Bord- und Kantensteine aus Naturstein {Bord- und Kantensteine, Naturstein}
Wie schon bei den Naturstein-Pflasterbelägen wurde auch die Einteilung der Naturstein-Bord- und Kantensteine mit der Einführung der DIN EN 1343 aufgehoben.
Im Allgemeinen kann man sie nach DIN 482 in folgende Gruppen einstufen:
Bordsteine mit Anlauf: |
Breite |
x Höhe |
x Länge in mm |
|
300 |
x 250 |
x 800–1.500 |
|
180 |
x 250+300 |
x 800–1.500 |
|
150 |
x 250+300 |
x 800–1.500 |
Bordsteine ohne Anlauf: |
Breite |
x Höhe |
x Länge in mm |
|
140 |
x 250–280 |
x 500–1.500 |
|
120 |
x 250–280 |
x 500–1.500 |
|
140 –150 |
x 250–300 |
x 500–1.500 |
|
120 –140 |
x 250–300 |
x 500–1.500 |
|
100 –120 |
x 250–300 |
x 500–1.500 |
Auch hier sind die zulässigen Abweichungen der Breiten und Höhen in der DIN EN 1343 geregelt und werden zwischen „gespaltenen“ oder „gespitzten“ und „bearbeiteten“ Steinflächen unterschieden.
Anwendungsort |
Breite [in mm] |
Höhe, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] |
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Klasse 0 |
Klasse 1 |
Klasse 2 |
Kennzeichnung |
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H0 |
H1 |
H2 |
zwischen zwei gespaltenen oder gespitzten Flächen |
± 10 |
keine Anforderung |
± 30 |
± 20 |
zwischen einer bearbeiteten und einer gespaltenen oder gespitzten Fläche |
± 5 |
± 20 |
± 10 |
zwischen zwei bearbeiteten Flächen |
± 3 |
± 10 |
± 5 |
Tab. 6: Grenzabmaße der Nenn-Gesamtbreite und Nenn-Gesamthöhe bei Bord- und Kantensteinen nach DIN EN 1343:2013-03
Natursteinplatten {Natursteinplatten}
Nach Definition der DIN EN 1341 spricht man bei gesägten oder gespaltenen Natursteinerzeugnissen mit einer Nennbreite > 2 x Dicke von einer Platte.
Die zulässigen Abweichungen der Natursteinplatten-Flächenmaße {Nenn-Flächenmaße, Natursteinplatten}, -Dicken {Nenndicken, Natursteinplatten} und weitere Grenzabmaße sind in der DIN EN 1341 geregelt.
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Nenn- und Flächenmaße, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] |
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Klasse 0 |
Klasse 1 |
Klasse 2 |
Kennzeichnung |
P0 |
P1 |
P2 |
gesägte Kanten |
Keine Anforderung |
± 4 |
± 2 |
gespaltene und gespitzte Kanten |
± 10 |
± 10 |
Tab. 7: Grenzabmaße der Flächenmaße bei Natursteinplatten nach DIN EN 1341:2013 – 0
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Nenn- und Flächenmaße, bezogen auf die Klasseneinteilung [in mm] |
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Klasse 0 |
Klasse 1 |
Klasse 2 |
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T0 |
T1 |
T2 |
≤ 30 mm dick |
Keine Anforderung |
± 3 |
± 10 % |
30 mm < dick ≤ 80 mm |
± 4 |
± 3 |
< 80 mm dick |
± 7 |
± 4 |
Tab. 8: Grenzabmaße der Dicke bei Natursteinplatten nach DIN EN 1341:2013 – 03
1.1.2.3 Betonstein
Betonsteinpflaster {Betonsteinpflaster}
In der DIN EN 1338 werden Betonsteinpflastersteine im Allgemeinen als „vorgefertigtes Erzeugnis aus Beton, das als Belagsmaterial für Oberflächen verwendet wird“ definiert.
Als Pflasterstein wird bezeichnet, wenn dieser „in einem Abstand von 50 mm von jeder Kante bei keinem Querschnitt ein horizontales Maß von 50 mm unterschreitet“. Dabei darf die Gesamtlänge zur -dicke im Verhältnis maximal vier ergeben.
