1 ...7 8 9 11 12 13 ...44 Die Kriminalistik kann sich sowohl auf die einzelne Straftat oder den einzelnen Täter (Mikroebene) als auch auf die Kriminalität als Phänomen in der Gesellschaft oder auf Täterkategorien (Makroebene) beziehen. Die genauere Bestimmung ihrer Wesensmerkmale (Methodologie), ihrer Wissenschaftlichkeit, ihrer Eigenständigkeit bzw. Abgrenzung zu anderen Disziplinen, der Weite ihres Gegenstandsbereichs, ihrer Systematik, ihrer Inhalte und Methoden sowie ihres Adressatenkreises werden immer wieder diskutiert. 21
Einigkeit besteht dahin gehend, dass sich die Kriminalistik in ihre Teildisziplinen
•Kriminaltaktik,
•Kriminaltechnik und
•Kriminalstrategie
unterteilt. 22
Kriminalitätskontrolle steht als Synonym für ein verändertes Aufgabenverständnis. In Anlehnung an die anglo-amerikanische Terminologie (crime control) umfasst sie alle gesellschaftlichen Einrichtungen, Strategien und Sanktionen, welche die Verhaltenskonformität im strafrechtlich geschützten Normbereich bezwecken. Unter Kriminalitätskontrolle(i.w.S.) wird die Beeinflussung der Kriminalität als Massenerscheinung durch staatliche und gesellschaftliche Institutionen sowie Strategien und Sanktionen der strafrechtlichen Sozialkontrolle verstanden. Die Umsetzung geschieht durch Kriminalprävention (Vorbeugung, Verhütung, Verhinderung im Vorfeld) und Strafverfolgung. 23
Durch den Begriff „Kriminalitätskontrolle“ wird vermittelt, dass es nicht das Ziel sein kann, die Kriminalität auf null zu reduzieren. Grundlegend sind dabei die Ausführungen Emile Durkheims zur soziologischen Kriminalitätstheorie, wonach ein gewisses Maß an Kriminalität eine normale Erscheinung in jeder Gesellschaft ist. 24Die Polizei und die anderen Strafverfolgungsorgane sind bei diesem Verständnis eher in der Funktion eines „Kontrolleurs“, der darauf zu achten hat, dass das von der Gesellschaft noch tolerierbare Maß an krimineller Abweichung nicht überschritten wird. 25Der (alte) eher militärische Begriff der Verbrechensbekämpfung suggeriert eher die Vorstellung von einem Kampf mit einem imaginären Gegner. Nach dem Ende des „Kampfes“ existiert die Verliererpartei nicht mehr. Die Kriminalitätskontrolle geht dagegen von der Vorstellung aus, dass es sich um einen dynamischen, nie endenden Prozess handelt, der einen endgültigen Sieg nicht unterstellt. („Fußballprinzip: Siege sind möglich, aber der Gegner bleibt intakt und kann immer wieder neu antreten“). 26
Kriminalpräventionwird auch als „Königsaufgabe“ der polizeilichen Arbeit bezeichnet. 27Die Frage, wie und mit welchen geeigneten Maßnahmen Straftaten insgesamt, als besondere Phänomene oder als Einzeltat verhindert werden könnten, muss den größten Raum einnehmen. Hier bestehen viele Berührungspunkte zur Kriminologie, aber auch wesentliche Unterschiede. Prävention im kriminalistischen Sinn befasst sich ausschließlich mit (kriminal-)polizeilichen Maßnahmen zur Verhütung, wohingegen kriminologische Konzepte darüber hinausgehen. 28
II.Teildisziplinen der Kriminalistik
Kriminalistik wird phänomenologisch unterteilt in unterschiedliche Teilgebiete: Kriminalstrategie, Kriminaltaktik, psychologisch-soziale Kriminalistik und Kriminaltechnik. Zu den Anwendungsbereichen der psychologisch-sozialen Kriminalistik zählt etwa der Einsatz eines (Kriminal-)Psychologen oder auch die Erstellung von Täterprofilen. 29
Taktik als Begriff ist vom Ursprung her, wie viele andere Begriffe im polizeilichen Sprachgebrauch auch, aus dem Militärischen entlehnt. Taktisches Verhalten bezeichnet allgemein die sinnvolle Art und Weise beim Vorgehen zur Lösung eines (polizeilichen) Problems. Die PDV 100 (Anlage 20), versteht unter Taktik den „effektiven und effizienten Einsatz von Kräften und Führungs- und Einsatzmitteln zur Erreichung polizeilicher Ziele unter Anwendung geeigneter Verfahrensweisen im Einzelfall und Beachtung von Strategien und Leitlinien“. Taktisches Verhalten bezieht sich somit immer auf den konkreten Einzelfall und umfasst die Gesamtheit aller gesetzlich zulässigen und wirkungsvollen Maßnahmen zur Erreichung eines polizeilichen Ziels. 30
Unter Kriminaltaktikist die Lehre von den Methoden zur Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von offenen und verdeckten Ermittlungshandlungen zu verstehen. Die Kriminaltaktik befasst sich mit dem zweckmäßigen Einsatz der verfügbaren Mittel zur Verbrechensaufklärung. Der Ermittler soll z.B. planvoll vorgehen, die Ermittlungen zügig führen und dabei die rechtlichen Grenzen beachten. Die Kriminalistik kann solche Regeln aufstellen, weil die StPO von der freien Gestaltung der Ermittlungen ausgeht, das heißt, die Polizei ist nicht an eine bestimmte Reihenfolge gebunden. 31
Während somit die Kriminalstrategie ein Gesamtkonzept kriminalpolizeilicher Tätigkeiten erarbeitet, bezieht sich die Kriminaltaktik auf Handlungskonzepte im Einzelfall. Zusammenfassend versteht man demnach unter Kriminaltaktik die Gesamtheit aller repressiven und präventiven Maßnahmen unter Berücksichtigung kriminalistischer Erkenntnisse zur zielgerichteten Aufklärung und Verhütung von Straftaten.
