Landgerichtsdirektor Zeh erhob sich auch, nickte dem Vorsitzenden Richter und den beiden Beisitzern zu, sah mahnend auf die Uhr, schon viel zu viel seiner kostbaren Zeit am ersten Tage der neuen Sitzungsperiode war beansprucht worden, und er verließ den Sitzungssaal. Sein Gehen sah aus wie ein verlegenes, verfrühtes „Prost Mahlzeit“. Er hatte selbst einen Prozeßtermin. Für kurze Zeit hielt er sich noch im Beratungszimmer auf. Sprach er mit den dort Anwesenden über den Vorfall? Das ist nicht bekannt. Telephonierte er mit dem Landgerichtspräsidenten? Setzte der sich sogleich mit dem Oberlandesgericht Koblenz in Verbindung? Auch das ist nicht bekannt, aber stark zu vermuten, denn die Ereignisse überschlugen sich.
Zwischen 11 und 12 Uhr wurde der Landgerichtsdirektor Brink vom Oberlandesgerichtsrat Walther beauftragt, die Herren Hartmann und Nell zu dienstlichen Äußerungen über die Vorfälle in der Sitzung der 1. Zivilkammer zu veranlassen, die bis spätestens um 16 Uhr im Präsidentenzimmer des Landgerichtes vorliegen sollten. Und er wurde weiterhin beauftragt, Kornitzer auszurichten, daß dieser sich um 17 Uhr im Präsidentenzimmer des Landgerichts einfinden solle, also die Zeugen zuerst und dann derjenige, dessen Tat sie bezeugen sollten. Brink verfaßte darüber eine dienstliche Äußerung, in der er schrieb, er habe Kornitzer gegen 12 Uhr in seinem Dienstzimmer angetroffen. Dieser sei jedoch offensichtlich in einer Beratung mit seinen Kammermitgliedern gewesen und habe davon abgesehen, sie zu bitten, für die Dauer der Unterredung mit ihm das Zimmer zu verlassen. Deshalb habe die Unterredung vor der geschlossenen Tür des Dienstzimmers stattgefunden. Landgerichtsdirektor Brink richtete Landgerichtsdirektor Kornitzer aus, daß Herr Oberlandesgerichtsrat Walther vom Oberlandesgericht Koblenz angerufen habe und ihn im Auftrag des Herrn Oberlandesgerichtspräsidenten bitte, sich um 17 Uhr im Präsidentenzimmer einzufinden. Brink schrieb weiter, er habe angenommen, daß der Anruf im Auftrag des Oberlandesgerichtspräsidenten erfolgt sei. Zu welchem Zweck Kornitzer sich einfinden solle, sei nicht erörtert worden, vielleicht weil sie beide im Flur vor der Tür des Dienstzimmers standen. Kornitzer habe drei Gründe vorgetragen, warum er der Bitte (Anordnung?) nicht Folge leisten könne. Erstens fühle er sich gesundheitlich nicht dazu in der Lage, zweitens wolle er zunächst seinen Rechtsanwalt sprechen, drittens könnten bei der telephonischen Übermittlung Mißverständnisse möglich sein, so daß er auf eine schriftliche Mitteilung des Auftrags Wert legen müsse. Im Anschluß danach bemerkte Kornitzer, schrieb Brink, daß es sich wohl um die Vorgänge in der Sitzung am Morgen handeln müsse, die den Auftrag ausgelöst hätten. Brink bestätigte das und wies darauf hin, daß auch die Herren Landgerichtsrat Hartmann und Gerichtsassessor Nell zu einer dienstlichen Äußerung veranlaßt werden sollten. Nunmehr , schrieb Brink weiter, erhob Dr. Kornitzer plötzliche Einwände dagegen, daß ihm der Auftrag des Oberlandesgerichtspräsidenten durch mich übermittelt würde. Er meinte, daß ein dienstjüngerer Landgerichtsdirektor ihm einen derartigen Auftrag nicht übermitteln könne, sondern in einem solchen Falle, wenn dienstältere Kollegen nicht zur Verfügung stünden, der Oberlandesgerichtspräsident ihn unmittelbar beauftragen müsse. Er lehnte nun kategorisch die Entgegennahme jeder Erklärung meinerseits ab und wollte damit auch den bereits übermittelten Auftrag als ungehört (unerhört?) hinstellen. Noch während ich feststellte, daß ich meinem Auftrage bereits nachgekommen sei, ging er in sein Dienstzimmer zurück und ließ die Türe, ohne daß ich jedoch sagen könnte, daß dies absichtlich geschehen sei, sehr vernehmlich ins Schloß fallen. Die Unterredung war in wenigen Minuten beendet und verlief ruhig — bis auf den Vorfall am Schluß .
