Staat-Parlament-Regierung
Der Staat ist nicht die Gesellschaft , dessen/deren Regierung und auch nicht dessen/deren Parlament , sondern vielmehr das Ergebnis eines mitunter komplexen Wechselspiels zwischen diesen vier konstitutionellen und thematischen Bereichen. Der Gesellschaftsvertrag, der 'hinter' und `unter´ diesen gesellschaftlichen Institutionen liegt, bildet mehrere Variablen, ausgehend von der Variable 'Gesellschaft', ab.
Aus der Sicht der Politikwissenschaft ist die staatsrechtliche Unterscheidung der politischen Gewaltenteilungseinheiten der Legislative , Judikative und Exekutive zentral, die auch als Ausgangspunkte einer sozialwissenschaftlichen Analyse des Verhältnisses der oben genannten drei Einheiten zueinander gewählt werden können.
Hinter den Einheiten Legislative, Judikative und Exekutive bildet sich das Verhältnis von politisch-rechtlicher Theorie und Praxis ab, das quer zwischen Gesellschaft und Parlament (mit dem Staat als Überbegriff) zu verorten ist.
Der politisch-rechtliche Begriff der Exekutive
Exekutive meint eine operative politisch-juristische Einheit im Parlament und außerhalb des Parlaments, Judikative ist außerhalb des Parlaments gelagert, hat aber eine Kontrollfunktion über das Parlament und die Legislative kann im Parlament lokalisiert werden, diese wird aber entscheidend von außerhalb (Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, staatliche und private Rechtsprechung) gespeist.
'Exekutive' definiert die WIKIPEDIA ('Exekutive, Deutschland') für Deutschland. Die Exekutive beinhaltet dieser Definition zufolge in erster Linie die Regierung – und das ist für die postmoderne Interpretation der drei Gewalten zentral, und den der Regierung vor- bzw. nachgelagerten Teil des 'Exekutivkörpers', die hier unter 'Vollzugsorgane' subsummiert werden:
"Zur Exekutive gehören in Deutschland die Bundesregierung, alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane wie Staatsanwaltschaft, Polizei, Justizvollzugsanstalt und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zur vollziehenden Gewalt."
Bei der WIKIPEDIA Definition wird die Regierung als Teil der Exekutive aus der Legislative ausgeklammert und ausschließlich als politisch-rechtliche Basiseinheit definiert.
Auch HARTMANN (2011, S. 17) fokussiert das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung und unterscheidet nur dort die gesetzgebende und ausführende Gewalt, die Sie der Rechtswissenschaft zuordnet. Rechtswissenschaft und Politikwissenschaft haben denselben Bereich zum Thema, der aber etwas unterschiedlich benannt wird:
"Die monströsen und altmodisch wirkenden, stark von der Rechtswissenschaft vereinnahmten Begriffe der gesetzgebenden und der ausführenden Gewalt werden in der politikwissenschaftlichen Literatur kurz und bündig mit Parlament und Regierung übersetzt."
Die Regierung im Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative
Das parlamentarische System als Teil der staatsrechtlichen Gewaltenteilung, die von HARTMANN (2011, S. 19) und von GELLNER und GLATZMEIER (2004, S 69) ohne Judikative gedacht wird, beschreibt Hartmann, BEYME (1999, S. 41-44) zitierend, und verortet die Regierung im Verhältnis zwischen der Exekutive und der Legislative:
"Die parlamentarische Regierung als Begriff beschränkt sich bewußt auf das Verhältnis von Exekutive und Legislative. (…) Das parlamentarische System soll nicht als geschlossenes autarkes Ganzes verstanden werden."
'Regierung', als Teil der Exekutive, wird von WIKIPEDIA ('Regierung') als Regierungschef und Ministerien definiert, die die Politik von innen nach außen formt.
HARTMANN, BEYME und WIKIPEDIA stimmen überein in der Sicht und dem Versuch, die staatliche Gewalt, die durch das Parlament zur Geltung kommt, in mehrere Unterfunktionen zu unterteilen, die eher der Legislative oder eher der Exekutive zuzurechnen sind.
