Die Renteninformation.Der Rentenversicherungsträger schickt seinen Versicherten einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation. Er teilt darin mit, welche Ansprüche sie bisher erworben haben und wie viel Altersrente es werden kann, wenn sie weiter so Beiträge zahlen wie in den vergangenen fünf Jahren. Außerdem rechnet er den Rentenanspruch hoch: Was kommt heraus, wenn es in jedem Jahr bis zum Ruhestandsbeginn Rentensteigerungen von 1 und von 2 Prozent gibt?
Die Rentenauskunft.Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre anstatt der Renteninformation die ausführlichere Rentenauskunft. Dort finden Sie unter anderem eine Übersicht über die auf Ihrem Versichertenkonto gespeicherten Versicherungszeiten (also neben Phasen der Erwerbstätigkeit zum Beispiel auch Angaben über Kindererziehungszeiten oder Krankheitsphasen). Sie erfahren außerdem, wie viele Entgeltpunkte Sie bisher erworben und welchen Gegenwert diese haben. Dazu informiert Sie der Rententräger, mit welchen Leistungen Sie nach derzeitigem Stand rechnen können, wenn Sie keine weiteren Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Neben der Höhe Ihrer Altersrente, die Ihnen nach derzeitigem Stand bei Erreichen der Regelaltersgrenze zustehen würde, erfahren Sie, wie hoch eine Erwerbsminderungs- und eine Hinterbliebenenrente heute ausfallen würden.
Sie müssen einen Antrag beim Rentenversicherer stellen, um eine gesetzliche Rente zu bekommen. Beachten Sie, dass zwischen Antrag und erster Zahlung einige Zeit vergeht, sodass Sie zum Beispiel Ihre Altersrente etwa drei Monate vor der gewünschten ersten Zahlung beantragen sollten, damit sie pünktlich fließt. Sie können den Antrag allein ausfüllen. Aber einfacher ist es, wenn Sie sich in einer Beratungsstelle Ihres Rententrägers helfen lassen („ So kommen Sie an Ihr Geld“, S. 38).
Gedankenspiele
Mit Mitte 50 erhalten Sie die Rentenauskunft. Viele fragen sich dann erstmals konkreter: Wie stelle ich mir den Absprung aus dem Berufsleben vor? Wann ist der richtige Zeitpunkt? Wie viel Geld werde ich bekommen?
Aus der Rentenauskunft wissen Sie also, was Sie bekommen, wenn Sie ab jetzt nichts mehr in die Rentenkasse zahlen. Mit diesem Wert können Sie erst einmal weiter kalkulieren: Vielleicht sind Sie knapp 63 Jahre alt, denken über die Frührente nach, schauen auf die erworbenen Ansprüche und überlegen, dass Sie mit dem genannten Betrag auf Dauer hinkommen müssten.
Bevor Sie sich endgültig für eine Frührente entscheiden, sollten Sie aber noch einmal genauer rechnen und sich beraten lassen: Bleibt es bei dieser Rentenhöhe oder müssen Sie je nach persönlicher Situation die Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat einplanen? Wie viel Rente erhalten Sie tatsächlich?
Stellen Sie anhand der Rentenauskunft fest, dass es noch Lücken in Ihrem Versicherungskonto gibt, beantragen Sie beim Rententräger ein Kontenklärungsverfahren.
Aus eigener Kraft Rente erhöhen
Sie selbst können – auch noch kurz vor Rentenbeginn – dafür sorgen, dass es nicht bei der in den Daten der Rentenversicherung genannten voraussichtlichen Höhe der Leistung bleibt. Das ist möglich, wenn Sie zusätzliche Beiträge an die Rentenkasse zahlen – wenn Sie mehr Geld einzahlen als Sie aufgrund Ihres Verdienstes eigentlich müssten.
Im Regelfall kommt es für angestellt Beschäftigte zwar nicht infrage, freiwillig mehr einzuzahlen, doch unter bestimmten Voraussetzungen geht es eben doch. Denn Angestellte wie auch versicherungspflichtige Selbstständige ab 50 können mit zusätzlichen Zahlungen die möglichen Abschläge ausgleichen, die ihnen häufig beim vorzeitigen Rentenbeginn drohen (siehe „ Der Zugangsfaktor“, S. 19). Beantragen Sie dafür beim Rentenversicherungsträger, dass er Ihnen ausrechnet, wie viel Sie einzahlen können oder müssen, um zum Beispiel die Abschläge für ein Jahr oder für zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn auszugleichen.
Je nach Ihrer individuellen Situation auf dem Versicherungskonto kann sich eine Summe von einigen Zehntausend Euro ergeben. Eine solche Summe klingt zunächst abschreckend. Doch vielleicht haben Sie ein kleines Finanzpolster, etwa die Auszahlung aus einer Kapitallebensversicherung. Es kann sich lohnen, diese Summe in die gesetzliche Rente zu stecken, zumal sich deren Rendite gerade auch im Vergleich zu privaten Versicherungen oder einer Rürup-Rente sehen lassen kann. Ein weiterer Vorteil: Sie müssen nicht die komplette Summe zahlen, auch kleinere Beträge sind möglich. Und Sie können die Einzahlung splitten und auf mehrere Jahre verteilen. Pro Kalenderjahr sind mehrere Einzahlungen erlaubt.
Der Clou: Weiterarbeiten ist erlaubt
Auch wenn Sie freiwillig einzahlen, um mögliche Rentenabschläge für eine Frührente auszugleichen: Sie sind nicht verpflichtet, tatsächlich vorzeitig in den Ruhestand zu gehen. Sie können weiterarbeiten, solange Sie wollen, und Ihre Rentenansprüche somit weiter erhöhen.
Sie sind unsicher,ob Ihre Rente stimmt und alle Zeiten auf Ihrem Rentenkonto richtig berücksichtigt wurden? Lassen Sie sich einen Termin in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geben. Oder wenden Sie sich an einen freien Rentenberater, damit er den Bescheid überprüft. Experten finden Sie online unter rentenberater.de.
Wenn Sie sich über den Zeitpunkt des Rentenbeginns klar sind und Ihre Rente beantragt haben, bekommen Sie Ihren Rentenbescheid, in dem schwarz auf weiß steht, wie hoch Ihre Rente ausfällt. Der Rentenbescheid listet zum Beispiel Ihren Versicherungsverlauf noch einmal auf und nennt die jeweils erworbenen Entgeltpunkte.
Die Rente wird grundsätzlich zum Monatsende bezahlt und durch den Renten Service der Deutschen Post angewiesen. Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, wird nicht die komplette Monatsrente überwiesen, sondern nur das, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, den Bescheid zu kontrollieren (siehe Checklisterechts). Ihnen bleibt ein Monat, um dagegen Widerspruch einzulegen.
Checkliste
Rentenbescheid kontrollieren
In Rentenbescheidekönnen sich Fehler einschleichen. Schauen Sie sich Ihren Bescheid deshalb – eventuell auch mithilfe eines Renten- oder Versichertenberaters – unter anderem auf diese Punkte hin an:
Zahlendreher.Wurden Ihre Einkommen und die Beitragszahlungen richtig berücksichtigt, oder stimmt die Höhe nicht? Nutzen Sie zum Beispiel die Sozialversicherungsbescheinigungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr erhalten haben, um die Werte zu prüfen.
Beitragszeiten.Wurden alle Jobs angerechnet, zum Beispiel auch Nebenjobs während des Studiums oder Phasen, in denen Sie als Selbstständiger freiwillige Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben?
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