Ursula Krechel - Landgericht

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Nach "Shanghai fern von wo" geht Ursula Krechel noch einmal den Spuren deutscher Geschichte nach. Ihr neuer Roman handelt vom Exil und von den fünfziger Jahren, von einer Rückkehr ohne Ankunft.Was muss einer fürchten, was darf einer hoffen, der 1947 aus dem Exil nach Deutschland zurückkehrt? Nach ihrem gefeierten, 2008 erschienenen Buch "Shanghai fern von wo" geht Ursula Krechel mit ihrem neuen großen Roman "Landgericht" noch einmal auf Spurensuche. Die deutsche Nachkriegszeit, die zwischen Depression und Aufbruch schwankt, ist der Hintergrund der fast parabelhaft tragischen Geschichte von einem, der nicht mehr ankommt. Richard Kornitzer ist Richter von Beruf und ein Charakter von Kohlhaasschen Dimensionen. Die Nazizeit mit ihren absurden und tödlichen Regeln zieht sich als Riss durch sein Leben. Danach ist nichts mehr wie vorher, die kleine Familie zwischen dem Bodensee, Mainz und England versprengt, und die Heimat beinahe fremder als das in magisches Licht getauchte Exil in Havanna. Ursula Krechels Roman lässt Dokumentarisches und Fiktives ineinander übergehen, beim Finden und Erfinden gewinnt eine Zeit atmosphärische Konturen, in der die Vergangenheit schwer auf den Zukunftshoffnungen lastet. Mit sprachlicher Behutsamkeit und einer insistierenden Zuneigung lässt "Landgericht" den Figuren späte Gerechtigkeit widerfahren. "Landgericht", der Roman mit dem doppeldeutigen Titel, handelt von einer deutschen Familie, und er erzählt zugleich mit großer Wucht von den Gründungsjahren einer Republik.

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Akribisch listet das Justizministerium ihm auf, wie die beruflichen Stationen des von ihm als Vergleichsperson benannten Senatspräsidenten waren: er ist drei Jahre älter als Kornitzer, er hat die große Staatsprüfung bereits 1926 abgelegt. Seit 1936 war er im Reichspatentamt tätig. Ab Mai 1943 war er für das Oberkommando der Kriegsmarine tätig. (Nutzt der Einsatz in der Kriegsmarine dem Fortkommen im Patentamt? Vermutlich. Vermutlich sogar sehr.) Er ist mit Wirkung vom 1. August 1953, also kurz vor Vollendung seines 53. Lebensjahres, zum Senatspräsidenten beim Deutschen Patentamt ernannt worden. Kornitzer starrt auf die Stellung dieses fernen Mannes, aber er sieht seine ihm gleich alten Kollegen im Landgericht nicht, er sieht nicht den eilfertig um jedes Mandat buhlenden Rechtsanwalt Damm, er sieht sich selbst nicht, er hat Wünsche und Hoffnungen, er verkennt die Wirklichkeit. Patente waren ihm früher nicht wichtig, warum jetzt? Oder ist ihm das Patentamt so wichtig geworden, weil er sich gegenüber seinem Präsidenten zurückgestellt fühlt? Da müssen sich viele Juristen zurückgestellt fühlen. Jede Pyramide hat einen breiten Fuß und eine nadelfeine Spitze. Nicht jeder, der irgendwo unten aufbricht, steigt auf. Wenn sich nach dem Jahre 1949 seine Hoffnungen auf weitere Beförderungen nicht erfüllt haben, so kann das etwaige Ausbleiben dieser Beförderungen nicht mehr auf nationalsozialistische Verfolgungsund Unterdrückungsmaßnahmen zurückgeführt werden. Eine Wiedergutmachung nach dem BWGÖD — dem Bundeswiedergutmachungsgesetz öffentlicher Dienst — scheidet deshalb insoweit aus . Der Antragsteller kann gegen den Wiedergutmachungsbescheid auf dem Verwaltungsrechtsweg beim Oberverwaltungsgericht Koblenz klagen, er hat eine Frist von drei Monaten nach der Zustellung des Briefes, so wird ihm beschieden.

Kornitzer klagt über den Zeitpunkt, an dem ihm dieser „formal-ablehnende“ Wiedergutmachungsbescheid zugestellt worden ist, nachdem er lange liegen geblieben ist. Wie hat er sich kundig gemacht, daß er liegen geblieben ist? Gerade hatten sich die Durchblutungsstörungen an Händen und Füßen, die Kreislaufschwäche ein wenig gebessert, nun scheint ihm der Erfolg der Behandlung grundsätzlich vereitelt. Der Blutdruck ist zu hoch, er hat Schwindelanfälle. Ein Attest hat ihm die Vermeidung psychischer und geistiger Überbelastungen dringend empfohlen . Auch auf das Treppensteigen soll er verzichten. Er schreibt dies an den Präsidenten des Landgerichts, gegebenenfalls zur gefälligen Weitergabe. Er lebt in dünner Luft. Er lebt wie mit angezogener Handbremse. Gibt es Einwände, die er vergessen hat? Manchmal geht er zum Rhein, sieht die Pontons der Schifffahrtslinien in ihrer silbrigen Mattheit, die Schwäne, die am Ufer tuckern, und er glaubt, das Wasser trüge ihn. Doch er will nicht getragen werden. Die letzte Enttäuschung, die ihn quält: Wenn die Illusion, illusionsfrei zu sein, sich als solche herausstellt. Und: Er ist der Auffassung, der höchste Grad der Gegenwart ist die Abwesenheit.

