v.-Hinckeldey-Stiftung - Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart

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Berliner Polizei von 1945 bis zur Gegenwart: краткое содержание, описание и аннотация

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Die Geschichte der Berliner Polizei seit Ende des Zweiten Weltkriegs – nicht nur für Krimi-Fans und Geschichtsinteressierte! Neben dem Fokus auf entscheidenden politischen Ereignissen in dieser wechselvollen Metropole, wie z.B. den Studentenunruhen der 1960er oder dem Mauerfall 1989, geht es selbstverständlich auch um Verbrechensbekämpfung. -

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Damit konnte der Neuaufbau der Polizei in halbwegs geregelten Bahnen erfolgen. Unabdingbare Voraussetzung war, daß er sich keinesfalls auf den Polizeiapparat des untergegangenen Nazi-Regimes stützte.

Erste Rekrutierungen und Aufgabenzuweisungen

Mit behelfsmäßigen Plakatierungen wurde zum Eintritt in die Polizei geworben. Unbelastete Bewerber im Alter von 21 bis 55 Jahren konnten sich melden. Eine Reihe ehemaliger Polizeibeamter, die nach dem Machtantritt Hitlers wegen ihrer politischen Einstellung und Überzeugung aufgrund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 7. April 1933 aus dem Polizeidienst entlassen worden waren und die Kriegswirren in Berlin überstanden hatten, stellte sich in jenen Tagen zur Mitarbeit beim Wiederaufbau der Berliner Polizei zur Verfügung. Zu ihnen gehörte auch der spätere Polizeipräsident Dr. Johannes Stumm. Allein in Berlin waren nach dem Machtantritt der Nazis 445 Polizeibeamte aufgrund dieses Gesetzes, das sich gegen jüdische und dem Nationalsozialismus ablehnend gegenüberstehende Beamte wandte, aus dem Dienst entlassen worden. Viele von ihnen bildeten mit dem begrenzten Kreis der unmittelbar nach dem Zusammenbruch wieder in Dienst genommenen Beamten und Reservisten der ehemaligen Ordnungspolizei den Grundstock ausgebildeter Polizeiangehöriger, die die verschiedensten Funktionsstellen einnahmen.

Dank ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen konnten sie die neu eintretenden Polizeianwärter mit den polizeilichen Grundbegriffen vertraut machen und sie zunächst in einem enggezogenen Rahmen auf der Ebene der unteren Dienststellen anleiten und schulen.

Bewerber, die sich aufgrund der Plakatanschläge bei den örtlichen Polizeidienststellen einfanden, wurden nach kurzer Überprüfung ihrer persönlichen Verhältnisse sofort zum Dienst herangezogen. Eine Einstellungsprüfung und ärztliche Untersuchung erfolgte in den ersten Wochen und Monaten nicht. Jede Polizeidienststelle handelte selbständig, wenn nicht sogar selbstherrlich. Eine zentrale Planung in Personalangelegenheiten fehlte. Außerdem war es unmöglich, die Angaben, die die Bewerber auch hinsichtlich etwaiger Vorstrafen zu machen hatten, zu überprüfen, da die Strafregister noch verlagert und die polizeilichen Melderegister vernichtet waren. So gelang es auch unlauteren und ungeeigneten Personen, eingestellt zu werden.

Zur Überprüfung der Bewerber schalteten die unteren Polizeidienststellen vielfach die sogenannten Antifaschistischen Ausschüsse ein, die sich sofort nach dem Zusammenbruch gebildet hatten und mit der Unterstützung durch die sowjetischen Bezirkskommandanturen rechnen konnten. Die Absicht war klar: Man wollte eine möglichst große Anzahl von Personen, die sich der kommunistischen Ideologie verschrieben hatten oder ihr zumindest nahestanden, in den Polizeidienst bringen.

In einer Anordnung an die Polizeiinspektionen vom 28. Mai 1945 übermittelte der Polizeipräsident den oben zitierten Befehl des Militärkommandanten der Stadt Berlin vom 25. Mai 1945 mit der Maßgabe, ihn den Beamten der Inspektionen und der Reviere umgehend bekanntzugeben. Er sprach die Erwartung aus, daß jeder Angehörige der Polizei sich mit all seinen Kräften für die Aufgaben einsetzen werde, die der Berliner Polizeiverwaltung durch den Befehl des Militärkommandanten gestellt seien: »Die Uniformierung der Außendienstbeamten«, hieß es weiter, »hat – soweit noch nicht geschehen – sofort zu erfolgen, so daß ab 1. Juni 1945 der Straßendienst einheitlich uniformiert aufgenommen werden kann.«

Abschließend betonte der Polizeipräsident mit Nachdruck:

Der Befehl des Herrn Militärkommandanten läßt eine klare Abgrenzung zwischen den Aufgaben des Magistrats, der Gerichte und Staatsanwaltschaft und der Polizeiverwaltung erkennen. Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, daß die Polizeiverwaltung auch Aufgaben der Stadtverwaltung wahrnimmt.

