Thomas Mergel - Staat und Staatlichkeit in der europäischen Moderne

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Umfassend und verständlich führt dieser Band in die faszinierende Geschichte des Staates ein. Thomas Mergel zeigt, wie der Staat als ein historisches Phänomen zu verstehen ist, wie er entstanden ist, sich gewandelt hat und welche Perspektiven wir heute, im 21. Jahrhundert auf ihn haben können. Zudem klärt er zentrale Begriffe und führt in die Forschungsgeschichte ein.

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Gleichzeitig mehren sich die Hinweise, dass die Staatlichkeit, wie wir sie in den letzten Jahrhunderten kannten, womöglich an ein Ende kommt: Zum einen stößt die (national-) staatliche Autorität immer mehr an ihre Grenzen durch die Verschiebung von Macht auf transnationale Wirtschaftsakteure, die sich weder um Staatsgebiet noch um Staatsvolk groß bekümmern und denen mit herkömmlichen Mitteln kaum mehr beizukommen ist. Das prominenteste Beispiel sind die Internetunternehmen, die durch ihre Ansiedlungspolitik trickreich jedwede Steuern zu vermeiden suchen. Und zum anderen konstatiert man eine Krise der Staatlichkeit außerhalb Europas, die mit „kleinen Kriegen“ und parastaatlichen Funktionen bei Drogenkartellen, fundamentalistischen Bewegungen und Warlords einhergeht. Die Failed States sind ein Thema der Politikwissenschaft und es bleibt zu diskutieren, ob das nur ein Phänomen von (aus europäischer Perspektive) peripheren Räumen ist oder ob das Scheitern von Staatlichkeit auch in der westlichen Welt bevorsteht.

Quer dazu steht aber eine neue Form der Staatlichkeit, die sich im 20. Jahrhundert entwickelte und die Max Weber noch kaum absehen konnte: das Regieren „jenseits des Nationalstaats“ (Michael Zürn): Supranationale Organisationen oder suprastaatliche Zusammenschlüsse entwickeln staatsförmige Dynamiken, schließen Verträge ab und setzen Recht. Grenzüberschreitende Aktivitäten in der Wirtschaft, der Kommunikation, der Mobilität erfordern dies, viele Probleme wie Umwelt oder Migration oder die Besteuerung von Internetunternehmen lassen sich nicht auf nationalstaatlicher Ebene lösen. Auch wenn diese Suprastaatlichkeit in den letzten Jahren in die Defensive geraten ist, stellt sie ein neues Moment von Staatlichkeit dar, das vielen Hoffnung macht (weil sie mit der Denationalisierung die Hoffnung auf Pazifizierung verbinden), anderen aber Angst (etwa weil sie um die Identifikationen oder auch um die Leistungen fürchten, die der Nationalstaat bieten kann). Das ist aber eine andere Staatlichkeit als diejenige, die wir kennen, weil sie nicht mehr durch einen allmächtigen Souverän gewährleistet wird, sondern prinzipiell vom guten Willen der Beteiligten, von Verträgen und Kooperation abhängig ist.

5. Der Staat der Historiker: Bemerkungen zur Forschungsgeschichte

Die moderne Geschichtswissenschaft ist parallel zum modernen Staat entstanden. Das hat Themen und Selbstverständnis des Faches tief geprägt. Allerdings kann man auch hier nationale Unterschiede feststellen. Christopher Bayly hat für die englischsprachige historiographische Tradition ein geflissentliches Übersehen des Staates konstatiert. 31Man wird nicht fehlgehen, wenn man einen Grund dafür in der anders gearteten Staatlichkeitsgeschichte findet, die sich auch begriffsgeschichtlich zeigt. Für die deutschen Historiker galt das nicht. Sie haben sich frühzeitig und ausgiebig am Staat abgearbeitet und ihre eigene Profession sehr an ihm gemessen. 32Die folgenden Bemerkungen beziehen sich deshalb vor allem auf die deutsche historiographische Tradition. Ein „Volk“ wurde in diesem Verständnis erst durch den Staat zu dem, was es war, und deshalb konnte es erst dann eine Geschichte haben, wenn es auch einen Staat hatte. Dahinter stand zunächst die ganz einfache quellenkritische Erkenntnis, dass Staaten Akten anlegen und Archive unterhalten – an andere Formen von Überlieferung dachte man damals nicht. Und ohne Akten keine Geschichte. Aber es stand auch eine (besonders in Deutschland wirksame) metaphysische Vorstellung dahinter, die der Historiker Heinrich von Sybel kurz nach der Gründung des Deutschen Kaiserreichs so formulierte: „Die Staatsgemeinschaft ist nicht eine willkürliche Erfindung der einzelnen Menschen, sondern sie ist die angeborene nothwendige Form jedes menschlichen Daseins“: 33Nur durch den Staat konnte sich Menschsein verwirklichen. Der Staat als höchste Form menschlicher Gemeinschaft und als Ziel der Weltgeschichte: Das war ein Gedanke des Philosophen Hegel. Der Althistoriker Eduard Meyer war sogar der Ansicht, dass der Staat logisch wie historisch älter als der Mensch sei. Und tatsächlich sprechen wir ja auch bei Bienen oder Termiten von „Staaten“: Ist der Staat nun älter als die Menschen oder übertragen wir damit nur, unangemessen, einen uns zentralen Begriff?

