicht nur, wenn wir den modernen Staat ansehen, müssen wir konstatieren, dass hier die Nähen zur Antike sehr viel auffälliger sind als zum Mittelalter. Die Historiker des 19. Jahrhunderts haben diese Geschichte eher als eine mehr oder weniger lineare Entwicklung gesehen. Die neuere Forschung betont zum einen die größere Nähe von Antike und Moderne; der berühmte Althistoriker Christian Meier war hier Vorreiter. Meier war es aber auch, der vor einer „leichtfertigen Übertragung des Staatsbegriffs auf die Antike“ warnte. Denn dabei würden Vorstellungen aus der Moderne in die Antike projiziert, die dort nicht hingehörten. 1Andere wie Christoph Lundgreen dagegen vertreten die Anwendbarkeit solcher Begriffe als analytische Konzepte. Er insbesondere ist der Ansicht, dass „Staatlichkeit“ den starren Begriff des Staates ersetzen könnte. 2Festzuhalten bleibt die Einigkeit der verschiedenen Positionen: Die Wurzeln des modernen Staates liegen in Griechenland und in Rom – wenngleich man protostaatliche Momente auch in vorderasiatischen Monarchien oder in den phönizischen Handelsstädten der Levante ausmachen kann.
1.1 Die griechische Polis
Etwa seit dem 8. Jahrhundert v. Chr. entstanden in der kleinräumlichen, küstennahen Landschaft Griechenlands poleis, Stadtstaaten, die sich zu Stadtrepubliken entwickelten. Sie stützten sich auf eine Schicht freier Bürger (polites), für die das Recht auf Mitbestimmung in der periodisch (in Athen bis zu vierzigmal im Jahr) tagenden Volksversammlung, auf die Besetzung von periodischen Wahlämtern und der Rechtsprechung mit der Pflicht zum Kriegsdienst einhergingen. Die wohlhabenden Bürger hatten sich finanziell oder mit Dienstleistungen an Gemeinschaftsaufgaben zu beteiligen. Für diese öffentliche Tätigkeit brauchten sie Zeit: Sie mussten abkömmlich sein, und das konnten sie nur, weil der Lebensunterhalt von Sklaven erwirtschaftet wurde: Die Bürgerfreiheit der Polis war die einer kleinen Minderheit. In unterschiedlichen Ausformungen, von denen uns die athenische Demokratie die bekannteste – allerdings auch die radikalste – ist, entwickelte die Polis eine „urbane Territorialstaatlichkeit“ (Stefan Breuer), die im Inneren relativ gewaltfrei war, weil der Wettbewerb um Macht rechtlich eingehegt war, man die Mitbewerber also nicht einfach totschlagen konnte; eine Staatlichkeit mit dauerhaften Formen der Entscheidungsfindung und der Administration sowie – das war ganz neu – einer Form der breiten Partizipation, die seit dem 5. Jahrhundert mit dem Begriff der Demokratie belegt wurde. 3Die Amtsinhaber agierten im Wesentlichen ehrenamtlich; die Spitzenpositionen wurden hauptsächlich durch Los (unter der Annahme, dass alle Bürger gleich und gleich befähigt seien), aber auch durch die Wahl besetzt. 4Sie mussten sich um dieses Amt bewerben, was eine gewaltfreie Form des Wettbewerbs und die rhetorische Ansprache an die Bürger, also den öffentlichen Diskurs über politische Fragen beförderte. Sie mussten sich für ihr Tun verantworten, bis dahin, dass sie von der Volksversammlung in die Verbannung geschickt wurden, wenn man der Ansicht war, sie hätten gegen ihre Pflichten verstoßen. Durch diese Formen der wettbewerblichen Politik gelang es, der Usurpation der Macht durch kleine oligarchische Eliten einen Riegel vorzuschieben: Während in anderen Gesellschaften einzelne und ihre Familien herrschten (und zwar meist gestützt auf nackte Gewalt), war es in der griechischen Polis die Schicht der bevorrechteten Stadtbürger, und deren Herrschaft wurde im Wesentlichen für legitim gehalten.
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