Dorothee Dienstbühl - Sicherheit für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst

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Sicherheit für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst: краткое содержание, описание и аннотация

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Prävention und Gefahrenabwehr
Das Handbuch zeigt auf, wie man Gefährdungspotenziale erkennt und wirksame Schutzkonzepte in den Behörden vor Ort entwickelt und installiert – sowohl strukturell als auch für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden einzelnen Mitarbeiter. Die Autorinnen schildern reale Fallbeispiele aus unterschiedlichen Behörden und erörtern mögliche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Gefahren nicht unterschätzen
Kriminalität und abweichendes Verhalten äußern sich nicht nur gegenüber Polizei- und Vollzugsbeamtinnen und -beamten. Reichsbürgerinnen und Reichsbürger, Extremistinnen und Extremisten, Menschen mit Suchtproblemen oder psychischen Störungen sowie Akteurinnen und Akteure organisiert-krimineller Strukturen stehen auch den Verwaltungsbehörden gegenüber. Sie alle stellen eine enorme Herausforderung für den Arbeitsablauf in den Verwaltungen dar.
Schutzkonzepte entwickeln
Anhand realer Fallbeispiele aus unterschiedlichen Behörden erörtern die Autorinnen konkrete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie legen dabei Wert darauf, dass diese praktikabel sind und sich gut in den Arbeitsalltag integrieren lassen.
Die Themen:
Lagebild der Sicherheit im öffentlichen Dienst
Unterschiedliche Sicherheitsstandards in Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
Rechtliche Grundlagen der Gewaltprävention
Implementieren eines Risiko- oder Bedrohungsmanagements
Individuelles Sicherheitsgefühl/Sicherheitsgefühl am Arbeitsplatz verbessern
Innerbehördlicher Notfallordner, Checkliste: Sicherheitsbedarfe im Innen- und Außendienst
Woraus erwachsen Bedrohungen?
Betrug und Erschleichen von (Sozial-)Leistungen
Aggressive und gewalttätige Menschen (Einzelpersonen/Gruppen)
Menschen mit Persönlichkeitsstörungen
Suizidale Personen
Personen mit Suchtproblematik
Querulatorische Persönlichkeiten sowie Kolleginnen und Kollegen
Querulantinnen und Querulanten
Prävention Terror und Amok (u.a. Sicherungstechnik, Vorkehrungen und Alarmierung, Präventives Täterprofiling, Leaking, Verhalten im Alarmfall)
Geiselnahmen
Bombendrohungen und Bombenalarm
Extremismus, Radikalisierung, Umgang mit Reichsbürgerinnen und Reichsbürgern
Vandalismus und Sachbeschädigung
Sexuelle Gewalt und sexuelle Belästigung
Häusliche Gewalt, Stalking
Umgang mit Drohungen
Krisenintervention und Aufbau eines Krisenstabes
Wenn «es» passiert ist
Generelle Anforderungen an einen sicheren Arbeitsplatz
Schriftliche Reaktion/Vorlagen
Glossar und Kontakte
Wertvoller Ratgeber …
Zahlreiche Checklisten, ein umfangreiches Glossar mit den wichtigsten Begriffen, Musterschreiben sowie eine Auflistung von Notrufnummern machen das Werk vollends zum wertvollen Ratgeber.
… für alle
Dienststellen der öffentlichen Verwaltung
Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleiter
Personalrätinnen und Personalräte sowie die Personalvertretungen
Sicherheitsbehörden

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7. Generell deeskalierende Maßnahmen

Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten sind Vorkehrungen für den Notfall zu treffen. Neben der Gestaltung der für einen angemessenen Schutz erforderlichen Rahmenbedingungen und Vorkehrungen durch die Dienststelle trägt auch jede/jeder Beschäftigte mit Freundlichkeit, Informations- und Hilfsbereitschaft wesentlich dazu bei, Aggressionspotential des Gegenübers zu minimieren, bzw. gar nicht erst aufkommen zu lassen. Ein höflicher und freundlicher Umgangston ist ein wesentlicher Grundbestandteil der vorbeugenden Maßnahmen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende vorbeugende Verhaltensregeln wichtig:

