Wenn ermittelt wird, wie viel Altersrente Ihnen zusteht, ist zum einen entscheidend, wie viel Sie während Ihres Erwerbslebens verdienen und wie viel Beiträge Sie dementsprechend in die Rentenversicherung einzahlen. Zum anderen spielt es eine Rolle, zu welchem Zeitpunkt, also in welchem Alter, Sie Ihre erste Rente beziehen wollen.
Für Ihre persönliche Rentenrechnung werden aber nicht nur die Zeiten berücksichtigt, in denen Sie selbst als Angestellter – dann gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber – oder auch als Selbstständiger Beiträge leisten: Auch andere Lebensphasen wie Kindererziehungszeiten, Krankheitszeiten oder Phasen der Arbeitslosigkeit fließen in die Berechnung Ihrer Rentenhöhe mit ein. Für jeden Versicherten ergibt sich letztlich eine ganz eigene Rechnung: Anhand der sogenannten Rentenformel ermittelt der Rentenversicherer individuell, wie viel Leistung Sie im Alter bekommen.
Einige Stichworte rund um die Rente tauchten in den letzten Jahren und Monaten regelmäßig in den Medien auf. Dazu gehört die „Grundrente“, auf die wir unter „ Absicherung für den Notfall “ ab S. 48 eingehen. Auch die „Mütterrente“ war lange Thema: Dahinter verbergen sich Gesetzesänderungen, durch die Eltern, meist die Mütter, von vor 1992 geborenen Kindern bei der Rente besser gestellt werden als früher. Ihnen werden seit 2019 pro Kind 2,5 Jahre Erziehungszeit und damit bis zu 2,5 Entgeltpunkte pro Kind für ihr Rentenkonto gutgeschrieben. Das erhöht die Rente.
Die Rentenformel lautet:
Entgeltpunkte |
x Zugangsfaktor |
x Rentenartfaktor |
x Aktueller Rentenwert |
= Monatsrente |
Diese Formel lässt sich am besten verstehen, wenn man die Faktoren jeweils für sich betrachtet:
Jeder Versicherte erwirbt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sogenannte Entgeltpunkte – egal, ob er selbst Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung zahlt oder ob es sich um Phasen ohne eigene Beitragszahlungen wie Kindererziehungszeiten handelt. Je mehr Entgeltpunkte er am Ende des Arbeitslebens gesammelt hat, desto höher fällt seine Rente aus.
Am einfachsten ist dies am Beispiel eines Angestellten nachzuvollziehen: Lebt er in den westlichen Bundesländern und hat er 2020 brutto das Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland in Höhe von 40 551 Euro verdient, haben er und sein Arbeitgeber 18,6 Prozent davon an die Rentenversicherung gezahlt: Das macht rund 7 542 Euro für 2020. Die Rentenbeiträge bringen dem Erwerbstätigen einen Entgeltpunkt für sein Rentenkonto.
Hat unser Angestellter 2020 exakt das Doppelte – 81 102 Euro – verdient, kommt er auf zwei Entgeltpunkte für 2020. Waren es hingegen 70 Prozent des Durchschnittseinkommens – rund 28 386 Euro im Jahr –, werden ihm 0,7 Entgeltpunkte für 2020 auf dem Rentenkonto gutgeschrieben.
Der Wert für das Durchschnittseinkommen 2020 ist allerdings momentan noch nicht endgültig. Er kann im Nachhinein etwas abweichen, wenn sämtliche Einkommensdaten ausgewertet sind.
Etwas anders sieht die Rechnung für einen Arbeitnehmer in den östlichen Bundesländern aus. Die in jedem Jahr anhand des Einkommens ermittelten Entgeltpunkte werden derzeit noch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor lag zum Beispiel im Jahr 2020 bei 1,0700. Mit diesem Zusatzfaktor, der jährlich neu festgelegt wird, soll der Nachteil ausgeglichen werden, der heute noch beim Lohnniveau zwischen Ost und West besteht.
Umgerechnet bedeutet das: Hat ein Arbeitnehmer in Rostock oder Dresden 2020 die 40 551 Euro verdient, bekommt er nicht einen Entgeltpunkt für sein Konto, sondern 1,0700. Ab 2025 soll es diesen West-/Ost-Unterschied aber nicht mehr geben.
