Polizeihistorische Sammlung - Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart

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Berliner Kriminalpolizei von 1945 bis zur Gegenwart: краткое содержание, описание и аннотация

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True Crime aus Berlin – die Berliner Kriminalpolizei hat in den Jahrzehnten seit Ende des Zweiten Weltkriegs einige spektakuläre Fälle zu verzeichnen! Das Buch ist dabei so informativ wie spannend. Neben konkreten Fällen, wie beispielsweise dem aus religiösem Wahn verübten Doppelmord an Michaela Mokri und Dieter Kauffmann oder der Entführung Audrey Klewers, werden auch bahnbrechende kriminaltechnische Entwicklungen wie die DNA-Analyse behandelt. Eine facettenreiche Lektüre nicht nur für Krimi-Fans.-

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Er narrte die Polizei und diese musste sich das Verhöhnen durch einige Medienvertreter gefallen lassen, um nicht ihre taktischen Konzepte preiszugeben.

Die zum Teil sehr personal- und kostenträchtigen Einsätze der Polizei waren jedoch konzeptionell so durchdacht, dass sich das Netz um den Straftäter immer enger zog.

Im Rahmen gezielter operativer Fahndungsmaßnahmen fiel der später als Arno F. identifizierte Tatverdächtige MEK-Kräften auf, als er sich mit seinem Tatfahrzeug in einem Einsatzbereich aufhielt.

Als der Täter für den 22. April 1994 einen weiteren Erpresseranruf ankündigte, schlug die Falle zu. Arno F. alias „Dagobert“ wurde während des Erpresseranrufes in einer Telefonzelle in Berlin-Johannisthal festgenommen.

Die Ironie des Schicksals: „Dagobert“ wurde von dem Beamten festgenommen, dem er eineinhalb Jahre zuvor bei einem Einsatz, vom Spott einiger Medien begleitet, entkommen konnte.

Arno F. räumte seine Taten sofort ein und gestand eine weitere, im Jahre 1989 durchgeführte Erpressung, bei der er das „KaDeWe“ um 500 000 DM erleichtert hatte. Bei seinem aufwändigen Lebensstil hatte er das Geld restlos verbraucht.

Statistisch betrachtet liegt in Deutschland für einen Erpresser die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich eine Erpressungssumme zu erhalten, bei unter einem Prozent. Insofern konnte auch „Dagobert“ in diese Statistik eingeordnet werden.

Ein weiteres „Highlight“ der Berliner Kriminalgeschichte war die Geiselnahme in der Commerzbank in Berlin-Zehlendorf am 27./28. Juni 1995.

Jahrelang gab es in Berlin keine herausragende Geiselnahme, und nun hatte es die Berliner Polizei gleich mit einer Situation zu tun, die alle denkbaren Facetten trug, an Planungsgrad und krimineller Intensität kaum zu überbieten war und die eingesetzten Kräfte physisch und psychisch bis an ihre Grenzen belastete.

Schwer bewaffnete Gangster hatten während eines lang vorbereiteten Coups 16 Geiseln, davon sechs

Angestellte und elf Kunden, für 17 Stunden in Schach gehalten und von der Polizei Lösegeld erpresst.

Kurze Zeit nach Beginn der Geiselnahme wurde eine der Geiseln mit einem Erpresserschreiben von den Tätern entlassen.

Gefordert wurden 17 Mio. DM Lösegeld, die Entfernung der Zäune vor der Bank, ein Fluchtfahrzeug (Kastenwagen für acht Personen), ein Hubschrauber mit Piloten und das Freihalten der Fluchtroute.

Die Fluchtplanung schien eindeutig zu sein, sodass sich die polizeilichen Vorbereitungen auch darauf konzentrierten.

Nachdem das SEK die Bank nach 17 1/2 Stunden stürmte, glaubten die Beamten, ihren Augen nicht zu trauen. Die Täter waren weg. Offensichtlich hatten sie die Bank durch einen Tunnel aus dem Tresorraum verlassen. Die Möglichkeit, dass die Bank durch einen Kanaltunnel verlassen werden kann, wurde zwar geprüft, aber verworfen.

Die folgenden Feststellungen waren einmalig: ein 20 m langer Tunnel (60 x 50 cm) führte von der Bank zu einem Regenwasserkanal, es folgten 100 m Regenwasserrohr, von wo aus ein 70 m langer (60 x 70 cm) weiterer Tunnel abzweigte, der in einer Garage endete. Die Bauzeit hatte neuneinhalb Monate betragen, der Aushub wurde mittels Skateboard und Seilwinden transportiert, zum Abstützen der Tunnelanlage wurden 1880 (gestohlene) Bohlen verwendet, und es gab bei den Tätern weder Fachkenntnisse noch Baupläne. Acht Täter mit wechselnder Beteiligung hatten insgesamt etwa acht Mio. DM erbeutet und waren auf der Flucht.

Aufgrund umfangreicher Ermittlungen und gesicherter Spuren konnten sieben Täter gestellt und verurteilt werden. Ein Mann ist noch flüchtig. Von dem erpressten Geld fehlen noch etwa zwei Mio. DM.

Wenn auch mit Verspätung und einigen „Stolpersteinen“, führte das Zusammenwirken zahlreicher Spezialisten der Polizei letztlich doch zum Erfolg.

Die Darstellung herausragender Kriminalfälle in Berlin und Deutschland, die von Spezialeinheiten oder mit deren Unterstützung bewältigt wurden, ließe sich fast endlos fortsetzen. Ihre Beteiligung ist heutzutage nicht mehr wegzudenken. Aber auch Spezialeinheiten haben ihre Grenzen. Gerade bei den aufgezeigten Einsatzfällen „Dagobert“ und „Geiselnahme Commerzbank“ wurde wie bei vergleichbaren Fällen deutlich, dass fast alle Spezialeinheiten in Deutschland auf die Unterstützung von Einheiten anderer Länder oder des Bundes angewiesen sein können.