Rechtssetzung und Rechtsanwendung
Mit der Unterscheidung der zwei Funktionen Rechtssetzung und Rechtsanwendung des Parlaments wird auch die übergeordnete Funktion des Parlaments gegenüber einem seiner Teile, der Regierung, deutlich:
"Die Regierung(*) ist eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die Politik nach innen und außen. Eine Regierung besteht in der Regel aus einem Regierungschef und mehreren Ministern mit jeweils eigenen Ministerien."
Zwei Typen von Regierungssystemen
Unterschiedliche Ausprägungen von Regierungssystemen sind in demokratischen Staatsformen gegeben, Frankreich und die USA haben eine präsidentielle Regierungsform (vgl. WIKIPEDIA, 'Präsidentielles' Regierungssystem). Der Präsident hat die Funktion des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs, häufig auch des militärischen Befehlshabers. Es besteht eine ausgeprägte Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Volk ist nicht gegeben. Der Regierungschef ist unabhängig von der gesetzgebenden Körperschaft.
Die Machtposition des Präsidenten im präsidentiellen Regierungssystem wird also nicht durch eine parlamentarische Mehrheit neutralisiert, und befindet sich damit im Gegensatz zum parlamentarischen Regierungssystem , das durch den Kanzler der stimmenstärksten Partei, immer in Abstimmung mit den mehrheitlichen Verhältnissen im Parlament, gekennzeichnet ist.
"Er kann, anders als in einer parlamentarischen Demokratie, nicht durch das politische Misstrauensvotum einer Volksvertretung, sondern nur aufgrund rechtlicher Verfehlungen nach einem Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) seines Amtes enthoben werden.
Während in parlamentarischen Demokratien nur das Parlament direkt vom Volk gewählt wird und die Regierung aus ihm hervorgeht, gibt es in präsidentiellen Demokratien zwei Volkswahlen, die Parlamentswahl und die Präsidentenwahl. Weil der Präsident, um ins Amt zu kommen und in ihm zu bleiben, nicht über eine Parlamentsmehrheit verfügen muss, kann es dazu kommen, dass der Präsident gegen die Parlamentsmehrheit anderer Parteien regiert....
In den Vereinigten Staaten von Amerika spricht man in diesem Fall von divided government. Politikwissenschaftler wie Juan Linz sprechen von einem 'Versagen des Präsidentialismus', weil eine solche gegenläufige Mehrheit zu einer politisch instabilen Situation führe, die letztlich auch zum Demokratiezusammenbruch führen könne, wie sich an Beispielen lateinamerikanischer Staaten wie Brasilien und Chile zeige".
Der Präsident muss nicht über eine Parlamentsmehrheit verfügen und das kann zu einer gegenläufigen Mehrheit im Verlauf einer Regierungsperiode kommen, die zu einem Zusammenbruch der Demokratie führen kann. Das unterscheidet das präsidentielle Regierungssystem vom parlamentarischen, in dem eine direkte Unterstützung durch das Parlament gegeben sein muss, wie das bei der Mehrheit der europäischen Demokratien der Fall ist.
"Als parlamentarisches Regierungssystem(*) bezeichnet man jene Ausformungen parlamentarischer Systeme westlicher Demokratien, in denen die Regierung zu ihrer Wahl und in ihrer Amtsausübung auf die direkte oder indirekte Unterstützung durch das Parlament angewiesen ist. Hierbei sind die beiden Institutionen personell miteinander verzahnt und das Parlament besitzt ausgeprägte Kompetenzen, in erster Linie die Wahl und Absetzung der Regierung. Bedeutend ist auch, dass der Vorsitzende der Regierung (also der Regierungschef wie beispielsweise der Kanzler oder ein Ministerpräsident) vom Parlament gewählt wird und erweiterte Rechte gegenüber den Ministern besitzt (WIKIPEDIA, 'Parlamentarisches Regierungssystem')."
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