•Straftaten erkennen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat begründen
•Hinweise suchen für alle Verbrechenselemente
•Hypothesen über Tatverlauf und Täterschaft entwickeln
•betreffende Beweise in einwandfreier Weise erheben, und
•Beweise kritisch zu prüfen oder zu zeigen, dass die für eine Überführung des Beschuldigten notwendigen Voraussetzungen im gegebenen Fall nicht oder nicht vollständig erfüllt sind.
Das kriminalistische Denken ist mithin dadurch gekennzeichnet, dass die Informationen als abgesicherte Erkenntnisse, als Informationen mit Wahrscheinlichkeitscharakter oder als Hypothesen vorliegen können. Die Schwierigkeit besteht nun darin, diese Erkenntnisse im Gesamtzusammenhang zu werten und richtig zu beurteilen. Das spezifisch Kriminalistische Denken, ist
•logisches Denken
•modellierendes Denken im Prozess der Untersuchung
•hypothetisches Denken
•analytisches und synthetisches Denken.
Dieser Fakt zieht sich wie ein „roter Faden “durch die gesamte kriminalistische Tätigkeit. Die Analyse ist Grundvoraussetzung für eine erste (kriminalistische) Lagebeurteilung; sie ist aber auch Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens (z.B. Analyse des Ermittlungsstandes aufgrund vorhandener Beweismittel). 68
Die eigentliche Kernaufgabe der Bearbeitung eines noch nicht aufgeklärten Ermittlungsverfahrens besteht darin, neue oder erweiterte Kenntnisse zu erhalten. Denken ist ein Prozess der Widerspiegelung der Wirklichkeit, die höchste Form der menschlichen Erkenntnis. Eine wesentliche Besonderheit des Denkens ist sein begrifflicher Charakter. Der Mensch denkt in bestimmten Begriffen und Kategorien. 69Methoden und Mittel des kriminalistischen Denkens sind vor allem:
•Heuristik und
•Logische Aspekte beim kriminalistischen Denken.
Heuristik ist definiert als die „Lehre von den Verfahren, Probleme zu lösen, also für Sachverhalte empirischer und nichtempirischer Wissenschaften Beweise oder Widerlegungen zu finden. In der Kriminalistik versteht man unter Heuristik die Methode zur Gewinnung neuer Erkenntnisse zum Zweck der Straftaten- und Täterermittlung. Hierunter fallen alle Mittel, die eine Straftat erkennen sowie Indizien oder sogar Beweismittel finden lassen. Wichtigste heuristische Mittel sind: 70
•Verdacht
•Wahrnehmungen und eigene Feststellungen
•Lebens- und Berufserfahrung
•Wissenschaftliche Erkenntnisse
•Experimentelle und statistische Wahrheiten
•Intuition, Phantasie und Kreativität.
„Das kriminalistische Denken kennt, wenigstens als heuristisches Denken, keine Skrupel; es darf kühn sein. Solange man nur denkt, hat man noch keine Vorschriften verletzt (höchstens solche des Denkens)“ 71.
Beim Prozess der Wahrheitserforschung unterscheidet man:
•Wahrheitsentdeckung (Verbrechen erkennen und aufdecken)
•Beweis der Wahrheit (Beweismittel besorgen)
•kritische Beweiswürdigung.
Bei der Wahrheitserforschung und der eigenen kritischen Beweiswürdigung geht es darum, auch „das Unmögliche zu denken“ 72. Dazu gehört auch eine „Portion Phantasie“ 73.
Albert Einstein
„Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn das Wissen ist begrenzt.“
II.Logische Aspekte beim kriminalistischen Denken
Das kriminalistische Denken ist mindestens auch logisches Denken: ableiten, deduzieren, logisch schließen, folgern, beweisen. Da logisches Denken eine der grundlegenden Methoden für die Daten- und Informationsauswertung sowie für die Hypothesenbildung ist, nimmt es dementsprechend einen breiten Raum innerhalb des kriminalistischen Denkens ein. 74Die Anwendung der Logik dient somit der Wahrheitsfindung im Ermittlungsverfahren. Der logisch denkende Kriminalist bedient sich bestimmter logischer Operationen. Im Einzelnen sind das:
•Deduktion,
•Induktion,
•Analogie.
