Andreas Kislinger - Staat(sordnung), Entwicklung und Demokratie

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Andreas Kislinger behandelt historische, politische, rechtshistorische und wirtschaftliche Aspekte des modernen Staates, dessen Beginn als Territorialstaat im Mittelalter angesetzt wird. Im Zentrum stehen historische Auf- und Abbauprozesse, die den Verlauf der jeweiligen politischen Herrschaftsform bedingen und prägen.
Wichtige historische Wendepunkte:
• Ab 1648 Durchsetzung der ersten individuellen Rechte.
• Um 1790 kam es zu französischen Revolutionsverfassungen, zur polnischen und zur amerikanischen Verfassung.
• 1831 beinhaltete die kurhessische Verfassung die Grundrechte Gleichheit vor dem Gesetz, Religions- und Berufsfreiheit sowie eine Eigentums-, Markt- und Finanzverfassung.
• Ab den 1950ern waren und sind die Nachkriegsstaaten in Europa durch Demokratien und parlamentarische Monarchien als Staats- und Regierungsform gekennzeichnet.
• Die sich durchsetzende Wirtschaftsorientierung in den Demokratien und parlamentarischen Monarchien basiert auf der engen Kooperation zwischen Staat und Arbeitssphäre in den 1940ern und den 1970ern.
• Abgelöst wurden und werden die Demokratien der 1970er durch die Staatsform des autoritären Etatismus (Nicos Poulantzas).
Andreas Kislinger gibt eine aktuelle Zusammenschau der mit der Staatsthematik befassten Denkrichtungen und stellt damit eine Beurteilungsgrundlage für gegenwärtige staatspolitische Entwicklungen bereit.

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In der Sklaverei ist das gänzliche Besitztum des Sklaven und des Ergebnisses seiner Arbeit im Besitz des Eigentümers, wie im römischen Recht festgeschrieben war, im Feudalismus ist es ein übergroßer Teil der Arbeit des leibeigenen Bauern, die er an seine Lehnsherren abgeben musste:

"Danach gehörte unter dem System der Sklaverei das gesamte erarbeitete Produkt dem Eigentümer des Sklaven, und dieser gab dann dem Sklaven soviel davon ab, dass er am Leben bleiben konnte. Unter dem Feudalismus geht zunächst dem Leibeigenen oder Grundhörigen das gesamte Produkt seiner Arbeit zu, jedoch muss er einen Teil an Sachgut oder Geld an den Feudalherrn abgeben. Dies bedeutet, dass nicht nur der Unterdrücker und Ausplünderer, sondern auch der Unterdrückte und Ausgeplünderte am Produkt beteiligt ist."

Die Sklaverei verschwand aus Mitteleuropa...

"...nach der zunehmenden Missionierung der slawischen Stämme und dem Siegeszug des Christentums, dessen Lehre es Christen verbot, andere Christen zu erwerben oder zu verkaufen (WIKIPEDIA, 'Sklaverei')."

Die Ausführungen über den (klassischen) Liberalismus weiterführend, entwickelte sich, als Reaktion auf den Liberalismus der Konservativismus auch in Abfolge auf die Französische Revolution, so GELLNER und GLATZMEIER (2004, S. 289):

"Der Konservativismus entwickelte sich als Reaktion auf den Liberalismus und vor allem auf die Französische Revolution [1789-1799, vgl. WIKIPEDIA 'Französische Revolution']...In der konservativen Weltsicht spielt der Aspekt der Tradition, d.h. der Überlieferung im eigentlichen Wortsinne, eine zentrale Rolle...Konservatives Denken hat...zunächst und unmittelbar eine historische Dimension....Jedoch wäre es verfehlt den Konservativismus als nur rückwärtsgewandt zu betrachten, da sein bewahrender Aspekt kein Selbstzweck ist, sondern zum Ziel hat, das Gegenwärtige für die kommenden Generationen zu erhalten...Weitere zentrale Aspekte konservativen Denkens sind Religion und Autorität, die letztlich die Ordnung rechtfertigen bzw. aufrechterhalten..."

Im Zentrum des Konservativismus stehen Religion und Autorität, die die bestehende Ordnung in einer angemessenen Weiterführung der dahinterliegenden Tradition rechtfertigen und aufrechterhalten.

GELLNER und GLATZMEIER (2004, S. 290) beschreiben die jüngste Strömung des Sozialismus , der im Zuge der industriellen Revolution (in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und verstärkt im 19. Jahrhundert , vgl. WIKIPEDIA, 'Industrielle Revolution') verdichtet wurde, namhafter Vertreter war in Frankreich zuvor Proudhon:

"Aus der Sozialen Frage heraus entstand als jüngste ideologische Strömung der Sozialismus und wurde daher erst spät, im Zuge der industriellen Revolution, besonders durch Karl Marx und Friedrich Engels theoretisch verdichtet....In Frankreich war bereits zuvor maßgeblich Pierre-Joseph Proudhon (1809-1865) für sozialistische Positionen eingetreten und hatte unter anderem das Eigentum als Diebstahl bezeichnet. Dieser Satz wurde auch von Karl Marx aufgegriffen...'Sein bedeutet Bewußtsein' lautet die Kurzformel..., von der ausgehend das Privateigentum abgelehnt wird und allgemeine Gleichheit gefordert wird."

