Für Schlaue: Wissen verkaufen
Sie besitzen Spezialwissen oder sind Expertin auf einem bestimmten Gebiet? Dann lässt sich daraus Geld machen. Sie können beispielsweise
Vorträge halten
Coachings oder Beratung anbieten
Onlinekurse erstellen und auf Seiten wie www.udemy.com
verkaufen
dank Selfpublishing auch ohne Verlagsunterstützung ein Buch veröffentlichen
Für Verkäufertypen: Dropshipping
Im Bestseller »Die 4-Stunden-Woche« erläutert Tim Ferris die Idee des Dropshipping. Dabei können Sie einen Internetshop einrichten und diesen so weit verselbstständigen, dass die komplette Bestellabwicklung durch Dritte oder automatisch ausgeführt wird. Sie benötigen kein eigenes Lager, da die Ware direkt vom Hersteller an den Endkunden versandt wird.
Für Jägerinnen und Sammlerinnen: Ausmisten
Quillt Ihr Keller über oder brauchen Sie mehr Platz? Anstatt den Sperrmüll zu bestellen, können Sie die gebrauchten Gegenstände und ausgemistete Kleidung beispielsweise
über www.quoka.de
über www.ebay-kleinanzeigen.de
oder
ganz Old School auf dem Flohmarkt
zum Verkauf anbieten.
Das Gute beim gelegentlichen Verkauf von gebrauchten Dingen ist, dass Sie darauf in der Regel keine Steuern zahlen müssen. Nur wenn Sie etwas mit Gewinn verkaufen und selbst erst vor weniger als einem Jahr angeschafft haben, fällt unter Umständen Einkommensteuer an.
Für Immobilienbesitzerinnen: aus Beton Geld machen
Benötigen Sie den ganzen Platz, den Sie haben, nicht mehr? Oder haben Sie eine freie kleine Wohnung im Haus, weil Ihre Eltern verstorben sind? Sie können zur
Vermieterin werden,
Feriengäste willkommen heißen oder
einen Stellplatz an den Nachbarn vermieten.
Durch das Vermieten von vorhandenen Immobilien nehmen Sie nicht nur Geld ein. Sie haben auch die Möglichkeit, Kosten von der Steuer abzusetzen oder auf die Mieter umzulegen. So lohnt es sich doppelt.
Vorsicht Falle: unbezahlte Arbeit
Neulich traf ich eine junge Mutter, die für zwei Jahre Elternzeit beantragt hat. Sie formulierte es folgendermaßen: »Ich arbeite die ersten beiden Jahre nicht.« Erst dachte ich mir nichts weiter dabei. Auf dem Nachhauseweg habe ich dann gemerkt, wie irreführend diese Aussage ist. Besser wäre doch: »Ich arbeite für die nächsten beiden Jahre jeden Tag, auch an den Wochenenden. Nachts habe ich Nachtschicht oder zumindest Bereitschaft. Der Job ist jedoch unentgeltlich – abgesehen vom Elterngeld.« Genau das ist es nämlich. Sie arbeitet sehr viel, ohne Geld dafür zu bekommen. Und so geht es nicht nur Frauen, die kleine Babys haben, sondern auch denjenigen, die
putzen
kochen
waschen
pflegen
das Familienleben organisieren und so weiter
Frauen in Deutschland sind wahre Arbeitstiere, wenn es um unbezahlte Arbeit geht. Sie sind täglich vier Stunden und 29 Minuten mit Care-Arbeit beschäftigt:
Haushalt,
das Kümmern um Angehörige und
ehrenamtliche Tätigkeiten
gehören dazu.
Über alle Länder hinweg werden laut einer Studie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aus dem Jahr 2019 insgesamt 16,4 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit pro Tag geleistet – drei Viertel davon von Frauen.
Unbezahlte Arbeit wird zum Großteil von Müttern und/oder verheirateten Frauen verrichtet. Nun genießen Sie vielleicht auch – genauso wie ich selbst – die ersten Monate und Jahre mit Ihrem Baby und wollen sich diese Zeit nicht nehmen lassen. Wie lange Sie beispielsweise nach der Geburt eines Kindes aussteigen, ist einzig und alleine Ihre Entscheidung. Sie sollte von niemandem kritisiert werden und Sie treffen sie sicherlich nicht nur aufgrund von finanziellen Überlegungen.
