Handbuch der Sprachminderheiten in Deutschland

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In einer Zusammenschau sowohl autochthoner als auch ausgewählter allochthoner Minderheitensprachen nimmt dieses Handbuch die Mehrsprachigkeitssituation in Deutschland in den Blick. Einen dritten Fall stellen die sog. (Spät-)Aussiedler dar. Gemein ist all diesen Sprachgemeinschaften, dass sie sich im deutschen Diasystem befinden und durch Andersartigkeit zur Umgebungssprache auszeichnen. Zehn Überblicksartikel geben ausführliche Informationen über Demographie, Geschichte sowie politische und rechtliche Lage der jeweiligen Minderheiten. Zusätzlich wird für jede Minderheit eine Darstellung der Kompetenz- und Sprachgebrauchssituation wie auch der soziolinguistischen Situation mit ihren je spezifischen Sprachrepertoires geboten. Die Spracheinstellungen der Sprecher und die visuelle Wahrnehmbarkeit der jeweiligen Minderheitensprachen im öffentlichen Raum werden ebenfalls analysiert.
Mit Beiträgen von Bernhard Brehmer, Ibrahim Cindark, Serap Devran, Katharina Dück, Reinhard Goltz, Dieter W. Halwachs, Hanna Jaeger, Andrea Kleene, Grit Mehlhorn, Thomas Menzel, Karen Margrethe Pedersen, Jörg Peters, Anja Pohontsch, Doris Stolberg und Alastair Walker.

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3 Rolle und Präsenz der Minderheitensprache in Bezug auf Wirtschaft, Politik, Kultur und rechtliche Stellung

Die sprachbezogenen Rechte, welche bereits die Bonner Erklärung von 1955 der Minderheit zusichert, finden sich in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992 wieder; Deutschland ratifizierte diese Charta 1998. Daran anschließend legte die Landesregierung in Kiel 2003 fest, auf welche Weise die Sprachencharta umgesetzt werden sollte. Von amtlicher Seite aus wurden seit 2008 zweisprachige Ortsschilder installiert, und in öffentlichen Verwaltungsräumen und Büros wurden Kennzeichnungen eingeführt, welche auf die sprachlichen Kompetenzen der Mitarbeitenden hinweisen, wie zum Beispiel Dänisch (vgl. oben und Kap. 3.3).1 Desweiteren wurden in verschiedenen Gemeinden Hinweise (Wegweiser u.ä.) zu dänischen Institutionen angebracht (vgl. auch Kap. 7).

Die Rahmenkonvention des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 wurde 1997 von Deutschland ratifiziert; sie hat ebenfalls Gültigkeit für die dänische Minderheit.

Diese beiden internationalen Garantien wurden 2010 aktiv von der dänischen Minderheit genutzt. Zu diesem Zeitpunkt wollte die schleswig-holsteinische Landesregierung die Förderung der Schülerinnen und Schüler der Minderheit von 100 Prozent auf 85 Prozent der durchschnittlichen Landesschülerkostensätze kürzen. Nach zahlreichen Verhandlungen von dänischer Seite mit Land und Bund beschloss das Bundesinnenministerium für 2011 und 2012 eine Sonderzuwendung an den Dansk Skoleforening for Sydslesvig als Kompensation für die gekürzten 15 Prozent. Nach den Landtagswahlen von 2012 erkannte die Landesregierung in einer Koalitionsabsprache zwischen der SPD, den Grünen/Bündnis90 und der Minderheitenpartei SSW an, dass die Schulen der Dansk Skoleforening die öffentlichen Schulen der dänischen Minderheit sind; daher wurden die Kostensätze ab 2013 wieder auf 100 Prozent angehoben.

Ein Expertenkommittee der deutschen UNESCO-Kommission setzte 2018 das Zusammenleben zwischen Minderheit und Mehrheit im dänisch-deutschen Grenzgebiet auf die Liste zur Anerkennung als immaterielles Kulturerbe, nachdem vom SSF und dem Bund Deutscher Nordschleswiger (BDN) gemeinsam ein entsprechender Antrag gestellt worden war.2 Im nächsten Schritt wurde am 31. März 2020 ein Nominierungsdossier der dänischen und der deutschen Regierung an die UNESCO weitergeleitet, mit dem die Aufnahme in das internationale UNESCO-Register beantragt wird. Eine ensprechende Entscheidung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe wird Ende 2021 erwartet.3

3.1 Wirtschaftliche Situation

Die Minderheit verfügt über keine ausgebaute wirtschaftliche Infrastruktur. Sie hat ihren eigenen Dienstleistungssektor in Verbindung mit der Verwaltung und dem Betrieb ihrer Vereine und Organisationen. Die dort Beschäftigten umfassen Verwaltungsangestellte, Lehrkräfte, Erzieher und Erzieherinnen, Pfarrerinnen und Pfarrer, Bibliothekare und Bibliothekarinnen, Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenpflegekräfte. Dazu kommt eine Reihe von Freiwilligen innerhalb der Vereine, die ehrenamtlich arbeiten.

