Es erscheint Landgerichtsdirektor Zeh und erklärt: Zur Ergänzung meiner heutigen dienstlichen Erklärung erkläre ich wie folgt: Wenn ich von einer „abweisenden Bewegung“ Dr. Kornitzers sprach, so erkläre ich dazu ergänzend, daß mir Dr. Kornitzer zurief: „Wir fangen gleich an.“ Es ist möglich, daß Dr. Kornitzer, bevor er dann im Sitzungssaal die Grundgesetzartikel verlas, sich dahingehend geäußert hat, er wolle eigenen Namens, nicht im Namen der Kammer eine Erklärung abgeben. Genaue Erinnerungen habe ich nicht mehr. Ich weiß auch nicht mehr, ob Dr. Kornitzer außer Artikel 3 auch Artikel 97 des Grundgesetzes verlesen hat. Kurze Zeit nach Verlassen des Sitzungssaales traf ich den Berichterstatter Kummer auf der Treppe des Gerichtsgebäudes. Wir kamen ins Gespräch, in dessen Verlauf er erklärte, er sei beauftragt worden, die Sitzung der 1. Zivilkammer zu besuchen und dort eine Erklärung von Landgerichtsdirektor Kornitzer anzuhören. Der Berichterstatter hat nicht erwähnt, daß er wegen eines Prozesses der Stadt Mainz gegen Leichtstoffwerke erscheine .
Zeh unterschrieb auch dieses Protokoll, daneben unterzeichnete der Landgerichtspräsident. Daß er jemals über eine bedenkliche Nähe zu Kornitzer befragt werden könnte, hatte noch am Vortag für Zeh in den Sternen gestanden, und denen war unmittelbar zu vertrauen von allen Parteien, aber dem eigenen Gedächtnis nicht. Also mußte Zeh danach befragt werden, und er mußte sich äußern wie ein Zeuge.
Auch der Gerichtsassessor Nell schrieb einen Bericht, zaghaft, sorgsam, knapp, denn er wußte nicht, mit wem er sich solidarisieren (auf welche Seite er sich schlagen) sollte. Das war ein Eiertanz, dem der junge Mann (Gardasee, Gardasee oder ein Schweigen, in die Akten vertieft) nicht gewachsen war.
Herrn Landgerichtspräsidenten
auf Erfordern erkläre ich dienstlich:
An der 1. Sitzung der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mainz nach den Gerichtsferien am 20. September 1956 nahm ich als Beisitzender Richter teil. Nachdem die Kammer am Richtertisch Platz genommen hatte, sagte der Vorsitzende, Herr Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer, er wolle eigenen Namens, nicht namens der Kammer, eine Erklärung abgeben. Er verlas den Artikel 3 Abs. 3 und 97 Abs. 1 des Grundgesetzes und gab anschließend seiner Absicht Ausdruck, eine Besprechung mit der Presse abzuhalten, dann eröffnete er die Sitzung mit dem Aufruf der ersten Sache . Mit anderen Worten: Der Gerichtsassessor Nell hat ein ungleich klareres Gedächtnis als Landgerichtsdirektor Zeh, vielleicht deshalb, weil er weiß, es kommt noch nicht so sehr auf ihn an, er ist nur eine kleine Nummer, keine Stütze im Gebälk eines vielleicht ins Wanken geratenen Justizapparates, und er scheut sich auch nicht, Zweifel und Irritationen auszusprechen, es wird ihn, so jung und so unerfahren wie er ist, nichts kosten. Er ist in etwas hineingeraten. Und so schreibt er: Über den Anlaß und den Zweck der abgegebenen Erklärung bin ich mir nicht klar geworden, weil der Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer sich hierüber nicht äußerte .
Ein im Sitzungssaal anwesender Presseberichterstatter verließ bei Aufruf der ersten Sache den Sitzungssaal. Ich war hierüber verwundert, weil mir vor der Sitzung zugetragen worden war — hier gab es eine handschriftliche Bemerkung am Rande seines Berichts, ein Frauenname war zu entziffern, Liesel, der Vorname, wer hieß Liesel im Jahr 1956? der Nachname unleserlich, vielleicht Hellig oder Heilig oder Hellweg, vielleicht der Name einer Sekretärin, jedenfalls ein Name ohne eine Funktion, Assessor, Landgerichtsrat, Landgerichtsdirektor, und es gab einen Verweis auf eine spätere Seite der Eingabe an das Justizministerium. Offenbar waren nur niedere Personen Zuträger, Wasserträger in einem Verfahren, die höheren Personen verfertigten dienstliche Erklärungen, Vernehmungsprotokolle, Papier, Papier, das nur den richtigen Weg, den Dienstweg einschlagen mußte, um gelesen zu werden. (Und so war es auch.) Ja, weil es dem Assessor zugetragen worden war , mußte man noch einmal lesen, daß die Presse die Verhandlung in dieser ersten Sache mithören wollte . Es folgte eine unspezifische Unterschrift, Nell , und das war’s, ein Krakel, als wäre der Schreiber erleichtert, an ein Ende, wie immer es aussah, gekommen zu sein. Punkt.