• Reihenfolge der wartenden Antragssteller/Ratsuchenden in der Beratung einhalten

• Die Person sofort begrüßen, nach seinen Wünschen fragen und mit Namen ansprechen

• Im Gespräch sein Gegenüber ansehen und aktiv zuhören

• Bei Störungen durch Kollegen oder Telefonate entschuldigen

• Verständlich sprechen, vorhandene Sprachbarrieren klären

• Bei Anregungen der Bürger oder deren Initiativen anerkennen, verständnisvoll auf Kritik oder Beschwerden eingehen; bei Fehlern entschuldigen

• Klare Auskunft bei Anfragen der Bürger nach zuständigen Stellen geben

• Kulant im Rahmen der Möglichkeiten auftreten

• Vollständige Informationen über erforderliche Unterlagen geben, über Folgemaßnahmen informieren

• Entscheidungen verständlich machen, z. B. auf Gesetze nicht nur verweisen, sondern diese auch kurz vorstellen und erläutern (Gesetz aufschlagen oder den betreffenden Paragrafen ausdrucken, so dass Person selbst nachlesen kann)

• Ratsuchende zur zuständigen Stelle weiterleiten, wenn möglich, bei Weiterleitung zu anderen Kolleginnen/Kollegen diese miteinander bekannt machen

• Freundlich Auskunft geben

• Freundlich verabschieden

• Getätigte Zusagen einhalten

Greifen die getroffenen Maßnahmen nicht, weil es sich beispielsweise um eine generell aggressive Person handelt, eine Suchtproblematik oder eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, dann geht es Ihrerseits um Möglichkeiten zur Wahrung einer emotionalen wie physischen Distanz und Aufmerksamkeit für den Eigenschutz.

II. Sicherheit im öffentlichen Dienst

Während in der privaten Wirtschaft zum Teil sehr viel in die Sicherheit des Unternehmens und der Mitarbeiter investiert wird, scheint sich das Bewusstsein im öffentlichen Dienst erst in den vergangenen Jahren entwickelt zu haben. Ursächlich dafür waren zum einen vereinzelte Gewalttaten, die die ganze Republik erschüttert haben. Doch auch Tätlichkeiten, die immer häufiger zum Alltag von Mitarbeitern im Öffentlichen Dienst zu gehören scheinen, schaffen Fakten, die zur Reaktion zwingen. So hat sich in den letzten Jahren zwar viel getan, doch noch immer gibt es Bedarfe.

1. Aufkommen von Gewalttaten

Während Gewalt gegen Polizeibeamte durch Anzeigen systematisch erhoben werden und somit gut dokumentiert sind, ist dies in den anderen Bereichen im öffentlichen Dienst noch nicht der Fall. Die unterschiedlichen Gewerkschaften konstatieren seit Jahren eine besorgniserregende Zunahme der Gewalt gegen Feuerwehr und Rettungskräfte, 27Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und machen mit unterschiedlichen Kampagnen auf das Problem aufmerksam. 28Doch auch nach Dienstschluss kommt es zu Gewalt, häufig zu Bedrohung der Privatpersonen aufgrund ihrer Diensttätigkeit. 29In Deutschland 30gibt es weder eine Statistik zur generellen Gewalt gegen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sortiert nach Behörden, Einrichtungen oder Rechtskreisen, noch über entsprechende Gewalt gegen die Mitarbeiter in ihrer Freizeit.