So historisierend die Historiker des 19. Jahrhunderts auch alles als etwas „Gewordenes“ und insofern Historisches ansahen: Der Staat war für sie eine gleichsam unhistorische Größe; dass er sich entwickelte, war Ausdruck des menschlichen Fortschritts, und wer ihn nicht hatte, der war historisch weniger weit gekommen. Diese Verherrlichung des Staates schloss für viele (und beileibe nicht nur für deutsche) Historiker auch eine Apotheose der Nation ein, weil sich hier, so ihre Meinung, der Staat auf der höchsten Ebene verwirklichte, denn hier kam zusammen, was (scheinbar) zusammengehörte: Menschen gleicher Sprache und Kultur, die sich ein gemeinsames politisches Ziel setzten.

Eine Historisierung des Staates durch die Geschichtswissenschaft kann man eigentlich erst mit dem Beginn des 20. Jahrhunderts konstatieren. Max Weber und Otto Hintze begannen, nach der Entwicklung und der Eigenart des Staates zu fragen – beide in bemerkenswerter begrifflicher Übereinstimmung, indem sie den Staat als „Anstalt“, als „Betrieb“ und also abgelöst von der personalen Herrschaft der großen Männer fassten. 34Sie überprüften die Entwicklung der Bürokratie oder des Kriegswesens nicht nur auf ihre historische Entwicklung, sondern auch auf ihre europäischen Besonderheiten hin. Aber noch lange, bis nach dem Zweiten Weltkrieg, hielt sich die Verherrlichung des Staates „an sich“, den die häufig ausgemacht rechtsnationalen Historiker der Weimarer Republik gerne von der Staats form absetzten: So konnten sie (Gerhard Ritter, Hans Rothfels oder Fritz Hartung, um nur einige zu nennen) an der Staatsidee festhalten und doch die Republik von Weimar ablehnen. Als positives Gegenbild wurde der preußische Staat des 18. und 19. Jahrhunderts gepriesen.

Es waren ausgerechnet NS-affine Historiker, allen voran der Mediävist Otto Brunner, die diesen unhistorischen Staatsbegriff kritisch auf’s Korn nahmen. 1939 wandte Brunner sich dagegen, den modernen Staatsbegriff auf das Mittelalter anzuwenden. 35Er tat das zunächst aus völkischen Gesichtspunkten: Weil ein Staat immer nur die äußere Hülle einer Volksgemeinschaft sei, von der im Mittelalter noch nicht die Rede sein könne. Er führte stattdessen den Begriff der Herrschaft 36ein und verwies auf die für das Mittelalter zentrale personale Dimension von Herrschafts- und Gefolgschaftsbeziehungen, die sich nicht mit der abstrakten Konstruktion von „Staat“ vertrage. Sein Argument ist seither prägend geworden für die Diskussion um den Staat in der Moderne: Für das Mittelalter sind andere Zugehörigkeiten kennzeichnend. „Herrschaft“, „Land“, „Gefolgschaft“ oder „Genossenschaft“ bilden Loyalitätsmuster im Personenverband, als den man eine mittelalterliche politische Gemeinschaft immer kennzeichnen muss. Brunners These, die eine verworrene Rezeptionsgeschichte durchlaufen hat, trug trotz der ideologischen Schieflage seines Autors dazu bei, den Staatsbegriff nach 1945 zu historisieren.

Das geschah allerdings nur zögerlich. Denn einerseits waren nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts, die ohne die zerstörerische Kraft der Staatsmacht nicht zu denken sind, die Historiker lange Zeit sprachlos – sie sprachen nicht über das Versagen des Staates als historischer Kraft, sondern eher wie der Freiburger Historiker Gerhard Ritter über die „Dämonie der Macht“ und über die Staatsidee „als solche“. Die Vorherrschaft einer solchen Politikgeschichte hat dazu geführt, dass sich seit den 1960er Jahren eine Sozialgeschichte als Gegenbewegung herausbildete, die auf den Staatsbegriff weitgehend verzichtete und lieber von „politischer Herrschaft“ in einem soziologischen Sinn sprach. Und das in einer Zeit, in der eine enorme Ausweitung der Staatstätigkeit vonstattenging, der Sozial- wie der Interventionsstaat immer bedeutender wurde und (man vergisst das gerne) im Zeichen des Kalten Krieges auch der Kriegsstaat eine Konjunktur erlebte. Das Ende der Blockkonfrontation und die Wiedervereinigung, die ein Ansteigen der Staatstätigkeit und einen Wandel der internationalen Politik mit sich brachte, hat die Gewichte zwischen beiden Polen verschoben, weil nun eine Friedensdividende zu verteilen war und damit der Interventionsstaat eine neue Bedeutung erhielt, die man in den neoliberalen Konzeptionen der 1980er Jahre nicht erwartet hatte.

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