Kornitzer erkrankt wieder einmal, bittet um Krankenurlaub außerhalb von Mainz, er muß das Klima wechseln. Und das Klima heißt nicht nur: Regen und Feuchtigkeit, Industrieabgase, es ist das Klima der dauernden Anspannung, der Beschämung. Er will auch sein Gesicht nicht zeigen, es ist ein Gesicht, gezeichnet vom Verfolgungssyndrom. Er verschwindet, er möchte unsichtbar sein, er verreist. Vorher muß er das Oberlandesgericht informieren, er muß die Atteste vorlegen, abwarten, daß sein Arbeitgeber sich mit dem Zeitpunkt des Antritts der Kur einverstanden erklärt. All das regt ihn auf, und die Aufregung tut seinem Herzen nicht gut. Er gewöhnt sich an, theatralisch an seine Brust zu klopfen und dann die Hand resigniert fallen zu lassen. Claire macht ihn auf die Geste aufmerksam, und als sie ihm die Geste vorspielt, schüttelt er den Kopf: Nein, eine solche Geste macht er nicht. Er muß seine Kammer geordnet schließen, Fälle abwickeln oder ordnungsgemäß vertagen. Er fühlt sich allein, allein gelassen, einbetoniert mit den Fragen, die die längere Abwesenheit im Gericht aufwirft. Verabschiedet er sich? Oder reist er einfach ab, verschließt die Zivilkammer wie die Herzenskammern? Das Entschädigungsamt in Berlin hatte ihm auf einen Antrag hin im Januar 1957 wegen Ihrer anerkannten Gesundheitsschädigung: Herzmuskelschaden und Ausgleichsstörungen, allgemeine Aderverhärtung eine Badekur in Bad Tölz für die Dauer von 28 Tagen gewährt .
Alle Anordnungen des Badearztes, Anweisungen und Regeln des Entschädigungsamtes und der Kurverwaltung machen Kornitzer nervös, obwohl er ihren Sinn und Zweck vollkommen einsieht. Die Kur rauscht wie ein Wasserfall an ihm vorbei. Man kümmert sich um seinen Herzmuskel, die Durchlässigkeit der Adern, Blutverdünnung. Das Herz ist ein Organ, der Sitz einer undemokratischen Nebenregierung, es ist ein Unruheherd. Man behandelt nicht die Angst, nicht die Verletzung, die Empfindlichkeit gegen neue Verletzungen, man sieht nur das Organ. Daß der Knick in der Lebenslinie irreparable Schäden für die Verfolgten nach sich zieht, war den meisten Ärzten in den fünfziger Jahren nicht klar. Erst 1964 konstatierte der Heidelberger Nervenarzt Walter von Baeyer zur Psychologie von Verfolgungsschäden: Es war hier etwas Neues in Erscheinung getreten, chronische, äußerst hartnäckige, therapeutisch wenig beeinflußbare Beschwerden, Leistungsmängel, Veränderungen der sozialen Persönlichkeit, die sich (…) aus den furchtbaren, leib-seelisch-sozialen Schicksalen der Verfolgung entwickelt haben . Der betreuende Arzt in Bad Tölz schreibt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Dienststelle: Es war zunächst nur eine Kurdauer von 4 Wochen vorgesehen. Wegen der Schwere des Krankheitsbefundes halte ich eine Kurverlängerung von 14 Tagen für erforderlich. Der Patient ist während dieser insgesamt 6wöchigen Kur völlig arbeitsunfähig .
Der Arzt, gutwillig, engagiert, bemüht, versteht nicht, daß das Herz das Zentralorgan des Emigranten ist. Des Mannes, der Angst hat, viele Jahre lang. Angst um die Seinen, Angst um sich, Angst vor sich. Sein Patient hat keine andere Wahl, die Herzkrankheit ist ein Mechanismus des Sich-Wehrens und gleichzeitig eine Not. Man müßte seine Geschichte zurückdrehen bis in das Jahr 1933 und neu erfinden — und die Geschichte insgesamt. Tagträumereien, nutzlose Spekulationen, dagegen helfen Kaltwasseranwendungen.
