Polizeihistorische Sammlung - Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart: краткое содержание, описание и аннотация

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True Crime aus Berlin – die Berliner Kriminalpolizei hat in den Jahrzehnten seit Ende des Zweiten Weltkriegs einige spektakuläre Fälle zu verzeichnen! Das Buch ist dabei so informativ wie spannend. Neben konkreten Fällen, wie beispielsweise dem aus religiösem Wahn verübten Doppelmord an Michaela Mokri und Dieter Kauffmann oder der Entführung Audrey Klewers, werden auch bahnbrechende kriminaltechnische Entwicklungen wie die DNA-Analyse behandelt. Eine facettenreiche Lektüre nicht nur für Krimi-Fans.-

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Als sich aber nach Entstehen der Bundesrepublik Deutschland, dem sich daraus entwickelnden politischen Leben und dem Wirksamwerden der Einrichtung östlicher Nachrichtendienste erkennen ließ, dass erneut Straftatbestände wie Hochverrat, Staatsgefährdung, Landesverrat etc. berührt werden würden, wurde die Schaffung adäquater Gesetze erforderlich. Mit dem Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 wurden deshalb neue Rechtsvorschriften über politische Delikte in das StGB eingefügt und beim Polizeipräsidium Berlin aus der Abteilung V heraus das Dezernat V1 (S) geschaffen und ihm auf Grund der BK/O (49) 123 die Aufgabe übertragen, alle polizeilichen Maßnahmen gegen Gefahren zu treffen, die die verfassungsmäßige Ordnung bedrohen, wie sie letztlich in der amtlichen Nachricht des Polizeipräsidiums Berlin, Akte 12/51, vom 7. Dezember 1951 bekannt gemacht worden sind. Im Oktober 1955 entstand daraus die Abteilung 1, die in Berlin die Aufgabe der politischen Polizei wahrzunehmen hatte.

Der ehemalige Polizeivizepräsident in Berlin, Dr. Bernhard Weiß (1927 bis 1932), definierte „Politische Polizei“ als den Inbegriff derjenigen polizeilichen Tätigkeit, die auf den polizeilichen Schutz des Staates gerichtet ist und als knappste Formulierung die Bezeichnung „Polizeilicher Staatsschutz“ tragen sollte. Neben der Bearbeitung allgemeiner Staatsschutzdelikte, wie sie in den Paragrafen 80-109a, 130 und 141 StGB, dem Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 14. Juni 1951, dem Gesetz über die Vereins- und Versammlungsfreiheit vom 29. September 1950, der Verordnung Nr. 501 vom 11. September 1950 nebst Änderungsverordnung Nr. 504 vom 19. Dezember 1950 geregelt waren, hatte die Abteilung 1 alle übrigen Straftaten, die sich nach dem jeweiligen Stand der Ermittlungen als strafbare Handlungen mit politischem Einschlag darstellten, zu bearbeiten, für die es in der Bundesrepublik keine Parallelen gab.

So gehörten gewaltsame Entführungen ebenso dazu wie organisierter Menschenraub von Personen, die für die östlichen Machthaber von großem Interesse waren. Beispielhaft für die Vielzahl von verschleppten Menschen, 600 bis zum Jahre 1949 und 262 von 1949 bis 1962, davon 76 gewaltsam und 186 mit List, soll die Geschichte des Dr. Linse stehen.

Entführung des Dr. Walter Linse

Am 8. Juli 1952 wurde Dr. Walter Linse, Mitarbeiter des Untersuchungsausschusses „Freiheitlicher Juristen“, in der in Berlin-Lichterfelde West gelegenen Gerichtstraße überfallen und gewaltsam in die sowjetische Besatzungszone verschleppt.

Dr. Walter Linse, Abteilungsleiter des oben angegebenen Ausschusses, wurde auf dem Weg zu seiner Dienststelle in der menschenleeren Straße von zwei jungen Männern angesprochen, von denen einer der beiden ihn um Feuer bat. Nachdem er hilfsbereit nach seinem Feuerzeug griff, erhielt er von hinten einen kräftigen Schlag auf den Hinterkopf, der ihn zunächst taumeln ließ. Als er sich dann zur Wehr setzte, umklammerte ihn ein Täter – ein Berufsringer, wie sich später herausstellte – von hinten, brachte ihn gemeinsam mit dem zweiten Täter in Richtung eines als Taxi getarnten Opel „Kapitän“. Dr. Linse verlor dabei seine Brille und einen Schuh und wurde in den Wagen gestoßen.