Bei der unbezahlten Hausarbeit kann das unter Umständen anders aussehen. Denn in der Zeit, die Sie mit Putzen und Co. verbringen, könnten Sie auch einer bezahlten Arbeit nachgehen. Und wenn Sie wegen der Hausarbeit heute weniger arbeiten und damit weniger verdienen, erhalten Sie später auch weniger Rente. Deswegen lohnt es sich oft, bezahlte Hilfe zu holen und währenddessen vergüteter Arbeit nachzugehen oder sich mehr ums eigene Unternehmen zu kümmern. Rechnen Sie es einfach einmal durch. Unterm Strich kann mehr übrig bleiben und Sie haben dadurch bessere Chancen am Arbeitsmarkt und höhere Rentenansprüche.
Der Vater einer Freundin ist kurz vor Rentenbeginn verstorben. Ihre Mutter hatte während ihrer Ehe Arbeitszeit reduziert, um sich um das große Haus zu kümmern. Hätte sie eine Putzfrau engagiert und wäre in der Zwischenzeit selbst arbeiten gegangen, wäre es währenddessen ein Nullsummenspiel gewesen. Das fällt ihr nun leider auf die Füße. Denn durch die Reduzierung der Arbeitszeit hat sie weniger in die Rentenversicherung einbezahlt. Nun kommt sie mit ihrer eigenen Rente und der Witwenrente gerade so über die Runden.
Es ist bewundernswert, wenn Sie als Familie auch beruflich an einem Strang ziehen. Frauen tragen in vielen Familienbetrieben wesentlich zum Erfolg bei. Die beitragsfreie Krankenversicherung verleitet leider immer noch dazu, dass viele von ihnen unentgeltlich mitarbeiten. Auf den ersten Blick scheint es günstiger zu sein. Schließlich sparen Sie sich Steuern, Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge. Allerdings würde Ihr Gehalt für die Arbeit im Familienbetrieb als Betriebsausgabe den steuerpflichtigen Gewinn senken und Ihre Rentenansprüche erhöhen. Darüber hinaus hätten Sie im Fall einer Schwangerschaft Anspruch auf Mutterschaftsgeld und die Möglichkeit auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder auf Arbeitslosengeld bei längerer Beschäftigung als zwölf Monate.
Julia und Thomas sind verheiratet und haben zwei Kinder. Nach der Geburt des zweiten Kindes ist Julia nicht mehr zu ihrem alten Arbeitgeber zurückgekehrt, sondern schmeißt das Büro ihres Mannes. Thomas hat schließlich einen gut laufenden Handwerksbetrieb und benötigt Unterstützung für den Papierkram und die Buchführung. Julia ist so flexibler und kann tagsüber auch Einkäufe erledigen oder ihre Kinder abholen. Der Betrieb hat immer viel Gewinn gemacht. Da Julia und Thomas ein gemeinsames Konto haben, hatte Julia immer genug Geld zur Verfügung. Zu Beginn haben beide zwar noch darüber nachgedacht, Julias Hilfe als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu melden, sich dann allerdings dagegen entschieden, weil Julia am Anfang noch sehr unregelmäßig unterstützt hat. Kurz vor der Rente bekam Thomas zu viel Konkurrenz aus Osteuropa und musste seinen Betrieb schließen. Julia erhält nun weder Arbeitslosengeld noch hat sie Hoffnung auf eine eigene nennenswerte Rente. Thomas hat den Untergang seines Handwerksbetriebes nicht verkraftet. Die glücklichen Ehejahre sind vorbei. Julia kann sich eine Trennung oder Scheidung aber nicht leisten. Sie hat auch nach Teilung der Versorgungsbezüge nicht genug Rente und es wurde zudem nicht viel Vermögen aufgebaut. (Was Trennung und Scheidung für Ihre Finanzen bedeuten, lesen Sie in Kapitel 4und 5.) Alles wurde immer in den Handwerksbetrieb gesteckt.
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