Aus der Verfolgung seiner Person ist eine Verfolgung seiner Ansprüche geworden. Er beantragt am Mittwoch, dem 22. Mai 1957, Dienstbefreiung unter Fortzahlung seiner vollen richterlichen Gehaltsbezüge ab Montag, dem 27. Mai, auf zwei Monate. Es eilt ihm, er will die Stadt verlassen, aber kennt doch auch die langen Dienstwege, die zu einer Dienstbefreiung führen. Drei bis vier Wochen seien notwendig, um ihm die Bearbeitung der Wiedergutmachungsangelegenheiten und die damit zusammenhängenden Sachen zu ermöglichen, schreibt er in seinem Antrag. Es handele sich „um die vordringlich gewordenen und gründlicher Durcharbeitung bedürfenden eigenen Wiedergutmachungssachen, auch im Zusammenhang mit der zur Zeit nicht mehr bestehenden richterlichen Unabhängigkeit und Gleichstellung meiner Person, ferner um Angelegenheiten meiner Frau und meiner Kinder. Dazu sind mehrere Reisen, Konferenzen und Ermittlungen nötig. Neben den Dienstgeschäften kann ich diese Sachen nicht besorgen.“ Zusätzlich bittet er um Dienstbefreiung, um eine vierwöchige Kur anzutreten, die die Berliner Wiedergutmachungsbehörde bewilligt und angeordnet hat. Sie ließe sich nur noch einige Zeit aufschieben. Er horcht in den Raum, er sitzt auf glühenden Kohlen im schönsten Frühjahr, er geht erwartungsvoll herum und lauert auf den Bescheid, der nicht kommt. Am 24. 5. 1957 schreibt der Landgerichtspräsident in Mainz an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Koblenz: Ich habe den Eindruck, daß Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer den mit der Verfolgung seiner Ansprüche verbundenen Arbeitsaufwand sowie Aufregungen nicht so gewachsen ist, als daß er daneben noch die ihm obliegenden Dienstgeschäfte in vollem Umfange zu führen vermöchte . Das war vornehm distanziert, aber in der Sache hart formuliert. Die Beurteilung strahlte die Gewißheit aus: Hier an dem Ort, an dem ich sitze, an der Stelle des Landgerichtspräsidenten, überblicke ich vollkommen die Lage. Dieser Richter, über den ich eine Beurteilung geschrieben (ein Urteil gefällt) habe, ist vollkommen ungeeignet, eine solche Position wie die meine auszufüllen. Ob er weiß, daß Kornitzer, seit er die Bemerkung über seinen massigen Körper in seiner Personalakte gelesen hat, häufiger Einsicht in seine Personalakte verlangt? Läse er, was der Präsident des Landgerichts über ihn geschrieben hat, er würde vier Wochen lang krank sein, krank vor Zorn, vor Erbitterung, krank vor Scham, bis ins Mark erschüttert. Und er ist ja schon krank, krank vor Aufregungen, krank von der Kränkung. Sein Herz rast, er schläft schlecht, wacht auf, schweißgebadet, und muß die Wäsche wechseln.

Er kämpft, er leidet, er kann nicht anders. Und er weiß auch nicht, nie wird er es erfahren, daß der Präsident des Landgerichts ein unmißverständliches Signal an den Oberlandesgerichtspräsidenten in Koblenz sendet: Seit einiger Zeit ist seine Leistungsfähigkeit und auch die Qualität seiner Leistungen durch gesundheitliche Schwankungen beeinträchtigt. Die damit in Verbindung stehende seelische Depression hat ihn mitunter bei der Leitung der Sitzung beeinträchtigt, vereinzelt sogar zu dem Eindruck geführt, als beherrsche er den Akteninhalt nicht genügend . Wie und bei wem ist dieser Eindruck entstanden? Bei den Parteien? Bei seinen Beisitzern? Haben sie den Vorsitzenden der Kammer angeschwärzt? Oder hat der Landgerichtspräsident die Herren Hartmann und Nell um eine Stellungnahme gebeten, wie nach der Sitzung, in der Kornitzer einen Artikel des Grundgesetzes verlesen hat? Ist das zulässig? Hintertreiben sie seinen ehrgeizigen Aufstiegswunsch? Sie sind darauf vorbereitet, gefragt zu werden.

Am 15. Juni 1957 erreicht den Landgerichtspräsidenten in Mainz ein Schreiben des Oberlandesgerichtspräsidenten in Koblenz. Er hat in der Zwischenzeit das Ministerium der Justiz um Weisung in Kornitzers Angelegenheit gebeten — er will sich absichern — und teilt mit, wie das Ministerium in einem Erlaß vom 11. Juni Stellung genommen hat. Es sind keine Gründe ersichtlich, die über den Erholungsurlaub hinaus die Erteilung einer Dienstbefreiung unter Weiterzahlung der Dienstbezüge rechtfertigen könnten. Ich bitte daher, Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer in diesem Sinne zu bescheiden . Und so geschieht es auch.

Das Einzige, was ich jetzt tun kann, sagte sich Kornitzer, ist bis zum Ende den ruhig einteilenden Verstand zu behalten. Es war der Satz eines Mannes, dem der Prozeß gemacht wird, ein Prozeß, den er nicht wirklich begreift und dessen Ausgang in den Sternen stand. Aber er stand im Mittelpunkt, und der Mittelpunkt schwankte. Groll war nicht das richtige Wort. Groll war zu groß, zu rund, das Wort rollte, es war das Ende des Donnergrollens. Es war eine Bedrückung, die keinen Ort hatte, sie drückte nach allen Seiten, nicht wie ein Körper auf einem Kissen einen Abdruck hinterläßt, wie eine dunkle Erinnerung traurig macht. Das Empfinden zog sich auf einen einzigen Punkt zurück.

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