Christian Bommarius - Der gute Deutsche

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In der ruhmlosen deutschen Kolonialgeschichte dürfte das Kapitel über Kamerun eines der finstersten sein. In einträglicher Zusammenarbeit verleibten sich wilhelminische Kolonialbeamte und ehrbare Kaufleute das Land und seine Schätze ein und unterjochten die Bevölkerung. Einem Sohn des Häuptlings der Duala wurde dennoch gestattet, nach Deutschland zu reisen und sich dort zu bilden. Als Prinz Manga Bell allerdings von seinen Kenntnissen des deutschen Rechtssystems Gebrauch machte und gegen die nicht nur grausame, sondern auch vertragsbrüchige Kolonialregierung klagte, wurde er des Hochverrats bezichtigt und in Windeseile aufgehängt. Christian Bommarius, Publizist und Jurist, hat den Fall aufgerollt: Seine Geschichte eines infamen Justizmordes ist zugleich eine Fallstudie über Rassismus, Gier und abgrundtiefe politische Dummheit.

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Christaller vermutet richtig, dass die »höchste Erbitterung« der Dahomey-Soldaten nicht erst durch das Auspeitschen der Frauen bewirkt worden ist, sondern ganz allgemein durch ihre brutale Behandlung, die der Vizegouverneur für angemessen hält. Sie werden nicht bezahlt, ständig misshandelt, ihre Frauen vom Vizegouverneur, Assessor Wehlan und anderen Vertrauten Leists regelmäßig vergewaltigt. King Bell und sein Sohn Manga Ndumbe hatten die Lage der Dahomey zwar bedauert, aber Unterstützung aus Furcht verweigert, die Deutschen gegen sich aufzubringen. Alfred Bell jedoch, der seit seiner Zeit in Hamburg nicht nur Deutsch spricht, sondern sich den Deutschen ebenbürtig fühlt, hatte für die Dahomey im März 1893 einen Protestbrief an Leist aufgesetzt, in dem sie zumindest ein wenig Entlohnung verlangt hatten: »Euer Hochwohlgeboren. Wie Euer Hochwohlgeboren selbst wohl weist [sic], wir alle Dammeleute [Dahomey-Soldaten] sind Ihrer Eigentum. Wir haben keine Eltern und keine Verwandten hier, und wir sind seit zwei Jahren hier und haben bis jetzt niemals Taschengeld bekommen. So bitten wir alle Euer Hochwohlgeboren aufrichtig zu sagen, daß wir sind Ihrer Eigentum, und deshalb bitten wir Ihnen ganz gehorsamst, ob Sie uns nicht mitleiden können und uns etwas Taschengeld geben«. Nachdem Leist den Brief aus den Händen Wehlans empfangen hatte, verwarnte er Alfred Bell und den Sprecher der Dahomey-Soldaten scharf und kürzte anschließend die Tagesrationen (600 Gramm Reis, 200 Gramm Fleisch, 62 Gramm Hartbrot) für die Dahomey.

Erst acht Tage nach dem Aufstand, am 23. Dezember, und nur mit Hilfe des eilig herbeigerufenen Kanonenboots Hyäne gelingt es, die Dahomey-Soldaten niederzukämpfen. Überlebende werden festgenommen und am Neujahrstag 1894 hingerichtet, die Frauen werden zu Zwangsarbeit auf den Plantagen verurteilt. Die Schäden durch deutsche Granaten sind beträchtlich, Christallers Schulgebäude ist zerschossen, die Joßplatte wieder einmal verwüstet. Das lässt sich in Berlin nur schlecht als erfolgreiche Bilanz deutscher Kolonialverwaltung verkaufen, und so hatte man den Kaiser bislang über den Aufstand nicht informiert. Am Abend des 23. Dezember wird Wilhelm II. bei einer festlichen Gesellschaft von dem Telegramm Heinrich Leists überrascht: »Jossplatte durch Hyäne, Gouvernement und deutsche Kaufleute zurück erobert. Fünf Verwundete.« Sofort diktiert der Kaiser seinem Flügeladjutanten eine Eilnachricht an das Auswärtige Amt: »Seine Majestät erhalten soeben Depeschen aus Kamerun, aus denen hervorgeht, dass die Jossplatte zurückerobert ist. Da darüber hier nichts bekannt, lassen seine Majestät nachfragen, was das alles zu bedeuten hat.« Aber auch dort hat kein Beamter etwas von der Eroberung und Rückeroberung der Jossplatte gehört. Zwei Tage später erreicht den Hamburger Kaufmann Adolph Woermann von seinem Niederlassungsleiter in Kamerun die Nachricht: »Jossplatte gestürmt. Wohnhaus Woermann jetzt Hospital.« Und als Woermann wie der Kaiser das Auswärtige Amt um Auskunft über Einzelheiten bittet, erfährt er nur so viel: Man bitte dringend um Diskretion und Verschwiegenheit zur Sache. Aber die Bitte kommt zu spät.