Eigentum ist Diebstahl am gesellschaftlichen Gesamtvermögen, wäre hier der damalige und jetzige sozialistische Standpunkt und deren prinzipieller Zielrichtung ergänzend auszuformulieren. Der sozialistische Kern lehnt Privateigentum ab und fordert eine allgemeine Gleichheit der BürgerInnen.

1873 gab es die große Wirtschaftskrise in Deutschland , darauf folgte die...

"...bis 1895 anhaltende konjunkturelle Abschwungphase mit ihren verschärften Klassengegensätzen ermöglichte den kontinuierlichen Ausbau der Sozialdemokratischen Partei...Die diese 'große Depression' charakterisierende allgemeine diffuse Existenzangst und die insbesondere die proletarischen Schichten bedrohende Lohnsenkungen und Arbeitsentlassungen bedingten nicht nur die Entwicklung der sozialdemokratischen Bewegung im Allgemeinen, sondern – in Verbindung mit weiteren Faktoren – auch ihre radikalen Randerscheinungen (BOCK 1975, S. 38)."

Für politische Bewegungen, die zu der Bildung von Parteie n führen können, gibt es charakteristische Ausgangsbedingungen wie zum Beispiel die Bedrohung der Lebenslagen von 'unteren' Schichten, usw., die zu radikalen (Rand-)Erscheinungen führen können oder müssen und in der Langzeitperspektive auch zum Aufkeimen neuer politischer Bewegungen.

Wie oben ausgeführt, kam nach der Wirtschaftskrise eine Rezessionsphase, die die Klassengegensätze verschärfte und zum Aufbau der demokratischen Partei führte, die die Existenzängste und Nöte der proletarischen Schichten aufzugreifen wusste.

Ohne Staat könnte durch die Parteien eine Gesellschaftsform ohne Herrschaft abgebildet sein und hätte vielleicht weder privates Eigentum, noch den Staat mit seinen staatlichen Gewalten; aber vielleicht bestünden die ideologischen Werthaltungsgruppierungen in einer regional zu denkenden Bevölkerungsstruktur ohne darüber liegendes Herrschaftsmodell.

Eine Gesellschaft ohne Staat hätte vielleicht auch Arbeit, die nicht hierarchisch organisiert sein könnte.

1.3.4 Staat, Regierung und Parlament

"Die Regierung des Menschen durch den Menschen ist Sklaverei",

so lautet der berühmte Satz von Weber. ROUSSEAU (1977) schreibt 1762 über den Gegenstand des von ihm in den wissenschaftlichen Diskurs ein-gebrachten Gesellschaftsvertrags :

"Der Mensch ist frei geboren und überall liegt er in Ketten."

Hegel hat den Staat in seiner Tendenz als Ganzes, als von den Interessen der bürgerlichen Gesellschaft Abgehobenes charakterisiert, das sich gegen diese selbst, die den Staat und die Regierung erst ermöglichen, richten kann.

Beim Staat als abstraktes Ganzes entspricht die Regierung einer von mehreren Konkretionen desselben, sie vertritt und repräsentiert die 'Ansprüche des Staates'. Das Verhältnis zwischen Staat und Regierung beschreibt MILIBAND (1972, S. 72f):

"Es ist nicht weiter erstaunlich, daß die Regierung und der Staat oft als Synonyme erscheinen. Denn die Regierung spricht im Namen des Staates....Aber 'der Staat' kann überhaupt nichts beanspruchen; nur die jeweilige Regierung oder ihre ordnungsgemäß ermächtigten Vertreter können das tun."

MARX (1974, S. 35) positioniert die Gesellschaft als Ausgangspunkt der Analyse, er unterscheidet zwischen Staat und bürgerlicher Gesellschaft und spricht davon, dass die bürgerliche Gesellschaft von außerhalb, mittels der staatlichen Vollzugsbeamten (auch gegen sich selbst) repräsentiert und verwaltet wird:

"Hegel läßt den 'Staat selbst', die 'Regierungsgewalt' zur 'Besorgung' des 'allgemeinen Staatsinteresses und des Gesetzlichen', etc. innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft per 'Abgeordnete' hineintreten, und nach ihm sind eigentlich diese 'Regierungsabgeordneten', die 'exekutiven Staatsbeamten', die wahre 'Staatsrepräsentation' , nicht 'der', sondern 'gegen' die 'bürgerliche Gesellschaft'...

Der Gegensatz von Staat und bürgerlicher Gesellschaft ist also fixiert; der Staat residiert nicht in, sondern außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft; er berührt sie nur durch seine 'Abgeordneten' , denen die 'Besorgung des Staats' innerhalb dieser Sphären anvertraut ist. Durch diese 'Abgeordneten' ist der Gegensatz nicht aufgehoben, sondern zu einem 'gesetzlichen', 'fixen' Gegensatz geworden...

Der 'Staat' wird als ein dem Wesen der bürgerlichen Gesellschaft Fremdes und Jenseitiges von Deputierten [Vertretern] dieses Wesens gegen die bürgerliche Gesellschaft geltend gemacht...Die 'Polizei' und das 'Gericht' und die 'Administration' sind nicht...[Abgeordnete]...der bürgerlichen Gesellschaft selbst, die in ihnen und durch sie ihr eigenes allgemeines Interesse verwaltet, sondern Abgeordnete des Staats, um den Staat gegen die bürgerliche Gesellschaft zu verwalten."

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