Bis dahin hatte nämlich beispielsweise die Inspektion Charlottenburg auch die Verteilung der Lebensmittelkarten für die Bevölkerung als ihre Aufgabe betrachtet.

Die neue Polizei stellt sich vor

Unter der Überschrift »Wir packen mit an, Ordnung zu schaffen« war zu lesen:

In der »Berliner Zeitung« wird heute der Befehl des Stadtkommandanten der Stadt Berlin über die Bildung einer Ordnungspolizei veröffentlicht. Die Bevölkerung der Stadt Berlin kann davon überzeugt sein, daß von seiten der Polizei alles getan werden wird, um die notwendige Hilfe zu leisten und den Werktätigen Schutz zu bieten.

Alle Gliederungen der Polizei, die Verwaltungs-, Schutz- und Kriminalpolizei, kennen ihre Aufgaben und werden bestrebt sein, sie als wirkliche Volkspolizei zu erfüllen. Alle Organe der Polizei werden zusammen mit der Roten Armee an der Schaffung der nötigen Ordnung in der Stadt tätig sein.

Schon jetzt sind die örtlichen Polizeidienststellen und Polizeireviere mit dem nötigen Schutz- und Kriminalpolizeipersonal besetzt, so daß die Bevölkerung, die Hilfe oder Rat sucht, sich an die Polizei wenden kann. Außerdem arbeitet schon die zentrale Verwaltung, die sich im Polizeipräsidium befindet. Doch soll man nicht vergessen, daß die Polizei erst vor einigen Tagen gebildet wurde und daß zur Schaffung der nötigen Exaktheit der Arbeit erst bestimmte Schwierigkeiten, die mit den allgemeinen Zerstörungen der Stadt verbunden sind, überwunden werden müssen. Ich hoffe, daß zur Überwindung dieser Schwierigkeiten der Polizeiapparat auf die Unterstützung aller Kreise der Bevölkerung der Stadt rechnen kann. Ich und meine Mitarbeiter sind unsererseits bereit, der Bevölkerung die nötige Hilfe und den nötigen Schutz vor den Übertretern der Ordnung zu leisten. Das Polizeipräsidium befindet sich jetzt in Berlin N 4, Linienstraße 83-85. Die Polizeireviere befinden sich in den alten Gebäuden, die der Bevölkerung bekannt sind. Die Adressen der neuen Polizeireviere werden in der Zeitung veröffentlicht.

Der Präsident des Polizeipräsidiums

der Stadt Berlin

gez. Oberst Markgraf.

Probleme mit der Uniformierung

Die Polizeianwärter versahen ihren Dienst zunächst gänzlich unbewaffnet und in bürgerlicher Kleidung, nur eine Armbinde machte ihre Funktion kenntlich. Obwohl aus dem Befehl über die Aufstellung der uniformierten Polizei hervorging, daß die bis 1933 übliche Uniform eingeführt werden sollte, wurden Ende Mai/Anfang Juni 1945 die vorhandenen Bestände der grünen Dienstbekleidung der Ordnungspolizei ausgegeben, die bis zum 2. Mai 1945 in Gebrauch gewesen waren. Die nationalsozialistischen Hoheitszeichen wurden natürlich vorher entfernt. Die Beschaffung des erforderlichen blauen Uniformtuches war zunächst unmöglich.

Alle Polizeiangehörigen galten als Polizeianwärter. Schulterstücke und Dienstgradabzeichen gab es nicht. Die mit leitenden Aufgaben betrauten Polizeiangehörigen hatten lediglich das Recht, an der Mütze eine Silberkordel zu tragen und Offiziersspiegel anzulegen. Die übrigen Polizeikräfte trugen Mannschaftsspiegel.

Personalpolitik im Zeichen der sowjetischen Besatzungsmacht

Der am 17. Mai 1945 vom sowjetischen Militärkommandanten ernannte Magistrat der Stadt Berlin war politisch einseitig zusammengesetzt. Von 18 Stadträten gehörten neun der KPD an, die anderen standen ihr nahe. Als Oberbürgermeister setzte die sowjetische Besatzungsmacht Dr. Arthur Werner ein, der vor 1933 Regierungsbaumeister gewesen war. Warum die Wahl gerade auf den bis dahin unbekannten Mann fiel, blieb bis heute ungeklärt.

Bereits im Juni 1945 gab der Magistrat eine Verlautbarung heraus, laut der das Beamtenrecht abgeschafft war und alle im öffentlichen Dienst der Stadt Berlin stehenden Kräfte arbeitsrechtlich als Angestellte behandelt wurden. Das galt auch für die Angehörigen der Polizei.

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