Induktives Denkenliegt vor, wenn der Kriminalist, ausgehend von einem bestimmten Informationspotenzial, auf einen Tathergang, eine konkretisierbare Begehungsweise schließt und sich so ein erstes Modell vom Ereignis schafft. Deduktives Denkenliegt vor, wenn der Kriminalist von diesem ersten Modell (mit Wahrscheinlichkeitscharakter) ausgeht und auf weitere Spuren schließt. Er überprüft also Folgerungen, die sich aus dem Arbeitsmodell ergeben. 75
Beispiel: 76Bei der Untersuchung eines Einbruchsdiebstahls wird zunächst festgestellt, dass ein (oder mehrere) Täter gewaltsam einen Seiteneingang des Geschäftes geöffnet, mehrere optische Geräte entwendet und das Objekt wieder auf dem Zugangsweg verlassen haben. Erst die operative Spurenauswertung führte durch den Hinweis, dass die Tür von innen geöffnet worden war, zu einer entscheidenden Präzisierung des Modells. Begründet war anzunehmen, dass sich der Täter hatte einschließen lassen. Der deduktive Schluss aus der Tatsache, dass er sich einige Zeit an einem für seine Zwecke günstigen Ort aufgehalten haben musste, führte zur Feststellung von weiteren Spuren, vor allem im Mikrobereich, in einem kleinen Nebenraum, die entscheidend zur Ermittlung des Täters beitrugen.
Die Analogie ist eine Schlussweise, bei der aufgrund der Übereinstimmung einiger Merkmale zweier Dinge auf die Übereinstimmung anderer bzw. aller Merkmale geschlossen wird. In der Praxis der Straftatenverfolgung erfordern Analogien ein Denken, bei dem aufgrund der Ähnlichkeit zwischen zwei oder mehreren Objekten (Erscheinungen) in Bezug auf gewisse Merkmale auf die wahrscheinliche Ähnlichkeit der Objekte (Erscheinungen) in Bezug auf weitere Merkmale geschlossen wird. So kann man Anhand eines Analogieschlusses im Rahmen der kriminalistischen Lagebeurteilung aufgrund der Zielsetzung der Straftat Erkenntnisse zum Motiv gewinnen. Grundlage dafür ist, dass aus der Ähnlichkeit bestimmter Straftaten ähnliche Motive abgeleitet werden können. 77
Da Aussagen und logische Überlegungen selten für sich alleinstehen, sondern in Beziehungen zueinander gestellt werden, sind auch Aussageverknüpfungen
•Konjunktion,
•Negation und
•Alternative
einzubeziehen. 78
Die Konjunktion(lat. Verbindung, „und“) ist eine Verknüpfung, die genau dann wahr ist, wenn sämtliche miteinander kombinierten Elemente wahr sind. Besteht der zu untersuchende Sachverhalt aus mehreren wahren Teilsachverhalten, ist somit der gesamte Geschehensablauf wahr. Ist nur ein Teilsachverhalt falsch, so ist folglich der gesamte (beobachtete) Geschehensablauf falsch. 79
Beispiel: 80Zur Person des Täters liegen folgende Merkmalsausprägungen vor, die eine Identifizierung aus einem konkret überschaubaren Täterkreis ermöglichen:
•Geschlecht männlich
•ca. 175 bis 181 cm groß
•ca. 20 bis 25 Jahre alt
•besonderes Merkmal: Tätowierung am rechten Unterarm
•Bekleidung, kurzes Hemd (grün), schwarze Jeans, schwarze Schuhe.
Sind alle Ausprägungen richtig beobachtet, dann ist Aussage richtig, ist eine falsch, ist die gesamte Aussage falsch.
Negation(lat. Verneinung, „nicht“) bedeutet, dass aus einer Aussage mit einem bestimmten Wahrheitsgehalt eine Aussage mit entgegengesetztem Wahrheitsgehalt gebildet wird. Wie die Konjunktion hat die Negation ihre praktische Bedeutung insbesondere bei Personenbeschreibungen. Durch Fragen nach Umständen bzw. Merkmalen, die der Täter nicht hatte, lässt sich mit der Negation der Täter besser beschreiben und damit auch erfolgreicher eingrenzen. 81
Bei einer Alternativehat man die Wahl zwischen zwei oder mehreren Möglichkeiten. Die Alternative („ oder “) widerspiegelt die Existenz zweier verschiedener Möglichkeiten. Alternative Aussagen dienen dazu, eine von mehreren möglichen Aussagen als richtige Aussage anzubieten. Als Beispiel soll wieder die Personenbeschreibung dienen.
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