3. Was wir heute Rassismus nennen
Die Abgrenzung des erwählten Volkes von den anderen nicht erwählten Völkern muss nicht so drastisch erfolgen, dass man sie ausrottet oder jedenfalls ausrotten möchte. Dass dies auch gar nicht gelungen ist, zeigt eine zweite allerdings nicht weniger befremdliche Forderung, die uns im Alten Testament begegnet: »Du sollst keinen Bund mit ihnen schließen und keine Gnade gegen sie üben und sollst dich mit ihnen nicht verschwägern; eure Töchter sollt ihr nicht geben ihren Söhnen und ihre Töchter sollt ihr nicht nehmen für eure Söhne (…). Denn du bist ein heiliges Volk dem HERREN, deinem Gott. Dich hat der HERR, dein Gott, erwählt zum Volk des Eigentums aus allen Völkern, die auf Erden sind.« 41
Nach der Rückkehr der führenden Schicht Judas aus dem babylonischen Exil stellte sich jedoch heraus, dass auch dieses Verbot der Vermischung nicht streng befolgt worden war. Es wurde daher vom Priester Esra erneuert und mit Sanktionen versehen. Die Erneuerung erfolgt mit einem bemerkenswerten Zusatz: »So sollt ihr nun eure Töchter nicht ihren Söhnen geben, und ihre Töchter sollt ihr nicht für eure Söhne nehmen. Und lasst sie nicht zu Frieden und Wohlstand kommen ewiglich, damit ihr mächtig werdet und das Gut des Landes esst und es euren Kindern vererbt auf ewige Zeiten.« 42Im nächsten Kapitel folgt der Bericht über die Durchsetzung: »Und Esra, der Priester, stand auf und sprach zu ihnen: Ihr habt dem Herrn die Treue gebrochen, als ihr euch fremde Frauen genommen und so die Schuld Israels gemehrt habt. Bekennt sie nun dem HERRN, dem Gott eurer Väter, und tut seinen Willen und scheidet euch von den Völkern des Landes und von den fremden Frauen. Da antwortete die ganze Gemeinde und sprach mit lauter Stimme: Es geschehe, wie du uns gesagt hast!« 43Die nichtjüdischen Frauen wurden daraufhin mit ihren Kindern verstoßen und vertrieben. 44
Natürlich fallen uns demgegenüber sofort eine ganze Reihe von prominenten Fällen aus der Bibel ein, die dieses Verbot der Mischehe entweder nicht kannten oder glatt ignorierten. Abraham lebte mit der Ägypterin Hagar zusammen, Joseph heiratete eine Ägypterin, Moses eine Midianiterin, David eine Prinzessin aus Geschur, Salomo hatte gleich mehrere Frauen aus verschiedenen Völkern. Der Moabiterin Ruth, die sich mit Boas verband, ist sogar ein eigenes Buch gewidmet! Man könnte daher zu dem Schluss kommen, dass das Alte Testament, weil es ja sehr viele Texte aus ganz unterschiedlichen Zeiten enthält, sich natürlich auch widerspricht und überhaupt nicht auf einen Nenner gebracht werden kann. Aber so einfach ist es nicht. Zumal wegen ihrer gewaltigen Wirkungsgeschichte kommen wir auch um diese problematischen Texte nicht herum. Zwar hat das Buch Esra (auch Nehemia) in der christlich-theologischen Exegese wenig Beachtung gefunden. Umso mehr jedoch im Judentum. Hier steht Esra in höchstem Ansehen, das Buch gilt geradezu als Gründungsdokument der eigenen Religion und Ordnung des Zusammenlebens. 45»Erst das Reformwerk Esras und Nehemias hatte die Sonderstellung der Juden in der Welt vollendet – bis heute.« 46
Auch die Relativierung der Aussagen durch Einordnung in die antike Umwelt fällt wieder schwer. Zwar war auch in Athen etwa die Ehe zwischen Bürgern und Fremden untersagt. Aber aufgrund der Weitherzigkeit des Polytheismus spielte die unterschiedliche religiöse Orientierung der Partner dabei keine Rolle. Die religiöse Mischehe ist in der griechischen Literatur überhaupt kein Thema. Probleme gibt es nur bei unterschiedlichem sozialen oder rechtlichen Status. 47
Seit der Zeit des Hellenismus aber, als sich die Griechen stärker mit anderen Völkern vermischten, wurde im Judentum die Ehe mit Nicht-Juden bzw. Nicht-Jüdinnen gerade scharf verurteilt: Wer seine Tochter einem Heiden zur Frau gibt, soll gesteinigt und die Frau verbrannt werden! Umgekehrt sollen Heidinnen nicht geehelicht werden, weil das die eigene religiöse Bindung gefährdet. 48Dem erweiterten Horizont des römischen Reiches entsprechend wird das Verbot der Mischehe von Philo und Josephus nun auf alle möglichen heidnischen Völker bezogen. 49Denn nach Philo sind nur die Juden »Menschen« im wahren Sinne des Wortes. 50
Bei den Rabbinen schließlich kommt es zu einer weiteren Verschärfung: Die Mischehe ist nicht nur aus religiösen und moralischen Gründen untersagt, sie ist rechtlich einfach ungültig und damit in der Konsequenz unmöglich gemacht. 51Um auch außereheliche sexuelle Beziehungen zu nichtjüdischen Frauen auszuschließen, werden sie mit Tieren verglichen. Der Akzent verlagert sich jetzt in bedeutsamer Weise von der Religion auf die Abstammung : Auch wer von der jüdischen Religion abweicht oder abgefallen ist, kann dennoch zum jüdischen Volk gehören und folglich zur Ehe zugelassen werden. Und umgekehrt: Auch der Heide, der zum Judentum übergetreten ist, darf mit einer Jüdin keine Ehe schließen, weil er eben kein »wirklicher« Jude ist. 52Wir sind damit offenbar auf der biologischen Ebene, der des »Blutes«, angelangt, und es fällt schwer, diese Auffassung noch von der zu unterscheiden, die wir heute »Rassismus« nennen. Der Unterschied ist jedoch, dass es sich hier um den Versuch handelt, das Volk nach verlorener Staatlichkeit zusammenzuhalten, während der moderne Rassismus ein Herrschaftsinstrument ist, das von aufstrebenden Staaten benutzt wird.