Das, was die Innenminister Deutschlands und Berlins damaliger Polizeipräsident, Klaus Hübner, Anfang der siebziger Jahre frühzeitig erkannten, hat sich bestätigt. Die moderne Polizei kommt ohne Spezialisten nicht mehr aus. Bei dem gestiegenen Bewaffnungs- und Gefährdungsgrad von Straftätern sind top ausgebildete und trainierte Spezialisten die professionelle Antwort der Polizei.

Unter Berücksichtigung der gesamtpolizeilichen Aufgaben sich fortlaufend zu spezialisieren, Einsätze weiterhin mit Augenmaß zu bewältigen und dabei allen neuen, vor allem technischen Entwicklungen aufgeschlossen zu sein, das sind die bestehenden Leitgedanken. Sie entsprechen der ursprünglichen und noch heute intern verwendeten Bezeichnung „Einsatzerprobung und Sonderaufgaben“: EuS.

Da die Tätigkeiten der SEK selten ohne Risiko sind, bedarf es – soweit die Zeit es zulässt – einer intensiven Vorbereitung der Einsätze. Trotz allem kommt es manchmal zu unvorhergesehenen Ereignissen, die ein tragisches Ende nehmen.

So mussten Beamte des Spezialeinsatzkommandos am 23. April 2003 gegen 16:30 Uhr in der Kienitzer Straße im Bezirk Neukölln die Vollstreckung eines Haftbefehls gegen ein Bandenmitglied wegen eines versuchten Tötungsdeliktes durchführen.

Die SEK-Kräfte hatten gerade die Wohnungstür des Gesuchten gewaltsam geöffnet, als dieser sofort ohne jegliche Vorwarnung mit seiner Faustfeuerwaffe auf den zuerst eindringenden Beamten, den 41-jährigen Roland K., schoss und ihn tödlich traf. Der Beamte hatte keinerlei Chance, zu reagieren. Er hinterließ seine Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kleinkind.

Über diesen tragischen Todesfall wurde ausführlich in den Medien berichtet. Die Öffentlichkeit nahm in bemerkenswerter Weise Anteil.

Der Schütze ist 2004 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Polizeilicher Staatsschutz in Berlin

von Horst Brandt

Den Polizeilichen Staatsschutz in seiner Vielfalt in aller Kürze darstellen zu wollen, heißt einen Parforceritt durch die Geschichte vorzunehmen. Deshalb können aus dieser Entwicklung, die durch Spannung und politische Brisanz geprägt ist, nur Ausschnitte dargestellt werden.

Zur Verhütung von Attentaten sowie zur Ermittlung und Unterdrückung staatsgefährdender Umtriebe wurde in Preußen die Grundlage für die politische Polizei geschaffen, die jedoch, anders als die 1933 durch Göring errichtete Geheime Staatspolizei (Gestapo), zu keiner Zeit eine selbständige, der Kontrolle der Gerichte entzogene Sonderpolizei war.

Sie war immer nur ressortmäßig abgegrenzter Bestandteil der allgemeinen Polizei, wie zum Beispiel die „Verkehrspolizei“, die „Bau- und die Gesundheitspolizei“ oder die „Fremdenpolizei“, deren interne Abgrenzung lediglich ein sachliches Arbeitsgebiet umschrieb. Damit konnten und wurden die unterschiedlichsten polizeilichen Tätigkeiten immer nur auf Grund der allgemeinen polizeilichen Vollmacht ausgeübt, und die politische Polizei wurde bereits in Preußen auch als Staatspolizei bezeichnet. Sie war aber immer Teilfunktion der Polizei. Nachdem sich in der Weimarer Republik nach dem Vorbild der Rechtsentwicklung in Preußen ein einheitlicher Polizeibegriff in allen deutschen Ländern nach Maßgabe des preußischen Rechts durchgesetzt hatte, wurde der Schutz des Staates, seiner Einrichtungen und seiner Organe nicht nur als eine legitime Funktion der Polizei im Rahmen ihrer Generalvollmacht anerkannt, sondern wegen seiner rechtsstaatlichen Methoden auch international geschätzt. Unmittelbar nach der bedingungslosen Kapitulation des „Dritten Reiches“ im Jahre 1945 war zunächst ein Stillstand der Rechtspflege in Bezug auf politische Delikte durch Suspendierung der für diesen Bereich bestehenden Straf- und Nebengesetze eingetreten, sodass die Verfolgung politischer Straftatbestände, wenn überhaupt, von alliierten Militärgerichten in den jeweiligen Besatzungszonen beziehungsweise -sektoren von Groß-Berlin durchgeführt wurde. Mit der Spaltung Berlins im Jahre 1948 übernahm der damalige Polizeipräsident für Berlin, Dr. Stumm, die Amtsgeschäfte und -befugnisse, etablierte das Präsidium am 28. Juli 1948 in der Friesenstraße in Berlin-Kreuzberg und übertrug innerhalb der Abteilung K (Kriminalpolizei) der Dienststelle KI F 5 die Bearbeitung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund des Kontrollratgesetzes Nr. 10. Natürlich stand bei der Neubildung der Länder und des Bundes nach 1945 der Wiederaufbau einer politischen Polizei innerhalb der allgemeinen Polizei und erst recht die Wiederentwicklung einer selbständigen mit Sonderrechten ausgestatteten Staatspolizei wegen der mit der Gestapo gemachten negativen Erfahrungen zunächst nicht zur Debatte.

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