3.1.1 Finanzielle Ausstattung

Dänemark bewilligt der dänischen Minderheit, vertreten durch eine Reihe von Vereinen und Einrichtungen 1 eine staatliche Förderung von jährlich zirka 650 Millionen Kronen (ca. 87 Mio. Euro)2. Etwa zwei Drittel des Haushalts der Minderheit sind damit abgedeckt. Die übrigen Mittel bestehen aus Zuschüssen des deutschen Staates und aus Mitgliederbeiträgen zu den Vereinen. Die staatlichen Zuschüsse aus Dänemark für die Minderheit südlich der Grenze werden vom Sydslesvigudvalget (‚Südschleswig-Ausschuss‘) verwaltet und verteilt. Dieser Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern; er wird vom Folketing (dem dänischen Parlament) ernannt, und seine Zusammensetzung richtet sich nach den Zahlenverhältnissen des Folketing.

3.2 Politische Situation

Die politische Partei der dänischen Minderheit ist der Sydslesvigs Vælgerforening / Südschleswigsche Wählerverband (SSW), der auch die Minderheit der Friesen vertritt. Der SSW wurde 1948 als politischer Repräsentant für die dänische Minderheit gegründet und ist seitdem im schleswig-holsteinischen Landtag vertreten, mit Ausnahme der Wahlperiode 1954–1958.1 Der SSW ist von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen.

Zur Finanzierung des SSW leistet der dänische Staat mit zirka 80 Prozent den größten Beitrag, während der öffentliche Zuschuss aus Deutschland etwa 13 Prozent ausmacht.2

Seit den 1970er Jahren übt der SSW erfolgreich seinen Einfluss als regionale Minderheitspartei aus und prägt die politische Entwicklung in Schleswig-Holstein mit, besonders in der Arbeitsmarkt-, Sozial- und Bildungspolitik sowie der dänisch-deutschen Zusammenarbeit. Zentrales Anliegen des SSW ist es, im Sinne der Minderheiten zugunsten der dänischen und friesischen Sprache und Kultur zu arbeiten.

Der SSW ist in Ortsverbänden, Kreisverbänden und dem Landesverband organisiert.3

An höchster Stelle in der Parteiorganisation steht der Landesvorstand (mit sieben Mitgliedern). Er wird vom Landesparteitag gewählt, dem obersten Organ des Landesverbandes und der Partei. Der Landesparteitag tritt i.d.R. einmal jährlich zusammen. Er setzt sich zusammen aus Delegierten der Orts- und Kreisverbände, den Landtagsabgeordneten, dem SSW-Landesvorstand und Mitgliedern des Landesverbandes Jugend sowie ggf. Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Holstein-Hamburg. Der Landesverband besteht aus dem Zusammenschluss der vier Kreisverbände Flensborg by/Flensburg-Stadt, Slesvig-Flensborg amt/Kreis Schleswig-Flensburg, Nordfrisland amt/Kreis Nordfriesland (mit Helgoland) und Rendsborg-Egernførde amt/Kreis Rendsburg-Eckernförde (mit Kiel). Die Kreisverbände wiederum konstituieren sich aus den insgesamt 70 Ortsverbänden.

Bei der Landtagswahl 2012 erhielt der SSW 4,6 Prozent der Stimmen, das höchste Ergebnis seit 1950. Dadurch gewann er drei Landtagsmandate und kam zusammen mit der SPD und dem Bündnis90/Die Grünen mit einem Ministerposten in die Regierung. 2017 erhielt der SSW 3,3 Prozent der Stimmen und drei Mandate,4 kam jedoch nicht in die Regierung, die nun aus der CDU, dem Bündnis90/Die Grünen und der FDP bestand.

Bei der Kommunalwahl 2018 erhielt der SSW 25.954 Stimmen, d.h. 2,3 Prozent im gesamten Schleswig-Holstein.5 Dabei ist zu beachten, dass der SSW nur im Landesteil Schleswig zur Wahl antrat. Das Ergebnis entsprach einem geringfügigen Rückgang im Vergleich zu dem Ergebnis der Wahl im Jahr 2013, das bei 2,9 Prozent lag. Besonders in Flensborg/Flensburg erhielt der SSW 2018 einen hohen Stimmenanteil von knapp 18 Prozent.6

Auf seiner Homepage weist der SSW darauf hin, dass er „[a]uf die Zahl der Mitglieder bezogen […] mit seinen rund 3.600 Mitgliedern die drittstärkste Partei in Scheswig-Holstein [ist]“.7

3.3 Rechtliche Stellung

3.3.1 Kieler Erklärung 1949

1949 stimmte der Landtag in Kiel einstimmig einer Erklärung zu, die festlegte, dass das Bekenntnis zum dänischen Volkstum und zur dänischen Kultur frei ist. Wesentliches Element war, dass die dänische Minderheit alle demokratischen Rechte des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland genießt.

3.3.2 Bonner Erklärung 1955

Die Bonner Erklärung für die dänische Minderheit von 1955 ist eine parallele Erklärung zur Kopenhagener Erklärung für die deutsche Minderheit in Dänemark. Mit den fast gleichlautenden, jeweils unilateralen Bonn-Kopenhagener-Erklärungen wurden beide Minderheiten in gleicher Weise anerkannt. Die Erklärungen garantieren den Minderheiten ihre allgemeinen Rechte und die formelle Gleichberechtigung, eine subjektive Definition des Nationalitätsprinzips wurde festgestellt, und der Gebrauch der dänischen Sprache von den Angehörigen der dänischen Minderheit ist in der Bonner Erklärung garantiert. Wörtlich heißt es:

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