Der Bezug zur jüdischen Tradition ist manchen Vertretern der Rassentheorie selber auch durchaus bewusst gewesen. So war Houston Stewart Chamberlain, der bekanntlich starken Einfluss auf den Nationalsozialismus ausübte, der Meinung, dass die »Rasse« keine Naturgegebenheit sei, sondern politisch gewollt und historisch herausgebildet werden müsse. Eben darin seien die Juden das große Vorbild! Freilich zugleich, sofern die »Germanen« dem Vorbild folgen, ihr Hauptkonkurrent. Wer durch unsere Erziehung und öffentliche Meinung geprägt ist, wird diese Querverbindung zwischen Judentum und Rassenlehre als schlechten Witz empfinden und empört von sich weisen. Er würde aber erstaunt sein, bei Chamberlain immer wieder sehr positive, geradezu bewundernde Äußerungen über das Alte Testament und das jüdische Volk zu lesen. So spricht er etwa vom »Völkerchaos« des spätrömischen Reichs und stellt fest: »In seiner Mitte ragt, wie ein scharfgeschnittener Fels aus gestaltlosem Meere, ein einziges Volk empor, ein ganz kleines Völkchen, die Juden. Dieser eine einzige Stamm hat als Grundgesetz die Reinheit der Rasse aufgestellt; er allein besitzt daher Physiognomie und Charakter. Blickt man auf jene südlichen und östlichen Kulturstätten des in Auflösung begriffenen Weltreiches, lässt man das prüfende Auge durch keine Sympathien und Antipathien irregeleitet werden, so muss man sagen, als Nation verdient damals die jüdische allein Achtung.« 53
4. Vom »Segen der Geldleihe« im Mittelalter
Das erwählte Volk hat sich noch auf eine andere Weise von den anderen Völkern abgegrenzt, beim Umgang mit Kredit bzw. Schulden. Diese Abgrenzung spielt allerdings in biblischer Zeit wegen der geringen Bedeutung des Außenhandels noch eine geringere Rolle, sie wird erst seit dem Hochmittelalter in größerem Maßstab wirksam. Vom Mittelalter ist uns in dieser Hinsicht zumeist präsent, dass die Juden – nicht ausschließlich, aber in beträchtlichem Umfang – das Kreditgeschäft betreiben mussten, weil es den Christen nicht erlaubt war, Zinsen zu nehmen. Das Infame daran war nicht nur, dass den Juden kaum etwas anderes übrigblieb, weil sie von vielen anderen Berufen ausgeschlossen waren, keinen Grund und Boden erwerben oder auch nicht Mitglied einer Zunft werden konnten. Die Infamie bestand zumal darin, jenes offenbar unumgängliche schmutzige Geschäft für die Christen erledigen zu müssen, dafür aber nicht etwa Dank und Anerkennung zu ernten, sondern nur Verachtung, die eine solche Arbeit der herrschenden Ethik nach eben verdiente. Vom Henker abgesehen wurde im Mittelalter (und auch danach noch) wohl niemand so verachtet wie der Geldverleiher. Freilich konnte der »Wucherer« im Unterschied zum Henker dabei zugleich reich werden. Es muss die Frage erlaubt sein, wieso die Juden denn von sich aus dieses zweideutige Geschäft überhaupt ausüben durften? War es ihnen von der Tora her denn nicht ebenfalls untersagt, Zinsen zu verlangen? War es ihnen nicht sogar geboten, Schulden nach sieben Jahren zu erlassen?
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