Landgerichtsrat Hartmann schrieb gleichzeitig auf dem Dienstweg an den Landgerichtspräsidenten über die persönliche Erklärung des Landgerichtsdirektors Dr. Kornitzer und auch weiter: Ich habe offen gestanden den Sinn dieser Erklärung nicht begriffen und war deswegen überrascht. Zwar hatte ich vor der Sitzung eine vage Andeutung von einer bevorstehenden Erklärung erhalten. Ich wußte auch, weswegen ein Vertreter der Presse und Herr Landgerichtsdirektor Zeh anwesend sein würden. Ich konnte mir aber unter allem nichts vorstellen und war auch nicht gewillt, Näheres in Erfahrung zu bringen . (Mit anderen Worten: Landgerichtsrat Hartmann will nichts wissen, will seine Sache gut machen, nicht nach links und rechts schauen, sein Haar ist ohnehin schon verweht genug.) Nach dem Mienenspiel der im Gerichtssaal Anwesenden zu urteilen, ist zumindest der Mehrzahl der Erschienenen der Sinn der ganzen Angelegenheit nicht klar geworden .
Zufällig (wer soll das glauben?) habe ich vor ca. ½ Stunde einen entsprechenden Artikel in der „Freiheit“ gelesen. Ich betone aber, daß die in diesem Artikel aufgestellten Vermutungen durch den gestrigen nackten Tatbestand nicht gestützt werden. Es ist auch keine Andeutung gefallen, daß die Annahme zutrifft. Da mir der Sinn der ganzen Angelegenheit auch nachträglich nicht klargeworden war, hatte ich heute morgen die „Allgemeine Zeitung“ in Mainz daraufhin einer Nachprüfung unterzogen und war nicht erstaunt, keine entsprechende Veröffentlichung zu finden . Daß die „Freiheit“ eine sozialdemokratische Zeitung war, gefiel nicht jedem, daß Kornitzer sie als Sprachrohr benutzte (oder von ihr benutzt wurde), schien verwerflich. Die Ernennung des neuen Landgerichtspräsidenten war ein Tabu. Hartmann unterzeichnet groß und deutlich, viel sicherer, als all sein Nichtwissen und Nichtwissenwollen vermuten ließ.
Auch Hartmann wird am Nachmittag von Landgerichtsdirektor Haldt noch zu einer Vernehmung bestellt, und er gibt vor dem Justizobersekretär Fell, für den dies ein harter, arbeitsreicher Tag gewesen ist, zu Protokoll: Ob die von Dr. Kornitzer erwähnte Pressebesprechung nur beabsichtigt oder schon fest beschlossen sei, war aus seiner Erklärung nicht zu entnehmen. Ob Dr. Kornitzer auch etwas geäußert hat, wo er die Pressekonferenz abhalten wolle, weiß ich nicht .
Heute nachmittag hat mir Dr. Kornitzer den Artikel aus der heutigen Nummer der „Freiheit“ vom 21. 9. 1956 mit der Überschrift „Niemand darf benachteiligt werden …“ gegeben — er hatte ihn aus der Zeitung herausgerissen. Weder er noch ich haben bei der Übergabe dieses Zeitungsausschnittes etwas geäußert, außer daß Dr. Kornitzer sagte, es habe ihm ferngelegen, auf den Fall Benz anzuspielen. Dr. Kornitzer wußte um diese Zeit schon, daß ich heute Nachmittag meine Äußerung abgeben solle oder vernommen werde . Das Protokoll wurde von Haldt, Hartmann und dem Justizobersekretär Fell gemeinsam unterzeichnet.
In dem Zeitungsartikel heißt es: Wer die Meldung über die Ernennung des neuen Landgerichtspräsidenten Dr. Benz in Mainz aufmerksam gelesen hat, der mußte zu interessanten Überlegungen kommen. Es heißt nämlich dort, daß der neue Präsident evangelisch sei und damit der turnusmäßige Wechsel bei der Besetzung der Posten der Landgerichtspräsidenten in Rheinhessen gewährleistet sei .
Nun mag man aber darüber streiten, ob ein katholischer oder ein evangelischer Landgerichtspräsident mehr oder weniger „rechtes Recht“ spreche. Aber um alles in der Welt, was hat die Konfession mit der Rechtsprechung zu tun? Oder soll der neue Landgerichtspräsident deshalb besonders vorzuziehen sein, weil etwa seine Frau katholisch ist und er evangelisch, und damit die Parität geradezu in höchster Vollendung erreicht wird? Sicher wollte Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer auf diese Gedankengänge hinweisen, als er zu Beginn seiner gestrigen Verhandlungsführung den Artikel 3 des Grundgesetzes und den Artikel 97 zitierte, der die Unabhängigkeit der Richter garantiert. In einer Besprechung mit der Presse will Landgerichtsdirektor Dr. Kornitzer demnächst seine Gedankengänge dazu näher erläutern. Sie werden sicher von Interesse sein .
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