Auch wenn Sie etwa als Selbstständiger nur freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen, sammeln Sie Punkte für Ihr Rentenkonto. Das gilt außerdem für Zeiten, in denen jemand anders die Beitragszahlungen für Sie übernimmt, zum Beispiel während des Wehrdienstes oder in einer Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I beziehen.
Im Zugangsfaktor schlägt sich nieder, ob Sie pünktlich – also bei Erreichen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenze für die Altersrente – in den Ruhestand gehen oder früher oder später. Diese sogenannte Regelaltersgrenze liegt für die Versicherten je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr (siehe Tabelle „ Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).
Für alle Versicherten, die genau pünktlich in Rente gehen, liegt der Zugangsfaktor bei 1,0. Wer dagegen schon ein Jahr früher in Rente geht, muss häufig hinnehmen, dass der Zugangsfaktor nur bei 0,964 liegt. Der Grund: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden bei fast allen Altersrenten 0,3 Prozent vom Leistungsanspruch abgezogen. Etwas anders sieht die Rechnung allerdings aus, wenn Sie die Voraussetzungen für die „abschlagsfreie“ vorgezogene Rente erfüllen – die „Rente für besonders langjährig Versicherte“. In dem Fall bleibt es auch bei frühzeitigem Rentenbeginn beim Zugangsfaktor 1.
Doch nicht nur ein vorzeitiger Rentenbeginn hat Auswirkungen auf den Zugangsfaktor, auch ein verspäteter macht sich bemerkbar. Geht ein Berufstätiger zum Beispiel erst genau ein Jahr später als vom Gesetzgeber vorgesehen in Rente, ergibt sich ein Zugangsfaktor von 1,06. Denn für jeden Monat über der Altersgrenze bekommt er einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Monatsrente.
Die Höhe des Rentenartfaktors hängt davon ab, um welche Art von Rente es sich handelt. Je mehr eine Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts beitragen soll, desto höher ist der Faktor. Für die Altersrente und die Rente wegen voller Erwerbsminderung liegt der Rentenartfaktor bei 1,0. Für die Rente bei teilweiser Erwerbsminderung beträgt der Faktor dagegen beispielsweise lediglich 0,5.
Das ist der finanzielle Gegenwert, den Rentner für jeden gesammelten Entgeltpunkt erhalten. Ist in den Medien von Rentensteigerungen die Rede, heißt das übersetzt, dass dieser aktuelle Rentenwert erhöht wird. Seit Mitte 2020 liegt der aktuelle Rentenwert bei 34,19 Euro in den westlichen und bei 33,23 Euro in den östlichen Bundesländern.
Daraus ergibt sich: Ist ein im Januar 1955 geborener Mann zum 1. November 2020 pünktlich mit 65 Jahren und neun Monaten in Rente gegangen und hat er bis dahin 40 Entgeltpunkte gesammelt, erhält er nun in Bremen eine Altersrente von 1 368 Euro und in Görlitz knapp 1 329 Euro. Die aktuellen Rentenwerte gelten in der Regel vom 1. Juli bis zum 30. Juni des folgenden Jahres.
Anspruch auf Grundrente?
Ergibt sich anhand der Entgeltpunkte ein eher niedriger Rentenanspruch? Dann können Sie eventuell von der 2021 eingeführten Grundrente profitieren (siehe „ Absicherung für den Notfall“, S. 48). Ob Sie tatsächlich einen Zuschuss zur Rente bekommen, ermittelt die Rentenkasse automatisch. Ein separater Antrag auf die Grundrente ist nicht nötig. Weitere Informationen und Beispiele finden Sie auf test.de, Suchwort: Grundrente.
Für Ihre persönliche Finanzplanung ist es wichtig, dass Sie nicht erst als Rentner, sondern bereits deutlich vorher wissen, wie hoch Ihre Rente etwa ausfallen wird. Daher erhalten Sie regelmäßig vom Rentenversicherer eine Übersicht zu Ihren Ansprüchen:
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