Während Richard krank ist, übernimmt Claire das Ruder. So sehr wünscht sie sich eine Tätigkeit, eine Tätigkeit, die sie ausfüllt. Sie liest, sie denkt sich in die Personen der Bücher, die sie liest, hinein, das freut sie. Sie wünscht sich, ein Buch zu lesen über einen deutschen Beamten, aber sie findet keines. Mit einem Reclamheft und dem Dorfrichter Adam möchte sie sich nicht zufrieden geben. Jetzt denkt sie sich in ihren kranken Mann hinein, übernimmt eine Aufgabe für ihren Mann, während ihr eigene Aufgaben versagt sind. (Sie muß sich schonen.) Richard kurt, trinkt Wässer, läßt sich durchwalken, bespricht mit dem Arzt seine Panikattacken, und sie spannt ein Blatt in die Schreibmaschine ein, und dann noch ein anderes, es ist ein ausführliches Schreiben, und alles wird perfekt. Sie formuliert, als könnte sie so ein Imperium regieren. „Ich komme höflichst zurück auf das Urlaubsgesuch meines Mannes sowie auf das von unserem Hausarzt diesem Gesuch beigefügte Attest. Daraufhin ist ihm ein Urlaub gewährt worden.“ Sie vertieft sich in Richards Akten und setzt ein feines Schreiben an das Ministerium der Justiz in Mainz auf, ein Doppel sendet sie an den Landgerichtspräsidenten. Sie fürchtet sich vor nichts. „Auf Anraten unseres Hausarztes soll mein Mann während der Zeit seiner Kur sich mit seinen beamtenrechtlichen Angelegenheiten in keiner Weise befassen, das gilt insbesondere für die ganze Wiedergutmachungsangelegenheit im öffentlichen Dienst. Der Hausarzt und ich wollen im Einverständnis miteinander erreichen, daß mein Mann endlich einen gewissen Abstand zu der jahrelangen, bei allseitigem guten Willen unnötigen Quälerei und seelischen Belastung — die Ihnen ja hinlänglich in allen Einzelheiten bekannt ist — gewinnen kann. Ich habe mir von meinem Mann vor seiner Abreise die Vollmacht geben lassen. Ich bin aber erst jetzt an das Aktenstudium herangegangen, weil auch ich selbst einen Abstand schaffen wollte.“ Bei der Durcharbeitung der Akten bemerkt sie, daß der Bericht ihres Mannes vom 28. September des Vorjahres noch nicht beantwortet worden ist. Sie moniert das und bittet außerdem, Stenogrammberichte des Landtages und die Bundesdrucksache Nr. 1937 an sie zu schicken, „da ich diese Unterlagen zur weiteren Information unserer Rechtsanwälte benötige“. Ja, sie ist sehr selbstbewußt, obwohl sie geschwächt ist und die Schwächung ihres Mannes sie schmerzt.
Währenddessen verfertigen der Oberlandesgerichtspräsident, der Landgerichtspräsident, ja, genau der neue, vor dessen Ernennung Kornitzer aus dem Grundgesetz zitiert hat, und der Vizepräsident das Richterverzeichnis 1957 mit Äußerungen über Befähigung, dienstliche Leistungen, Gesundheitszustand, Führung und Charakter der Richter. Dr. Kornitzer , heißt es darin, ist ein überdurchschnittlich befähigter Richter mit guten, umfassenden Rechtskenntnissen, vor allem auf zivil- und handelsrechtlichem Gebiet. Er verfügt über ein sicheres Urteilsvermögen. In früheren Beurteilungen sind sein praktischer Blick und sein großes Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge hervorgehoben, außerdem ist vermerkt worden, daß unter seiner Leitung die Zivilkammer manche grundsätzliche Entscheidungen gefällt habe, die auch der Nachprüfung in den oberen Instanzen standhielten.
Im Ganzen kann die frühere günstige Beurteilung seiner Leistungen nicht aufrecht erhalten werden. Ob es sich um einen vorübergehenden Rückgang seiner Leistungsfähigkeit handelt, hervorgerufen durch die Aufregungen, die Landgerichtsdirektor Kornitzer in Verfolgung seiner Entschädigungsansprüche empfunden hat und noch empfindet, und eine Steigerung der Leistungen nach Abklingen der Aufregungen erwartet werden kann, läßt sich zur Zeit nicht eindeutig beantworten. Die dienstliche und außerdienstliche Führung des Richters war einwandfrei; sein Gesundheitszustand war, wie schon bemerkt, im Berichtszeitraum beeinträchtigt .
Während Claire mit Eifer für ihren Mann tätig ist, ist er, entgegen dem ärztlichen Rat, für sich tätig. An den Abenden im Krankenzimmer sitzt er am kleinen Besuchstisch mit der Resopalplatte und schreibt. Gestochen scharf ist seine Handschrift, er schreibt Eingabe um Eingabe. Er kommt zurück nach Mainz, er weiß nicht, was in seiner Beurteilung steht, er weiß nicht, daß er mit dem Rücken zur Wand steht. Er kommt zurück, er riecht die Essigfabrik, er riecht die Schuhwichsefabrik, er riecht das Landgericht, er riecht das Justizministerium, und kaum ist er da, beginnt sein Herz zu rasen. Und er fühlt sich selbst im Schlepptau dieses Herzrasens. Er riecht sich selbst, im Nu ist er schweißnaß. Er sucht den Hausarzt auf, der schreibt sofort ein neues Attest: Herr Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer bedarf nach der sehr anstrengenden Badekur in Tölz einer 4–6wöchigen Nachkur. Herr Dr. Kornitzer ist während dieser Zeit dienstunfähig . Kornitzer legt dem Attest ein Schreiben an den Landgerichtspräsidenten bei: „Sehr geehrter Herr Präsident, in der Anlage überreiche ich höflichst ein Attest meines Hausarztes Dr. A. mit der Bitte, mir den Nachkur-Urlaub dementsprechend bewilligen zu wollen.
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