Eine Tür, die vernehmlich ins Schloß fällt, zwei Paragraphen des Grundgesetzes, vorgetragen aus richterlichem Mund, die ins Ungewisse fallen, ein Journalist mit unklarem Auftrag im Raum, all das legt Teile des Landesgerichts lahm. Und Kornitzer ist starr oder unerschütterlich. Unbeirrbar oder hochfahrend oder niedergeschlagen oder alles zusammen. Etwas ist geschehen, und mehr wird geschehen. Kornitzer bleibt auf einem Fleck stehen, und gleichzeitig rast er. Er ist Richter und richtet sich auf in seinem Gerechtigkeitsempfinden. Sein unerschütterliches Rechtsempfinden sucht die Beratung durch den Rechtsanwalt. Er will sich nichts sagen lassen von dem ihm im Dienstalter unterlegenen Brink, er will das Sagen haben vor der Öffentlichkeit. Er ist aufrichtig, und er lehnt sich auf. Er ist ein menschliches Oxymoron. Er geht mit dem Kopf durch die Wand, und das tut weh. Er holt sich Beulen und tritt auf, als wäre er unverletzt. Er ist schrecklich gerecht, auch gegen sich selbst, auch für sich selbst, selbstgerecht.
Zwischen seinen Terminen verfaßte auch Landgerichtsdirektor Zeh, äußerst effektiv, damit nichts aus dem Gedächtnis verlorenging, eine dienstliche Erklärung, die auch als ein Zeugenbericht gelten könnte, wenn er zufällig bei einem Verkehrsunfall zugegen gewesen wäre.
Am Morgen des 20. September teilte mir — in meiner Eigenschaft als Präsidialrat — Justizobersekretär Fell von der Präsidialkanzlei mit, Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer wünsche mich dringend zu sprechen. Etwa um 9 ¼ Uhr rief ich diesen telephonisch an. Im Laufe des Gespräches äußerte Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer, er wolle vor der um 9.30 Uhr beginnenden Kammersitzung eine öffentliche Erklärung abgeben, wozu er die Presse eingeladen habe . (Auf dem erhaltenen Blatt seiner Erklärung befindet sich an dieser Stelle eine Bleistiftbemerkung eines, nein: d e s Leiters der nachfolgenden Untersuchung: Also Presse nicht wegen der Sache 1059/53? Das war in der Tat die Frage. War eine außerordentliche Aufmerksamkeit vom Verhandlungsführenden Richter initiiert worden? Oder war die Öffentlichkeit schon auf verschiedene Weise instruiert, und Landgerichtsdirektor Zeh mußte den Fall aus nächster Nähe dokumentieren? Aber zunächst schrieb er in seiner Erklärung: Er (Kornitzer) bat mich, in den Sitzungssaal 507 zu kommen und mir die Erklärung anzuhören. Über den Inhalt der beabsichtigten Erklärung machte er keinerlei Angaben. Wenn ich auch an dem Ernst der Mitteilung zweifelte, begab ich mich gleichwohl in den betreffenden Sitzungssaal. Dort befand sich außer einigen Rechtsanwälten tatsächlich ein Vertreter der Deutschen Presse Agentur namens Kummer, den ich kenne. Daraufhin verließ ich wieder den Sitzungssaal und suchte nach Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer, um ihn von seinem Vorhaben abzubringen. Ich traf ihn im Beratungszimmer und in Anwesenheit seiner Beisitzer, des Landgerichtsrates Hartmann und des Gerichtsassessors Nell, und mehrerer Referendare. Als ich auf ihn zuging und ihn begrüßte, machte er eine abweisende Geste und gab das Zeichen zum Betreten des Sitzungssaals. Sein Verhalten ließ erkennen, daß er auf der Ausführung seines Vorhabens bestand. Ich ging dann in den Sitzungssaal. Dort erklärte Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer, umgeben von seinen zwei Beisitzern, er habe eine Erklärung vor Beginn der Sitzung abzugeben . Auch an dieser Stelle des Berichts befindet sich eine Anmerkung am Rande des Blattes: Eigenen Namens? Der Bericht fährt fort: Alsdann verlas er Artikel 3 des Grundgesetzes, wobei er meiner Erinnerung nach den Absatz 2 fortließ. Er fügte hinzu, auf einer noch folgenden Pressekonferenz werde er nähere Erklärungen abgeben .
Zeh unterschrieb, sorgfältig mit einem großen schnörkligen Zett, das E wurde entschieden kleiner und der letzte Buchstabe, das H noch einmal kleiner, wie geduckt vor dem Landgerichtspräsidenten, damit er bloß nichts falsch machte und sich selbst nicht gefährdete als Parteigänger des Grundgesetz-Verlesers. Und hinter seinen Namen setzte er einen Punkt, wie zur Erleichterung. Ein Aufatmen. Aber damit war es nicht getan. Am Nachmittag wurde er zu Landgerichtsdirektor Haldt gerufen, Justizobersekretär Fell saß da, sah ihn aufmerksam an wie eine Schildkröte mit wackelndem, vorgerecktem Kopf und wartete auf seine Antworten, um sie zu protokollieren. Landgerichtsdirektor Haldt fragte, er tat das so eindringlich wie ein Untersuchungsrichter, wenn Gefahr in Verzug ist: Was für eine Geste war das, die Dr. Kornitzer machte? Warum war der Journalist im Raum? Es war doch eine öffentliche Verhandlung, aber darauf kam es Haldt nicht an. Am Ende der Untersuchung stand das Ergebnis:
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