Die Aufgabe der Kriminaltechnikbesteht darin, materielle Spuren des Täters am Tatort mit überwiegend naturwissenschaftlichen Methoden zu suchen, zu sichern und auszuwerten. 32Es handelt sich um naturwissenschaftliche Kriminalistik, die mit (natur-)wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden und unter Nutzung technischer Hilfsmittel die Verbrechensbekämpfung unterstützt. 33Dazu müssen materielle Spuren gesucht, gesichert, untersucht, bewertet und ausgewertet werden. Die Spuren können physikalischer, chemischer oder biologischer Art sein.
Kriminalstrategie zählt heute neben der Kriminaltaktik und der Kriminaltechnik unbestritten als dritte Teildisziplin zur Kriminalistik. 34 Kriminalstrategieumfasst die Planung und Durchführung aller Maßnahmen zur Kriminalitätskontrolle mit dem Ziel der Verminderung von Kriminalität. Maßgeblich sind die Vorgaben der Kriminalpolitik. 35Unterschieden wird dabei auch zwischen wissenschaftlicher und praktischer Kriminalpolitik. 36Die wissenschaftliche Kriminalpolitik strebt die systematisch geordnete Darstellung der gesellschaftlichen Strategien, Taktiken und Sanktionsmittel zur Erzielung optimaler Verbrechenskontrolle an. Praktische Kriminalpolitik“ hingegen beschränkt sich auf jene staatliche Tätigkeit, die vor allem mit den Grundsätzen, Verfahrensweisen und Mitteln des Kriminalstrafrechts auf Verbrechenskontrolle zielt und durch Strafjustiz und Polizei ausgeübt wird. 37
III.Kriminalistik als Wissenschaft
Wissenschaft ist ein System von Kenntnissen über die Gesetze der Natur, Gesellschaft und des Denkens und somit höchste Form der theoretischen Tätigkeit und zugleich deren Resultat. Jede Wissenschaft bedient sich bestimmter Methoden. Dabei handelt es sich um objektivierte wissenschaftliche Verfahren zum Erzielen von unvoreingenommenen Ergebnissen, die sich dann nahtlos zu einem wissenschaftlichen Bild wie einem Puzzle zusammenfügen. 38
Vereinzelt wird der Kriminalistik die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. 39Dieser Ansicht widersprechen allerdings die weit überwiegend veröffentlichte Lehrmeinung zur Wissenschaftlichkeit der Kriminalistik und die curriculare Praxis, insbesondere an den Fachhochschulen der Polizei. 40Nachdem bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Zweifel bestanden, ob die Kriminalistik eine Wissenschaft mit eigenständigem Gegenstand ist, wurden im Übergang zum 20. Jahrhundert die Konturen dieses Fachgebietes deutlicher und ihre Anerkennung als Wissenschaft wird kaum noch bezweifelt. 41Die kriminalistische Ausbildung und Forschung erfolgen fast ausschließlich an den Fachhochschulen für Polizei und an der Hochschule der Polizei (DHPol) 42. Allerdings setzt man im polizeilichen Kontext vielfach im Schwerpunkt auf eine sogenannte Einheitsausbildung, die insbesondere die Kriminalistik in ein Nischendasein geraten lassen könnte. 43Teilweise wurde von einer „Aushöhlung der Kriminalistik“ gesprochen. 44Es dürfte mehr als fraglich sein, ob dieser Zustand mittel- und langfristig hinnehmbar und zielführend ist. 45Das Bundeskriminalamt und auch vereinzelt die Landeskriminalämter haben Forschungsstellen eingerichtet. Die Möglichkeit, die Kriminalistik als universitäres Lehrfach zu etablieren, wurde vertan. Im Zuge der „Vergewaltigung der Kriminalpolizei durch einheitspolizeiliches Denken“ gab es gar Überlegungen, ob Kriminalistik nicht eigentlich Einsatzlehre (oder nur schlichte Eingriffslehre) sei und im Interesse einer inhaltsgleichen Ausbildung von Schutz- und Kriminalpolizei dort mit „abgehandelt“ werden sollte. 46
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