Da die Verbrecher wegen der Gegenwehr seine Beine nicht in das Fahrzeug bekamen, schossen sie ihm zweimal ins Bein. Erst dann war sein Widerstand gebrochen. In rasender Fahrt ging es in Richtung Zonengrenze. Da sie von einem jungen Mann, der den Menschenraub bemerkt hatte, in einem Auto verfolgt wurden, schossen die Täter mehrfach auf das Fahrzeug des sie Verfolgenden, allerdings ohne ihn zu verletzen, und entkamen mit ihrem Opfer über die Zonengrenze bei Teltow, wo sich ihnen der sowjetzonale Schlagbaum öffnete. Die Täter und ihre Hintermänner wurden ermittelt. Sie gehörten ausnahmslos einer Bande von Berufsverbrechern an, die im Auftrag des Staatssicherheitsdienstes nach dessen Weisung laufend Verschleppungen organisierte und ausführte. Lange blieb das Schicksal des Dr. Linse im Dunkeln. Auch die weltweite Empörung änderte nichts daran. Fest steht heute jedoch, dass er nach seiner Entführung sofort von den Sowjets verhört, dann längere Zeit im NKWD-Gefängnis Karlshorst festgehalten und 1953 in das sowjetische Militärgefängnis Lichtenberg verlegt wurde.

Hier wurde er zu einer 25-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt und anschließend in die Sowjetunion abtransportiert, wo er schließlich verstarb. Das Schicksal dieses Mannes ist ein Beispiel dafür, dass einfachste Gebote der Menschlichkeit sowohl durch die Machthaber der sowjetischen Besatzungszone als auch der Sowjetunion verletzt wurden.

Spätere Opfer sowjetzonalen Menschenraubes berichteten über die Praktiken der Agenten, die die Betroffenen entweder durch arglistige Täuschung, häufig unter Ausnutzung familiärer Bindungen, in den sowjetzonalen Machtbereich gebracht oder sie durch Betäubungsmittel in Pralinen, Lebensmitteln oder Alkohol willenlos gemacht oder einfach durch brutale Gewalt verschleppt hatten.

Der Fall Dr. Otto John

Ein weiterer eklatanter Fall beschäftigte im Juli 1954 sowohl die Öffentlichkeit als auch die Berliner Polizei und die Justiz.

Dr. Otto John, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, war auf mysteriöse Art und Weise verschwunden. Nachdem man zunächst nahezu übereinstimmend davon überzeugt war, dass er Opfer sowjetzonaler Verbrecherbanden geworden sei, stellte sich im August 1954 heraus, dass er sich freiwillig von Westberlin aus nach Ostberlin begeben hatte. „Am 19. Juli 1954, dem Tage vor der Erinnerungsfeier für die Opfer des 20. Juli 1944“, so meldete sich Dr. John aus Ostberlin, „habe ich mich bei einem Empfang des Bundespräsidenten entschlossen, Westdeutschland zu verlassen und in die DDR zu gehen, weil ich in dieser Veranstaltung, die doch den Opfern gelten sollte, mehr Nazis als Leute und Angehörige von Leuten des 20. Juli zu Gesicht bekommen habe ... Schon vorher hatte ich, als ich im Dezember 1950 mein Amt in der Bundesrepublik übernahm, die Illusion, am Aufbau eines neuen Deutschland mitwirken zu können.“ Da er jedoch, wie er erklärte, recht bald feststellen musste, dass „die wildesten Nazis und Militaristen wieder hoffähig gemacht wurden, ein Minister Oberländer in der Bundesregierung saß, der in Polen die Eindeutschungspolitik Hitlers betrieben hatte, und Dr. Globke, Kommentator der Nürnberger Gesetze, die rechte Hand des Bundeskanzlers Adenauer war, sowie Generäle, Polizisten, Ärzte und Juristen des ehemaligen Nazideutschland in höchsten Positionen untergebracht waren, glaubte ich nicht mehr daran, dass eine vernünftige Friedenspolitik in der Bundesrepublik betrieben werden würde.“ Warum er sich dann allerdings nicht vehement in der Bundesrepublik gegen derartige Strukturen aufgebäumt beziehungsweise das Ausland über seine Erkenntnisse informiert hatte und stattdessen ausgerechnet in der DDR untergetaucht war, war lange nicht nachzuvollziehen. Er begründete es später damit, dass „die wieder aufgeschürte Verunglimpfung der Widerstandskämpfer und Emigranten in der westdeutschen Presse ein Beweis vor aller Öffentlichkeit gewesen sei, nicht ungestraft gegen die amerikanische Kriegspolitik auftreten zu können und dass ihm nach seiner Flucht aus Deutschland im Jahre 1944 nach England klar geworden war, dass man von einem fremden Land aus nicht tätig sein könne“.

Dennoch ist ihm nicht viel Freiraum in der DDR geblieben, sodass er 1956, nachdem er sich erkundigt hatte, ob ihm bei seiner Rückkehr in die Bundesrepublik die Verhaftung durch die westdeutsche Polizei beziehungsweise ein Gerichtsverfahren drohe, wieder zurückkehrte und sich völlig aus der Politik heraushielt.

Der Mauerbau

In den frühen Morgenstunden des 13. August 1961 traten schlagartig die von der sowjetzonalen Regierung verkündeten Maßnahmen zur Sperrung der Sektoren- und Zonengrenze in Kraft.

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