Im Allgemeinen spricht man von einem Pflasterstein, wenn dieser nach den ZTV Pflaster-StB in der Länge kleiner als 32 cm ausgebildet ist.
Die weiteren Abmessungen können individuell auf die gegebenen Anforderungen angepasst werden. Ein Vorteil der Betonpflastersteine liegt in den verschiedensten Ausführungen, die angefangen bei der Wasserdurchlässigkeit, über spezielle Verbundpflastersteine, bis hin zu Mehrschichtpflastersteinen, auf die individuellen Forderungen und Gegebenheiten abgestimmt werden können.
Bord- und Kantensteine aus Betonstein {Bord- und Kantensteine, Betonstein}
Bei den Betonbordsteinen unterscheidet man folgende Formen mit den jeweiligen Abmessungen nach DIN 483:
Hochbordstein: |
Breite |
x Höhe |
x Länge in mm |
|
150+180 |
x 250+300 |
x 250–1.000+250+500 |
Rundbordstein: |
Breite |
Breite |
x Länge in mm |
|
150+180 |
x 220 |
x 250–1.000+250+500 |
Tiefbordstein: |
Breite |
x Höhe |
x Länge in mm |
|
80+100 |
x 250+300 |
x 250–1.000+250+500 |
Flachbordstein: |
Breite |
x Höhe |
x Länge in mm |
|
200 |
x 200 |
x 250–1.000+250+500 |
Die gleichen Maße gelten auch für die zugehörigen Kurvensteine. Diese sind gewöhnlich in den Außenradien 500, 1.000, 2.000, 3.000, 5.000, 8.000 und 12.000 mm erhältlich.
Kantensteine sind in ihren Abmessungen wie folgt eingeteilt:
Höhe in mm: |
200+250+300 |
Länge in mm: |
500+750+1.000 |
Dicke in mm: |
50+60 |
Je nach Anforderungen können Betonstein-Bord- oder Kantensteine auch individuell gefertigt werden. Bei unzureichender Abstützung des Pflasters kann es zu Absackungen in der Pflasterfläche kommen (
Kap. 2.1.3.2).
Betonsteinplatten {Betonsteinplatten}
Die Anforderungen und Prüfverfahren für Betonsteinplatten sind in der DIN EN 1339 geregelt. Man spricht von einer Betonsteinplatte, wenn diese in der Gesamtlänge ≤ 1 m entspricht. Die Gesamtlänge steht im Verhältnis zur Dicke > 4.
In diesem Gliederungspunkt wird in zwei Gruppen unterteilt:
• |
Gehwegplatten aus Beton {Gehwegplatten aus Beton} |
• |
Gartenplatten aus Beton {Gartenplatten aus Beton} |
Gehwegplatten für Fuß- und Radwege sollten nach RStO mindestens 80 mm dick sein. Sie werden im Allgemeinen in drei Formen gefertigt: quadratische Platte, Friesplatte und große Eckplatte.
Die Gartenplatte ist in ihren Ausbildungen, Formen und Abmessungen nicht genormt. Ebenso variiert die Plattendicke je nach Anforderung und Herstellersystemen. Man spricht von einer Großformatplatte, wenn diese eine Nennlänge von > 600 mm und ≤ 1.000 mm vorweist. Dabei muss die Nennlänge im Verhältnis zur Nenndicke > 4 betragen.
1.1.2.4 Beläge mit Vegetationsfugen
{Beläge mit Vegetationsfugen}
Sowohl aus ökologischen als auch aus gestalterischen Gründen erfreuen sich Beläge mit Vegetationsfugen einer gestiegenen Beliebtheit. Besonders für Parkplatzsituationen und wenig befahrene Feuerwehreinfahrtsflächen werden diese bevorzugt genutzt.
Beläge mit Vegetationsfugen definieren sich über die Breite der Fuge bzw. die Größe des Gitters und der Wabe bei vorgefertigten Belagsplatten und deren Füllungsmaterial. Das Füllungsmaterial muss auf eine folgende Begrünung abgestimmt sein.
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