In den nächsten Tagen und Wochen berichten deutsche Zeitungen über den ersten Kameruner Kolonialskandal. Der Berliner Volksmund kreiert für Leists und Wehlans Umgang mit der Peitsche den Begriff »Tropenkoller«, während die Berliner Beamten vor allem versuchen, die Identität jenes Anonymus zu lüften, der im Berliner Tageblatt mit seinen Tagebuchblättern eines in Kamerun lebenden Deutschen die Öffentlichkeit mit blutigen Details aus der Kolonialverwaltung versorgt. Es ist nicht so, dass der 31 Jahre alte Wilhelm Vallentin grundsätzliche Einwände gegen die koloniale Eroberung Afrikas hätte. Im Gegenteil, einige Jahre später wird der Nationalökonom und Forschungsreisende Die Buren und ihre Heimat, so der Titel seiner Studie, als hoher Beamter der südafrikanischen Republik Transvaal literarisch und als Artillerist gegen Lord Kitchener verteidigen. Aber offensichtlich ist Vallentin – anders als Leist und Wehlan – der Auffassung, dass die effiziente Herrschaft der Peitsche maßvollen Umgang voraussetzt. In seinen Tagebuchblättern berichtet er über Gerichtstage unter dem Vorsitz Wehlans: »Am 4. V. 93 […] Eine Frau (Schwarze) verklagt ihren Mann, weil er sie schlecht behandle. Ohne irgend welche Beweisaufnahme und Zeugenverhör wird der Mann zu 50 Hieben verurteilt und die Strafe sogleich vollstreckt. Ein Schwarzer, Aug. Bell, ist beschuldigt, eine Uhr gestohlen zu haben. Er wird vorgeführt. Das erste, was ihm vorgehalten wird, ist: es giebt zweierlei Wege, entweder, er gesteht, er habe den in Frage stehenden Diebstahl begangen, oder er bekommt 50 Hiebe. Bell sagt aus: ›Nein, ich habe die Uhr nicht gestohlen‹. Sofort wird er abgeführt und erhält 50 Hiebe mit der Rhinocerospeitsche. Wieder vorgeführt gesteht er auf weiteres Befragen, dass er die Uhr gestohlen habe. Er wird darauf zu 6 Jahren Gefängnis […], 100 Mk Geldstrafe, und 15 Hieben am ersten Sonnabend jeden Monats verurteilt. Aug. Bell soll während jener vorerwähnten Verhandlung ca. 80 Hiebe bekommen haben […] Ein rohes, gehacktes Beafsteak ist nichts dagegen! Ein weiterer Fall! Herr Assessor Wehlan vermutet, dass sein Boy ihm Cigarren gestohlen habe. Auf Grund dieser Vermutung wird der Boy von ihm zu 20 Hieben verurteilt.«