Das Institut für Polizei- Kriminalwissenschaften (IPK) der Hochschule für Polizei und Wissenschaft (HSPV) 31NRW hat im Auftrag der Gewerkschaft komba NRW 32zwei umfassende Studien zur Gewalt gegen Mitarbeiter in kommunalen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013/14 und 2019 erstellt. Das erstellte Lagebild zum Aufkommen von Gewalt zeigt, dass gravierende Übergriffe auf Mitarbeitende von öffentlichen Verwaltungen bislang noch seltene Ausnahmeerscheinungen sind. Die überwiegende Mehrheit der Befragten gab an, dass der Kundenkontakt meist auf einer freundlichen und sachlichen Basis erfolge. Gleichzeitig komme es jedoch immer wieder zu Kontakten, die die Befragten als „angespannt“ empfinden. In diesen Situationen erfahren sie zwar keine tätlichen Übergriffe, sind jedoch häufig Opfer von verbaler Gewalt und unangebrachtem Sozialverhalten. 33Auch eine Verrohung in den Manieren wurde moniert, die auch Beschwerden, Anrempeln und „Pöbeleien“ implizierten. 34Dies ist durchaus ernst zu nehmen, da solche Situationen eskalieren und somit zu physischer Gewalt führen können. Zumal die Befragten auch psychische Erkrankungen oder Drogen- oder Alkoholprobleme bei Bürgern und Antragsstellern wahrnehmen, die sie als potentielle Gefährdung bewerten. 35

Im Umgang mit Gewaltsituationen geben Mitarbeiter an, sich nicht ausreichend vorbereitet zu fühlen, gerne mehr über das Thema reden und Situationen üben würden. 36Auch die mangelnde Transparenz für den Bürger betrachten die befragten Mitarbeiter als gewaltfördernden Faktor, da ein Nicht-Verständnis für die Prozesse zu Unverständnis und dies wiederum zu Verzweiflung und/oder Wut führen kann. 37

2. Unterschiedliche Sicherheitsstandards in Bundes-. Landes- und Kommunalbehörden

Die unterschiedlichen Behörden in Deutschland arbeiten nicht nur in unterschiedlichen Rechtskreisen, Verwaltungssystemen und daher unterschiedlichen Personengruppen, sie haben jeweils auch ganz eigene und verschiedenartige Behördenstrukturen und -kulturen. Teilweise ist dieses „von Haus zu Haus“ unterschiedlich: In einigen Verwaltungen wird ein großer Wert auf die Sicherheit und das Sicherheitsempfinden der Beschäftigten gelegt und in dieses mit Schulungen, Ansprechpartnern und zum Teil auch baulichen Elementen investiert. Es sollte tatsächlich als Investition betrachtet werden, für Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Sieht man dies nur als Kostenfaktor, vernachlässigt dies, dass mangelnde Sicherheit und empfundene Unsicherheit sich negativ auf die Produktivität auswirkt. Zudem wirkt sich eine Gewalttat nachhaltig schädlich auf die Behörde aus, sowohl auf die Opfer (direkte und indirekte) 38sowie auf den Arbeitgeber und die Institution.

Schäden für die Opfer sind:

• Körperliche Schäden und Verletzungen

• Stress

• Gefühle der Ohnmacht und Hilflosigkeit

• Angstzustände

• Schlafstörungen

• Posttraumatische Belastungsstörung

• Motivationsverlust

• Sozialer Rückzug

• Konzentrationsschwierigkeiten

Schäden für den Arbeitgeber sind:

• Zunahme der Fehlzeiten

• Abnahme der Produktivität

• Sinkende Motivation

• Höhere Versicherungskosten

• Imageverlust 39

In einigen Behörden hat die Erfahrung gezeigt, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um einen geregelten Arbeitsablauf zu gewährleisten, wie beispielsweise die Beauftragung von Wach- und Security-Firmen, die in Jobcentern am Eingang stehen und mehr oder weniger täglich eingreifen müssen. Und tatsächlich ist es in den meisten Fällen so, dass erst ein Gewaltvorfall entsprechende Auswirkungen hat und dazu führt, das Präventions- und Schutzkonzepte erstellt werden.

3. Rechtliche Grundlagen der Gewaltprävention

Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, ist derweil keine freiwillige Aufgabe für Arbeitgeber, sondern eine Pflicht. Insbesondere im öffentlichen Dienst als staatliche Institutionen ist der Dienstherr entsprechend gefordert. Insbesondere dann, wenn eine Gefahrenlage ersichtlich wird, ist der Dienstherr aufgefordert zu handeln und Schutzmaßnahmen zu initiieren. Nachfolgend werden nur einige rechtliche Grundsätze in der gebotenen Kürze dargelegt.

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