Tägliche Opfer, Opfer am Sabbat, Neumond, Passah und am Fest der Erstlinge
4Mo 28
1Und der HERR redete zu Mose und sprach: 2 Befiehl den Söhnen Israel und sprich zu ihnen: Ihr sollt darauf achthaben, mir meine Opfergabe, meine Speise F , in Form der mir 〈zukommenden〉 Feueropfer zu ihrer festgesetzten Zeit P darzubringen P , mir zum wohlgefälligen Geruch F ! 3 Und sage zu ihnen: Das ist das Feueropfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt: zwei einjährige Lämmer ohne Fehler, täglich als regelmäßiges Brandopfer P . 4 Das eine Lamm sollst du am Morgen bereiten, und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden F bereiten; 5 und zum Speisopfer ein zehntel Efa Weizengrieß, gemengt F mit einem viertel Hin gestoßenen Öles P 6 – ein regelmäßiges Brandopfer, das am Berge Sinai eingesetzt wurde P , zum wohlgefälligen Geruch F , ein Feueropfer für den HERRN –; 7 und das dazugehörige Trankopfer, ein viertel Hin für je ein Lamm P ; im Heiligtum sollst du als Trankopfer Rauschtrank für den HERRN spenden P . 8 Und das zweite Lamm sollst du zwischen den zwei Abenden F bereiten; wie das Morgen-Speisopfer und das dazugehörige Trankopfer sollst du es bereiten, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch für den HERRN.
9 Und am Sabbattag P zwei einjährige Lämmer ohne Fehler und als Speisopfer zwei Zehntel Weizengrieß, gemengt F mit Öl, und das dazugehörige Trankopfer. 10 〈Es ist〉 das Brandopfer des Sabbats an jedem Sabbat P , 〈zusätzlich〉 zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
11 Und am Anfang eurer Monate P sollt ihr dem HERRN ein Brandopfer darbringen: zwei Jungstiere und einen Widder, sieben einjährige Lämmer ohne Fehler P ; 12 und zu jedem Stier drei Zehntel Weizengrieß, gemengt F mit Öl, als Speisopfer; und zu dem einen Widder zwei Zehntel Weizengrieß, gemengt F mit Öl, als Speisopfer; 13 und zu jedem Lamm je ein Zehntel Weizengrieß, gemengt F mit Öl P , als Speisopfer. 〈Es ist〉 ein Brandopfer, ein wohlgefälliger Geruch F , ein Feueropfer für den HERRN. 14 Und die dazugehörigen Trankopfer: ein halbes Hin Wein soll zum Stier gehören und ein drittel Hin zum Widder und ein viertel Hin zum Lamm P . Das ist das Brandopfer zum Neumond in jedem Monat nach den Monaten des Jahres P . 15 Und ein Ziegenbock F zum Sündopfer für den HERRN soll 〈zusätzlich〉 zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Trankopfer bereitet werden P .
16 Und im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, ist Passah für den HERRN P . 17 Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist ein Fest; sieben Tage sollen ungesäuerte Brote gegessen werden P . 18 Am ersten Tag soll eine heilige Versammlung sein; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun P . 19 Und ihr sollt ein Feueropfer darbringen, ein Brandopfer für den HERRN: zwei Jungstiere und einen Widder und sieben einjährige Lämmer P ; ohne Fehler sollen sie euch sein P ; 20 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt F mit Öl: drei Zehntel sollt ihr opfern zum Stier und zwei Zehntel zum Widder; 21 je ein Zehntel sollst du bereiten zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 22 und einen Ziegenbock F als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken. 23 Außer dem Morgenbrandopfer, das zum regelmäßigen Brandopfer gehört, sollt ihr das bereiten. 24 Solche 〈Opfer〉 sollt ihr sieben Tage lang täglich bereiten als Speise F , als Feueropfer von wohlgefälligem Geruch F für den HERRN P ; 〈zusätzlich〉 zum regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Trankopfer soll es bereitet werden. 25 Und am siebten Tag sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun.
26 Und am Tag der Erstlinge P , wenn ihr dem HERRN ein neues Speisopfer darbringt, an eurem Wochenfest P , sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun P . 27 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen zum wohlgefälligen Geruch F für den HERRN: zwei Jungstiere, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; 28 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt F mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder, 29 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 30 〈und〉 einen Ziegenbock F , um Sühnung für euch zu erwirken P . 31 Außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer sollt ihr sie bereiten – ohne Fehler sollen sie euch sein P – mit den dazugehörigen Trankopfern.
Opfer am Fest des Hornblasens, am Versöhnungstag und am Laubhüttenfest
V. 1-6: 3Mo 23,23-25
4Mo 29
1Und im siebten Monat, am Ersten des Monats P , sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun P ; ein Tag des 〈Horn〉blasens soll es für euch sein. 2 Und ihr sollt ein Brandopfer bereiten P zum wohlgefälligen Geruch F für den HERRN: einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer, ohne Fehler P ; 3 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt F mit Öl; drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zum Widder 4 und ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 5 und einen Ziegenbock F als Sündopfer, um Sühnung für euch zu erwirken P ; 6 außer dem Brandopfer zum Neumond und dem dazugehörigen Speisopfer und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern, nach ihrer Vorschrift P , zum wohlgefälligen Geruch F , ein Feueropfer für den HERRN.
V. 7-11: 3Mo 16,29-32; 23,26-32
7 Und am Zehnten dieses siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten, und ihr sollt euch F demütigen; keinerlei Arbeit sollt ihr tun. 8 Und ihr sollt dem HERRN ein Brandopfer darbringen als einen wohlgefälligen Geruch F : einen Jungstier, einen Widder, sieben einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie euch sein P ; 9 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt F mit Öl: drei Zehntel zum Stier, zwei Zehntel zu jedem Widder, 10 je ein Zehntel zu jedem Lamm von den sieben Lämmern; 11 〈und〉 einen Ziegenbock F als Sündopfer; außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.
V. 12-38: 3Mo 23,33-43
12 Und am fünfzehnten Tag des siebten Monats sollt ihr eine heilige Versammlung halten; keinerlei Dienstarbeit sollt ihr tun P , und ihr sollt dem HERRN ein Fest sieben Tage lang feiern. 13 Und ihr sollt ein Brandopfer darbringen, ein Feueropfer von wohlgefälligem Geruch F für den HERRN: dreizehn Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer; ohne Fehler sollen sie sein P ; 14 und das dazugehörige Speisopfer, Weizengrieß, gemengt F mit Öl: drei Zehntel zu jedem Stier von den dreizehn Stieren, zwei Zehntel zu jedem Widder von den zwei Widdern 15 und je ein Zehntel zu jedem Lamm von den vierzehn Lämmern; 16 und einen Ziegenbock F als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer P .
17 Und am zweiten Tag zwölf Jungstiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 18 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 19 und einen Ziegenbock F als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und den dazugehörigen Trankopfern.
20 Und am dritten Tag elf Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 21 und das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 22 und einen Ziegenbock F als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer und dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
23 Und am vierten Tag zehn Stiere, zwei Widder, vierzehn einjährige Lämmer, ohne Fehler; 24 das dazugehörige Speisopfer und die dazugehörigen Trankopfer, zu den Stieren, zu den Widdern und zu den Lämmern, nach ihrer Zahl, nach der Vorschrift; 25 und einen Ziegenbock F als Sündopfer; außer dem regelmäßigen Brandopfer, dem dazugehörigen Speisopfer und dem dazugehörigen Trankopfer.
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