Es sind die Veröffentlichungen Vallentins – seine Tagebuchblätter werden von mehreren Zeitungen nachgedruckt –, die den Stoff für die Reichstagsdebatte über die koloniale Praxis im deutschen Schutzgebiet Kamerun liefern, die im Februar 1894 beginnt. Die Mitteilungen der Reichsregierung sind es jedenfalls nicht. Zwar hat sie sogleich einen Regierungsrat für Ermittlungen nach Kamerun entsandt, im Übrigen aber hält sie sich mit Informationen zurück und warnt vor Vorverurteilungen. Vorsorglich stellt Kolonialdirektor Paul Kayser schon zu Beginn der Debatte fest, unabhängig von künftigen Erkenntnissen über die Praxis der Prügelstrafe in Kamerun halte er sie für unentbehrlich. Die hartnäckigsten Gegner der Kolonialpolitik im Reichstag sind die Sozialdemokraten, deren Sprecher August Bebel die Peitschen als »Kulturwerkzeuge«, die Prügelstrafe als »Produkt der sogenannten europäischen Zivilisation« verspottet und grundsätzlich zur deutschen Kolonialpraxis bemerkt: »Überhaupt ist die Prügelstrafe in großem Umfange allerwärts in unseren Kolonien im Schwange; sie kommt täglich, ich möchte sagen, stündlich als Hauptzuchtmittel zur Anwendung.« Und da sich etliche Abgeordnete »in vollständiger Unkenntnis der Sitten und Lebensgewohnheiten« der Afrikaner befänden, kündigt er an, am nächsten Sitzungstag einige Flusspferdpeitschen auf den »Tisch des Hauses« zu legen. Zwar versichert Reichskanzler Leo von Caprivi, im Bericht des Gouverneurs Zimmerer werde die Anwendung der Peitsche überhaupt nicht erwähnt, und er selbst, Caprivi, halte ihren Gebrauch auch für »unwahrscheinlich«. Doch löst Bebel sein Versprechen in der nächsten Reichstagssitzung ein und verteilt einige Flusspferdpeitschen unter den Abgeordneten. Allerdings ist damit für die Regierung nur die Existenz der Peitschen bewiesen, nicht aber ihr Einsatz auf Rücken und Gesäßen der Afrikaner. Kolonialdirektor Kayser erklärt die Misshandlungen zum Gerücht; er könne mit den »allgemeinen Redensarten« von der Prügelstrafe in den deutschen Schutzgebieten nichts anfangen und verbitte sich im Übrigen Verdächtigungen von »ehrenwerten Beamten«. Die Bereitschaft der Reichsregierung, die Vorwürfe aufzuklären, bleibt gering. Entsprechend sind die Konsequenzen.

Zwar neigt die Budgetkommission des Reichstags zur Ansicht, dass die »zugegebenen Thatsachen vollständig hinreichen, um hier einen scharfen Tadel zu motivieren«. Allerdings können sich die Abgeordneten – nach ausführlicher Beratung – nicht dazu entschließen, die Prügelstrafe grundsätzlich in Frage zu stellen: »Bei Expeditionen oder unter solchen Verhältnissen, wo eine Bestrafung durch Geld oder Haft entweder nicht ausführbar, oder nicht wirksam ist, da mag zu diesem Mittel geschritten werden, das ja in allen Kolonien üblich ist.« Am 22. April 1896 ergeht schließlich die »Verfügung des Reichskanzlers wegen der Ausübung der Strafgerichtsbarkeit und der Disziplinargewalt gegenüber den Eingeborenen in den deutschen Schutzgebieten von Ostafrika, Kamerun und Togo«. Danach ist die Prügelstrafe nur noch mit einem amtlich abgenommenen Züchtigungsinstrument zu vollstrecken und auf zweimal fünfundzwanzig Hiebe zu beschränken, die Züchtigung von Indern, Arabern und Frauen verboten. Allerdings regelt die Verfügung nicht, für welche Straftaten wie viel Prügel verabreicht werden dürfen. Ohnehin aber ändert sie an den Zuständen in Kamerun nichts – die Zahl der von der Kolonialverwaltung verhängten Prügelstrafen steigt mit jedem Jahr.

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